Eine Einzugsermächtigung erteilen und widerrufen in Deutschland

  1. Einführung
  2. Was ist eine Einzugsermächtigung?
  3. Einzugsermächtigung, SEPA Mandat und SEPA Lastschrift – die Unterschiede
  4. Wie können Kundinnen und Kunden eine Einzugsermächtigung erteilen?
  5. So kann Ihre Kundschaft eine Einzugsermächtigung widerrufen
  6. Wann endet ein Lastschriftmandat?

Als Unternehmen sollten Sie Ihre Zahlungsprozesse so einfach wie möglich gestalten, um Zeit und Ressourcen zu sparen. Doch wie funktioniert eigentlich ein Einzugsverfahren? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Ihre Kundschaft eine SEPA Einzugsermächtigung erteilen und widerrufen kann.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine Einzugsermächtigung?
  • Einzugsermächtigung, SEPA Mandat und SEPA Lastschrift – die Unterschiede
  • Wie können Kundinnen und Kunden eine Einzugsermächtigung erteilen?
  • So kann Ihre Kundschaft eine Einzugsermächtigung widerrufen
  • Wann endet ein Lastschriftmandat?

Was ist eine Einzugsermächtigung?

Eine Einzugsermächtigung ermöglicht es Unternehmen, Lastschriftverfahren zur Erhebung von Zahlungen einzusetzen. Sie gilt als einer der sichersten Zahlungswege. Dabei überweist der Kunde/die Kundin dem Unternehmen das Geld nicht direkt, sondern erlaubt dem Unternehmen stattdessen, das Geld von seinem/ihrem Konto abzubuchen. Der Kunde/Die Kundin erteilt dem Unternehmen hierfür eine Einzugsermächtigung für die Lastschrift, wodurch die Erhebung der Zahlung vereinfacht wird, und somit für beide Seiten vorteilhaft ist.

Einzugsermächtigung, SEPA Mandat und SEPA Lastschrift – die Unterschiede

Sie können auf verschiedene Verfahren zurückgreifen, um Ihre Kundschaft die Bezahlung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu vereinfachen. Hierbei spielen vor allem die Einzugsermächtigung, das SEPA Mandat und die SEPA Lastschrift eine wichtige Rolle.

Die Einzugsermächtigung ist ein altbekanntes Verfahren, bei dem der Kunde/die Kundin Ihnen eine Vollmacht erteilt, um regelmäßige Abbuchungen von seinem/ihrem Konto durchzuführen. Dabei sind allerdings einige rechtliche Vorschriften zu beachten, um den Datenschutz zu gewährleisten. Bei der Einzugsermächtigung ist nur der/die Zahlungsempfänger/in zum Einzug berechtigt.

Das SEPA Lastschriftmandat hingegen ist ein modernes Verfahren, das im Zuge der europaweiten Harmonisierung des Zahlungsverkehrs eingeführt wurde. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung des Kunden/der Kundin, in der er/sie Ihnen die Erlaubnis erteilt, Lastschriften von seinem/ihrem Konto einzuziehen. Ein SEPA Mandat wird benötigt, damit das Kreditinstitut bei einer SEPA Lastschrift zur Kontobelastung berechtigt ist. Es ist dabei genauer geregelt als die Einzugsermächtigung und bietet sowohl für Sie als auch für Ihre Kundschaft mehr Sicherheit.

Die SEPA Lastschrift schließlich ist das eigentliche Abbuchungsverfahren. Dabei ziehen Sie den fälligen Betrag vom Konto des Kunden/der Kundin ein. Auch hier gelten genaue gesetzliche Bestimmungen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wie können Kundinnen und Kunden eine Einzugsermächtigung erteilen?

Einzugsermächtigungen helfen Zahlungsprozesse effizienter zu gestalten und Kosten zu sparen. Doch wie können Kundinnen und Kunden eine solche Einzugsermächtigung für eine SEPA Lastschrift erteilen?

