Saisonschlussverkäufe gehören zu den am sehnlichsten erwarteten Momenten des Jahres – sowohl für Kundinnen und Kunden, die nach Schnäppchen suchen, als auch für Händlerinnen und Händler, die ihren Umsatz steigern und Restbestände abbauen möchten. Allerdings sind Schlussverkäufe nicht einfach eine freie Marktstrategie: In Italien gibt es einen spezifischen gesetzlichen Rahmen, der saisonale Verkäufe für Einzelhändlerinnen/Einzelhändler und Online-Shops regelt. Das Verständnis der einschlägigen Gesetzgebung ist wichtig, um Sanktionen zu vermeiden und Transparenz für Kundinnen und Kunden sicherzustellen.
Dieser Artikel analysiert die Gesetzgebung zu Verkaufsrabatten in Italien, die wichtigsten Rechtsgrundlagen sowie die Unterschiede zwischen Schlussverkäufen und Sonderangeboten. Außerdem betrachten wir, wie regionale Vorschriften die Start- und Enddaten der Winter- und Sommerverkäufe beeinflussen, wann saisonale Online-Verkäufe beginnen und welche Pflichten Händlerinnen und Händler haben. Darüber hinaus erläutern wir, wie Rabatte korrekt angeboten werden, wie Preise im Schaufenster auszuzeichnen sind und welche Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Rabattregelungen drohen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Gesetzgebung zu Rabatten in Italien
- Überblick über die Arten von Verkaufsrabatten
- Beginn und Ende der Saisonschlussverkäufe: Unterschiede zwischen den Regionen
- Wie Verkaufsrabatte angeboten werden
- Wie Rabatte auszuzeichnen sind
- Sanktionen bei Verstößen gegen die Rabattvorschriften
- So kann Sie Stripe Checkout unterstützen
Gesetzgebung zu Rabatten in Italien
Die italienische Regelung für Verkaufsrabatte ergibt sich aus dem Bedürfnis, die unternehmerische Freiheit mit dem Verbraucherschutz in Einklang zu bringen, um unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zu diesem Thema.
Gesetz 114/1998
Das Gesetz 114/1998 (bekannt als Bersani-Gesetz) führte das moderne Konzept der Liberalisierung kommerzieller Tätigkeiten ein und legte auch Regeln für Sonderverkäufe wie Räumungsverkäufe, Saisonschlussverkäufe und Sonderangeboten fest. Dieses Gesetz bestimmt, dass Saisonschlussverkäufe nur zu bestimmten Zeiten des Jahres stattfinden dürfen und überlässt es den einzelnen Regionen, die Durchführung solcher Verkäufe, deren Werbung (auch im Hinblick auf die Bereitstellung korrekter Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher) sowie die Zeiträume und die Dauer dieser Verkäufe zu regeln.
Gesetzesdekret Nr. 26 vom 7. März 2023
Dieses Dekret setzt die Richtlinie (EU) 2019/2161 um, die als „Omnibus-Richtlinie“ bekannt ist. Sie führte neue Regeln für Preisnachlässe und mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden ein. Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Verpflichtung für Händler/innen, bei der Werbung für einen Rabatt den niedrigsten Preis anzugeben, der in den letzten 30 Tagen verlangt wurde. Dieser Punkt ist sowohl für Unternehmen mit Online-Verkäufen als auch für diejenigen, die ihr Ladengeschäft für den Ausverkauf vorbereiten, entscheidend.
Regionale Vorschriften
In Italien sind die Regionen dafür verantwortlich, die Start- und Endtermine der saisonalen Ausverkäufe festzulegen. Das bedeutet, dass der Beginn der Winter- oder Sommerausverkäufe je nach Region variiert, auch wenn in den vergangenen Jahren versucht wurde, diese Termine landesweit zu vereinheitlichen.
Überblick über die Arten von Verkaufsrabatten
Nicht alle Rabattaktionen sind saisonale Ausverkäufe. Nachfolgend betrachten wir die Unterschiede zwischen den verschiedenen Rabattarten:
Saisonschlussverkäufe: Diese sind bei Kundinnen und Kunden am beliebtesten und fallen mit den offiziellen, durch die Rabattgesetzgebung festgelegten Zeiträumen zusammen – also den Winter- und Sommerschlussverkäufen. Diese Verkaufsereignisse haben eine begrenzte Dauer und unterliegen spezifischen regionalen Vorschriften. Sie können dabei helfen, Ihr Lager zu leeren und den Umsatz innerhalb weniger Wochen zu steigern.
