Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft beeinflusst die Art und Weise, wie grenzüberschreitende Dienstleistungen, Hochrisikogüter und ganze Branchen in Schweden mit Steuervorschriften umgehen. Wenn Sie jemals eine Rechnung mit dem Vermerkt „omvänd betalningsskyldighet“ ausgestellt oder erhalten haben, sind Sie bereits darauf gestoßen. Und wenn Ihr Unternehmen im Baugewerbe oder im internationalen Vertrieb tätig ist, werden Sie wahrscheinlich häufig mit der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft konfrontiert. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie die Umkehrung der Steuerschuld funktioniert, wann sie Anwendung findet und wie Sie sie richtig handhaben.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die Umkehrung der Steuerschuld und wann wird sie in Schweden angewendet?
- Wie funktioniert die Umkehrung der Steuerschuld in der Praxis?
- Welcher Text muss für eine Umkehrung der Steuerschuld in Schweden auf der Rechnung stehen und welche Felder der USt.-Erklärung sind dafür erforderlich?
- Wie sollten Einzelunternehmer/innen eine Umkehrung der Steuerschuld bei Käufen und Verkäufen berücksichtigen?
- Kann Stripe für die Umkehrung der Steuerschuld und die Einhaltung der Vorschriften eingesetzt werden?
Was ist die Umkehrung der Steuerschuld und wann wird sie in Schweden angewendet?
Die Reverse-Charge-Regeln kehren das normale Umsatzsteuer (USt.)-Verfahren um. Anstatt dass der/die Verkäufer/in die USt. einzieht und an die Regierung abführt, meldet der/die Käufer/in die USt. und zahlt sie direkt. In den meisten Fällen kann der/die Verkäufer/in oder der/die Käufer/in nicht selbst entscheiden, ob er/sie diese Regelung anwendet oder nicht – sie kommt in der Regel in gesetzlich festgelegten Situationen vor, wenn beide Parteien USt.-pflichtige Unternehmen sind. In Schweden kommt sie in den folgenden Situationen zur Anwendung.
Grenzüberschreitender Vertrieb
Wenn ein schwedisches Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an eine/n USt.-pflichtige/n Käufer/in einem anderen Land verkauft, wird keine schwedische USt. erhoben. Der/die Käufer/in kümmert sich seinerseits um die USt.. Genauso funktioniert dies auch umgekehrt: Wenn ein schwedisches Unternehmen Dienstleistungen von einem Anbieter im Ausland in Anspruch nimmt, muss es eine Umkehrung der Steuerschuld anwenden und die schwedische USt. auf den Kauf ausweisen. Ebenso muss das schwedische Unternehmen beim Kauf von Waren aus einem anderen EU-Land die schwedische USt. melden. In diesem Fall handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb (Unionsinternt förvärv av varor), nicht um eine Umkehrung der Steuerschuld.
Bauleistungen
Im Bausektor gibt es eine inländische Reverse-Charge-Regelegung. Wenn ein Bauunternehmen qualifizierende Dienstleistungen (z. B. Bau, Installation, Reparaturen) für ein anderes Unternehmen erbringt, erhebt der/die Verkäufer/in keine USt. Der/die Käufer/in meldet diese stattdessen an. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn die Arbeiten in bestimmte definierte Baukategorien fallen.
Waren und Materialien mit hohem Risiko
Um Steuerbetrug zu verringern, wendet Schweden das Reverse-Charge-Verfahren für bestimmte Erzeugnisse unter bestimmten Umständen an, darunter:
- Altmetall und bestimmte recycelbare Materialien, einschließlich Batterien, Laptops und Mobiltelefone
- Anlagegold oder Goldmaterial mit einem Reinheitsgrad von mindestens 325 Teile pro Tausend
- Emissionsgenehmigungen für Treibhausgase
In diesen Fällen wird die Rechnung ohne USt. ausgestellt, und der/die Käufer/in muss den korrekten USt.-Betrag melden und bezahlen.
Wie funktioniert die Umkehrung der Steuerschuld in der Praxis?
Wenn die Umkehrung der Steuerschuld angewendet wird, ändert sich zwar der Mechanismus der USt., die gesamte Steuer jedoch nicht. Anstatt dass der/die Verkäufer/in die USt. berechnet und an den Staat abführt, führt der/die Käufer/in die USt. intern ab. Diese Verschiebung wirkt sich auf die Rechnungsstellung und die USt.-Anmeldung aus.
