Elektronische B2C-Rechnungsstellung in Italien: Was Unternehmen wissen müssen

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  1. Einführung
  2. Erläuterung der elektronischen B2C-Rechnungsstellung
    1. Ist für elektronische B2C-Rechnungsstellung eine PEC-Adresse erforderlich?
  3. So füllen Sie eine elektronische B2C-Rechnung aus
    1. Elektronische B2C-Rechnung an eine Privatperson ohne Empfängercode oder PEC
    2. Elektronische B2C-Rechnung an eine Privatperson ohne Empfängercode, aber mit PEC
    3. Elektronische B2C-Rechnung an eine Privatperson im Ausland
  4. Unterschiede zwischen elektronischer B2C- und B2B-Rechnungsstellung

Italien hat im Jahr 2019 die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2C-Transaktionen eingeführt. Bis 2023 waren einige Steuerzahler/innen davon befreit, aber seit dem 1. Januar 2024 gilt die Anforderung der elektronischen Rechnungsstellung für fast alle Umsatzsteuerpflichtigen, unabhängig von ihrer Steuerregelung oder ihrer Umsatzhöhe. Dieser Artikel befasst sich eingehend mit der elektronischen B2C-Rechnungsstellung und zeigt die Unterschiede zwischen der elektronischen B2C- und B2B-Rechnungsstellung auf.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Erläuterung der elektronischen B2C-Rechnungsstellung
  • So füllen Sie eine elektronische B2C-Rechnung aus
  • Unterschiede zwischen elektronischer B2C- und B2B-Rechnungsstellung

Erläuterung der elektronischen B2C-Rechnungsstellung

Italien war das erste Land in Europa, das die obligatorische elektronische Rechnungsstellung eingeführt hat. Die Gesetzgebung schreibt die elektronische Rechnungsstellung sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich vor. Die elektronische Rechnungsstellung umfasst Folgendes:

  • Erstellen der Rechnung in einem bestimmten XML-Format (Extensible Markup Language)

  • Einreichen beim Austauschsystem (SdI) der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate), wobei das Nichteinreichen einer Rechnung bedeutet, dass sie nicht ausgestellt wurde

  • Regelkonforme digitale Speicherung

Die elektronische B2C-Rechnungsstellung umfasst die Ausstellung von Rechnungen von Unternehmen oder Gewerbetreibenden an Privatpersonen, die durch ihre Steuercodes gekennzeichnet werden. Diese Rechnungen unterscheiden sich von elektronischen Rechnungen für die öffentliche Verwaltung (ausgestellt an öffentliche Einrichtungen) und B2B-Rechnungen (zwischen Unternehmen oder Selbstständigen gesendet).

Ist für elektronische B2C-Rechnungsstellung eine PEC-Adresse erforderlich?

Als Italien die elektronische Rechnungsstellung einführte, war zunächst eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) erforderlich, damit Einzelpersonen elektronische Rechnungen erhalten konnten. Wenn eine Person keine PEC-Adresse oder keinen Empfängercode hat, kann das Unternehmen die elektronische Rechnung mit dem Steuercode der Kundinnen und Kunden ausstellen. Später hat die Regierung den Prozess vereinfacht, indem sie von den Unternehmen verlangte, die Rechnung per E-Mail oder in Papierform an die Kundschaft zu senden und sie gleichzeitig auf dem Steuerkonto der Person zugänglich zu machen.

So füllen Sie eine elektronische B2C-Rechnung aus

So füllen Sie eine elektronische Rechnung für eine Privatperson in drei Szenarien aus:

  • Ohne Empfängercode oder PEC

  • Ohne Empfängercode, aber mit PEC

  • Aus dem Ausland

Elektronische B2C-Rechnung an eine Privatperson ohne Empfängercode oder PEC

Wie bereits erwähnt benötigen Kundinnen und Kunden keine PEC-Adresse bzw. keinen Empfängercode, um elektronische Rechnungen zu erhalten. So stellen Sie in diesem Fall eine elektronische B2C-Rechnung aus:

  • Geben Sie den Standardcode „0000000“ in das Feld für den Empfängercode ein.

  • Lassen Sie das Feld für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) leer.

  • Füllen Sie das Feld für den Steuercode aus.

  • Lassen Sie das PEC-Adressfeld der Empfänger/innen leer.

Um die Rechnung an eine Privatperson zu übermitteln, müssen Sie sie in elektronischer Form per E-Mail oder als Papierkopie senden. Die Privatperson kann die Rechnung auch über ihren sicheren Bereich auf der Website der italienischen Steuerbehörde abrufen.

