Eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in der Europäischen Union erforderlich. Doch was genau hat es mit dieser Nummer auf sich und wie können Sie Ihre eigene (und die Ihrer Geschäftspartner/innen) überprüfen? In diesem Artikel wird das Konzept der innergemeinschaftlichen Nummer vorgestellt – mit einer ausführlichen Erläuterung zu den davon betroffenen Transaktionen. Zudem wird beleuchtet, wie sich innergemeinschaftliche Transaktionen auf die anfallende USt. auswirken.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die innergemeinschaftliche USt-IdNr. und wozu dient sie?
- Wie setzt sich die innergemeinschaftliche USt-IdNr. zusammen?
- Welche Unternehmen benötigen eine innergemeinschaftliche USt-IdNr.?
- Wie wird die innergemeinschaftliche USt. berechnet?
- Wo finde ich die innergemeinschaftliche USt-IdNr.?
Was ist die innergemeinschaftliche USt-IdNr. und wozu dient sie?
Eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine Steueridentifikationsnummer, die ein Unternehmen automatisch bei seiner Registrierung erhält. Die Nummer dient zur Identifizierung des Unternehmens innerhalb der EU. Sie erleichtert Zolltransaktionen und USt.-Rückzahlungen. In Frankreich wird sie von der SIE (staatliche Gewerbesteuerbehörde) vergeben.
Sie müssen die innergemeinschaftliche USt-IdNr. in allen behördlichen und geschäftlichen Dokumenten angeben, darunter Rechnungen (einschließlich Rechnungen zwischen in der EU registrierten Unternehmen), Angebote, USt.-Erklärungen, Erklärungen zum Warenverkehr und Erklärungen zum Dienstleistungsverkehr.
Wie setzt sich die innergemeinschaftliche USt-IdNr. zusammen?
Der Aufbau der innergemeinschaftlichen USt-IdNr. hängt davon ab, wo das Unternehmen registriert ist. In Frankreich fängt die Nummer mit dem Code FR an, gefolgt von einem zweistelligen Schlüssel und der neunstelligen SIREN-Nummer des Unternehmens.
Beispiele für innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) in Frankreich sind FR 89 128370925 und FR 10 123456789.
Hinweis: Die SIREN-Nummer ist eine einmalige (nur einmal vergebene) Unternehmens-Identifikationsnummer, die ebenfalls bei der Registrierung des Unternehmens vergeben wird. Ihre eigene SIREN-Nummer finden Sie auf der Website des Institut National de la Propriété Industrielle (INPI) (Nationales Institut für gewerbliches Eigentum).
Welche Unternehmen benötigen eine innergemeinschaftliche USt-IdNr.?
Alle für die USt. registrierten Unternehmen haben eine eigene innergemeinschaftliche USt-IdNr. Wichtig ist diese Nummer insbesondere bei Geschäftstransaktionen innerhalb der EU, beispielsweise bei Verkäufen und Einkäufen aus Frankreich und anderen Mitgliedstaaten. Denn anhand dieser Nummer kann das Finanzamt Transaktionen zwischen Ländern erfassen.
Unternehmen, die im Rahmen des Duty-Free-Systems agieren (und daher keine USt. zahlen), können beim Finanzamt einen besonderen Antrag auf Vergabe ihrer innergemeinschaftlichen USt-IdNr. stellen. Dazu sind sie nur dann verpflichtet, wenn ihre Einkäufe insgesamt 10.000 EUR pro Jahr übersteigen oder wenn sie innergemeinschaftliche Geschäfte tätigen.
Transaktionen, für die die innergemeinschaftliche USt-IdNr. benötigt wird
Die innergemeinschaftliche USt-IdNr. gilt insbesondere für den Import und Export von Waren innerhalb (und nicht außerhalb) der EU. Bei Zollkontrollen müssen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen, ihre Erklärung zum Warenverkehr oder ihre Erklärung zum Dienstleistungsverkehr vorzeigen. Diese enthält die innergemeinschaftliche USt-IdNr. der Verkäuferin/des Verkäufers und der Käuferin/des Käufers.
Unternehmen müssen in jedem Fall vor Abschluss der Transaktion die innergemeinschaftliche USt-IdNr. ihrer Geschäftspartner/innen überprüfen, da sich eine falsche Nummer auf die Berechnung der anfallenden USt. auswirken kann.
Wie wird die innergemeinschaftliche USt. berechnet?
Die innergemeinschaftliche USt. wird nach der herkömmlichen USt.-Berechnung ermittelt, die für den Austausch von Waren und Dienstleistungen in Frankreich gilt. Im Allgemeinen sind Exporte (in diesem Kontext als „innergemeinschaftliche Lieferungen aus Frankreich“ definiert) in Frankreich von der USt. befreit, wenn die Käuferin oder der Käufer in dem EU-Land, in dem sie bzw. er registriert ist, ebenfalls umsatzsteuerpflichtig ist. Dies ist damit zu begründen, dass die Käuferin oder der Käufer die USt. auf ihre bzw. seine Käufe in ihrem bzw. seinem Land zahlt. Jedoch ist der Import von Waren nach Frankreich mit dem in Frankreich geltenden USt.-Satz zu versteuern. Das betreffende Unternehmen kann diese Umsatzsteuer anschließend bei der Abgabe seiner USt.-Erklärung abziehen. Dienstleistungen werden im Land der Käuferin oder des Käufers besteuert.
Wo finde ich die innergemeinschaftliche USt-IdNr.?
Die innergemeinschaftliche USt-IdNr. eines Unternehmens können Sie leicht auf dessen Rechnungen, USt.-Erklärungen und Erklärungen über Waren- oder Dienstleistungstransaktionen erkennen. Zur Vermeidung von Fehlern bei einer Transaktion sollten Sie die innergemeinschaftliche USt-IdNr. mit einem Hilfsmittel zur Verifizierung überprüfen.
Sie können auch einen Dienst wie Stripe Tax nutzen, der innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern überprüft und es Ihnen leichter macht, den Anforderungen in Bezug auf Steuern gerecht zu werden. Stripe Tax automatisiert die Berechnung der Steuer auf Ihre Transaktionen und gibt an, wann und wo Sie sich für das Einziehen von Steuern registrieren lassen müssen. Wenden Sie sich an ein Mitglied des Stripe-Expertenteams, um mehr darüber zu erfahren, wie diese Lösung die Steueranforderungen Ihres Unternehmens erfüllen kann.
Wenn Sie Ihre eigene USt-IdNr. nicht finden können, kontaktieren Sie so bald wie möglich das zuständige Finanzamt (SIE in Frankreich). Diese Behörde kann Ihnen bei der Suche weiterhelfen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.