Umsatzsteuersätze in Italien

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  1. Einführung
  2. Was ist die Umsatzsteuer?
  3. Wann fällt Umsatzsteuer an?
  4. Wann fällt keine Umsatzsteuer an?
    1. Nichtsteuerpflichtige Transaktionen
    2. Steuerbefreite Transaktionen
    3. Ausgeschlossene Transaktionen
  5. Umsatzsteuersätze in Italien
    1. Aktuelle Änderungen an den italienischen Umsatzsteuersätzen
  6. Umsatzsteuersätze in EU-Ländern

Die Umsatzsteuer (USt. ist eine indirekte Steuer, die auf Umsätze aus Waren und Dienstleistungen berechnet wird. In Italien unterscheiden sich die Umsatzsteuersätze je nach Waren- und Dienstleistungsart. Die Umsatzsteuer ist eine wichtigste Finanzierungsquelle des Staates und trägt die nationale Wirtschaft. Doch was genau ist die Umsatzsteuer? Hier erfahren Sie, wie sie funktioniert, wann die Umsatzsteuer auf Transaktionen anzuwenden ist und wann nicht und welche Umsatzsteuersätze in Italien und Europa gelten.

Inhalt

  • Was ist die Umsatzsteuer?
  • Wann fällt Umsatzsteuer an?
  • Wann fällt keine Umsatzsteuer an?
  • Umsatzsteuersätze in Italien
  • Umsatzsteuersätze in EU-Ländern

Was ist die Umsatzsteuer?

Der italienische Staat erhebt verschiedene Steuern, darunter auch eine Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen. Doch was genau bedeutet „Umsatz“ in diesem Zusammenhang? Wird ein Produkt oder eine Dienstleistung verarbeitet oder verbessert, gewinnt es an Wert. Daraus ergibt sich die umgangssprachliche Bezeichnung „Mehrwertsteuer“. Bezahlt wird die Umsatzsteuer von den Kunden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson, einen Freiberufler mit USt-IdNr. oder ein Unternehmen handelt.

Gewerbetreibende und Unternehmen können ihre Steuerbelastung senken, wenn sie die auf ihre Einkäufe gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von der auf ihre Verkäufe erhobenen Umsatzsteuer abziehen. Der Rechenweg lautet wie folgt:

Betrag der zu zahlenden Umsatzsteuer = Umsatzsteuer auf Verkäufe − Umsatzsteuer auf Einkäufe (Vorsteuer)

Die Umsatzsteuer wurde Anfang der Siebzigerjahre auf europäischer Ebene eingeführt und wird in Italien durch Präsidialdekret 633/1972 geregelt. Es handelt sich um eine indirekte Steuer, da sie auf den Verbrauch und nicht auf Einkommen oder Vermögen erhoben wird.

Wann fällt Umsatzsteuer an?

Artikel 1 des Präsidialdekrets 633/1972 enthält die grundlegende Definition der Umsatzsteuer: „Die Umsatzsteuer wird auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Staatsgebiet im Rahmen des Geschäftsbetriebs oder der Ausübung von Künsten oder Berufen sowie auf ihre Einfuhr durch natürliche Personen erhoben."

Das sind die drei Grundvoraussetzungen der Umsatzsteuer:

  • Objektive Voraussetzung: Gemäß Art. 2 und 3 des Präsidialdekrets 633/1972 ist die betreffende Transaktion als Lieferung von Waren oder Dienstleistungen einzustufen.
  • Subjektive Voraussetzung: Alle Umsätze, die mit der Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch ein reguläres Unternehmen oder einen Selbständigen verbunden sind, unterliegen der Umsatzsteuer.
  • Territoriale Voraussetzung: Die Steuer wird auf alle Transaktionen erhoben, die auf dem Staatsgebiet Italiens durchgeführt werden.

Wann fällt keine Umsatzsteuer an?

Es gibt drei Arten von Umsätzen, auf die in Italien keine Umsatzsteuer berechnet wird: nichtsteuerpflichtige, steuerbefreite und ausgenommene.

Nichtsteuerpflichtige Transaktionen

Bei diesen Transaktionen handelt es sich um Lieferungen ins Ausland. Es gelten die üblichen Umsatzsteuerpflichten wie Rechnungsstellung, Erfassung und Erklärung, dem Kunden wird aber keine Umsatzsteuer berechnet. Dies gilt insbesondere für:

  • Ausfuhren
  • Transaktionen, die als Exporte behandelt werden
  • Internationale Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem internationalen Handel
  • Transfers an Reisende aus Nicht-EU-Ländern
  • Transaktionen mit San Marino und Vatikanstadt
  • Transaktionen im Rahmen von Beziehungen, die durch internationale Verträge und Vereinbarungen geregelt sind
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen

Steuerbefreite Transaktionen

Steuerbefreite Transaktionen sind bestimmte Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die ausdrücklich gesetzlich festgelegt sind. In diese Kategorie fallen beispielsweise Gesundheitsdienstleistungen, Bildungs- und Kulturangebote sowie bestimmte Immobilientransaktionen. Auch hier gelten die üblichen Umsatzsteuerpflichten, dem Kunden wird aber keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die vollständige Liste steuerbefreiter Waren und Dienstleistungen findet sich in Art. 10 des Präsidialdekrets 633/1972.

