Wenn Ihr Unternehmen in Italien niedergelassen ist und Waren oder Dienstleistungen in anderen EU-Ländern kauft oder verkauft, müssen Sie möglicherweise eine Intrastat-Meldung abgeben.In diesem Artikel befassen wir uns mit Intrastat-Meldungen, einschließlich relevanter Fristen, wer einreichen muss und wie Sie korrekt einreichen können.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine Intrastat-Meldung?
- Wer muss eine Intrastat-Meldung abgeben?
- In welchen Fällen ist die Einreichung einer Intrastat-Meldung obligatorisch?
- Relevante Fristen und wie man eine Intrastat-Meldung abgibt
- Bußgelder für falsche oder fehlende Intrastat-Meldungen
- Intrastat-Meldungen im Rahmen der Pauschalregelung
Was ist eine Intrastat-Meldung?
Intrastat ist ein EU-weites System zur Erfassung von Daten über den An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen EU-Ländern. Es wurde gemäß Artikel 50(6) des Gesetzesdekrets Nr. 331/1993 eingeführt und ersetzt seit dem Wegfall der EU-Binnengrenzen Zollanmeldungen.
Inhaber von Umsatzsteuer-Nummern müssen bei der italienischen Zoll- und Monopolbehörde (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli, kurz ADM) eine Intrastat-Meldung abgeben, um innergemeinschaftliche Verkäufe und Käufe, die während eines bestimmten Zeitraums getätigt wurden, zu melden. Die Meldung muss Angaben wie Art, Wert und Menge der gekauften oder verkauften Waren oder erbrachten oder erhaltenen Dienstleistungen enthalten.
Was ist das Ziel des Intrastat-Systems?
Hier sind seine Hauptziele:
__ Überwachung innergemeinschaftlicher, umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen zu Steuerzwecken:__ Gewährleistung der korrekten Anwendung und Zahlung von Steuern im Zusammenhang mit Geschäften zwischen EU-Ländern.
Bereitstellung statistischer Daten über Geschäfte zwischen EU-Ländern: Dies fließt in Wirtschaftsberichte und Geschäftsrichtlinien ein.
Arten von Intrastat-Meldungen
In Italien gibt es verschiedene Arten von Intrastat-Formularen. Die Meldung, die Sie abgeben müssen, basiert darauf, was gekauft oder verkauft wurde (d. h. Waren oder Dienstleistungen) und der Art der Transaktion (d. h. Käufe oder Verkäufe). Die vier Hauptformulare umfassen:
Meldung INTRA-1 Bis: Zum Verkauf von Waren in andere EU-Länder
Meldung INTRA-2 Bis: Zum Kauf von Waren aus anderen EU-Ländern
Meldung INTRA-1 Quater: Zum Verkauf von Dienstleistungen an in anderen EU-Ländern niedergelassene Kunden
Meldung INTRA-2 Quater: Für den Einkauf von Dienstleistungen von in anderen EU-Ländern niedergelassenen Unternehmen
Wer muss eine Intrastat-Meldung abgeben?
Alle in Italien niedergelassen, für die Umsatzsteuer registrierten Unternehmen, die Geschäftstätigkeiten mit EU-Unternehmen außerhalb Italiens ausüben, müssen eine Intrastat-Meldung einreichen.
Die ADM verlangt die Meldung folgender Transaktionen:
Erwerb von Dienstleistungen aus einem anderen EU-Land im Wert von mehr als 100.000 €
Warenkäufe im Wert von mehr als 350.000 €
Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen in andere EU-Länder, unabhängig vom Gesamtwert
Von der Intrastat-Meldung ausgenommene Transaktionen
Hier sind einige Beispiele für Transaktionen, die keine Intrastat-Meldung erfordern:
Transaktionen mit Privatkunden
Selbst in Rechnung gestellte Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer befreit bzw. nicht steuerpflichtig sind
Dienstleistungen gemäß Artikel 7-quater und 7-quinquies des Präsidentendekrets Nr. 633/72
Transaktionen mit Parteien außerhalb der EU
In welchen Fällen ist die Einreichung einer Intrastat-Meldung obligatorisch?
Dies hängt davon ab, ob Waren und Dienstleistungen verkauft oder gekauft werden. Die Einreichung ist beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen unabhängig vom Transaktionsvolumen obligatorisch. Die Häufigkeit der Einreichung variiert jedoch je nach Transaktionsmengen:
Beträgt der vierteljährliche Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in den vorangegangenen vier Quartalen 50.000 € oder weniger, so ist die Meldung in jedem Quartal abzugeben.
