Die italienische Mindeststeuerregelung: Was ist das und wie funktioniert es?

  1. Einführung
  2. Was ist die Mindeststeuerregelung?
  3. Funktionsweise der Mindeststeuerregelung
  4. Unterschiede zwischen der Mindeststeuerregelung und der Pauschalbesteuerung
  5. Wichtige Aspekte beim Wechsel von der Mindeststeuerregelung zur Pauschalbesteuerung

Der Schritt in die Selbstständigkeit und die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine wichtige Entscheidung. In Italien stehen verschiedene Steuer- und Buchführungssysteme zur Auswahl: das normale, das vereinfachte und das Pauschalbesteuerungssystem. Es gibt jedoch eine weitere Regelung, für die sich Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien bis zum Jahr 2015 entscheiden konnten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren: die sogenannte Mindeststeuerregelung. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Mindeststeuerregelung ist, welche Unterschiede zwischen der Mindest- und der Pauschalbesteuerung bestehen und welche Vorteile ein Wechsel von der Mindeststeuerregelung zur Pauschalbesteuerung mit sich bringt.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die Mindeststeuerregelung?
  • Funktionsweise der Mindeststeuerregelung
  • Unterschiede zwischen der Mindeststeuerregelung und der Pauschalbesteuerung
  • Wichtige Aspekte beim Wechsel von der Mindeststeuerregelung zur Pauschalbesteuerung

Was ist die Mindeststeuerregelung?

Die Mindeststeuerregelung, wie sie in Artikel 27 Absatz 1, 2 und 7 der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 98/11 geregelt ist und später durch das italienische Gesetz Nr. 190/14 aufgehoben wurde, ist eine Steuerregelung für Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die als Selbstständige (beruflich oder gewerblich) tätig sind. Sie wurde erstmals 2007 eingeführt, im Jahr 2011 geändert und 2016 aufgehoben. Die Regelung sieht einen ermäßigten Steuersatz von 5 % vor und wurde eingeführt, um Unternehmensneugründungen – insbesondere für Selbstständige und junge Unternehmer/Unternehmerinnen – durch eine Verringerung der Verwaltungskosten und der Steuerlast zu unterstützen.

Derzeit ist es nicht mehr möglich, die Mindeststeuerregelung in Anspruch zu nehmen, aber alle Personen, die vor 2015 eine USt-IdNr. erhalten haben, konnten von dieser Regelung bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Gebrauch machen. Nachfolgend sind die wichtigsten dieser Anforderungen aufgeführt:

  • Personen unter 35 Jahren waren verpflichtet, mit Erreichen des 35. Lebensjahres das Steuersystem zu wechseln.
  • Für Personen über 35 Jahre galt die Mindeststeuerregelung für eine Dauer von maximal 5 Jahren.

Funktionsweise der Mindeststeuerregelung

Personen, die vor 2016 im Rahmen der Mindeststeuerregelung ein Unternehmen gegründet haben und noch nicht 35 Jahre alt sind, können immer noch von dieser Regelung profitieren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das im Laufe eines Jahres erzielte Gesamteinkommen darf 30.000 € nicht überschreiten.
  • Die Investitionen in Anlagegüter in den letzten drei Betriebsjahren dürfen einen Höchstbetrag von 15.000 € nicht überschreiten.
  • Wie oben erwähnt, hat die Mindeststeuerregelung eine begrenzte Laufzeit: Selbstständige, die sich für diese Buchführungsmethode entschieden haben und über 35 Jahre alt sind, können die Mindeststeuerregelung 5 Jahre lang anwenden; jüngere Personen hingegen können sie noch bis zum Alter von 35 Jahren nutzen.
  • Das Einstellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist nicht erlaubt.
  • Es besteht keine Buchführungspflicht, aber es müssen Rechnungen erstellt werden, die korrekt nummeriert sind (mit fortlaufender Nummerierung) und Klauseln mit Angabe der angewandten Buchführungsmethode enthalten.

Unterschiede zwischen der Mindeststeuerregelung und der Pauschalbesteuerung

Ab 2016 wurde die Mindeststeuerregelung durch die Pauschalbesteuerung ersetzt, ein neues vorteilhaftes Steuersystem. Selbstständige, die derzeit noch unter die Mindeststeuerregelung fallen, können zur Pauschalbesteuerung wechseln, sobald sie 35 Jahre alt sind oder nicht mehr für die Regelung infrage kommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen der Mindeststeuerregelung und der Pauschalbesteuerung aufgeführt:

  • Die Mindeststeuerregelung sieht eine Ersatzsteuer von 5 % (der Einkommenssteuer, der regionalen und kommunalen Zuschläge und der IRAP) für die gesamte Dauer der Regelung vor, während neue Unternehmen, die die Pauschalbesteuerung anwenden, nur in den ersten 5 Jahren von einem Steuersatz von 5 % profitieren können. In allen anderen Fällen beträgt die Ersatzsteuer 15 %.
  • Bei der Mindeststeuerregelung darf der Jahresumsatz 30.000 € nicht überschreiten, während die Obergrenze für die Pauschalbesteuerung mit dem italienischen Haushaltsgesetz von 2023 von 65.000 € auf 85.000 € angehoben wurde.
  • Die Mindeststeuerregelung sieht eine Ausgabenobergrenze für Investitionsgüter von 15.000 € vor, während diese Grenze bei der Pauschalbesteuerung aufgehoben wurde.
  • Die Mindeststeuerregelung erlaubt den Abzug von Ausgaben, während dies bei der Pauschalbesteuerung je nach Art der ausgeübten Tätigkeit (und je nach ATECO-Code) durch die Vorschriften festgeschrieben und geregelt ist.
  • Während die Mindeststeuerregelung die Einstellung von Personal nicht zulässt, ist der Einsatz von Personal im Rahmen der Pauschalbesteuerung erlaubt, solange die Bruttojahresvergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 20.000 € nicht übersteigt.
  • Die Mindeststeuerregelung sieht keine Beitragsvergünstigungen vor, während es im Rahmen der Pauschalbesteuerung möglich ist, für Handwerker und Gewerbetreibende eine Beitragssenkung von 35 % zu erhalten.
  • Ab dem 1. Januar 2024 ist die elektronische Rechnungsstellung für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung verpflichtend, während für Personen, die noch unter die Mindeststeuerregelung fallen, diese Anforderung nicht gilt.

Wichtige Aspekte beim Wechsel von der Mindeststeuerregelung zur Pauschalbesteuerung

Seit 2016 ist es nicht mehr möglich, die Mindeststeuerregelung in Anspruch zu nehmen, die durch die Pauschalbesteuerung ersetzt wurde. Für den Wechsel von der Mindeststeuerregelung zur Pauschalbesteuerung empfiehlt es sich, einen Steuerberater/eine Steuerberaterin zu konsultieren. Bevor Sie sich für eine Umstellung entscheiden, sollten Sie verschiedene Punkte berücksichtigen. Im Folgenden werden die wichtigsten davon aufgeführt:

  • Die Auswirkungen der Erhöhung der Ersatzsteuer von 5 % auf 15 %.
  • Der Unterschied bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens. Im Rahmen der Pauschalbesteuerung ist ein Abzug aller Betriebsausgaben nicht mehr möglich, stattdessen ist der Abzug von Ausgaben je nach Art des Unternehmens auf einen festen Anteil festgelegt. Dementsprechend kann die Umstellung für diejenigen kosteneffektiv sein, denen nur wenige Kosten entstehen, beispielsweise für Fachkräfte.
  • Im Hinblick auf die soziale Sicherheit sollten Handwerker und Gewerbetreibende die Vorteile der Beitragssenkung berücksichtigen.

Es lohnt sich zu bedenken, dass viele der Vorteile der Mindeststeuerregelung auch bei der Pauschalbesteuerung unverändert bestehen bleiben. Das sind die wichtigsten:

  • Sie sind von der Quellensteuer auf Ihre Rechnung befreit (diese Befreiung von der Mindeststeuerregelung wurde mit der Reform 2011 eingeführt).
  • Personen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen, sind ebenso von der Pflicht zur Erhebung von Mehrwertsteuer auf Kundenrechnungen befreit wie bei der Mindeststeuerregelung. Daher wird für Käufe keine Mehrwertsteuer abgezogen, die Steuer wird nicht abgeführt und es werden keine Zahlungen geleistet. Folglich sind Sie nicht verpflichtet, eine jährliche Mehrwertsteuererklärung und -mitteilung einzureichen.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Buchführung oder zur Vorlage von Jahresabschlüssen.
  • In beiden Fällen handelt es sich bei der Besteuerung um eine Ersatzsteuer (für IRPEF, Mehrwertsteuer, IRAP, IRES und zusätzliche kommunale und regionale Steuern).

Auch wenn ein Unternehmen die Mindeststeuerregelung inzwischen nicht mehr in Anspruch nehmen kann, ist die Pauschalbesteuerung zweifellos eine praktikable Alternative, da sie den Verwaltungsaufwand bestmöglich vereinfacht und die Steuerlast senkt – bei gleichzeitiger Beibehaltung verschiedener Vorteile der vormaligen Mindeststeuerregelung.

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