Zunächst einmal müssen Sie als Unternehmen ein SEPA Lastschriftmandat vorbereiten. Dieses Mandat enthält alle wichtigen Informationen wie den Namen des Zahlungsempfängers/der Zahlungsempfängerin, die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Bankverbindung der zahlenden Person. Sobald das SEPA Lastschriftmandat vorbereitet wurde, kann der Kunde/die Kundin es entweder elektronisch oder auf Papier unterzeichnen und an das Unternehmen zurücksenden. Hierbei ist es wichtig, dass der Kunde/die Kundin das Mandat gut durchliest und prüft, ob er/sie mit seiner/ihrer Unterschrift eine dauerhafte oder einmalige Einzugsermächtigung erteilt. So können Sie mit Stripe völlig unkompliziert und schnell SEPA Lastschriften einziehen.

Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, dem Kunden/der Kundin eine Vorabinformation (Pre-Notification) zuzusenden, bevor Sie den Betrag von seinem/ihrem Konto abbuchen. Diese Vorabinformation enthält alle relevanten Informationen wie den genauen Betrag sowie das Abbuchungsdatum. Sollte ein Kunde/eine Kundin seine/ihre Einzugsermächtigung widerrufen wollen, so kann er/sie dies jederzeit tun. Hierfür muss er/sie Sie lediglich schriftlich informieren und auffordern, keine weiteren Lastschriften mehr durchzuführen.

Insgesamt bietet die Erteilung einer Einzugsermächtigung sowohl für Unternehmen als auch für Kundschaft viele Vorteile. Erfahren Sie, wie auch Abonnements bequem per Lastschriftzahlung abgewickelt werden können.

So kann Ihre Kundschaft eine Einzugsermächtigung widerrufen

Um einen Widerruf durchzuführen, muss der Kunde/die Kundin lediglich seine/ihre Bank schriftlich informieren und den Widerruf begründen. Die Bank wird dann das Unternehmen darüber in Kenntnis setzen und keine weiteren Zahlungen mehr einziehen bzw. den Betrag zurückerstatten.

Dabei ist eine Kündigung nur bei regelmäßigen Lastschriften nötig und es müssen keine Kündigungsfristen beachtet werden. Sie sollten Ihrer Kundschaft die Möglichkeit geben, eine Lastschrift einfach und schnell widerrufen zu können. Dazu gehört auch eine klare Kommunikation über die

Vorgehensweise eines Widerrufs sowie die Bereitstellung entsprechender Informationen auf Ihrer Webseite oder in Ihrem Vertrag.

Die folgenden Daten sind für den Widerruf anzugeben:

  • Name und Anschrift des Kunden/der Kundin
  • Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Datum und Ort
  • Kundennummer und/oder Vertragsnummer oder sonstige Identifikationsnummer

Nach Widerruf der Einzugsermächtigung bleibt der Vertrag mit dem Unternehmen bestehen und der Kunde/die Kundin muss den Betrag in anderer Weise zahlen bzw. überweisen. Eine genehmigte Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Erteilung des Mandats ohne Angabe von Gründen widerrufen und der Betrag zurückgebucht werden.

Die Kündigung bedarf der Unterschrift des Kunden/der Kundin. Wenn ein Kunde/eine Kundin Sie bittet, ein Mandat zu kündigen, stellen Sie sicher, dass er/sie auch seine/ihre Bank benachrichtigt. Ein reibungsloser Ablauf bei einem Widerruf stärkt das Vertrauen in Ihr Unternehmen und kann dazu beitragen, dass Kundinnen und Kunden auch zukünftig Ihre Dienstleistungen oder Produkte nutzen.

Wann endet ein Lastschriftmandat?

Ein Lastschriftmandat endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder bei Kündigung des Vertragsverhältnisses. Es erlischt automatisch, wenn 36 Monate nach der Erstlastschrift oder 36 Monate nach der letzten Folgelastschrift keine weitere Lastschrift erfolgt ist. Um Rückstandszinsen zu vermeiden, muss die Kundschaft entweder rechtzeitig ein neues Mandat erteilen oder für eine fristgerechte Überweisung sorgen.

Darüber hinaus sollten Unternehmen beachten, dass nach der Europäischen Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 strenge Richtlinien für den Umgang mit Einzugsermächtigungen gelten. Dazu gehört auch die spezielle Mitteilungspflicht des Unternehmens an den Kunden/die Kundin. Unternehmen müssen sich an alle geltenden Bestimmungen zum Umgang mit dieser Art von Mandaten halten. Nur so können sie sicherstellen, dass alle Beteiligten rechtskonform handeln und eine unkomplizierte Abwicklung gewährleistet ist.

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