Ausgeschlossene Transaktionen

Bei diesen Transaktionen trifft mindestens eine (objektive, subjektive oder territoriale) Bedingung für die Anwendung der Umsatzsteuer nicht zu (wie dies etwa bei Verzugszinsen oder Verpackungskosten der Fall ist) oder sie sind gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen. Sie unterliegen nicht den Umsatzsteuervorschriften wie Rechnungsstellung und Erfassung und die entsprechende Vorsteuer ist nicht abzugsfähig.

Darüber hinaus sind Transaktionen von der USt. ausgenommen, die von Steuerpflichtigen im Rahmen der Pauschalregelung getätigt werden. In diesem Fall besteht weder eine Pflicht zur Buchführung für Umsatzsteuerzwecke noch zu vierteljährlichen Abrechnungen und Zahlungen.

Umsatzsteuersätze in Italien

Stand 2024 gilt in Italien für die meisten Waren und Dienstleistungen ein Umsatzsteuersatz von 22 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten zudem Umsatzsteuerermäßigungen und Mindestsätze, die in Tabelle A (einschl. Teil II, Teil II-bis und Teil III) des Präsidialdekrets 633/1972 zu finden sind.

Die ermäßigten Steuersätze sind:

  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz (10 %): Dieser Steuersatz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Haushaltsstrom, Medikamente, Damenhygieneartikel, Windeln, Theateraufführungen, Methangas für die Verbrennung zu zivilen Zwecken und Personenbeförderungsdienstleistungen (ausgenommen Wasserverkehr und ausgenommene Dienstleistungen).
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz (5%): Dieser Steuersatz gilt für bestimmte Arten von Lebensmitteln, medizinische Geräte, Sozial-, Wohlfahrts- und Bildungsdienstleistungen, die von Genossenschaften erbracht werden, Wasserverkehr und vieles mehr.
  • Mindestsatz (4 %): Dieser Satz gilt für Lebensmittel wie Milchprodukte, Gemüse, Hülsenfrüchte und Obst, Landwirtschaftsbedarf wie Düngemittel oder bestimmte Futtermittel, Schulessen, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften und Dinge des täglichen Bedarfs.

Aktuelle Änderungen an den italienischen Umsatzsteuersätzen

Nach der Corona-Pandemie und den gestiegenen Energiekosten infolge des Krieges in der Ukraine hat der italienische Gesetzgeber im Jahr 2023 einige Umsatzsteuersätze gesenkt, um die nachteiligen Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände abzumildern. Mit dem Haushaltsgesetz von 2024 wurden sie jedoch wieder auf ihr vorheriges Niveau angehoben.

So wurde beispielsweise der Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Methangas für zivile und industrielle Zwecke zunächst auf 5 % gesenkt. Am 1. Januar 2024 wurde er dann aber wieder auf 10 % bzw. 22 % angehoben, wobei die genauen Anwendungsbereiche in Präsidialdekret 633/72 festgelegt sind. Auch die Umsatzsteuer auf absorptionsfähige Hygieneartikel (Tampons, Menstruationstassen usw.), Babywindeln und Babynahrung wurde zunächst von 10 % auf 5 % gesenkt und am 1. Januar 2024 wieder auf 10 % angehoben. Anfang 2024 wurde auch der USt.-Rabatt von 10 % auf Holzpellets wieder auf den bisherigen Satz von 22 % zurückgesetzt.

Bei den sich ständig ändernden Steuervorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, kann für Unternehmen eine echte Herausforderung sein. Doch Tools wie Stripe Tax ermöglichen es, Steuern mit nur einer Integration zu berechnen, einzuziehen und anzumelden.

Umsatzsteuersätze in EU-Ländern

Die folgende Tabelle enthält die Standard-, Ermäßigungs- und Mindest-Umsatzsteuersätze der 27 EU-Länder:

Land
Standardtarif
Sondertarif
Mindestbetrag
Österreich 20 % 10 % / 13 %
Belgien 21 % 6 % / 12 %
Bulgarien 20 % 9 %
Kroatien 25 % 5 % / 13 %
Zypern 19 % 5 % / 9 %
Tschechien 21 % 12 % / 15 %
Dänemark 25 % 0 %
Estland 22 % 9 %
Finnland 25,5 % 10 % / 14 %
Frankreich 20 % 5,5 % / 10 % 2,1 %
Deutschland 19 % 7 %
Griechenland 24 % 6 % / 13 %
Ungarn 27 % 5 % / 18 %
Irland 23 % 9 % / 13,5 %
Italien 22 % 5 % / 10 % 4 %
Lettland 21 % 5 % / 12 %
Litauen 21 % 5 % / 9 %
Luxemburg 17 % 8 % 3 %
Malta 18 % 5 % / 7 %
Niederlande 21 % 9 %
Polen 23 % 5 % / 8 %
Portugal 23 % 6 % / 13 %
Rumänien 19 % 5 % / 9 %
Slowakei 20 % 10 %
Slowenien 22 % 5 % / 9,5 %
Spanien 21 % 10 %
Schweden 25 % 6 % / 12 %

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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