Besteuerung von Online-Marktplätzen in Kanada

Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2024

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  1. Einführung
  2. Das kanadische Steuersystem
  3. Definition der relevanten Begriffe
    1. Begriffe aus der Gesetzgebung rund um GST/HST
    2. Definitionen auf Provinzebene
  4. Umfang der Steuererhebungspflichten von Online-Marktplätzen
    1. GST/HST
    2. Verkaufssteuer auf Provinzebene
    3. Zusätzliche Steuerpflicht für Online-Marktplätze
  5. Steuerregistrierung
    1. GST/HST
    2. Verkaufssteuer auf Provinzebene
  6. Steuerliche Meldepflichten
    1. GST/HST
    2. Verkaufssteuer auf Provinzebene
  7. Haftung für falsch berechnete Steuern
    1. GST/HST
    2. Verkaufssteuer auf Provinzebene
  8. Rechnungsstellung
    1. GST/HST
    2. Verkaufssteuer auf Provinzebene
  9. Marktplatzverkäufer
    1. Steuerregistrierung
    2. Steuerschuld
    3. Steuerliche Meldepflichten
  10. So kann Stripe Sie unterstützen
    1. Stripe Tax stärkt digitale Plattformen

Da sich die globale Wirtschaft weiter ins Internet verlagert, nutzen immer mehr Unternehmen Online-Marktplätze, um sowohl lokale als auch ausländische Kunden zu erreichen. In Kanada erheben die Behörden indirekte Steuern auf Bundes- und Provinzebene. Der Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen macht die Steuerkonformität in den Provinzen und Territorien Kanadas noch komplexer.

Wer ist für die Erhebung der Verkaufssteuer verantwortlich – der Marktplatz oder der Verkäufer? Die Antwort hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter die Standorte der an der Transaktion beteiligten Parteien, die Produkte oder Dienstleistungen, die verkauft werden, die Art der steuerlichen Anmeldung von Verkäufern und Plattformen sowie das Umsatzvolumen des Marktplatzes und des Verkäufers.

In diesem Leitfaden erklären wir die Besonderheiten der Steuergesetzgebung für Online-Marktplätze und Unternehmen, die in Kanada tätig sind. Wir definieren wichtige Begriffe, erläutern die Nuancen der Steuerstrukturen auf Bundes- und Provinzebene und skizzieren die Verantwortlichkeiten und Anforderungen, die mit der geschäftlichen Tätigkeit in diesem Markt einhergehen.

Das kanadische Steuersystem

Auf Bundesebene ist die Canada Revenue Agency (CRA) für die Einhaltung der nationalen Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax, GST) zuständig. Fünf Provinzen (New Brunswick, Neufundland und Labrador, Nova Scotia, Ontario und Prince Edward Island) haben ihre Provinzsteuern mit der GST zusammengelegt und eine harmonisierte Verkaufssteuer (HST) geschaffen. Die GST/HST umfasst also sowohl Provinz- als auch Bundessteuern.

Vier Provinzen hingegen erheben eigene Verkaufssteuer, die unterschiedlich heißen:

  • British Columbia: Provincial Sales Tax (PST)
  • Manitoba: Retail Sales Tax (RST)
  • Québec: Québec Sales Tax (QST)
  • Saskatchewan: Provincial Sales Tax (PST)

Eine Provinz, Alberta, und drei Territorien – die Northwest Territories, Nunavut und Yukon – erheben keine Provinzverkaufssteuer.

Definition der relevanten Begriffe

Begriffe aus der Gesetzgebung rund um GST/HST

In Kanada werden Online-Marktplätze sowohl umgangssprachlich als auch von IT-Fachleuten häufig als „Plattformen“ bezeichnet. In den kanadischen Gesetzen wird der Begriff „digitale Plattform“ offiziell verwendet und bezieht sich auf Vermittler, die möglicherweise zur Steuererhebung verpflichtet sind. Digitale Plattformen umfassen definitionsgemäß Websites, elektronische Portale, Gateways, Online-Stores, Vertriebsplattformen und elektronische Schnittstellen. Plattformen, die ausschließlich Zahlungen verarbeiten, zählen explizit nicht dazu. Das kanadische Steuerrecht teilt die Betreiber digitaler Plattformen in zwei Gruppen ein:

  • Betreiber von Vertriebsplattformen: Diese vermitteln den Verkauf digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Waren.
  • Betreiber von Beherbergungsplattformen: Diese vermitteln die Kurzvermietung von Unterkünften.