Der/die Verkäufer/in stellt eine Rechnung ohne USt. aus
Die Rechnung sollte den Vermerk „Umkehrung der Steuerschuld“ (oder das schwedische Äquivalent: omvänd betalningsskyldighet) enthalten. Der/die Verkäufer/in bucht die Transaktion weiterhin als steuerpflichtig in seinen/ihren Büchern und nimmt sie in seine USt.-Erklärung auf, jedoch mit 0 schwedischen Kronen (SEK) an USt. Wichtig ist, dass der/die Verkäufer/in immer noch die gesamte mit dem Verkauf verbundene Vorsteuer abziehen kann (z. B. USt. für Subunternehmerkosten, Werkzeuge oder Reisen), auch wenn diese keine USt. in Rechnung stellen.
Der/die Käufer/in berechnet und meldet die USt.
Der/die Käufer/in ermittelt, wie viel USt. angefallen wäre, wenn der/die Verkäufer/in sie in Rechnung gestellt hätte. Er/Sie meldet diese „Ausgangsumsatzsteuer“ in seiner/ihrer USt.-Erklärung (obwohl er/sie nicht der/die Verkäufer/in ist). Gleichzeitig meldet der/die Käufer/in in der Regel genau den gleichen Betrag als „Vorsteuer“, vorausgesetzt, der Kauf wird für eine USt.-pflichtige Geschäftstätigkeit verwendet. Das Ergebnis ist in der Regel USt.-neutral – es wird keine Steuer fällig, aber beide Seiten der Transaktion sind für das schwedische Finanzamt (Skatteverket) sichtbar. Beide Seiten müssen in der USt.-Erklärung explizit angegeben werden, auch wenn sie sich gegenseitig aufheben.
Wenn der/die Käufer/in den Kauf für eine teilweise steuerbefreite Tätigkeit verwendet (z. B. Artikel mit einer Mischung aus geschäftlicher und privater Nutzung), kann er/sie nicht die volle Vorsteuer geltend machen. In diesem Fall meldet der/die Käufer/in weiterhin die volle Ausgangsumsatzsteuer, zieht aber nur den Teil ab, auf den er/sie Anspruch hat, und zahlt die Differenz an den Staat.
Beispiel
Ein schwedisches Unternehmen kauft Dienstleistungen von einem dänischen Berater für 10.000 SEK. Im Rahmen des Verfahrens zur Umkehrung der Steuerschuld fügt das kaufende schwedische Unternehmen 2.500 SEK (25%) in seiner Erklärung als Ausgangsumsatzsteuer hinzu und fordert 2.500 SEK als Vorsteuer in derselben Erklärung zurück. Die geschuldete Netto Steuer beträgt 0 SEK. Beide Eingaben sind aber weiterhin verpflichtend.
Welcher Text muss für eine Umkehrung der Steuerschuld in Schweden auf der Rechnung stehen und welche Felder der USt.-Erklärung sind dafür erforderlich?
Umkehrungen der Steuerschuld Rechnungen weisen ein bestimmtes Format auf. Dieses Format signalisiert dem/der Käufer/in und der schwedischen Steuerbehörde, dass der/die Käufer/in nun für die Meldung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist. Um die Vorschriften einzuhalten, muss eine Rechnung mit Umkehrung der Steuerschuld Folgendes enthalten:
- Einen Hinweis, dass der/die Käufer/in für die USt. verantwortlich ist: Verwenden Sie den Ausdruck „Umkehrung der Steuerschuld“ oder auf Schwedisch „Omvänd betalningsskyldighet“.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beider Parteien: Die Rechnung muss Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die des Kunden/der Kundin enthalten.
- Ohne USt.: Erheben Sie keine USt. auf den Rechnungsbetrag. Sie können zu Informationszwecken angeben, wie hoch der USt.-Satz gewesen wäre, aber im fälligen Gesamtbetrag darf keine USt. enthalten sein.
Reverse-Charge-Transaktionen müssen ebenfalls über spezielle Felder in der schwedischen USt.-Erklärung (momsdeklaration) gemeldet werden. Diese Felder variieren je nachdem, ob Sie der/die Verkäufer/in oder der/die Käufer/in sind.
Wenn Sie der/die Verkäufer/in sind
- Geben Sie den Nettoverkaufsbetrag in Feld 41 für inländische Verkäufe mit Umkehrung der Steuerschuld an (z. B. Baudienstleistungen, Altmetall).
- Bei grenzüberschreitenden B2B-Verkäufen, bei denen der/die Käufer/in in einem anderen EU-Land eine Umkehrung der Steuerschuld auf Dienstleistungen anwendet, ist der Nettoverkaufsbetrag in Feld 3 anzugeben. Für eine innergemeinschaftliche Lieferung von Waren ist Feld 35 zu verwenden. Sie müssen diese Beträge zusammen mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Käufers/der Käuferin auch in die Liste der EU-Verkäufe eintragen.
