Kaffeesteuer in Deutschland: Was Unternehmen wissen sollten

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  1. Einführung
  2. Was ist die Kaffeesteuer?
  3. Auf welche Produkte wird Kaffeesteuer erhoben?
  4. Wer muss Kaffeesteuer zahlen?
  5. Wie hoch ist der Steuersatz für Kaffee?
    1. Steuersatz für Röstkaffee und löslichen Kaffee
    2. Steuersätze für kaffeehaltige Waren, die Röstkaffee enthalten
    3. Steuersätze für kaffeehaltige Waren, die löslichen Kaffee enthalten
  6. Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für Kaffee?
  7. Wie hoch ist der Zoll für Kaffee?
    1. Import-Zölle für Kaffeewaren

Mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von rund 167 Litern im Jahr ist Kaffee das mit Abstand beliebteste Heißgetränk in Deutschland. Davon profitieren nicht nur die Hersteller/innen, sondern auch der deutsche Staat. Denn auf jedes verkaufte Gramm Kaffee wird die Kaffeesteuer erhoben. Restaurants, Cafés und andere Unternehmen, die Kaffee kaufen und verkaufen, sollten sich gut informieren, welche steuerlichen Pflichten für sie gelten. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Kaffeesteuer ist, auf welche Produkte sie erhoben wird und wer sie zahlen muss. Zudem erläutern wir, wie hoch die Kaffee- und Mehrwertsteuer sowie der Zoll für die verschiedenen Kaffeeprodukte ist.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die Kaffeesteuer?
  • Auf welche Produkte wird Kaffeesteuer erhoben?
  • Wer muss Kaffeesteuer zahlen?
  • Wie hoch ist der Steuersatz für Kaffee?
  • Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für Kaffee?
  • Wie hoch ist der Zoll für Kaffee?

Was ist die Kaffeesteuer?

Die Kaffeesteuer ist wie die Alkohol-, Bier- oder Tabaksteuer eine Verbrauchssteuer. Sie zählt somit zu den indirekten Steuern, da nicht die Verbraucher/innen selbst, sondern die Hersteller/innen und Händler/innen die Kaffeesteuer abführen müssen. Verbrauchssteuern werden auf Waren erhoben, die in der Bundesrepublik Deutschland in den Wirtschaftskreislauf treten und verbraucht beziehungsweise gebraucht werden. Ausgeschlossen sind nur das Gebiet Büsingen, die Insel Helgoland sowie die deutschen Freihäfen – dort gelten Sonderregelungen. Erhoben und verwaltet wird die Kaffeesteuer von der Zollverwaltung (§ 108, Abs. 1 GG); die Erlöse fließen in die deutschen Staatskassen (§ 106, Absatz 1 GG). Die jährlichen Steuereinnahmen aus der Kaffeesteuer betragen seit 2022 über eine Milliarde Euro.

Neben Belgien, Dänemark, Kroatien, Lettland und Griechenland ist Deutschland eines der wenigen europäischen Länder, das eine Kaffeesteuer erhebt. Die historischen Wurzeln der Steuer reichen weit zurück: Bereits im 18. Jahrhundert wurde infolge des zunehmenden Kaffeekonsums in Preußen ein Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Ab 1871 gingen die Einnahmen an das Deutsche Reich. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Kaffeesteuer in ihrer heutigen Form als Verbrauchssteuer von den Besatzungsmächten eingeführt und 1949 im Grundgesetz verankert. Die gesetzlichen Grundlagen der Kaffeesteuer finden sich im Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) sowie in der Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV).

Auf welche Produkte wird Kaffeesteuer erhoben?

Die Kaffeesteuer wird in Deutschland auf Röstkaffee, löslichen Kaffee und sonstige kaffeehaltige Waren erhoben. Rohkaffee, das heißt noch nicht verarbeitete Kaffeebohnen, ist steuerfrei.

Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann (§ 1, Abs. 3 KaffeeStG). Er entsteht durch die Röstung der Kaffeebohnen – für kurze Zeit unter hohen Temperaturen in einem Heißluftröster oder für längere Zeit bei niedrigeren Temperaturen in einem Trommelröster. Erst durch die Röstung erhält der Rohkaffee sein Aroma sowie eine dunkle Farbe. Im Handel ist Röstkaffee als Kaffeebohnen oder gemahlen erhältlich.

Löslicher Kaffee, auch Instantkaffee oder Kaffee-Extrakt genannt, sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können (§ 1, Abs. 4 KaffeeStG). Die Menge bestimmt sich nach der Trockenmasse. Hergestellt wird löslicher Kaffee aus Röstkaffee. Dieser wird gemahlen und mit Wasser aufgebrüht. Das entstehende, stark konzentrierte Extrakt wird anschließend getrocknet. Verkauft wird löslicher Kaffee vor allem in Pulverform und als Granulat. Zum Trinken muss er lediglich mit heißem Wasser aufgegossen werden. Kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob es sich um Röstkaffee oder löslichen Kaffee handelt, wird die Ware als löslicher Kaffee eingeordnet.

Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse, die pro Kilogramm zehn bis 900 Gramm Kaffee enthalten (§ 1, Abs. 5 KaffeeStG). Unter zehn Gramm entfällt die Kaffeesteuer, da die Ware nicht mehr als kaffeehaltig eingestuft wird. Liegt der Kaffeeanteil über 900 Gramm pro Kilo, gilt das Produkt als Kaffee. Klassische kaffeehaltige Waren sind Cappuccinos, Eiskaffees oder Café au Laits. Anders als bei Röstkaffee und löslichem Kaffee wird auf kaffeehaltige Waren nur dann die Kaffeesteuer fällig, wenn diese aus Drittländern nach Deutschland eingeführt werden. Hintergrund ist die Gleichbehandlung mit in Deutschland hergestellten kaffeehaltigen Waren, denn diese werden aus bereits versteuertem Kaffee hergestellt.

Wichtig ist, dass die Kaffeesteuer bereits ab einem Gramm verkauftem, reinem Kaffee anfällt. Eine Geringfügigkeitsgrenze bei kleineren Mengen gibt es nicht.

Wer muss Kaffeesteuer zahlen?

Kaffeesteuer müssen alle Unternehmen zahlen, die Kaffee oder kaffeehaltige Produkte herstellen oder aus Drittländern nach Deutschland einführen und innerhalb des Steuergebiets verkaufen. Hierzu zählen unter anderem Kaffeeröstereien, Importfirmen sowie Groß- und Einzelhändler/innen. Die Unternehmen geben ihre Steuerlast im Regelfall an die Verbraucher/innen weiter, da die Kaffeesteuer meist im Verkaufspreis enthalten ist.

Die Einfuhr von Kaffee – auch über den Online-Handel – aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist jedoch von der Kaffeesteuer befreit, wenn die Ware direkt an Endverbraucher/innen zum persönlichen Verbrauch verkauft wird. Wer Kaffee im Ausland kauft, kann diesen bis zu zehn Kilogramm ohne Steueraufschlag nach Deutschland einführen – vorausgesetzt die Ware wurde persönlich erworben.

Die Ausfuhr von Kaffee ist grundsätzlich von der Kaffeesteuer befreit.

Wie hoch ist der Steuersatz für Kaffee?

Der Steuersatz für Kaffee in Deutschland richtet sich danach, ob es sich um Röstkaffee oder löslichen Kaffee handelt (§ 2, Abs. 1 KaffeeStG).

Steuersatz für Röstkaffee und löslichen Kaffee

Produkt
Steuer pro kg
Röstkaffee 2,19 €
Instantkaffee 4,78 €

Für kaffeehaltige Waren gelten gesonderte Bestimmungen. Die Höhe der Kaffeesteuer ist abhängig von der Art und Menge des enthaltenen Kaffees.

Steuersätze für kaffeehaltige Waren, die Röstkaffee enthalten

Gehalt an Röstkaffee pro kg
Steuer pro kg
10 bis 100 g 0,12 €
Über 100 g bis zu 300 g 0,43 €
Über 300 g bis zu 500 g 0,86 €
Über 500 g bis zu 700 g 1,32 €
Über 700 g bis zu 900 g 1,76 €

Steuersätze für kaffeehaltige Waren, die löslichen Kaffee enthalten

Gehalt an Instantkaffee pro kg
Steuer pro kg
10 bis 100 g 0,26 €
Über 100 g bis zu 300 g 0,94 €
Über 300 g bis zu 500 g 1,91 €
Über 500 g bis zu 700 g 2,86 €
Über 700 g bis zu 900 g 3,83 €

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für Kaffee?

Unabhängig von der Kaffeesteuer fällt für Kaffee und kaffeehaltige Waren Mehrwertsteuer an. Die Höhe der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Milchanteil des Kaffeeprodukts. Liegt der Milchanteil bei frisch zubereiteten Kaffeegetränken unter 75 %, greift der Regelsteuersatz von 19 %. Dies ist beispielsweise der Fall bei schwarzem Kaffee oder Kaffee mit sehr wenig Milch. Für Cappuccinos, Latte macchiatos oder andere Kaffeegetränke mit einem Milchanteil über 75 % liegt der Mehrwertsteuersatz bei sieben %.

Wie hoch ist der Zoll für Kaffee?

Um die heimische Industrie zu schützen, gibt es in Deutschland einen Import-Zoll auf Kaffee. Lediglich die Einfuhr von unbearbeitetem Rohkaffee aus Drittländern ist zollfrei. Darüber hinaus gelten die folgenden Bestimmungen:

Import-Zölle für Kaffeewaren

Produkt
Einfuhrzoll
Entkoffeinierter Rohkaffee 8,3 %
Entkoffeinierter Röstkaffee 7,5 %
Entkoffeinierter Röstkaffee 9 %
Instantkaffee 9 %

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