SEPA-Firmenlastschrift: Was Unternehmen in Deutschland wissen sollten

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  1. Einführung
  2. Worum geht es in diesem Artikel?
  3. Was ist eine SEPA-Firmenlastschrift?
    1. Was ist SEPA?
  4. Wie funktioniert eine SEPA-Firmenlastschrift?
  5. Wie unterscheidet sich eine SEPA-Firmenlastschrift von einer SEPA-Basislastschrift?
  6. Welche Vorteile hat eine SEPA-Firmenlastschrift?
  7. Welche Nachteile hat eine SEPA-Firmenlastschrift?

Im B2C-Bereich gehören Lastschriften längst zum Alltag – sei es für Streaming-Abos, Handyrechnungen oder ETF-Sparpläne. Doch auch für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen kann ein automatisierter Geldeinzug sinnvoll sein. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine SEPA-Firmenlastschrift für B2B ist, wie sie funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie sie sich von der SEPA-Basislastschrift unterscheidet.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine SEPA-Firmenlastschrift?
  • Wie funktioniert eine SEPA-Firmenlastschrift?
  • Wie unterscheidet sich eine SEPA-Firmenlastschrift von einer SEPA-Basislastschrift?
  • Welche Vorteile hat eine SEPA-Firmenlastschrift?
  • Welche Nachteile hat eine SEPA-Firmenlastschrift?

Was ist eine SEPA-Firmenlastschrift?

Eine SEPA-Firmenlastschrift (englisch: SEPA Business to Business Direct Debit) ist ein Lastschriftverfahren im SEPA-Raum, das speziell für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen konzipiert wurde. Das Pendant für Zahlungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen ist die SEPA-Basislastschrift (englisch: SEPA Core Direct Debit) – das zweite gängige SEPA-Lastschriftverfahren.

SEPA-Firmenlastschriften bieten Unternehmen eine einfache und effiziente Möglichkeit, einmalige sowie regelmäßige Zahlungen zu erhalten – zum Beispiel für Abonnements, Mitgliedschaften oder wiederkehrende Dienstleistungen. Voraussetzung ist lediglich eine Autorisierung von Seiten der Geschäftskundinnen und -kunden. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Geld von Bankkonten in SEPA-Ländern einzuziehen, ohne separate Vereinbarungen mit den jeweiligen Banken treffen zu müssen.

Was ist SEPA?

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in welchem seit 2014 standardisierte Verfahren für elektronische Überweisungen und Lastschriften gelten.

Die verschiedenen nationalen Bezahlsysteme – zum Beispiel das Elektronische Lastschriftverfahren in Deutschland – wurden durch SEPA abgeschafft. Ziel war es, einheitliche Standards und Prozesse zu schaffen, die grenzüberschreitende Transaktionen genauso einfach und günstig machen wie Inlandszahlungen.

Wie funktioniert eine SEPA-Firmenlastschrift?

Voraussetzung für eine SEPA-Firmenlastschrift ist ein gültiges Mandat: Die zahlungspflichtigen Geschäftskundinnen und -kunden müssen dem Unternehmen die Erlaubnis erteilen, dass es Zahlungen von deren Bankkonto einziehen darf. Das SEPA-Lastschriftmandat enthält den Namen und die Adresse der Kundin beziehungsweise des Kunden, die IBAN und BIC sowie den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung. Diese Vollmacht kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen verwendet werden. Das Mandat sollte in der Muttersprache der Zahlungspflichtigen verfasst sein; kann unter Umständen jedoch auch in englischer Sprache aufgesetzt werden. Als rechtsverbindliches Dokument muss das Mandat von der zahlungspflichtigen Seite physisch oder digital unterschrieben werden.

Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Auch die Höhe der fälligen Beiträge kann jederzeit geändert werden. Hierfür ist lediglich eine Anpassung des aktuellen Mandats erforderlich – es muss kein neues Mandat erstellt werden. Einmal erteilt, ist das Mandat grundsätzlich unbegrenzt gültig. Wenn es 36 Monate nicht in Anspruch genommen wird, verfällt es jedoch. In diesem Fall muss eine schriftliche Verlängerung beziehungsweise Erneuerung des Mandats erfolgen.

