Umsatzsteuer auf Ausfuhren aus Spanien

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  1. Einführung
  2. Was sind Exporte aus Spanien?
  3. Sind Exporte aus Spanien umsatzsteuerpflichtig?
    1. Was sind die Voraussetzungen für die USt.-Befreiung bei Exporten aus Spanien?
  4. Welche Umsatzsteuerpflichten gelten für Exporte aus Spanien?
    1. Steuerformulare zu Informationszwecken einreichen
    2. Rechnungen ausstellen
  5. Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer auf Exporte aus Spanien
    1. Heißt die Umsatzsteuerbefreiung, dass keine Steuer auf Exporte aus Spanien zu entrichten ist?
    2. Müssen Exporte aus Spanien deklariert werden, auch wenn sie von der Umsatzsteuer befreit sind?
    3. Muss die Umsatzsteuerbefreiung auf Exporte aus Spanien auf Formular 349 ausgewiesen werden?

Der monatliche Außenhandelsbericht des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Unternehmen weist für Oktober 2024 einen Anstieg der Exporte aus Spanien um 2,5 % aus. Die Daten umfassen auch Lieferungen in andere EU-Länder (eine Art von innergemeinschaftlichen Transaktionen, die 62,3 % der Gesamtexporte ausmachen, die im selben Monat fast 27 Mrd. EUR erreichten.

Das deutliche Wachstum dieser Art von Transaktionen wird deutlich, wenn man bedenkt, dass Spaniens Exporte vor fünf Jahren laut dem Bericht 2019 rund 18,8 Milliarden Euro betrugen. Immer mehr grenzüberschreitende Unternehmen nutzen die Vorteile des globalisierten Marktes. Dafür müssen sie sich aber der steuerlichen Verpflichtungen bewusst sein, die mit dem Verkauf von Produkten in Länder außerhalb der EU verbunden sind.

In diesem Artikel erläutern wir die Details zur Umsatzsteuer (USt.) auf Exporte aus Spanien.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was sind Exporte aus Spanien?
  • Sind Exporte aus Spanien umsatzsteuerpflichtig?
  • Welche Umsatzsteuerpflichten gelten für Exporte aus Spanien?
  • Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer auf Exporte aus Spanien

Was sind Exporte aus Spanien?

Ein Export aus Spanien bezieht sich auf einen Verkauf an ein Unternehmen oder eine Person außerhalb der EU. Während der Begriff „Export“ häufig informell für Verkäufe innerhalb der EU verwendet wird, werden solche Transaktionen eigentlich als „innergemeinschaftliche Lieferungen“ eingestuft. Hier sind die Unterschiede zwischen den beiden Arten von Transaktionen:

Ausfuhren

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Kundenstandort

Nicht-EU-Gebiete, einschließlich Länder, die nicht Teil der EU sind, und bestimmter EU-Gebiete

EU, mit Ausnahme von Gebieten außerhalb der Steuerzone (TAI) wie Ceuta, Melilla und die Kanarischen Inseln

Steuererklärungen

Zoll

Ja

Nein

Steuerbelastung für den Importeur

Der Importeur muss die USt. (oder Äquivalent) seines Landes und in einigen Fällen die geltenden Zölle entrichten.

Wenn beide Parteien im Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer (ROI) eingetragen sind, fällt keine Umsatzsteuer an. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zu innergemeinschaftlichen Transaktionen in Spanien.

Sind Exporte aus Spanien umsatzsteuerpflichtig?

Exporte sind von der Umsatzsteuer befreit, unabhängig davon, ob auf Kundenseite ein Unternehmen oder eine Privatperson steht. Das ist eine vollständige Steuerbefreiung, was bedeutet, dass der Exporteur keine Umsatzsteuer auf die Produkte erhebt (d. h. keine Ausgangssteuer), aber die Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen abziehen kann, die zur Erleichterung der Ausfuhr verwendet werden.

Obwohl diese Transaktionen von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen sie auf dem Formular 303 gemeldet werden, um die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria oder AEAT) über die während des Steuerjahres getätigten außergemeinschaftlichen Transaktionen zu informieren.

Was sind die Voraussetzungen für die USt.-Befreiung bei Exporten aus Spanien?

Exporte aus Spanien sind von der Umsatzsteuer befreit, solange sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Produkt oder die Dienstleistung wird von Spanien aus verkauft.

  • Das exportierende Unternehmen muss über die erforderlichen Unterlagen (z. B. Rechnungen und relevante Aufzeichnungen) verfügen, um zu beweisen und zu rechtfertigen, dass es sich bei diesen Transaktionen um Exporte handelt.

  • Die Waren werden an einen Ort außerhalb der EU oder in „Drittgebiete“ der EU befördert, die auch als Gebiete außerhalb des TAI bezeichnet werden.