Wird diese Schwelle überschritten, muss die Meldung jeden Monat eingereicht werden.
Wenn die vierteljährlichen Transaktionen 100.000 € überschreiten, ist die Angabe detaillierter Daten für statistische Zwecke obligatorisch.
Seit dem 1. Januar 2022 ist für den Warenkauf keine vierteljährliche Meldung mehr erforderlich (Meldung INTRA-2 Bis). Eine monatliche Meldung ist nur erforderlich, wenn sich der Warenkauf innerhalb der EU in mindestens einem der vorangegangenen vier Quartale auf 350.000 EUR oder mehr belief. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, ist die Einreichung einer Intrastat-Meldung nicht erforderlich.
Für den Erwerb von Dienstleistungen (Meldung INTRA-2 Quater) ist auch keine vierteljährliche Meldung mehr erforderlich, sondern nur dann monatlich, wenn Sie in mindestens einem der vorangegangenen vier Quartale Dienstleistungen im Wert von 100.000 € oder mehr erhalten haben.
Wann ist die Abgabe einer Intrastat-Meldung obligatorisch?
Transaktionstyp |
Intrastat-Meldung |
Einreichung erforderlich |
Schwellenwert |
Häufigkeit |
Zweck (Steuer oder Statistik) |
---|---|---|---|---|---|
Verkauf von Waren in der EU |
INTRA-1 Bis |
Immer |
Monatlich, wenn > 50.000 € Vierteljährlich, wenn ≤ 50.000 € |
Steuer Statistische Daten, wenn > 100.000 € |
|
Dienstleistungen, die in der EU erbracht werden |
INTRA-1 Quater |
Immer |
Monatlich, wenn > 50.000 € Vierteljährlich, wenn ≤ 50.000 € |
Steuer Statistische Daten |
|
Kauf von Waren aus anderen EU-Ländern |
INTRA-2-Bis |
Nur wenn der Schwellenwert überschritten wird |
350.000 € vierteljährlich |
Monatlich nur bei Überschreitung des Schwellenwerts |
Nur statistisch |
Erworbene Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern |
INTRA-2-Quater |
Nur wenn der Schwellenwert überschritten wird |
100.000 € vierteljährlich |
Monatlich nur bei Überschreitung des Schwellenwerts |
Nur statistisch |
Keine Transaktionen im Zeitraum abgeschlossen |
Nicht erforderlich |
Wer ist von der Intrastat-Meldung befreit?
Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Käufen und Verkäufen von Waren und Dienstleistungen, die unter den angegebenen Schwellenwerten bleiben, müssen in der Regel keine Intrastat-Meldung abgeben. Hier sehen Sie die wichtigsten Ausnahmen:
Für den Kauf von Waren aus anderen EU-Ländern (Meldung INTRA-2 Bis) ist eine Meldung nur erforderlich, wenn der Gesamtbetrag in mindestens einem der vorangegangenen vier Quartale 350.000 € oder mehr betrug. Für den Kauf von Dienstleistungen von juristischen Personen in der EU (Meldung INTRA-2 Quater) beträgt der Schwellenwert 100.000 €. Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht, ist eine Meldung nicht erforderlich.
Transaktionen mit Kunden ohne USt.-Nummer in anderen EU-Ländern müssen nicht über das Intrastat-System gemeldet werden.
Gemäß Artikel 34 Absatz 6 des Präsidialdekrets Nr. 633/1972 müssen ausgenommene Landwirte und nichtgewerbliche Einrichtungen, die Waren im Wert von 10.000 EUR pro Jahr innerhalb der EU kaufen, spezifische Vorschriften erfüllen und die Meldung INTRA-13 abgeben. Wird diese Schwelle überschritten, müssen sie in der Regel die Meldung INTRA-12 abgeben, die den Kauf von Waren und Dienstleistungen von nicht niedergelassenen Lieferanten umfasst.
Relevante Fristen und wie man eine Intrastat-Meldung abgibt
Intrastat-Meldungen müssen bis zum 25. des Monats nach dem Berichtszeitraum bei der ADM-Behörde elektronisch eingereicht werden, sei es monatlich oder vierteljährlich. Wenn Sie beispielsweise eine vierteljährliche Intrastat-Meldung für April-Juni abgeben, endet die Frist am 25. Juli. Fällt die Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird sie auf den folgenden Montag verlängert.