Sonderangebote: Diese Rabatte können jederzeit im Jahresverlauf gewährt werden und bieten Händlerinnen und Händlern größere Flexibilität. Die einzige durch die Rabattgesetzgebung auferlegte Einschränkung besteht darin, dass Sonderangebote in den 30 Tagen vor Beginn der Saisonschlussverkäufe nicht angeboten werden dürfen. Sonderangebote werden häufig genutzt, um neue Produkte einzuführen oder Kundinnen und Kunden in umsatzschwachen Zeiten anzuziehen.
Black Friday und Cyber Monday: Diese Ereignisse gehören nicht zur Kategorie der Saisonschlussverkäufe, sind jedoch mittlerweile fest etablierte kommerzielle Events in Italien. Dabei handelt es sich um globale Werbekampagnen, die erhebliche Rabatte für einen sehr kurzen Zeitraum – normalerweise ein oder zwei Tage – bieten. Für viele E-Commerce-Unternehmen erzeugen diese Aktionen Traffic-Spitzen, die mit den offiziellen saisonalen Verkäufen vergleichbar sind.
Rabatte unter den Anschaffungskosten: Diese sind durch das italienische Präsidialdekret Nr. 218 vom 6. April 2001 (Verordnung über Verkäufe unter Anschaffungskosten) zur Umsetzung von Artikel 15 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 114/1998 geregelt. Rabatte unter den Anschaffungskosten können nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden, z. B. etwa zur Veräußerung von überschüssigen Beständen oder veralteten Produkten. Solche Preisnachlässe erfordern häufig eine vorherige Mitteilung an die Gemeinde und unterliegen bestimmten Einschränkungen; beispielsweise dürfen Verkäufe unter Einstandspreis nur dreimal pro Jahr stattfinden und jeder Zeitraum solcher Verkäufe darf höchstens 10 Tage dauern. Preisnachlässe unter Anschaffungskosten sind ein wirkungsvoller, aber risikoreicher Hebel, da sie die Gewinnmargen direkt beeinträchtigen.
Arten von Rabatten
|
Rabattart |
Rechtsgrundlage |
Hauptmerkmale |
|---|---|---|
|
Saisonschlussverkäufe |
Italienisches Gesetzesdekret Nr. 114/1998 und regionale Vorschriften |
Von den Regionen festgelegte Zeiträume mit der Verpflichtung zur Angabe des ursprünglichen Preises und des Rabatts |
|
Sonderangebote |
Regionale Vorschriften |
Ganzjährig möglich, außer in den 4 Wochen vor den Saisonschlussverkäufen |
|
Black Friday und Cyber Monday |
Keine spezifischen Rechtsvorschriften (freie Werbepraktiken) |
Globale Marketingereignisse, nicht Teil der saisonalen Ausverkäufe |
|
Rabatte unter den Anschaffungskosten |
Artikel 15 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 114/1998 und des italienischen Präsidialdekrets Nr. 218/2001 |
Maximal 3 Zeiträume pro Jahr, jeweils 10 Tage lang, mit verpflichtender Mitteilung an die Gemeinde. |
Was ist der Unterschied zwischen Saisonschlussverkäufen und Sonderangeboten?
Der Hauptunterschied zwischen diesen Rabattarten liegt im regulatorischen Rahmen:
Die Saisonschlussverkäufe (Winter- und Sommerschlussverkauf) haben einen von den Regionen festgelegten Zeitplan und unterliegen spezifischen Regeln zu Dauer, Preisangaben und Werbemethoden.
Sonderangebote hingegen unterliegen keinen Beschränkungen, außer dass sie nicht in den 30 Tagen vor Beginn der Saisonschlussverkäufe stattfinden dürfen.
Hier ein praktisches Beispiel: Wenn ein Bekleidungsgeschäft in Mailand beschließt, im November Rabatte anzubieten, kann es diese als Sonderangebote vermarkten. Im Dezember, in den 30 Tagen vor Beginn des Winterschlussverkaufs, ist dies jedoch nicht mehr möglich. Ab Januar kann es jedoch gemäß den Vorschriften für die Saisonschlussverkäufe einen Saisonschlussverkauf durchführen.
Sind Saisonschlussverkäufe für Geschäfte obligatorisch?