Für Drittgebiete gelten andere Steuervorschriften als für den Rest der EU und grenzüberschreitende Verkäufe an diese Bestimmungsorte werden als Exporte und nicht als innergemeinschaftliche Lieferungen eingestuft. Die folgenden Gebiete sind Drittgebiete:

  • Ceuta

  • Melilla

  • Kanarische Inseln

  • Athos (Griechenland)

  • Französische Überseegebiete

  • Italienische Gewässer des Luganersees

  • Campione d'Italia

  • Livigno (Italien)

  • Büsingen am Hochrhein (Deutschland)

  • Helgoland (Deutschland)

  • Åland (Finnland)

Welche Umsatzsteuerpflichten gelten für Exporte aus Spanien?

Während Exporte aus Spanien von der Umsatzsteuer befreit sind, gelten für sie andere Anforderungen:

Steuerformulare zu Informationszwecken einreichen

Obwohl keine Umsatzsteuer an die AEAT abgeführt wird, ist es notwendig, alle relevanten Daten über die getätigten Exporte bereitzustellen. Hierfür sind folgende Formulare einzureichen:

  • Formular 303: Vierteljährliche Umsatzsteuererklärung

  • Formular 390: Jährliche Umsatzsteuererklärung

In beiden Fällen muss der Wert der von der Steuer befreiten Exporte im Register der ausgestellten Rechnungen verbucht werden. Um den Meldeprozess für diese Transaktionen zu optimieren, kann ein Steuerautomatisierungstool wie Stripe Tax äußerst nützlich sein. Neben der automatischen Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe unter Anwendung entsprechender Steuerbefreiungen können Sie mit Tax auch detaillierte Berichte zu den erhobenen Steuern erstellen. Tax wird regelmäßig aktualisiert, um die neuesten Änderungen an Steuervorschriften widerzuspiegeln, damit Sie stets die richtigen Steuerbeträge in den mehr als 50 Ländern, in denen die Lösung verfügbar ist anwenden (Ausnahmen finden Sie hier).

Rechnungen ausstellen

Zusätzlich zu den Standardinformationen, die auf jeder Rechnung enthalten sein müssen, müssen Sie einige zusätzliche Informationen angeben, wenn Sie eine Rechnung für den Export in ein anderes Land ausstellen:

  • HS-Code (Harmonized System, Harmonisiertes System): Die Rechnung sollte den internationalen Handelscode enthalten, der die Bedingungen der Vereinbarung angibt. Dazu gehört, wer die Risiken übernimmt und wann oder wie die Kosten auf der Grundlage internationaler Handelsbedingungen (Incoterms) aufgeteilt werden.

  • Warenherkunft: Aus der Rechnung muss klar hervorgehen, dass die Ware von Spanien in ein Nicht-EU-Land versandt wird.

  • Transaktionswährung: Die Bezahlung erfolgt manchmal in Euro (EUR oder €), aber je nach Bestimmungsland können auch andere Währungen verwendet werden, wie z. B. US-Dollar.

  • Einzel- und Gesamtpreise: Auf der Rechnung sollten der Betrag für jedes Produkt oder jede Dienstleistung und der Gesamtwert der Waren angegeben sein.

  • Zahlungsbedingungen: Die Rechnung muss Angaben zur Zahlungsart und zur Zahlungsfrist nach Erhalt der Ware auf Kundenseite enthalten.

  • Frachtwert: Dazu gehören die Kosten für den Transport der Ware und die verwendete Transportart.

  • Versicherungswert: Wenn für die Lieferung der Ware eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollten deren Kosten auf der Rechnung aufgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer auf Exporte aus Spanien

Heißt die Umsatzsteuerbefreiung, dass keine Steuer auf Exporte aus Spanien zu entrichten ist?

Obwohl Exporte aus Spanien von der Umsatzsteuer befreit sind, kann das Importunternehmen in einigen Fällen zur Zahlung von Zöllen verpflichtet werden. Die Zahlungspflicht richtet sich nach dem Ursprungsland (in diesem Fall Spanien), dem Bestimmungsland (dem Land des Importunternehmens) und der Art der zu exportierenden Produkte oder Dienstleistungen.

Müssen Exporte aus Spanien deklariert werden, auch wenn sie von der Umsatzsteuer befreit sind?

Ja, zu Informationszwecken. Dazu müssen Steuerdokumente wie das Formular 303 und das Formular 390 ausgefüllt werden. Gewerbetreibende, die im Rahmen des Systems der sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) aus Spanien exportieren, müssen die Registerbücher der über dieses System ausgestellten Rechnungen einreichen.

Muss die Umsatzsteuerbefreiung auf Exporte aus Spanien auf Formular 349 ausgewiesen werden?

Nein. Das Formular 349 wird verwendet, um monatliche oder vierteljährliche Meldungen über innergemeinschaftliche Transaktionen zu machen, während Exporte aus Spanien als außergemeinschaftliche Transaktionen gelten.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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