Welche Fristen gelten für die Einreichung von Intrastat-Meldungen?
Hier sind alle Intrastat Fristen für 2025:
Letztes Quartal 2024: 27. Januar 2025
Januar: 25. Februar 2025
Februar: 25. März 2025
März und erstes Quartal: 28. April 2025
April: 26. Mai 2025
Mai: 25. Juni 2025
Juni und zweites Quartal: 25. Juli 2025
Juli: 25. August 2025
August: 25. September 2025
September und drittes Quartal: 27. Oktober 2025
Oktober: 25. November 2025
November: 29. Dezember 2025
Dezember und viertes Quartal 2025: 26. Januar 2026
Ausfüllen und Einreichen einer Intrastat-Meldung
Um eine Intrastat-Meldung auszufüllen und einzureichen, müssen Sie:
Verwenden Sie die entsprechende Meldung: Verwenden Sie beispielsweise die Meldung INTRA-1 Bis für den Verkauf von Waren in andere EU-Länder. Verwenden Sie die Meldung INTRA-2 Bis für den Kauf von Waren aus anderen EU-Ländern.
Sammeln Sie die relevanten Informationen: Sammeln Sie beispielsweise die Daten der Kunden oder Lieferanten, einschließlich deren USt.-Nummern, Transaktionsbeträgen, Herkunfts- oder Bestimmungsland der EU, Lieferbedingungen (d. h. internationale kommerzielle Konditionen oder Incoterms) und Transportmethode.
Erklärung ausfüllen: Verwenden Sie die ADM-Software Intr@Web-Software oder das Intr@Web-Portal, um die Intrastat-Meldung online auszufüllen und einzureichen. Alternativ können Sie zugelassene Buchhaltungssoftware oder die Dienste autorisierter Steuerfachleute wie Buchhalter oder Steuer-Unterstützungszentren (CAF) nutzen.
__Meldung online einreichen:_ Verwenden Sie das Entratel-Portal der italienischen Steuerbehörde, nachdem Sie sich mit Ihren Anmeldedaten für das öffentliche digitale Identitätssystem (SPID) oder die nationale Service-Karte (CNS) angemeldet haben. Sie können die Einreichung auch unter Verwendung Ihrer Anmeldedaten für die STD (Digital Customs Service) über Intr@Web oder über ein STD-registrierte CNS einreichen.
Wenn Ihr Unternehmen expandiert, kann es schwierig sein, sich ständig ändernde Steuervorschriften einzuhalten. Stripe Tax verfolgt Transaktionen und informiert Sie, wann und in welchen Ländern Steuerpflichten entstehen. Es ermittelt, wo die Kunden niedergelassen sind, berechnet und erhebt dann die korrekten Beträge der Verkaufssteuer, der Umsatzsteuer oder der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) in mehr als 100 Ländern und mehr als 600 Produktkategorien – so können Sie in neue Märkte expandieren, ohne sich um die Steuerkonformität kümmern zu müssen.
Bußgelder für falsche oder fehlende Intrastat-Meldungen
Artikel 11 (4) des Gesetzesdekrets Nr. 471/1997 sieht Bußgelder für die Nichtabgabe von Intrastat-Meldungen oder für die Abgabe fehlender, falscher oder irregulärer Informationen vor. Die Geldbußen liegen zwischen 500 und 1000 Euro für jeden Verstoß, können jedoch halbiert werden, wenn die Intrastat-Meldung innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage der zuständigen Behörden vorgelegt wird.
Die Korrektur von Fehlern oder die Übermittlung bisher fehlender Informationen hat keine Bußgelder zur Folge, solange dies freiwillig oder innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage der zuständigen Zollbehörden erfolgt.Werden die Fehler oder Versäumnisse nach Feststellung durch die Behörden behoben, wird eine Geldbuße in Höhe von 100 € verhängt, die 20 % der Mindestbuße entspricht.
