Die Abrechnung der Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine steuerliche Verpflichtung für Mehrwertsteuerpflichtige, die darauf abzielt, MwSt.-Gutschriften oder -Belastungen für einen bestimmten Steuerzeitraum zu berechnen. Die Mehrwertsteuer muss für alle relevanten Aktivitäten berechnet und abgeführt werden, wobei die Beträge sowohl für die an die Kundinnen/Kunden ausgestellten Rechnungen als auch für die von den Lieferanten erhaltenen Rechnungen ermittelt werden. In diesem Artikel wird ausführlich erläutert, was eine Mehrwertsteuerabrechnung ist, wie und wann sie bezahlt wird und welche Strafen bei Nichtzahlung gelten.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die Abrechnung der Mehrwertsteuer?
- Fristen für die Zahlung der abgerechneten Mehrwertsteuer
- So berechnen Sie die Mehrwertsteuerabrechnung
- So tätigen Sie die Zahlung für die Mehrwertsteuerabrechnung
- Strafen bei Nichtzahlung der Mehrwertsteuer
Was ist die Abrechnung der Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuerabrechnung ist eine obligatorische steuerliche Verpflichtung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeiten. Sie beinhaltet die Berechnung der Mehrwertsteuergutschrift oder -belastung für einen bestimmten Zeitraum, um den gegebenenfalls an den Fiskus zu zahlenden Betrag zu bestimmen. Alle Mehrwertsteuerzahler/innen müssen eine Abrechnung erstellen, mit Ausnahme derjenigen, die in vorteilhaften Steuersystemen wie der Pauschalregelung registriert sind.
Der korrekte MwSt.-Abrechnungsbetrag wird ermittelt, indem die Gesamtumsatzsteuer auf Rechnungen von Lieferanten von der Gesamtumsatzsteuer auf an Kundinnen/Kunden ausgestellte Rechnungen abgezogen wird. Wenn das Ergebnis eine positive Zahl ist, bedeutet dies, dass die Mehrwertsteuer fällig ist. Der/die Steuerzahler/in muss also eine Zahlung an die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) leisten. Wenn das Ergebnis eine negative Zahl ist, handelt es sich um eine MwSt.-Gutschrift, die auf den nächsten Steuerzeitraum übertragen wird.
Fristen für die Zahlung der abgerechneten Mehrwertsteuer
Monatliche und vierteljährliche Umsatzsteuerabrechnung
Je nach gewähltem Buchhaltungssystem (d. h. normal oder vereinfacht) kann die Zahlung monatlich oder vierteljährlich erfolgen. Beachten Sie, dass nur Beträge aus abzugsfähigen Transaktionen berücksichtigt werden sollten.
Für Steuerpflichtige, die der normalen Regelung folgen, ist der Standardzahlungsplan für die Abrechnung der Mehrwertsteuer monatlich. Die vierteljährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer unterliegt Obergrenzen und ist Mehrwertsteuerzahlern/-zahlerinnen vorbehalten, deren Jahresumsatz unter 400.000 EUR für Dienstleistungstätigkeiten und 800.000 EUR für andere Tätigkeiten liegt. Bei vierteljährlicher Zahlung unterliegt jede Steuerschuld einer Zinserhöhung von 1 %. Steuerpflichtige, die vierteljährlich zahlen, können sich auch für eine monatliche Zahlung entscheiden.
Wenn der monatliche Abrechnungsbetrag 100 EUR oder weniger beträgt, wird die Zahlung in die nächste Periode verschoben, muss aber spätestens am 16. Dezember desselben Jahres erfolgen (wie in Artikel 9 des Gesetzesdekrets Nr. 1 vom 01.08.2024 vorgesehen).
Wann erfolgt die Abrechnung der Umsatzsteuer?
Unternehmen und Freiberufler/innen, die monatlich zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet sind, müssen dies bis zum 16. eines jeden Monats tun. Kategorien, die sich für eine vierteljährliche Abrechnung entscheiden, müssen die Umsatzsteuer bis zum 16. des zweiten Monats nach Quartalsende entrichten. Die Termine sind:
Erstes Quartal: 16. Mai
Zweites Quartal: 16. August
Drittes Quartal: 16. November
Jährliche Umsatzsteuererklärung für das vierte Quartal: 16. März des Folgejahres
Bestimmte Steuerpflichtige mit vierteljährlicher Abrechnung
Für bestimmte Unternehmen gilt eine Ausnahmeregelung, die es ihnen ermöglicht, unabhängig von den oben genannten Umsatzgrenzen vierteljährlich zu zahlen, ohne dass Zinsen von 1 % anfallen. Es handelt sich um die folgenden:
Unternehmen für den Güterkraftverkehr
Eigentümer/innen von Kraftstoffverteilungsanlagen
Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen
Angehörige der Gesundheits- und Kunstberufe
So berechnen Sie die Mehrwertsteuerabrechnung
Hier sind zwei Beispiele für die Berechnung der zu zahlenden Umsatzsteuer: eines für eine monatliche Umsatzsteuerabrechnung und ein weiteres für eine vierteljährliche Umsatzsteuerabrechnung.
So berechnen Sie die monatliche Umsatzsteuerabrechnung
Im Juni 2023 erwarb ein Unternehmen Produkte von Lieferanten für insgesamt 11.800 € zuzüglich 22 % MwSt. Im selben Monat verkaufte das Unternehmen Produkte für 15.300 € zuzüglich 22 % MwSt. an Kundinnen/Kunden.
Zur Ermittlung des MwSt.-Abrechnungsbetrags wird die Mehrwertsteuer auf erhaltene Rechnungen von der Mehrwertsteuer auf die ausgestellten Rechnungen abgezogen. Daraus ergibt sich folgendes Ergebnis:

So berechnen Sie die vierteljährliche Umsatzsteuerabrechnung
Zwischen April und Juni 2023 stellte ein Unternehmen Verkaufsrechnungen in Höhe von insgesamt 20.000 € zzgl. 22 % MwSt. aus und erhielt Zahlungen in Höhe von insgesamt 4.000 € zzgl. 10 % MwSt. Im gleichen Zeitraum verkaufte das Unternehmen Produkte an Kundinnen und Kunden und erfasste Einkaufsrechnungen in Höhe von insgesamt 6.000 € zuzüglich 22 % Mehrwertsteuer.
So wird der Betrag der MwSt.-Abrechnung ermittelt:

Hinzu kommen vierteljährliche Zinsen von 1 %:
*3.480 × 1 % = 34,8 *
Zahlbarer Gesamtbetrag am 16. August:
3.480 € + 34,8 = 3.514,80 €
So tätigen Sie die Zahlung für die Mehrwertsteuerabrechnung
Die Zahlung der geschuldeten Umsatzsteuer hat elektronisch über das Formular F24 erfolgen. Beim Ausfüllen des Formulars müssen die korrekten Steuercodes angegeben werden, da diese je nach Zahlungszeitpunkt und Zahlungsmonat variieren:
Monatliche Abrechnung: Die Codes reichen von 6001 bis 6012, wobei die letzten beiden Ziffern je nach Monat, in dem die Zahlung erfolgt, variieren.
Vierteljährliche Abrechnung: Die Codes lauten 6031, 6032, 6033 und 6034, wobei die letzte Ziffer je nach Quartal, in dem die Zahlungen erfolgen, variiert.
Der Code 6035 schließlich dient zur Identifizierung der MwSt.-Vorauszahlung, bei der es sich um eine Vorauszahlung der am Ende des Jahres fälligen Steuer handelt. Sie können alle Steuercodes auch auf der Website der italienischen Steuerbehörde einsehen.
Mit den sich ändernden Steuervorschriften Schritt zu halten, kann für Ihr Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, stehen automatisierte Tools wie Stripe Tax zur Verfügung, die detaillierte Berichte erstellen, die für die Einreichung von Steuererklärungen nützlich sind und mit nur wenigen Klicks oder einer einzigen Codezeile nahtlos funktionieren können.
Strafen bei Nichtzahlung der Mehrwertsteuer
Für die Nichtzahlung der Mehrwertsteuer ist in Artikel 13 des Gesetzesdekrets Nr. 471/97 (in der Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 87 vom 14.06.2024, das am 1. September 2024 in Kraft getreten ist) eine Strafe in Höhe von 25 % der nicht oder zu spät gezahlten Steuer vorgesehen. Der/die Steuerpflichtige kann das Verfahren der freiwilligen Korrektur nutzen, um durch die Regularisierung der unterlassenen Zahlungen in den Genuss einer Strafmilderung zu kommen.
Wurde die Zahlung unterlassen oder mehr als 90 Tage nach dem Fälligkeitsdatum geleistet, fällt die übliche Strafe von 25 % an. Wenn die Zahlung innerhalb von 90 Tagen nach dem Verstoß oder der Einreichungsfrist erfolgt, reduziert sich die Strafe für die Nichtzahlung der abgerechneten Mehrwertsteuer auf 50 % (12,5 % der Steuer). Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen reduziert sich die Strafe von 12,5 % für jeden Tag des Verzugs um 0,83 %.
Zusätzlich zu den Vertragsstrafen muss der Steuerpflichtige ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Jahressatzes zahlen. Für 2024 lag der Zinssatz bei 2,5 % und für 2025 bei 2 %. Hier sind die Zinssätze für die letzten Jahre:
1. Januar 2019–12. Dezember 2019: 0,8 %
1. Januar 2020–12. Dezember 2020: 0,05 %
1. Januar 2021–12. Dezember 2021: 0,01 %
1. Januar 2022–12. Dezember 2022: 1,25 %
1. Januar 2023–12. Dezember 2023: 5 %
Ab 1. Januar 2024: 2,5 %
Strafen bei Nichtzahlung der Mehrwertsteuer

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.