Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Vorgaben, Herausforderungen und Risiken für Unternehmen in Deutschland

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  1. Einführung
  2. Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Rechtliche Grundlagen
    1. Bewirtungsformen
    2. Beitrag zur Grundversorgung
  3. Vergangene und geplante Änderungen der MwSt. in der Gastronomie
  4. Praktische Herausforderungen für Unternehmen
    1. Gemischte Bestellungen
    2. Lebensmittellieferungen
    3. Catering
    4. Die korrekte Mehrwertsteuerermittlung
  5. Welche Konsequenzen haben Fehler bei der MwSt. in der Gastronomie?

Spätestens seit der Corona-Pandemie sind die Mehrwertsteuerregelungen in der deutschen Gastronomie ein viel diskutiertes Thema. Nach einer temporären Senkung und einer zwischenzeitlichen Rückkehr zum regulären Steuersatz gelten seit Anfang 2026 wieder neue Bestimmungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der aktuelle Stand der Dinge ist und welche rechtlichen Vorgaben für Gastronomiebetriebe in Deutschland gelten. Darüber hinaus beleuchten wir konkrete Herausforderungen, die sowohl für Gastronomiebetriebe als auch für Online-Händler/innen in Bezug auf die Mehrwertsteuer bestehen. Außerdem geben wir einen Überblick über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Fehlern bei der Mehrwertsteuerermittlung.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Rechtliche Grundlagen
  • Vergangene und geplante Änderungen der MwSt. in der Gastronomie
  • Praktische Herausforderungen für Unternehmen
  • Welche Konsequenzen haben Fehler bei der MwSt. in der Gastronomie?

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Rechtliche Grundlagen

Die Mehrwertsteuer, kurz MwSt., ist eine Verbrauchssteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Gastronomiebetriebe rechnen sie in die Preise ihrer Speisen und Getränke ein und führen sie an das Finanzamt ab. Damit tragen letztendlich die Verbraucher/innen die Steuerlast, nicht die Unternehmen.

Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Mehrwertsteuer sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt. Für steuerpflichtige Umsätze gilt in Deutschland gemäß § 12 Abs. 1 UStG ein Regelsteuersatz von 19 %. Bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen jedoch einem ermäßigten Steuersatz von 7 % (siehe § 12 Abs. 2 UStG). Dabei handelt es sich um Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs, die der Gesetzgeber als lebensnotwendig erachtet. In der deutschen Gastronomie gibt es zahlreiche Regelungen zur Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, die je nach Art der Leistung und des Unternehmens variieren.

Bewirtungsformen

Man unterscheidet bei zubereiteten Speisen zunächst zwischen dem Verzehr vor Ort und dem Verzehr außer Haus. In Restaurants, Kantinen oder Bars, in denen der Verzehr in der Regel vor Ort erfolgt, greift der reguläre Steuersatz von 19 %. Bei Imbissbuden oder Foodtrucks wird hingegen meist der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet.

Wesentlich für die Unterscheidung ist die Frage, ob über die Speise hinaus zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden. Hierzu zählen beispielsweise das Bereitstellen von Sitzplätzen, das Decken des Tisches oder eine Bedienung durch das Personal. Bietet der Betrieb solche Dienstleistungen an, handelt es sich um eine Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung, für die der reguläre Steuersatz von 19 % gilt.

Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist die Art des Geschirrs: Verwendet beispielsweise eine Wurstbude Einweggeschirr, kann es auf die Speisen 7 % Mehrwertsteuer erheben. Bekommen die Gäste ihre Currywurst jedoch auf Porzellangeschirr serviert, fällt der reguläre Steuersatz von 19 % an. Denn Porzellangeschirr wird nach dem Verzehr nicht entsorgt, sondern muss gereinigt werden. Diese zusätzliche Dienstleistung wird als Teil der Restaurant- und Verpflegungsleistung gewertet und zieht daher den höheren Steuersatz nach sich.

Bei Getränken gibt es hinsichtlich der Mehrwertsteuer keine Unterscheidung zwischen dem Verzehr vor Ort und außer Haus.

Beitrag zur Grundversorgung

Das zweite wesentliche Unterscheidungskriterium in Bezug auf die Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln ist ihr Beitrag zur Grundversorgung. Speisen und Getränke, die als unverzichtbar für den täglichen Bedarf gelten, unterliegen in der Regel einem ermäßigten Steuersatz. Dies gilt beispielsweise für Brot, Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch, Milch und Wasser. Dieser vermeintlich pauschalen Regelung stehen jedoch viele Ausnahmen gegenüber. So gilt beispielsweise stilles Wasser als Grundnahrungsmittel, während Wasser mit Kohlensäure nicht dazu zählt und folglich mit 19 statt mit 7 % besteuert wird. Insbesondere die Mehrwertsteuer auf Getränke kann für Gastronominnen und Gastronomen aufgrund zahlreicher Sonderregelungen zur Herausforderung werden.

Generell gilt jedoch, dass auf Luxusprodukte der Regelsteuersatz angewendet wird, da diese nicht der Grundversorgung dienen. Hierzu zählen Speisen wie Kaviar, Hummer oder hochpreisige Fleischsorten sowie alkoholische Getränke.

Im Normalfall verkaufen Gastronomiebetriebe keine unverarbeiteten Lebensmittel, sondern zubereitete Speisen und Getränke. Bei diesen ist für die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuer der Anteil von Grundnahrungsmitteln entscheidend. Ein schwarzer Kaffee unterliegt beispielsweise dem Regelsteuersatz von 19 %, da er nicht der Grundversorgung dient. Ein Cappuccino wird hingegen meist mit 7 % besteuert, da sein Milchanteil über 75 % liegt und Milch als Grundnahrungsmittel gilt.