Sanktionen für falsche oder fehlende Intrastat-Meldungen
Art des Verstoßes |
Anwendbares Bußgeld |
---|---|
Nichtabgabe einer Intrastat-Meldung |
500-1.000 € |
Unvollständige, falsche oder unregelmäßige Meldung abgegeben |
500-1.000 € |
Verspätete Einreichung innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage der Zollbehörde |
250-500 € |
Berichtigung innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage der Zollbehörde oder freiwillige Berichtigung durch den Steuerpflichtigen |
Kein Bußgeld |
Berichtigung von Fehlern oder Auslassungen nach Feststellung durch die Behörden |
100 € |
Bußgelder können über das Formular F24 unter Steuercode 8911 gezahlt werden. Als Bezugsjahr ist das Jahr anzugeben, in dem der Verstoß begangen wurde.
Die verspätete Einreichung von Intrastat-Meldungen kann durch den freiwilligen Korrekturprozess (ravvedimento operoso) erfolgen, wie nachstehend dargelegt:
Erfolgt die Korrektur innerhalb von 90 Tagen nach Fristablauf, reduziert sich das Bußgeld auf ein Neuntel des Mindestbetrags bzw. 55,56 €.
Erfolgt die Korrektur bis zum Ablauf der Frist für die Erklärung der Umsatzsteuer für das Jahr, in dem der Verstoß begangen wurde, reduziert sich das Bußgeld auf ein Achtel des Mindestbetrags bzw. 62,50 €.
Erfolgt die Korrektur bis zum Ablauf der Frist für die Erklärung der Umsatzsteuer für das Jahr, nach dem Verstoß begangen wurde, reduziert sich das Bußgeld auf ein Siebtel des Mindestbetrags bzw. 71,42 €.
Erfolgt die Korrektur nach Ablauf der Frist für die Erklärung der Umsatzsteuer für das Jahr, nach dem Verstoß begangen wurde, reduziert sich das Bußgeld auf ein Sechstel des Mindestbetrags bzw. 83,33 €.
Intrastat-Meldungen im Rahmen der Pauschalregelung
Steuerpflichtige im Rahmen der Pauschalsteuerregelung müssen Intrastat-Meldungen nur in bestimmten Fällen abgeben, die innergemeinschaftliche Umsätze betreffen. Die Anforderungen hängen davon ab, ob Waren und Dienstleistungen verkauft oder gekauft werden.
Innergemeinschaftlicher Verkauf von Dienstleistungen
Pauschalsteuerpflichtige, die allgemeine Dienstleistungen — wie in Artikel 7-ter des Präsidialdekrets Nr. 633/1972 definiert – für USt.-registrierte juristische Personen in einem anderen EU-Land erbringen, müssen unabhängig von den erhobenen Beträgen die Intrastat-Meldung INTRA-1 Quater einreichen.
Innergemeinschaftliche Käufe von Dienstleistungen
Kauft ein Pauschalsteuerpflichtiger Dienstleistungen von einer USt.-registrierten juristischen Person in einem anderen EU-Land und gilt in Italien USt. im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuld, ist die Einreichung der Intrastat-Meldung INTRA-2 Quater nur erforderlich, wenn der vierteljährliche Betrag für diese Dienstleistungen 100.000 EUR übersteigt. Dieser Fall ist für Steuerpflichtige im Rahmen der pauschalen Regelung sehr selten.
Innergemeinschaftlicher Warenverkauf
Die Verkäufe von Waren durch Pauschalsteuerpflichtige an Privatpersonen in anderen EU-Ländern gelten nicht als innergemeinschaftliche Verkäufe, sondern als Inlandsgeschäfte im Sinne von Artikel 41 (2-bis) des Gesetzesdekrets Nr. 331/1993. Auf der Rechnung wird keine USt. erhoben, und es besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Intrastat-Meldung.
Innergemeinschaftliche Warenkäufe
Pauschalsteuerpflichtige müssen für innergemeinschaftliche Warenkäufe keine Intrastat-Meldung abgeben.
Pflicht zur Abgabe einer Intrastat-Meldung für Pauschalsteuerpflichtige
Transaktion |
Anmeldepflicht |
---|---|
Innergemeinschaftlicher Verkauf von Dienstleistungen |
Ja |
Innergemeinschaftliche Dienstleistungskäufe |
Nur wenn der Wert der erhaltenen innergemeinschaftlichen Dienstleistungen in mindestens einem der vorangegangenen vier Quartale 100.000 EUR übersteigt |
Innergemeinschaftlicher Warenverkauf |
Nein |
Innergemeinschaftliche Warenkäufe |
Nein |
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.