So erstellen Sie ein Angebot in Frankreich

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  1. Einführung
  2. Was ist ein Angebot und wofür wird es verwendet?
  3. Wann ist ein Angebot zwingend erforderlich?
  4. Welche Informationen müssen in einem Angebot enthalten sein?
    1. Verpflichtende Informationen
    2. Rechtliche Hinweise
    3. Geldstrafen
  5. Wann kann ein Angebot kostenpflichtig sein?
  6. Wie lange ist ein Angebot gültig?
  7. So erstellen Sie ein Angebot

Ein unterschriebenes Angebot definiert zwar eine geschäftliche Verpflichtung zwischen dem Anbieter und seiner Kundin oder seinem Kunden, ist aber nicht immer notwendig. Außerdem sind die Struktur eines Angebots und die darin enthaltenen notwendigen Informationen je nach Sektor und Dienstleistung unterschiedlich. Wie erstellt man also ein detailliertes Angebot, das den Anforderungen der französischen Verwaltungsbehörden entspricht? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um ein Angebot so zu erstellen, dass Ihnen keine Sanktionen drohen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist ein Angebot und wofür wird es verwendet?
  • Wann ist ein Angebot zwingend erforderlich?
  • Welche Informationen müssen in einem Angebot enthalten sein?
  • Wann kann ein Angebot kostenpflichtig sein?
  • Wie lange ist ein Angebot gültig?
  • So erstellen Sie ein Angebot

Was ist ein Angebot und wofür wird es verwendet?

Ein Angebot ist ein Vertragsentwurf, der von einem Dienstleister für eine Kundin oder einen Kunden erstellt wird. In diesem Dokument werden die Art und der Preis der betreffenden Waren oder Dienstleistungen festgelegt und es wird verbindlich, wenn es von der Kundin oder dem Kunden unterzeichnet wird. Das Angebot informiert die Kundinnen und Kunden über die Einzelheiten und Bedingungen des Auftrags, damit sie entscheiden können, ob sie damit einverstanden sind.

Wann ist ein Angebot zwingend erforderlich?

Ein detailliertes Angebot ist nicht immer erforderlich – in manchen Fällen reicht die Angabe des Preises aus. Bei bestimmten Dienstleistungen ist ein Angebot jedoch obligatorisch, insbesondere bei Arbeiten und Reparaturen im Baugewerbe und im Bereich der Wohnungsausstattung. Angebote sind im Allgemeinen kostenlos, können in diesem Bereich aber auch gebührenpflichtig sein.

Sämtliche Unternehmen, die Umzüge, Fahrzeugvermietungen (Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, ohne Fahrer/innen und ohne Kaufoption) oder Bestattungsdienste anbieten, müssen ihrer Kundschaft ebenfalls ein kostenloses Angebot machen, bevor sie ihre Leistungen erbringen.

Anbieter des Gesundheitswesens, die in den Bereichen Augenoptik und Brillenherstellung tätig sind oder medizinische Geräte liefern, müssen ein kostenloses Angebot mit zwei Exemplaren erstellen. Das Exemplar des Anbieters muss mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden.

Ärztinnen und Ärzte für ästhetische Chirurgie müssen ihren Kundinnen und Kunden ein Angebot erstellen, wenn der Gesamtbetrag der Dienstleistung 300 Euro oder mehr beträgt, wenn eine Vollnarkose erforderlich ist oder wenn die Patientinnen bzw. Patienten ein Angebot angefordert haben.

Ebenso müssen Anbieter und Händler von Produkten und Dienstleistungen, die Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen die Rückkehr nach Hause und ein selbstständiges Leben ermöglichen, entsprechende Angebote machen. Angebote sind verpflichtend, wenn es sich um eine Sonderanfertigung handelt, wenn das Produkt geleast wird oder wenn der Preis 500 Euro oder mehr beträgt, einschließlich aller anfallenden Steuern. Auch für zahnärztliche und fußpflegerische Leistungen ist ein Angebot erforderlich, wenn die Kosten der Leistung hoch sind.

