SEPA Mandatsreferenz: Mit der Mandatsreferenznummer Lastschriften einziehen

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  1. Einführung
  2. SEPA-Mandatsreferenz – was ist das?
  3. Was ist die Mandatsreferenznummer?
  4. Gläubiger-Identifikationsnummer
  5. Aufbau und Länge der Mandatsreferenznummer
  6. Wer vergibt die Mandatsreferenznummer?
  7. Wo finde ich die Mandatsreferenz?

Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die SEPA Mandatsreferenz: Was genau ist die Mandatsreferenz und wo können Sie diese als Kundin/Kunde einsehen oder als Händler/in vergeben? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie in diesem Artikel.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • SEPA Mandatsreferenz – was ist das?
  • Was ist die Mandatsreferenznummer?
  • Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Aufbau und Länge der Mandatsreferenznummer
  • Wer vergibt die Mandatsreferenznummer?
  • Wo finde ich die Mandatsreferenznummer?

SEPA-Mandatsreferenz – was ist das?

Die Mandatsreferenz ist eine von Zahlungsempfängerinnen und -empfängern individuell vergebene Kennung eines Mandats wie zum Beispiel eine Kundennummer. Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im SEPA-Raum ist die Mandatsreferenz ein wichtiges Kennzeichen für die Einzugsermächtigung bzw. das Lastschriftmandat. Jede SEPA-Lastschrift erfordert stets ein Lastschriftmandat mit dieser eindeutigen Mandatsreferenz. Zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer kann der/die Zahlungsempfänger/in Zahlungseingänge eindeutig identifizieren und zuordnen.

Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Lastschrift kündigen möchte, sollte sie/er die Mandatsreferenznummer an den Händler/die Händlerin weitergeben. Bevor die Lastschrift gesperrt werden kann, müssen die Kundinnen und Kunden neben ihrer Mandatsreferenz auch ihre persönlichen Daten und ihre Kontonummer angeben. Auf diese Weise erhält der/die Händler/in alle nötigen Informationen, um eine Lastschrift zu beenden.

Hinweis: Nicht alle Banken nutzen die Bezeichnung „Mandatsreferenz”. Sie könnten diese Nummer auf Ihrem Kontoauszug auch unter einer der folgenden Bezeichnungen finden: Mandat, Mandatsreferenznummer, Mandat-ID, Ermächtigungsreferenz oder Ermächtigungskennzeichen. Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie SEPA-Lastschriften akzeptieren können, empfehlen wir Ihnen unsere Anleitung.

Was ist die Mandatsreferenznummer?

Die Mandatsreferenz ist eine Nummer, die Sie in der Rechnungsabschrift Ihrer Lastschrift oder in Ihrem Online-Banking wiederfinden können. In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ist damit jedes Mandat eindeutig gekennzeichnet. Jedes SEPA Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz, so zum Beispiel eine fortlaufende Nummer, die vom Zahlungsempfänger bzw. von der Zahlungsempfängerin vergeben wird. Diese muss bei allen SEPA Lastschriften angegeben werden.

Oft richten sich Zahlungen nach bestimmten Zeitplänen wie beispielsweise bei Abonnements. Die Vorankündigungspflicht eines SEPA Lastschriftmandats bietet der Kundschaft Schutz vor irrtümlich oder betrügerisch eingezogenen Zahlungen. Beachten Sie dabei, dass Sie die Zahlungspflichtigen mindestens 14 Tage vor Fälligkeit über das Datum der Abbuchung und über den Betrag informieren müssen, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde. Diese Angaben könnten z. B. auf der Rechnung angegeben werden, die vorab verschickt wird. Stripe kann Sie beim Thema SEPA Lastschrift unterstützen.

Gläubiger-Identifikationsnummer

Um an Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen zudem eine Gläubiger-Identifikationsnummer, auch Gläubiger ID genannt, besitzen. Die Ausgabe dieser Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). In Österreich vergibt sie die Österreichische Nationalbank und in der Schweiz muss sie bei der nationalen Hausbank beantragt werden. Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

Aufbau und Länge der Mandatsreferenznummer

In der Regel sollte die SEPA Mandatsreferenznummer aus maximal 35 Zeichen bestehen. Dies gilt für die gesamte DACH-Region. Die Mandatsreferenznummer selbst sollte möglichst einfach gewählt werden. Der Aufbau der Mandatsreferenznummer kann der/die Zahlungsempfänger/in dabei frei wählen. Eine SEPA Mandatsreferenz zeigt den Empfängerinnen und Empfängern, wofür die Zahlung erfolgt, da sie meist eine Mitglieds- oder Kundennummer enthält. Oft nutzen Unternehmen Kundennummern und schließen durchlaufende Zahlen an. Da Banken die Nummern eindeutig erkennen sollten, ist bei Nullen Vorsicht geboten, denn sie könnten schnell als Buchstabe O fehlinterpretiert werden. Gleiches gilt für Punkte, die schnell übersehen werden.

In einer Mandatsreferenz sind die folgenden Zeichen zugelassen:

  • Buchstaben A bis Z, zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden
  • Ziffern 0 bis 9
  • Sonderzeichen + ? / - : ( ) . , '
  • Leerzeichen

Umlaute und andere Zeichen sind nicht erlaubt.

Ein Beispiel: K10050DE67M10F1R23BL00D7KP

Wer vergibt die Mandatsreferenznummer?

Die Mandatsreferenznummer wird durch den Zahlungsempfänger/die Zahlungsempfängerin frei vergeben. Er/Sie muss dafür sorgen, dass der verwendete Schlüssel innerhalb des Unternehmens des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin eindeutig, also einmalig ist. Die damit erstellten SEPA Lastschriftmandate sind mindestens 36 Monate gültig bzw. verfallen nach 36-monatiger Nichtnutzung.

Wo finde ich die Mandatsreferenz?

Jedes SEPA Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenznummer. Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin muss diese Nummer bei jeder Abbuchung angeben. Demnach können Kundinnen und Kunden diese auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking finden. Diese Mandatsreferenz benötigt die Kundschaft auch, um eine Lastschrift zu kündigen. Mehr zum SEPA Lastschriftverfahren und Zahlungsablauf können Sie auch hier nachlesen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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