Der Gesetzgeber definiert einen Betreiber einer Vertriebs- oder Beherbergungsplattform als das Unternehmen, das die maßgeblichen Elemente einer Transaktion zwischen einem Drittanbieter und einem Käufer kontrolliert oder bestimmt.

Falls diese Definition nicht zutrifft, kann ein Plattformbetreiber auch direkt oder über Dritte an der Erhebung, dem Empfang, der Abrechnung oder der Übermittlung der Zahlung für die Waren oder Dienstleistungen ganz oder teilweise beteiligt sein. In Kanada unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Aktivitäten dieser Art und Websites, die es Verkäufern lediglich ermöglichen, ihre Waren zu annoncieren (Kleinanzeigen oder Werbung), oder die ausschließlich als Zahlungsabwickler dienen. Beide fallen nicht unter die Definition eines „Plattformbetreibers“.

Definitionen auf Provinzebene

Die vier Provinzen, die eine eigene Verkaufssteuer erheben, verwenden jeweils eigene Begriffe zur Beschreibung von Online-Marktplätzen:

  • British Columbia: Marktplatzvermittler (Marketplace Facilitators)
  • Manitoba: Online-Verkaufsplattformen (Online Sales Platform)
  • Québec: Vertriebsplattform (Distribution Platform) und Beherbergungsplattform (Accomodation Platform)
  • Saskatchewan: Betreiber elektronischer Vertriebsplattformen (Operators of Electronic Distribution Platforms) Marktplatzvermittler (Marketplace Facilitators) und Betreiber von Online-Beherbergungsplattformen (Operators of Online Accommodation Platforms)

Drei dieser Provinzen beschreiben und definieren Online-Marktplätze unterschiedlich, wobei Québec die gleichen Begriffe und Definitionen wie die Bundesgesetzgebung verwendet.

British Columbia definiert einen Marktplatzvermittler als eine Person, die gemeinsam oder allein einen Online-Marktplatz betreibt, besitzt oder kontrolliert. Über den Marktplatz ermöglicht sie Verkäufern den Verkauf von Waren, Software oder steuerpflichtigen Dienstleistungen im Einzelhandel – einschließlich Beherbergung, aber ausschließlich Rechtsdienstleistungen. Marktplatzvermittler akzeptieren Zahlungen für den Verkauf von Waren, Software oder steuerpflichtigen Dienstleistungen.

Manitoba definiert eine Online-Verkaufsplattform als eine Website, eine App oder einen anderen internetbasierten Marktplatz, der den Einzelhandelsverkauf von Waren oder steuerpflichtigen Dienstleistungen sowie die Annahme von Zahlungen im Auftrag eines Online-Verkäufers ermöglicht. Diese Definition umfasst auch Online-Marktplätze, die lokale Lieferungen von Restaurantspeisen und anderen Gütern anbieten, sowie Plattformen, die die Vermietung von Unterkünften in der Provinz Manitoba vermitteln. Plattformen, die lediglich Kleinanzeigen oder Verkaufsannoncen veröffentlichen, aber keine Zahlungen annehmen, gelten in Manitoba nicht als Online-Verkaufsplattformen.

Saskatchewan unterteilt Online-Marktplätze mit Steuerpflichten in drei Kategorien:

  • Marktplatzvermittler tätigen oder vermitteln direkt oder indirekt Einzelhandelsverkäufe, indem sie Zahlungen von Kunden annehmen und an die Verkäufer weiterleiten.
  • Online-Beherbergungsplattformen ermöglichen Transaktionen für Unterkünfte in Saskatchewan. (Diese Definition erstreckt sich nicht auf Plattformen, die lediglich Kleinanzeigen oder Verkaufsannoncen veröffentlichen, aber keine Zahlungen im Auftrag der Verkäufer annehmen.)
  • Elektronische Vertriebsplattformen, einschließlich Websites, Internetportale, Gateways oder Apps, die es Kunden ermöglichen, materielle Güter oder in elektronischer Form bereitgestellte Dienstleistungen zu erwerben