Schließlich ist ein Angebot obligatorisch, wenn eine Dienstleistung 100 Euro (einschließlich Steuern) pro Monat übersteigt oder wenn die Kundin oder der Kunde ein Angebot angefordert hat (unabhängig vom Preis der Dienstleistung oder dem betreffenden Sektor).

Welche Informationen müssen in einem Angebot enthalten sein?

Der Inhalt eines Angebots variiert je nach Wirtschaftszweig und angebotener Dienstleistung. Informieren Sie sich auf der offiziellen Website des französischen Staates über die spezifischen rechtlichen Informationen, die für Ihr Angebot erforderlich sind.

Verpflichtende Informationen

Damit ein Angebot gültig ist, muss es im Allgemeinen die folgenden Angaben enthalten:

  • Datum der Erstellung des Angebots
  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Name der Kundin oder des Kunden und Kontaktinformationen
  • Datum des Beginns der Dienstleistung und deren Dauer
  • Menge und Stückpreis der einzelnen zu liefernden Produkte oder Dienstleistungen
  • Arbeitskosten und Arbeitsstunden (falls zutreffend)
  • Fahrtkosten (falls zutreffend)
  • Gesamtpreise ohne Steuern und alle für die Dienstleistung oder das Produkt anfallenden Steuern

Das Angebot muss außerdem datiert und vom Anbieter unterzeichnet sein, bevor es an die Kundin oder den Kunden gesendet wird.

Rechtliche Hinweise

Anbieter von Bauarbeiten oder Gebäudereparaturen sind gesetzlich verpflichtet, die Gültigkeitsdauer des Angebots und die eventuelle Kostenpflichtigkeit des Angebots anzugeben. In diesem Fall müssen die Kosten für das Angebot auf dem Schriftstück angegeben werden.

Geldstrafen

In Ihrem Angebot müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten sein. Das Fehlen dieser Angaben kann zu Sanktionen führen. Gegen natürliche Personen können Geldbußen bis zu 3.000 Euro und gegen juristische Personen Geldbußen bis zu 15.000 Euro verhängt werden.

Wann kann ein Angebot kostenpflichtig sein?

Ein Angebot ist in der Regel ein Schriftstück, das von den Anbietern kostenlos erstellt wird. Ein Angebot kann jedoch kostenpflichtig sein, wenn Sie im Bau- und Reparatursektor tätig sind oder wenn die Erstellung Ihres Angebots eingehende Studien, eine Machbarkeitsanalyse oder eine Reise erfordert.

Zu beachten ist, dass bestimmte Berufsgruppen keine kostenpflichtigen Angebote erstellen dürfen: Dies gilt für Umzüge, Bestattungsdienste, Optikdienstleistungen, Fahrzeugvermietungen und nicht spezialisierte Dienstleistungen. In diesen Fällen werden die Angebote kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wie lange ist ein Angebot gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines Angebots wird von der Fachkraft bestimmt, die es ausstellt. Solange das Angebot jedoch nicht von der Kundin oder dem Kunden unterzeichnet wird, ist es rechtlich drei Monate lang gültig.

So erstellen Sie ein Angebot

Die Erstellung eines Angebots beginnt mit der Analyse der Anforderungen der Kundin oder des Kunden, damit die Kosten für die angebotene Dienstleistung genau ermittelt werden können. Sobald der Gesamtbetrag feststeht, können Sie eine Online-Vorlage verwenden oder manuell eine eigene erstellen, z. B. mit Microsoft Word oder Excel (deren Vorlagen sind kostenlos erhältlich und lassen sich leicht anpassen). Sie können auch eine Lösung zur automatischen Rechnungsstellung wie Stripe Billing verwenden, die das Erstellen, Anpassen und Verarbeiten Ihrer Angebote durch eine zentrale Integration in Ihre CRM-Software vereinfacht. Stripe Billing erstellt zudem automatisch die entsprechende Rechnung oder das Abonnement für jedes von der Kundin oder dem Kunden akzeptierte Angebot. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Stripe-Expertinnen/Experten.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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