Vergangene und geplante Änderungen der MwSt. in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer in Deutschland hat eine lange Historie. Bereits 1916 wurde im Zuge des Ersten Weltkriegs eine Steuer auf die Lieferung von Waren erhoben. 1918 führte das Deutsche Reich eine erste allgemeine Besteuerung des Umsatzes im Waren- und Dienstleistungsverkehr ein. Ein Jahr später folgte die periodenübergreifende Bruttoumsatzsteuer, die fast 50 Jahre Bestand hatte. 1968 wurde das Verkaufssteuersystem auf die Mehrwertsteuer umgestellt – zunächst mit einem Normalsteuersatz von 10 % und einem ermäßigten Steuersatz von 5 %. In den folgenden Jahrzehnten hat der Gesetzgeber die Steuersätze mehrfach angehoben, bis 2007 der Regelsteuersatz von 19 % eingeführt wurde, der auch für die Gastronomie gilt.

Im Zuge der Corona-Pandemie senkte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf zubereitete Speisen in Restaurants, Cafés und ähnlichen Betrieben von Juli 2020 bis Dezember 2023 auf 7 %. Mit dieser temporären Maßnahme sollten die Gastronomiebetriebe unterstützt werden, die besonders unter Umsatzeinbußen litten. Von Januar 2024 bis Dezember 2025 galt wieder der reguläre Steuersatz von 19 %.

Im Koalitionsvertrag 2025 haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % zu reduzieren. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Gesetzesänderung in Kraft – sie gilt jedoch nicht für Getränke. Mit dieser Maßnahme soll die deutsche Gastronomie auch über die unmittelbare Krisenbewältigung hinaus entlastet werden.

Praktische Herausforderungen für Unternehmen

Unternehmen aus dem Gastgewerbe und speziell der Gastronomie stehen durch die vielen gesetzlichen Sonderregelungen vor erheblichen Herausforderungen. Dies gilt ebenso für Online-Händler/innen, die Lebensmittel, Getränke oder zubereitete Speisen verkaufen. Nachfolgend finden Sie einige konkrete Fälle.

Gemischte Bestellungen

Gastronomiebetriebe müssen bei der Abrechnung Ihrer Gäste die unterschiedlichen Steuersätze beachten. Sobald mehr als eine Ware bestellt wird, ist es wahrscheinlich, dass ein Teil der Bestellung mit 19 %, ein anderer Teil mit 7 % versteuert wird. So gilt beispielsweise für ein Hauptgericht der Regelsteuersatz und auf ein Glas stilles Wasser der ermäßigte Steuersatz.

Gleiches gilt für E-Commerce-Unternehmen. Online-Händler/innen, die neben Lebensmitteln noch andere Produkte verkaufen, müssen auch bei diesen jeweils die korrekte Mehrwertsteuer angeben.

Lebensmittellieferungen

Werden Speisen und Getränke geliefert oder vor Ort abgeholt, gelten sie als Außerhaus-Verkäufe. Da kein Verzehr in einem Restaurant oder einer vergleichbaren Lokalität erfolgt, beinhalten sie keine zusätzlichen Dienstleistungen. Daher greift in diesen Fällen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Eine Ausnahme stellen lediglich Luxusprodukte dar, die mit 19 % versteuert werden.

Catering

Auch Gastronomiebetriebe, die Catering anbieten, stehen vor der Herausforderung, die korrekten Steuersätze zu bestimmen. Entscheidend ist hierbei vor allem, ob zusätzliche Dienstleistungen erbracht werden, die über die reine Lieferung hinausgehen. Ist dies nicht der Fall, fallen die Lieferungen unter den ermäßigten Steuersatz – vorausgesetzt, es handelt sich um Grundnahrungsmittel. Sobald jedoch zusätzliche Dienstleistungen erbracht werden, gilt das gesamte Catering als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung und unterliegt dem regulären Steuersatz von 19 %. Beispiele hierfür sind die Betreuung der Gäste oder die Bereitstellung von Tischen, Geschirr und Besteck.

Die korrekte Mehrwertsteuerermittlung

In allen genannten Fällen ist die Basis einer korrekten Abrechnung die präzise Ermittlung der Mehrwertsteuer. Viele Gastronominnen und Gastronomen arbeiten hierzu mit Tabellen, um nachzuhalten, ob 7 oder 19 % Mehrwertsteuer auf bestimmte Produkte entfallen. Dieses manuelle Vorgehen ist jedoch fehleranfällig und zeitaufwendig.

Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Steuersätze anwenden, helfen automatisierte Lösungen. Stripe Tax berechnet die Mehrwertsteuersätze basierend auf verschiedenen Faktoren wie der Produktkategorie, dem Standort der Käufer/innen sowie der Auftragsart, das heißt, ob es sich beispielsweise um einen Vor-Ort-Verzehr oder eine Lieferung handelt. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und sind auch bei Gesetzesänderungen stets im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften. Mit dem Stripe Umsatzsteuer-Rechner können Sie zudem Steuersätze in zahlreichen Ländern weltweit bestimmen. Stripe Payments sorgt im zweiten Schritt dafür, dass Ihre Kundinnen und Kunden die Endpreise klar und transparent angezeigt bekommen.

Welche Konsequenzen haben Fehler bei der MwSt. in der Gastronomie?

Fehler bei der Anwendung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Gastronomiebetriebe, die falsche Steuersätze anwenden, riskieren Nachforderungen seitens des Finanzamts. Diese umfassen in der Regel sowohl die Nachzahlung unterlassener Steuerbeträge als auch Strafzinsen für verspätete Zahlungen. Zudem kann das Finanzamt bei Unregelmäßigkeiten eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung einleiten. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder oder Strafverfahren, wenn die Versäumnisse als vorsätzlich oder wiederholt bewertet werden.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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