Möchten Sie innerhalb der Europäischen Union Handel treiben? Erhält Ihr französisches Unternehmen Waren aus einem anderen EU-Land? Interessieren Sie sich, wie sich die Umsatzsteuer (USt.) auf den innergemeinschaftlichen Handel auswirkt? In diesem Artikel erläutern wir die Regeln der innergemeinschaftlichen USt., damit Sie konforme Rechnungen erstellen können.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist eine innergemeinschaftliche Rechnung?
- Welche Regeln gelten für die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer?
- Welche Angaben sind auf einer innergemeinschaftlichen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erforderlich?
- Wie stelle ich eine innergemeinschaftliche Rechnung ohne Umsatzsteuer aus?
Was ist eine innergemeinschaftliche Rechnung?
Eine innergemeinschaftliche Rechnung ist ein Dokument, das für steuerliche, buchhalterische und kommerzielle Zwecke verwendet wird, um eine Transaktion zwischen einem Lieferanten und einem Kunden/einer Kundin in zwei EU-Ländern zu erfassen. Es dient als Nachweis der Transaktion und enthält alle relevanten Details, wie die Identität der Parteien, den fälligen Betrag und die Verkaufsbedingungen.
Welche Regeln gelten für die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer?
Innergemeinschaftliche Rechnungen müssen bestimmten Steuervorschriften entsprechen, um Compliance zu gewährleisten. Die Berechnung der Umsatzsteuer für diese Transaktionen hängt von den folgenden Faktoren ab:
- Dem Status des Käufers/der Käuferin (ob Unternehmen oder Privatperson)
- Der Art der Transaktion (Verkauf von Waren oder Dienstleistungen)
- Dem Steuersystem des Unternehmens
Warenlieferungen zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen
Innergemeinschaftliche Lieferung von Waren
Der Verkauf von Waren aus Frankreich ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn der/die Käufer/in in seinem/ihrem Land innerhalb der EU ebenfalls umsatzsteuerpflichtig ist. Der/Die französische Verkäufer/in stellt eine innergemeinschaftliche Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, um die Transaktion zu dokumentieren, während der/die Käufer/in die Umsatzsteuer an seinem/ihrem Wohnsitz zahlt und abzieht.
Die innergemeinschaftliche Rechnung muss folgende Angaben enthalten: „Von der Umsatzsteuer befreit, Artikel 262 ter I des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (CGI).“
Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren
Wenn ein französisches Unternehmen Waren von einem ausländischen Unternehmen mit Sitz in der EU kauft, die in seinem eigenen Land umsatzsteuerpflichtig sind, unterliegt der Kauf Zöllen in Höhe des geltenden französischen Umsatzsteuersatzes. Der/Die ausländische Verkäufer/in stellt eine steuerfreie Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, während das französische Unternehmen die Umsatzsteuer auf den Erwerb in Frankreich zahlt. Diese Umsatzsteuer ist in der Regel abzugsfähig.
Fernverkäufe an Privatpersonen durch ein umsatzsteuerpflichtiges französisches Unternehmen
Ein französisches umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, das Waren an eine Privatperson oder eine in einem EU-Land nicht umsatzsteuerpflichtige Person verkauft, betreibt Fernabsatz. Die Anwendung der Umsatzsteuer auf diese Aktivitäten richtet sich nach dem Gesamtwert (ohne Umsatzsteuer) aller Fernverkäufe des Unternehmens innerhalb eines Kalenderjahres. Wenn der Jahresbetrag vor Steuern weniger als 10.000 € beträgt, gilt der Umsatzsteuersatz des Ursprungslandes (d. h. des französischen Unternehmensstandorts). Bei einem Betrag über 10.000 EUR gilt der Umsatzsteuersatz des Käuferlandes.
Das VAT One Stop Shop-Verfahren regelt die Steuern auf Fernverkäufe innerhalb der EU, die Zahlungsverpflichtungen und Meldepflichten der Steuerzahler/innen zu vereinfachen.
Innergemeinschaftliche Erwerbe eines umsatzsteuerbefreiten französischen Unternehmens
Wenn ein französisches Unternehmen, das das Umsatzsteuerbefreiungssystem nutzt, Einkäufe in der EU tätigt, muss der/die ausländische Verkäufer/in die Umsatzsteuer in seinem eigenen Land berechnen, wenn die jährliche Gesamtsumme der innergemeinschaftlichen Erwerbe des Käufers/der Käuferin über ein Kalenderjahr unter 10.000 EUR ohne USt. liegt.