Umfang der Steuererhebungspflichten von Online-Marktplätzen

GST/HST

Auf Bundesebene müssen sowohl ansässige als auch ausländische Plattformbetreiber die GST/HST auf die folgenden Verkäufe an Kunden in Kanada erheben:

  • Verkäufe an Privatpersonen (B2C) von digitalen Produkten und grenzüberschreitenden Dienstleistungen durch Verkäufer außerhalb Kanadas, die nicht nach dem regulären GST/HST-System registriert sind
  • Verkäufe an Firmenkunden (B2B) und Privatpersonen von Waren an kanadische Kunden durch nicht registrierte Verkäufer (ansässige und nicht ansässige), wenn sich die Waren zum Verkaufszeitpunkt in Kanada befinden
  • Kurzvermietung (unter einem Monat) von Unterkünften in einer Wohnanlage oder Wohneinheit, wenn der Eigentümer nicht GST/HST-registriert ist

Verkaufssteuer auf Provinzebene

Der Umfang der Steuerpflicht von Plattformen ist auf Provinzebene unterschiedlich ausgeprägt. Einige Provinzen verlangen von Plattformbetreibern, Steuern auf alle steuerpflichtigen Einzelhandelsverkäufe zu erheben. Jede der vier Provinzen, die ihre eigenen Steuersätze festlegt, hat eigene Vorschriften für den Verkauf über Online-Marktplätze an lokale Kunden.

British Columbia verlangt von Marktplatzvermittlern, dass sie die PST auf Einzelhandelsverkäufe von folgenden Produkten erheben und abführen:

  • Waren, die sich zum Verkaufszeitpunkt in Kanada befinden und an eine Person in British Columbia verkauft werden
  • Software, die auf einem elektronischen Gerät verwendet wird, das sich hauptsächlich in der Provinz befindet
  • Lokale Unterkünfte
  • Steuerpflichtige Dienstleistungen (Ausnahme: juristische Dienstleistungen), die einer Person in British Columbia angeboten werden

Quebec verlangt von Plattformbetreibern, dass sie QST erheben und abführen für:

  • B2C-Verkäufe von digitalen Produkten und grenzüberschreitenden Dienstleistungen durch Verkäufer außerhalb von Québec, die nicht im allgemeinen QST-System registriert sind
  • B2C-Verkäufe von Waren, die sich bereits in Québec befinden, durch provinzfremde Anbieter, die nicht im allgemeinen QST-System registriert sind
  • B2C-Verkäufe von Waren, die von provinzfremden Anbietern, die nicht im allgemeinen QST-System registriert sind, von außerhalb nach Québec versendet und – außer per Post oder Kurier – an Kunden in Québec geliefert werden
  • Kurzfristige Beherbergung, wenn weder der Anbieter noch der Empfänger im allgemeinen QST-System registriert sind

In Manitoba müssen Online-Verkaufsplattformen die RST auf alle vermittelten Einzelhandelsverkäufe erheben und abführen. Eine Ausnahme bildet das Leasing von Kraftfahrzeugen über Online-Verkaufsplattformen. Die Plattform muss keine Steuern auf das Leasingfahrzeug, damit in Zusammenhang stehende steuerpflichtige Dienstleistungen oder Versicherungsverträge bezahlen, sofern der Verkäufer die gesamte Verkaufssteuer abführt.

In Saskatchewan unterliegen elektronische Vertriebsdienste, Unterkunftsdienstleistungen und alle Einzelhandelsverkäufe, die durch Marktplatzvermittler abgewickelt werden, der PST.

Zusätzliche Steuerpflicht für Online-Marktplätze

Einige Plattformbetreiber müssen zudem zusätzliche Steuern oder Gebühren erheben, je nachdem, welches Produkt oder welche Dienstleistung verkauft wird. Beispielsweise unterliegen einige Online-Marktplätze einer zusätzliche Beherbergungssteuer. Dies ist in Québec und auch in British Columbia der Fall, wo sie als Municipal and Regional District Tax (MRDT) bezeichnet wird.