Nein, Saisonschlussverkäufe sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Als Einzelhändler/in können Sie frei entscheiden, ob Sie daran teilnehmen möchten oder nicht. Wenn Sie sich jedoch für eine Teilnahme entscheiden, müssen Sie die nationalen Gesetze und regionalen Vorschriften einhalten: Geben Sie die Preise deutlich an, halten Sie die festgelegten Termine ein und befolgen Sie die Regeln für die Bekanntgabe von Rabatten. Die meisten physischen Geschäfte (d. h. Ladengeschäfte) und E-Commerce-Websites nehmen an Saisonschlussverkäufen teil, da diese ein wichtiges Marketinginstrument und eine Gelegenheit sind, neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen.
Wer legt die Termine für den Saisonschlussverkauf fest?
Die Termine für den Saisonschlussverkauf in Italien werden auf regionaler Ebene festgelegt. Konkret ermächtigt das italienische Gesetzesdekret Nr. 114/1998 (Bersani-Gesetz), Artikel 15, Absatz 3, die Regionen, die Start- und Endtermine für den Saisonschlussverkauf festzulegen. Die Regionen erlassen Gesetze oder Beschlüsse, in denen diese Termine vor Ort in Übereinstimmung mit den allgemeinen Richtlinien und der voraussichtlichen durchschnittlichen Dauer festgelegt werden.
Beginn und Ende der Saisonschlussverkäufe: Unterschiede zwischen den Regionen
In Italien werden die Termine für den Schlussschlussverkauf auf regionaler Ebene festgelegt und gelten sowohl für Ladengeschäfte als auch für den E-Commerce. Wenn Sie ein E-Commerce-Unternehmen betreiben, müssen Online-Verkäufe ausnahmslos denselben Regeln und Terminen folgen, die von den Regionen festgelegt wurden: Das bedeutet, dass digitale Verkäufe dem Kalender der Region entsprechen müssen, in der Ihr Unternehmen seinen rechtlichen Sitz hat. Es ist daher nicht möglich, Online-Verkäufe vor den stationären Verkäufen zu starten.
Was den Kalender betrifft, so geben die italienischen Regionen jedes Jahr die Termine für den Saisonschlussverkauf bekannt, in der Regel nach Ende der vorangegangenen Saison. So wurden beispielsweise die Termine für den Winterschlussverkauf 2025 im Dezember 2024 bekannt gegeben, während die Termine für den Sommerschlussverkauf 2025 im Juli 2025 bestätigt wurden. Entsprechend diesem Zeitplan werden die genauen Termine für die Saisonverkäufe 2026 erst Ende 2025 und in den ersten Monaten des Jahres 2026 bekannt gegeben, wenn die einzelnen Regionen ihre Kalender veröffentlichen.
In der Zwischenzeit bleiben die allgemeinen Regeln für saisonale Verkäufe jedes Jahr gültig:
Der Winterschlussverkauf beginnt fast immer am ersten Werktag vor dem 6. Januar (oft ein Donnerstag oder Freitag Anfang Januar) und dauert im Durchschnitt 6 bis 8 Wochen. Es kann lokale Ausnahmen geben, beispielsweise in der Autonomen Region Aostatal oder den Autonomen Provinzen Trient und Bozen.
Der Sommerschlussverkauf beginnt in der Regel am ersten Samstag im Juli und dauert durchschnittlich 60 Tage, mit einigen lokalen Ausnahmen. Auch in diesem Fall haben die Autonomen Provinzen Trient und Bozen die Freiheit, andere Zeiträume als im Rest Italiens festzulegen.
Wann beginnen die Black Friday-Verkäufe?
Nach der aus den USA importierten Tradition beginnt der Black Friday am vierten Freitag im November: 2025 wird dies der 28. November sein. Allerdings gibt es kein Startdatum, das durch italienisches Recht festgelegt ist: Es ist kein geregelter Zeitraum wie Winter- oder Sommerverkäufe.
Wie Verkaufsrabatte angeboten werden
Um Verkaufsrabatte korrekt anzubieten, müssen Sie bestimmte für Einzelhändler/innen festgelegte Regeln befolgen, die sowohl für stationäre Geschäfte als auch für den E-Commerce gelten.
Benachrichtigen Sie die Gemeinde über den Beginn des Verkaufszeitraums (in einigen Regionen obligatorisch): Dies dient der Rückverfolgbarkeit und der Fairness gegenüber den Kundinnen und Kunden. In einigen Gebieten ist jedoch keine formelle Benachrichtigung erforderlich, sondern nur die Einhaltung der geplanten saisonalen Verkaufstermine.
Preise deutlich anzeigen: Die Gesetzgebung zu Verkaufsrabatten schreibt vor, dass immer der ursprüngliche Preis, der Rabattprozentsatz und der neue reduzierte Preis angegeben werden müssen. Ab 2023, mit Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie, muss der Referenzpreis der niedrigste Preis sein, der in den 30 Tagen vor dem Rabatt angeboten wurde.