Für diese Verkäufe weisen Sie keine geschuldete USt. aus, der Verkauf selbst wird jedoch erfasst.
Wenn Sie der/die Käufer/in sind
Geben Sie den Kaufbetrag in das richtige Feld „Akquisition“ ein – in der Regel in den Feldern 20 bis 24. Erklären Sie gleichzeitig die berechnete USt. im Feld für die „Geschuldete Mehrwertsteuer“.
- Zum Satz von 25 %: Feld 30
- Zum Satz von 12 %: Feld 31
- Zum Satz von 6 %: Feld 32
Machen Sie dann den gleichen Betrag als Vorsteuer im Feld 48 geltend (vorausgesetzt der Kauf ist abzugsfähig).
Durch die Verwendung dieser Felder wird sichergestellt, dass die Transaktion für Skatteverket sichtbar ist, auch wenn auf der Rechnung keine USt. berechnet wurde.
Wie sollten Einzelunternehmer/innen eine Umkehrung der Steuerschuld bei Käufen und Verkäufen berücksichtigen?
Die Reverse-Charge-Vorschriften gelten für Einzelunternehmer/innen in gleicher Weise wie für größere Unternehmen. Es gibt keine Ausnahmeregelung für kleine Unternehmen. Wenn Einzelunternehmer/innen USt.-pflichtig sind und Geschäfte abwicklen, die unter die Umkehrung der Steuerschuld fallen – unabhängig davon, ob es sich um Einkäufe oder Verkäufe handelt – wird von ihnen erwartet, dass sie diese ordnungsgemäß melden.
Viele Einzelunternehmer/innen melden die USt. jährlich statt vierteljährlich an. Reverse-Charge-Käufe müssen in dieser Steuererklärung enthalten sein, auch wenn sie zu Beginn des Jahres getätigt wurden. Wenn ein/e Einzelunternehmer/in Dienstleistungen oder Waren an Unternehmen in anderen EU-Ländern verkauft, muss er/sie außerdem vierteljährlich oder monatlich eine periodische Zusammenfassung (periodisk sammanställning) vorlegen.
Kann Stripe für die Umkehrung der Steuerschuld und die Einhaltung der Vorschriften eingesetzt werden?
Stripe unterstützt Reverse-Charge-Workflows, aber wie viel davon automatisiert wird, hängt von der Art der Transaktion ab. Hier ist ein genauerer Blick darauf, was Stripe in verschiedenen Szenarien unterstützen kann.
Grenzüberschreitende B2B-Verkäufe
Wenn Sie von Schweden aus an USt.-pflichtiges Unternehmen in einem anderen Land verkaufen, wickelt Stripe Tax die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft automatisch ab - vorausgesetzt, Sie erfassen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Kunden/der Kundin.
Wenn diese Nummer angegeben wird, wird Stripe:
- Den Verkauf zum Nullsteuersatz abwickeln (d. h. es wird keine USt. erhoben) oder die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anwenden
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Kunden/der Kundin auf der Rechnung angeben
- Automatisch einen Rechnungsvermerk wie zum Beispiel es Hinzufügen eines Rechnungsbelegs wie „Lieferung zum Nullsteuersatz innerhalb der EU“ oder „Reverse Charge“ hinzufügen
Diese Regelung deckt die meisten grenzüberschreitenden Standard-Dienstleistungs- und Warengeschäfte innerhalb der EU ab, bei denen der/die Käufer/in für die lokale Mehrwertsteuer in seinem/ihrem Land verantwortlich ist.
Szenarien für die Umkehrung der Steuerschuld im Inland in Schweden
Stripe wendet nicht automatisch die für Schweden spezifischen Regeln für die Umkehrung der Steuerschuld im Inland an (z. B. für Baudienstleistungen oder den Verkauf von Altmetall), aber Sie können trotzdem Stripe Invoicing verwenden, um die Vorschriften einzuhalten.
Setzen Sie die Steuer Status Ihres Kunden/Ihrer Kundin im Dashboard auf „Umkehrung der Steuerschuld“ und stellen Sie sicher, dass in der Rechnung sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Kunden/der Kundin als auch Ihre aufgeführt sind. Legen Sie dann den Steuersatz auf der Rechnung manuell auf 0 % fest und fügen Sie in der Rechnungsbeschreibung oder im Vermerkfeld die erforderliche Angabe zur Umkehrung der Steuerschuld hinzu. Die Nutzeroberfläche von Stripe gibt Ihnen die Kontrolle über den Rechnungsinhalt, sodass Sie die gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen mit Umkehrung der Steuerschuld auch dann erfüllen können, wenn eine Automatisierung nicht möglich ist.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.