Steuerregistrierung

GST/HST

In Kanada ansässige Plattformbetreiber müssen sich nach dem regulären GST/HST-Verfahren bei der CRA registrieren. Die Registrierung ist erforderlich, wenn die gesamten steuerpflichtigen Leistungen einer Plattform über einen Zeitraum von 12 Monaten 30.000 CAD überschreiten und Verkäufe durch Dritte darin eingerechnet werden. Auch Plattformbetreiber, die ihren Sitz im Ausland haben und den Verkauf von Waren vermittelt, die sich bereits in Kanada befinden, müssen sich nach dem regulären GST/HST-System registrieren.

Kanada hat ein vereinfachtes Registrierungs- und Abführungsverfahren für die GST/HST für nicht ansässige Plattformbetreiber eingeführt. Dieses vereinfachte Registrierungsverfahren gilt sowohl für Betreiber von Beherbergungsplattformen als auch von Vertriebsplattformen, die den grenzüberschreitenden Verkauf digitaler Produkte und Dienstleistungen ermöglichen. Die Plattformbetreiber müssen sich nur registrieren, wenn ihre Verkäufe an Kunden in Kanada in einem Zeitraum von 12 Monaten den Schwellenwert von 30.000 CAD überschreiten.

Verkaufssteuer auf Provinzebene

In Québec gelten ähnliche Registrierungsregeln wie auf Bundesebene. Kanadische und nicht ansässige Plattformbetreiber, die den Verkauf von Waren, die sich in Québec befinden, vermitteln, müssen sich im regulären System registrieren, wenn der Wert ihrer steuerpflichtigen Verkäufe innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als 30.000 CAD beträgt. Andere nicht ansässige Plattformbetreiber können eine vereinfachte Registrierung beantragen, wenn ihr Umsatz die Schwelle von 30.000 CAD übersteigt.

In British Columbia, Manitoba und Saskatchewan gibt es keine vereinfachten Registrierungsmechanismen. Unternehmen müssen registrieren und PST erheben, wenn ihre steuerpflichtigen Verkäufe in British Columbia in den letzten 12 Monaten 10.000 CAD überschritten haben oder in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich übersteigen werden. In Manitoba und Saskatchewan gibt es keine Mindestumsatzvolumen für die Registrierung. Zur Berechnung der Provinzsteuer werden über Online-Marktplätze vermittelte Verkäufe auf die Mindestbeträge des Plattformbetreibers und nicht auf jene des Verkäufers angerechnet.

Steuerliche Meldepflichten

GST/HST

Plattformbetreiber mit vereinfachter GST/HST-Registrierung müssen eine vereinfachte GST/HST-Erklärung einreichen. Das gleiche Prinzip gilt analog auch für reguläre registrierte Betreiber. Unternehmen und Einzelpersonen, die im regulären System registriert sind, müssen reguläre GST/HST-Erklärungen mit dem Formular GST34-2 einreichen. Wenn Plattformbetreiber den Verkauf von Kurzvermietungen oder Waren, die sich bereits in Kanada befinden, vermitteln, unterliegen sie möglicherweise zusätzlichen Steuerpflichten auf Bundesebene.

Auf Bundesbehörden gelten zudem neue Meldevorschriften für in- und ausländische Betreiber digitaler Plattformen. Seit Anfang 2024 wird von Plattformbetreibern verlangt, dass sie Informationen über Verkäufer erfassen und melden, darunter die Steueridentifikationsnummer und die pro Quartal an den Verkäufer ausgezahlten Verkaufserträge. Beherbergungsplattformen sind zudem verpflichtet, die Adresse des gemieteten Objekts und die Anzahl der Tage, an denen es im Jahr gemietet wurde, zu melden. Die erste Meldefrist für diese neuen Regelungen ist der 31. Januar 2025.