Vor der ersten Lastschrift müssen Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden eine Vorabinformation über den bevorstehenden Lastschrifteinzug zukommen lassen – frühestens zwei Wochen vor dem Geldeinzug, spätestens einen Tag vorher. Die Vorankündigung oder Pre-Notification kann postalisch, digital, per SMS oder Telefon übermittelt werden. Sie muss den exakten Betrag und das Einzugsdatum beinhalten sowie die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID. Letztere ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die jedem Unternehmen zugewiesen wird, das Geld per Lastschrift einzieht. Die Gläubiger-ID gibt den Zahlungspflichtigen beziehungsweise deren Banken die Möglichkeit, Lastschriften auf ihre Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Beschwerde einzureichen oder Rückerstattungen zu fordern. Bei wiederkehrenden Lastschriften, die immer den gleichen Betrag haben, ist eine einmalige Vorabinformation ausreichend – diese sollte jedoch auf die zukünftigen Fälligkeitstermine verweisen.

Wenn das Mandat erteilt und die Vorabinformation zugestellt ist, kann das Unternehmen die Firmenlastschrift durchführen lassen. Hierfür wird der Hausbank der entsprechende Auftrag erteilt. Die Bank der Gegenseite prüft und verarbeitet die Transaktion und wickelt die Zahlung schließlich ab: Der zu zahlende Betrag wird vom Konto der Kundinnen oder Kunden abgebucht und dem Konto des Unternehmens gutgeschrieben. Im letzten Schritt sollte das Unternehmen über die Durchführung der Lastschrift informieren und eine Rechnung oder eine Bestätigung per E-Mail versenden.

Wie unterscheidet sich eine SEPA-Firmenlastschrift von einer SEPA-Basislastschrift?

SEPA-Firmenlastschriften und SEPA-Basislastschriften unterscheidet nicht nur, dass Erstere für den B2B- und Letztere für den B2C-Bereich gedacht sind. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der Prüfung des jeweiligen Mandats. Während bei SEPA-Basislastschriften vonseiten der Bank der zahlungspflichtigen Unternehmen lediglich geprüft wird, ob ein Lastschriftmandat vorliegt, wird das Mandat bei einer Firmenlastschrift auch inhaltlich auf seine Richtigkeit geprüft. Hierfür wird der Bank eine Mandatskopie zugestellt.

Aus dieser detaillierten Mandatsprüfung ergibt sich ein weiterer Unterschied: Da die Bank beziehungsweise die Zahlungsdienstleister/innen der zahlungspflichtigen Unternehmen die Mandatsdaten kontrollieren müssen, besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs einer Firmenlastschrift. Geld, das einmal eingezogen wurde, ist weg. Anders bei der Basislastschrift: Dieser kann innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung widersprochen werden. Es ist demnach möglich, dass fälschlich eingezogenes Geld wieder gutgeschrieben wird. Erfolgt ein Geldeinzug ohne gültiges SEPA-Mandat, können die Zahler/innen noch 13 Monate nach der Abbuchung eine Erstattung verlangen. Erfahren Sie mehr zu den unterschiedlichen Fristen von Firmen- und Basislastschriften.

Welche Vorteile hat eine SEPA-Firmenlastschrift?

Als effiziente und kostengünstige Möglichkeit, regelmäßige Zahlungen von ihren Kundinnen und Kunden zu erhalten, bietet die SEPA-Firmenlastschrift Unternehmen einige Vorteile:

  • Sicherheit: Da die Kundinnen und Kunden der Firmenlastschrift zustimmen müssen und deren Banken die Mandatsdaten prüfen, ist das Verfahren sehr sicher. In der Theorie sind Fehlbuchungen unmöglich.
  • Effizienz: Mit der SEPA-Firmenlastschrift können Unternehmen Teile ihres Zahlungsprozesses automatisieren. Bei den zahlungspflichtigen Kundinnen und Kunden entfällt zudem der Aufwand für manuelle Überweisungen. Dies spart auf beiden Seiten Zeit und Ressourcen.
  • Niedrige Kosten: Nach der einmaligen Einrichtung fällt für Firmenlastschriften nahezu kein Verwaltungsaufwand mehr an. Damit sind sie sehr günstig.
    Geringe Fehlerquote: Da bei Lastschriften weniger manuelle Eingriffe notwendig sind als bei Einzelüberweisungen, ist die Fehlerquote sehr gering. Auch dies spart Ressourcen, die sonst zur Korrektur verwendet werden müssten.
  • Geringes Zahlungsausfallrisiko: Da das Geld bei wiederkehrenden Zahlungen automatisch vom Konto der Kundinnen und Kunden gebucht wird, verringert sich das Risiko von Zahlungsausfällen – vor allem im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden wie Überweisungen. Darüber hinaus müssen getätigte Abbuchungen nicht zurückerstattet werden. Für die Zahlungsempfänger/innen ist dies von Vorteil.
  • Verbesserte Liquiditätsplanung: Unternehmen haben durch das Lastschriftverfahren einen besseren Überblick über ihre Zahlungseingänge. Zudem ermöglichen die regelmäßigen Einnahmen Planungssicherheit hinsichtlich der Liquidität.
  • Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden: Firmenlastschriften stellen auch für die zahlungspflichtigen Unternehmen eine bequeme Zahlungsmethode dar. Die Zahlung wird automatisch abgewickelt und es ist keine manuelle Überweisung notwendig. Der bestenfalls reibungslose Ablauf kann die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden erhöhen.

Welche Nachteile hat eine SEPA-Firmenlastschrift?

Neben vielen Vorteilen hat die SEPA-Firmenlastschrift auch einige potenzielle Nachteile:

  • Verfügbarkeit: Nicht alle Banken bieten den Service an oder er ist mit spezifischen Anforderungen, Verfahren oder Gebühren verbunden. Die zahlungspflichtigen Unternehmen sollten sich deshalb informieren, ob und wie die SEPA-Firmenlastschrift bei ihrer Bank möglich ist.
  • Keine Widerrufsmöglichkeit: Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist kein Widerruf möglich. Es sei denn, der Zahlungseinzug war nicht autorisiert. Folglich haben Unternehmen, denen Geld abgebucht wurde, weil sie fälschlicherweise ein Mandat erteilt haben, keine rechtliche Handhabe. Das Geld muss nicht zurückerstattet werden.
  • Mögliche Ablehnung von Zahlungen: Verfügen die zahlungspflichtigen Unternehmen nicht über ausreichend Guthaben auf ihrem Konto, kann eine Firmenlastschrift von der Bank abgelehnt beziehungsweise ausgesetzt werden. Dies kann den Zahlungsfluss unterbrechen und zu zusätzlichem Aufwand für die beteiligten Unternehmen führen.

Hier finden Sie die oben genannten Vor- und Nachteile einer SEPA-Firmenlastschrift noch einmal im Überblick:

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Vorteile
Nachteile
SEPA-Firmenlastschriften sind besonders sicher, da die Banken stets das zugrunde liegende Mandat überprüfen. Nicht alle Banken bieten SEPA-Firmenlastschriften an.
Damit handelt es sich um eine effiziente Zahlungsmethode, die alle Beteiligten entlastet. Vorautorisierte Lastschriften können nicht zurückgerufen werden. Der Zahler kann fehlerhafte Mandate also nicht widerrufen.
SEPA-Lastschriften für Firmenkunden sind preisgünstig und verursachen nach der Einrichtung keinerlei Verwaltungsaufwand. Reicht die Kontodeckung für eine bestimmte Zahlung nicht aus, kann das Geldinstitut die Kontobelastung verweigern.
Auch die Fehleranfälligkeit nimmt ab.
Da das Lastschriftverfahren automatisch abläuft, sinkt das Risiko von ausbleibenden Zahlungen.
Die Unternehmen profitieren von mehr Planungssicherheit bezüglich Zahlungseingang und Cashflow.
Der Prozess begünstigt die Kundenzufriedenheit, da keine manuellen Überweisungen mehr nötig sind.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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