Elektronische B2C-Rechnung an eine Privatperson ohne Empfängercode, aber mit PEC

Wenn Kundinnen oder Kunden eine PEC-Adresse haben, müssen Sie beim Ausfüllen der elektronischen B2C-Rechnung wie folgt vorgehen:

  • Geben Sie den Standardcode „0000000“ in das Feld für den Empfängercode ein.

  • Lassen Sie das Feld für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) leer.

  • Füllen Sie das Feld für den Steuercode aus.

  • Geben Sie im PEC-Adressfeld der Empfänger/innen die Adresse ein, die Sie erhalten haben.

Sie müssen die Rechnung im PDF-Format (Portable Document Format) per E-Mail oder in Papierform an die Kundschaft senden.

Elektronische B2C-Rechnung an eine Privatperson im Ausland

Um eine elektronische Rechnung an ausländische Kundschaft (innerhalb oder außerhalb der EU) auszustellen, müssen Sie die folgenden Informationen angeben:

  • Geben Sie den Code „XXXXXXX“ (sieben Xs) in das Feld für den Empfängercode ein.

  • Geben Sie im Abschnitt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Ländercodefeldes den ausländischen Ländercode nach dem 3166-1 Alpha-2-Standard der International Organization for Standardization (ISO) ein.

  • Geben Sie in das Feld für die Code-ID einen alphanumerischen Wert zur Identifizierung der Empfänger/innen ein (bis zu 28 Zeichen, nicht durch das SdI validiert) und lassen Sie das Feld für den Steuercode leer.

Bei der elektronischen B2C-Rechnungsstellung können Sie nach Angabe des Wohnsitzlandes das Feld für die Provinz überspringen und den generischen Wert „00000“ in das Feld für die Postleitzahl (CAP) eingeben.

Steuerzahler/innen können die elektronische Rechnungsstellung mit kostenlosen Tools der italienischen Steuerbehörde verwalten oder sich für eine Software zur elektronischen Rechnungsstellung von privaten Anbietern entscheiden, wie z. B. Stripe Invoicing, eine vielseitige Plattform, mit der Nutzer/innen sowohl einmalige als auch wiederkehrende Rechnungen ohne Programmieraufwand erstellen und versenden können. Mit Invoicing sparen Sie Zeit und erhalten Zahlungen schneller, da Nutzer/innen mehr als 87 % der Stripe-Rechnungen innerhalb von 24 Stunden einziehen. Durch die Zusammenarbeit mit Drittanbietern können Sie Invoicing außerdem auch für die elektronische Rechnungsstellung nutzen.

Unterschiede zwischen elektronischer B2C- und B2B-Rechnungsstellung

Ähnlich wie bei der elektronischen B2B-Rechnungsstellung müssen auch bei der elektronischen B2C-Rechnungsstellung die E-Rechnungen mit einer speziellen Software erstellt und an das SdI übermittelt werden. Es gibt jedoch spezifische Unterschiede, die beim Versenden einer elektronischen B2C-Rechnung an Einzelpersonen zu beachten sind.

Bei der elektronischen B2C-Rechnungsstellung müssen Sie im Gegensatz zu B2B nach dem Ausfüllen der Kundenstammdaten den Standardcode „0000000“ in das Feld für den Empfängercode eingeben. Wenn die Privatperson eine PEC-Adresse angegeben hat, müssen Sie nach Eingabe der sieben Nullen als Empfängercode auch den Steuercode und die PEC-Adresse der Person angeben.

Sie müssen die elektronische B2C-Rechnung immer an das SdI senden, aber auch eine Kopie der E-Rechnung im PDF-Format (wenn per E-Mail gesendet) oder im Papierform den Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen. Diese Kopie ist uneingeschränkt gültig und die Kundinnen und Kunden sind nicht verpflichtet, die elektronische Rechnung abzurufen.

Sie müssen die Kundinnen und Kunden auch darüber informieren, dass die Rechnung in ihrem sicheren Bereich auf dem Portal für Rechnungen und Abrechnung online verfügbar ist. Das SdI stellt Einzelpersonen Rechnungen in einem speziellen Abschnitt ihres Steuerkontos zur Verfügung, auf das sie über Fisconline, die National Service Card (CNS) oder das Public Digital Identity System (SPID) zugreifen können.

Hier sind die Hauptunterschiede zwischen elektronischen B2C- und B2B-Rechnungen:

Differences between B2C and B2B electronic invoices - The main differences between B2C and B2B e-invoices, including issuer, recipient code, PEC address, and more.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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