Verkaufssteuer auf Provinzebene

In Manitoba, Saskatchewan und British Columbia müssen Plattformbetreiber in regelmäßigen Steuererklärungen einreichen. Die Gesetze von Québec ähneln jenen auf Bundesebene mit einem zweigleisigen System: reguläre und vereinfachte QST-Erklärungen, wobei Plattformbetreiber zusätzliche Informationen über den Verkauf von Waren in Québec und Kurzvermietungen vorlegen müssen.

Haftung für falsch berechnete Steuern

GST/HST

Plattformbetreiber sind nicht verantwortlich für Fehler bei der Erhebung oder Abführung der Verkaufssteuer, wenn Drittanbieter falsche Angaben machen oder fehlerhafte Informationen an Online-Marktplätze übermitteln.

Verkaufssteuer auf Provinzebene

Die kanadischen Provinzen haben keine eigenen Rechtsvorschriften, die regeln würden, ob die Haftung für fehlerhaft berechnete Verkaufssteuer bei den Verkäufern oder bei den Plattformbetreibern liegt.

Rechnungsstellung

GST/HST

Plattformbetreiber, die für die Erhebung und Abführung von GST/HST registriert sind, müssen die allgemeinen Rechnungsanforderungen erfüllen, die keine besonderen Regeln für Online-Marktplätze enthalten. Laut kanadischem Recht müssen Belege, Rechnungen und Verträge den Preis der Waren und Dienstleistungen und den Betrag für die GST/HST ausweisen, entweder zusammengefasst oder separat.

Verkaufssteuer auf Provinzebene

Für Plattformbetreiber in Kanada gelten auf Provinzebene keine besonderen Regeln für die Rechnungsstellung.

Marktplatzverkäufer

Steuerregistrierung

Wenn Verkäufer mit Sitz außerhalb Kanadas Waren und Dienstleistungen ausschließlich über steuerpflichtige Plattformbetreiber anbieten, benötigen sie eine kanadische GST/HST-Registrierung. Bei der Feststellung, ob sie die Mindestumsätze für die Registrierung erreichen, sind ihre Verkäufe über Marktplatzbetreiber auszuschließen. Das gleiche Prinzip gilt für die Steuerregistrierung auf Provinzebene.

Verkäufer mit Sitz in Kanada unterliegen den allgemeinen Steuerregistrierungsregeln. Ein Unternehmen muss sich für GST/HST registrieren, wenn es in vier aufeinanderfolgenden Kalenderquartalen jährliche steuerpflichtige Verkäufe von Waren und Dienstleistungen in Kanada von über 30.000 CAD erzielt. Selbst wenn das Unternehmen den Mindestbetrag für die Registrierung nicht erreicht, kann es sich für eine freiwillige Registrierung entscheiden.

Steuerschuld

Auf Bundesebene gilt: Wenn ein Drittanbieter einem Plattformbetreiber falsche Angaben macht, was zu einer falschen Steuerabführung führt, können beide Parteien gesamtschuldnerisch für die GST bzw. HST verantwortlich gemacht werden.

Wenn in Québec ein Plattformbetreiber für QST registriert ist, muss der Verkäufer die QST nicht erheben. Er muss sich jedoch vergewissern, dass der Plattformbetreiber tatsächlich QST-registriert, um sich Verkaufssteuerpflicht zu entledigen.

Ebenso befreit Saskatchewan Verkäufer von der provinziellen Verkaufssteuerpflicht, wenn Verkäufe über einen Plattformbetreiber erfolgen, der über eine gültige PST-Lizenz verfügt oder die Saskatchewan-PST auf Verkäufe von steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen über seine Plattform erhebt. Der Verkäufer muss prüfen, dass der Plattformbetreiber tatsächlich PST erhebt und abführt, um sich von der Steuerschuld zu befreien. In British Columbia geht die Steuerschuld gesamtschuldnerisch auf den Verkäufer über, wenn der Marktplatzvermittler die fällige PST auf die Verkäufe des Verkäufers nicht ordnungsgemäß erhebt und abführt.

Steuerliche Meldepflichten

Wenn ein Plattformbetreiber verpflichtet ist, auf von ihm vermittelte Verkäufe GST zu erheben, muss der Verkäufer diese Verkäufe nicht in seiner Steuererklärung angeben.

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Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Stripe übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen im Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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