Beachten Sie die begrenzte Dauer: Der Verkauf muss den offiziellen Terminen entsprechen, die in den regionalen Verkaufsbestimmungen festgelegt sind, ohne dass einzelne Geschäfte willkürliche Verlängerungen vornehmen können.
Beachten Sie das Verbot von Sonderangeboten in den 30 Tagen vor einem Saisonschlussverkauf: Diese Regel soll verhindern, dass Kundinnen und Kunden durch vorzeitige Rabatte vor dem Saisonschlussverkauf verwirrt werden.
Für den E-Commerce gelten die gleichen Regeln: Online-Verkaufszeiträume müssen mit den von der jeweiligen Region festgelegten Zeiträumen übereinstimmen und Preise und Rabattprozentsätze müssen deutlich angezeigt werden. Es empfiehlt sich, spezielle Banner, übersichtliche Landingpages und Suchfilter einzubinden, um das Einkaufserlebnis der Kundinnen und Kunden zu verbessern. Wir empfehlen außerdem, den Kundinnen und Kunden ihre bevorzugte Zahlungsmethode anzubieten. In einer Stripe-Umfrage aus dem Jahr 2022 gaben 86 % der europäischen Verbraucher/innen an, dass sie ihren Einkauf wahrscheinlich abbrechen würden, wenn ihre bevorzugte Zahlungsmethode nicht verfügbar ist.
Wie Rabatte auszuzeichnen sind
Die Gesetzgebung zum Verkauf schreibt Transparenz bei der Darstellung von Rabatten vor. Die wichtigsten Regeln lauten:
Preisschild: Auf jedem Produkt müssen der durchgestrichene ursprüngliche Preis, der Rabattprozentsatz und der Endpreis angegeben sein.
Referenzpreis: Ab 2023 muss der Referenzpreis dank der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie der niedrigste Preis sein, der in den letzten 30 Tagen angeboten wurde.
Werbekommunikation: Es ist verboten, irreführende Aussagen wie „70 % Rabatt auf alles” zu verwenden, wenn dieser Rabatt nicht für alle Waren gilt.
Darüber hinaus sollten Ladengeschäfte wissen, wie man eine Verkaufsauslage gestaltet, die ein wesentlicher Bestandteil der Marketingstrategie ist: Schaffen Sie übersichtliche Auslagen, zeigen Sie gut lesbare Preise und verwenden Sie einheitliche Botschaften, die das Kundenvertrauen stärken. Die gleichen Regeln gelten online für Verkaufsbanner und Landing Pages.
Sanktionen bei Verstößen gegen die Rabattvorschriften
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften für Verkaufsrabatte können gemäß den Bestimmungen von Artikel 22 des Gesetzes 114/1998 (Bersani-Gesetz) Verwaltungsstrafen verhängt werden. Verstöße können zu Geldstrafen zwischen ca. 516 € und 3.098 € führen, wobei bei sofortiger Zahlung Ermäßigungen gewährt werden können, die die Strafe auf etwa 1.032 € begrenzen.
Zu den Unregelmäßigkeiten, die am häufigsten zu Strafen führen, gehören:
Ausstellen von Verkaufsartikeln ohne Etiketten, auf denen der volle Preis, der Rabattprozentsatz und der Endpreis angegeben sind
Durchführung von Saisonschlussverkäufen außerhalb des von der Region festgelegten gesetzlichen Zeitraums
Keine Trennung von reduzierten Produkten und Produkten zum vollen Preis
Bereitstellung unklarer Informationen für Kundinnen und Kunden oder Verwendung irreführender Werbung.
Die Regionen können innerhalb der angegebenen Grenzen unterschiedliche Strafbandbreiten festlegen, doch bleibt der Rahmen im Wesentlichen unverändert.
Darüber hinaus wurde mit der Omnibus-Richtlinie, die mit dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 26/2023 umgesetzt wurde, Artikel 17-bis des Verbraucherschutzgesetzes eingeführt, der zusätzliche Transparenzanforderungen (z. B. die Angabe des vorherigen Preises) vorschreibt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung zieht ebenfalls die Verhängung von Geldbußen in Höhe von 516 bis 3.098 € nach sich; im Falle erheblicher unlauterer Geschäftspraktiken könnten auch die Bestimmungen gegen unlautere Geschäftspraktiken zur Anwendung kommen.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.