Der Übergangsplan 4.0 ist Teil des National Recovery and Resilience Plan (PNRR), des Programms der italienischen Regierung zur Verwaltund er Gelder aus NextGenerationEU, dem EU-Projekt zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Pandemie. Der PNRR umfasst Maßnahmen in verschiedenen Sektoren, darunter digitaler und grüner Wandel, Gesundheitswesen, Bildung, Verkehr und Justiz. Der Übergangsplan 4.0 zielt darauf ab, italienische Unternehmen zu ermutigen, in die digitale Transformation zu investieren, zu modernisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. In diesem Artikel werden die Details des Übergangsplans 4.0, seine Zielgruppe und die Arten von Investitionen, die er unterstützen kann, untersucht.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist der Übergangsplan 4.0?
- An wen richtet sich der Übergangsplan 4.0?
- Was kann der Übergangsplan 4.0 finanzieren?
- Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Übergangsplans 4.0
Was ist der Übergangsplan 4.0?
Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy hat mit dem Haushaltsgesetz 2020 (Gesetz 160/2019) den Nationalen Übergangsplan 4.0 eingeführt, um italienische Produktionsunternehmen bei ihrer digitalen Transformation zu unterstützen. Er ersetzt die Maßnahmen des Nationalen Plans Impresa 4.0 (Hyperamortisation und Superamortisation) durch ein System von Steuergutschriften für Unternehmen, die in bestimmte Bereiche investieren möchten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihren technologischen Fortschritt zu verbessern.
Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy entwickelte den Plan ursprünglich, um Anreize für Unternehmen zu schaffen, in drei Hauptkategorien zu investieren:
- Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
- Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und kreative Visualisierung
- Schulungen
Im Übergangsplan 4.0 wurden 13,381 Mrd. EUR bereitgestellt, weitere 5,08 Mrd. EUR stammen aus dem Ergänzungsfonds.
Meldepflichten davor und danach
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 39 vom 29. März 2024 konnten Unternehmer/innen, die die Steuergutschrift im Rahmen des Nationalen Übergangsplans 4.0 beantragten, die Anrechnung der Steuergutschrift automatisch durch Ausfüllen des Formulars F24 auslösen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten. Das Unternehmen musste lediglich eine nachträgliche Jahreserklärung abgeben. Es gab jedoch keine Strafen für Unternehmen, die diese Anforderung nicht erfüllten.
Nach Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 39 am 30. März 2024 müssen Unternehmer/innen, die die Steuergutschrift beantragen, nun den Gesamtbetrag der Investitionen, die voraussichtliche Verteilung der Gutschrift über die Jahre hinweg und die beabsichtigte Verwendung der Gutschrift im Voraus elektronisch melden. Nach Abschluss der Investitionen sind die Unternehmen auch verpflichtet, Ex-Post-Mitteilungen zu verfassen, um die zuvor gemeldeten Informationen zu aktualisieren.
An wen richtet sich der Übergangsplan 4.0?
Alle in Italien ansässigen Unternehmen, einschließlich Betriebsstätten von Gebietsfremden, haben Anspruch auf die Bonus-Steuergutschrift des Übergangsplans 4.0, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrem Wirtschaftssektor, ihrer Größe, ihrer Buchhaltungsmethode oder ihrem System der steuerlichen Gewinnermittlung. Daher werden nun auch kleine und mittlere Unternehmen einbezogen, die bisher von solchen Steuererleichterungen ausgenommen waren.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in freiwilliger Liquidation, Konkurs, Zwangsliquidation, Vergleich mit Gläubigern ohne Unternehmensfortführung und sonstige Insolvenzverfahren befinden. Unternehmen, gegen die gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 eine Aberkennungssanktion verhängt wurde, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen, die sich bewerben, die Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz befolgen und sicherstellen, dass sie Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer/innen zahlen.
Was kann der Übergangsplan 4.0 finanzieren?
Die Steuergutschrift variiert je nach Art der Vermögenswerte, die verrechnet werden. Seit 2023 hat das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy den Übergangsplan 4.0 mit reduzierten oder manchmal gar keinen Anreizen zurückgefahren, wie z. B. der Steuergutschrift für Ausbildung 4.0 (Tax Credit for Training 4.0). Der Übergangsplan 4.0 ermöglicht den Zugang zu Steuergutschriften für Investitionen in fortschrittliche materielle und immaterielle Investitionsgüter sowie für Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und ästhetische Projekte. Betrachten wir sie im Einzelnen.