Wenn jedoch die jährliche Gesamtsumme dieser grenzüberschreitenden Akquisitionen ohne Umsatzsteuer für das vorangegangene oder das laufende Jahr 10.000 € übersteigt, muss das französische Unternehmen:
- Erklären und bezahlen Sie die Steuer in Frankreich auf Ihre Einkäufe zum geltenden Steuersatz (der ausländische Verkäufer/innen stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus)
- Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt (SIE), um eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen.
Im Rahmen der grundlegenden Umsatzsteuerbefreiung kann das Unternehmen die auf seine Einkäufe entfallende Umsatzsteuer weder abziehen noch zurückfordern.
Verkäufe von Dienstleistungen innerhalb der EU
In der Regel werden Dienstleistungen, die zwischen Steuerpflichtigen erbracht werden, am Ort des Verbrauchs besteuert. Ein französisches Unternehmen, das in einem anderen EU-Land eine Dienstleistung erbringt, muss eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen und den Vermerk „Umkehrung der Steuerschuld“ enthalten. Wenn das Unternehmen in Frankreich nicht abgabepflichtig ist, muss es bei der örtlichen SIE eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Hingegen werden Dienstleistungen an Privatpersonen oder nicht umsatzsteuerpflichtige Personen am Sitz des Dienstleistungserbringers in Rechnung gestellt. In diesem Fall gilt der französische Steuersatz.
Einkäufe von Dienstleistungen in der EU
Wie beim grenzüberschreitenden Erwerb von Waren werden auch von einem französischen Unternehmen erworbene Dienstleistungen zum französischen Steuersatz besteuert. Wenn das französische Unternehmen die Umsatzsteuerbefreiung nicht in Anspruch nimmt, kann die Umsatzsteuer abgezogen und erstattet werden. Käufer/innen, die nicht abgabepflichtig sind, müssen eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, um die Transaktion abzuschließen, haben jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Welche Angaben sind auf einer innergemeinschaftlichen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erforderlich?
Eine innergemeinschaftliche Rechnung mit Umsatzsteuer muss alle Informationen enthalten, die typischerweise auf einer Standardrechnung zu finden sind, darunter:
- Das Wort „Rechnung“
- Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum
- Identität des Lieferanten: vollständiger Name oder Unternehmensname, SIREN- oder SIRET-Nummer, Rechtsform des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Handelsregisternummer (RCS) für Kaufleute oder Handwerksnummer (RM) für Handwerker und Anschrift des Firmensitzes
- Identität des Kunden/der Kundin: Name oder Unternehmensname und Rechnungs- und Lieferadresse (falls abweichend)
- Innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der relevanten Parteien
- Bestellnummer, falls vorhanden
- Datum des Verkaufs der Ware oder der Beendigung der Dienstleistung
- Beschreibung und Aufschlüsselung aller verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen: Einheit, Menge, Typ, Marke und Referenz
- Preis pro Einheit, ohne Steuern auf jede Ware oder Dienstleistung
- Eventuelle Zuschläge, wie z. B. Liefer- oder Reisekosten (falls zutreffend)
- Etwaige Rabatte
- Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer
- Umsatzsteuersatz für jeden Artikel
- Umsatzsteuerbetrag
- Gesamtbetrag, einschließlich aller Steuern
- Frist und Zahlungsbedingungen
- Verzugszinsen bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum
- Pauschale für Wiederbeschaffungskosten
Mit Stripe Invoicing können Sie Ihren gesamten Abrechnungsprozess vereinfachen. Das Tool lässt sich in Ihre bestehenden Systeme integrieren, um innergemeinschaftliche Rechnungen zu erstellen, Umsatzrealisierungen zu automatisieren und Zahlungen zu beschleunigen – und das alles ohne eine einzige Zeile Code zu schreiben.
Ansonsten finden Sie auf der Website der französischen Regierung zwei Rechnungsvorlagen, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer eigenen Vorlagen helfen sollen.
Wie stelle ich eine innergemeinschaftliche Rechnung ohne Umsatzsteuer aus?
Um eine innergemeinschaftliche Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen, müssen Sie den Steuersatz und den Betrag sowie den Gesamtbetrag, in dem diese enthalten sind, nicht berücksichtigen. Diese Informationen erhalten folgende verbindliche Formulierung:
- „Umsatzsteuerbefreiung, Artikel 262 ter I CGI“ für innergemeinschaftliche Lieferungen
- „Umkehrung der Steuerschuld“ für Dienstleistungen, bei denen die Steuer vom Kunden/von der Kundin zu entrichten ist
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.