Kauf von technologisch fortschrittlichen materiellen Investitionsgütern
Dabei handelt es sich in erster Linie um Maschinen, die von Computersystemen betrieben oder mit Sensoren und Antrieben gesteuert werden. Anhang A des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 enthält Listen dieser Güter. Für den Steuerzeitraum von 2023 bis 2025 können wir den Satz für die Steuergutschrift wie folgt ermitteln:
- 20 % der förderfähigen Kosten für den Teil der Investition, der 2,5 Mio. € nicht überschreitet
- 10 % der förderfähigen Kosten für den Teil der Investition, der zwischen 2,5 Mio. € und 10 Mio. € liegt
- 5 % der förderfähigen Kosten für den Teil der Investition, der zwischen 10 Mio. € und 20 Mio. € liegt
- 5 % der förderfähigen Kosten für Investitionen zwischen 10 Mio. € und 50 Mio. €, wenn sie Teil des PNRR sind und darauf abzielen, die Übergangsziele zu erreichen, die vom Minister für wirtschaftliche Entwicklung in Absprache mit den Ministern für den ökologischen Wandel und für Wirtschaft und Finanzen festgelegt wurden.
Erwerb fortschrittlicher immaterieller Investitionsgüter
Dabei handelt es sich in erster Linie um die Softwareprodukte, die für die Verbindung und den Betrieb von Maschinen erforderlich sind. Eine vollständige Liste ist in Anhang B des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 (ergänzt durch Artikel 1, Absatz 32, des Gesetzes Nr. 205 vom 27. Dezember 2017) verfügbar.
Der Satz der Steuergutschrift für 2024 beträgt 15 % und sinkt bis 2025 auf 10 %, wobei die förderfähigen Kosten auf maximal 1 Mio. EUR begrenzt sind.
Investitionen in Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und kreative Visualisierung
Für die Steuergutschrift in diesem Investitionssektor können die folgenden Unterkategorien von Tätigkeiten ermittelt werden, für die jeweils ein bestimmter Satz für die Steuergutschrift gilt:
- Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklungsaktivitäten in Wissenschaft und Technik: Ab dem Steuerzeitraum nach dem 31. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2031 beträgt der Satz der Steuergutschrift 10 %, mit einer jährlichen Höchstgrenze von 5 Mio. €.
- Aktivitäten im Bereich der technologischen Innovation: Diese Aktivitäten konzentrieren sich auf die Schaffung neuer oder deutlich verbesserter Produkte oder Produktionsprozesse. Ab dem Steuerzeitraum nach dem 31. Dezember 2023 bis zum Steuerzeitraum, der am 31. Dezember 2025 endet, beträgt die Steuergutschrift 5 %, mit einer jährlichen Höchstgrenze von 2 Mio. €.
- Aktivitäten zur technologischen Innovation und umweltfreundliche Aktivitäten 4.0: Diese Aktivitäten konzentrieren sich auf die Schaffung neuer oder deutlich verbesserter Produkte oder Produktionsprozesse, um den ökologischen Wandel oder die digitale Innovation 4.0 zu erreichen. Der Satz der Steuergutschrift beträgt ab dem Steuerzeitraum nach dem 31. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2025 5 % mit einer jährlichen Obergrenze von 4 Mio. €.
- Designaktivitäten und kreative Visualisierung: Diese Aktivitäten zielen darauf ab, die Produkte des Unternehmens in Bezug auf die Form und andere nicht-technische oder funktionale Elemente (Linien, Konturen, Farben, Oberflächenstruktur, Ornamente usw.) erheblich zu verbessern. Der Satz der Steuergutschrift beträgt ab dem Steuerzeitraum nach dem 31. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2025 5 % mit einer jährlichen Obergrenze von 2 Mio. €.
Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Übergangsplans 4.0
Für die Beantragung der Anrechnung von Steuergutschriften im Rahmen des Bonus des Übergangsplans 4.0 ab dem 18. Mai 2024 müssen Sie die neue vereinfachte Funktion nutzen, mit der Formulare auch über das GSE-Portal eingereicht werden können. Nach der Registrierung im Kundenbereich können die Nutzer/innen auf den Antrag „Transition 4.0 – Access Questionnaires“ zugreifen, die Art der Investition auswählen und das Formular für die Anrechnung von Steuergutschriften in wenigen Schritten ausfüllen. Der Versand von Kommunikationsformularen per zertifizierter E-Mail (posta elettronica certificata (PEC)) ist nicht mehr möglich.
Für Wirtschaftsgüter mit einem Einzelwert von mehr als 300.000 € ist ein vereidigtes Gutachten eines Ingenieurs oder Industriesachverständigen oder eine Konformitätsbescheinigung einer akkreditierten Stelle zwingend erforderlich. Bei geringeren Beträgen genügt eine Selbsterklärung mit einer technischen Analyse, aus der die technischen Anforderungen 4.0 hervorgehen und die von der gesetzlichen Vertretung des Unternehmens unterzeichnet ist.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.