Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer? Diesen Unterschied sollten deutsche Unternehmen kennen

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  1. Einführung
  2. Was ist die Umsatzsteuer (USt.)?
  3. Was ist die Umsatzsteuer?
  4. Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
  5. Historische Entwicklung der Umsatzsteuer in Deutschland
  6. Wird Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer auf einer Rechnung angegeben?

Die Begriffe „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ werden häufig synonym genutzt. Während eine präzise Unterscheidung für Privatpersonen meist nicht notwendig ist, sollten Unternehmen den Unterschied kennen – nicht zuletzt für eine korrekte Rechnungsstellung.

In diesem Artikel erfahren Sie, was die Mehrwert- und die Umsatzsteuer sind, wie sie sich historisch entwickelt haben und wie sie sich unterscheiden. Zudem klären wir die Frage, welche Begrifflichkeit für Rechnungen die richtige ist.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die Mehrwertsteuer?
  • Was ist die Umsatzsteuer?
  • Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
  • Historische Entwicklung der Mehrwertsteuer
  • Wird Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer auf einer Rechnung angegeben?

Was ist die Umsatzsteuer (USt.)?

Umsatzsteuer oder USt. ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erhoben wird. Im Gegensatz zu direkten Steuern wie der Einkommensteuer erheben Verkäufer/innen die Umsatzsteuer indirekt, indem sie sie in den Endpreis aufnehmen. Letztlich trägt der/die Verbraucher/in diese Last, die ausschließlich für den Erwerb oder die Nutzung einer Dienstleistung gilt. Unternehmen agieren als Vermittler, die die Abgabe von ihren Kundinnen und Kunden erheben und an das Finanzamt abführen.

Der Begriff „Umsatzsteuer“ bezieht sich auf das zugrunde liegende Prinzip der Wertsteigerung: Unternehmen werden für den Mehrwert besteuert, den sie durch den Verkauf ihrer Produkte schaffen. Dies ähnelt der britischen VAT (value-added tax) und kann frei als „Umsatzsteuer“ übersetzt werden. Das deutsche Steuerrecht verwendet diesen Begriff nicht; es spricht von Verkaufs- und Vorsteuer(Vorsteuer).

Was ist die Umsatzsteuer?

Während die Mehrwertsteuer den gesamten Prozess beschreibt, bei dem Steuern auf den geschaffenen Mehrwert eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben werden, bezieht sich die Umsatzsteuer ausschließlich auf die von Unternehmen abgeführte Steuer. Alle Unternehmen in Deutschland, die steuerpflichtige Umsätze erbringen, erheben im Regelfall auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer. Diese von den Kundinnen und Kunden gezahlte Steuer leiten die Unternehmen schließlich an das Finanzamt weiter (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

In Deutschland sind die Vorschriften zur Umsatzsteuer im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt. Das Gesetz regelt, wie die Steuer berechnet, erhoben und abgeführt wird. Der Regelsteuersatz liegt derzeit bei 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG). Für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die als lebensnotwendig für den täglichen Bedarf eingestuft werden, gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG). Hierzu zählen unter anderem Grundnahrungsmittel sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Darüber hinaus sind einige Leistungen vollständig von der Umsatzsteuer befreit, darunter Bildungsangebote, Versicherungsleistungen sowie Umsätze im Bereich der Luft- und Seeschifffahrt. Weitere Informationen zu den Umsatzsteuersätzen finden Sie in unserem entsprechenden Artikel.

Grundsätzlich ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind Kleinunternehmen. Dies sind nach § 19 UStG Unternehmen, die eine jährliche Umsatzgrenze unterschreiten und freiwillig den Status als Kleinunternehmen annehmen. Ist dies der Fall, verzichten sie auf eine Regelbesteuerung. Die Kleinunternehmergrenze wurde 2025 angepasst: Seither muss der Jahresumsatz von Kleinunternehmen im Vorjahr unter 25.000 € netto liegen und darf im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € netto nicht überschreiten. Sobald die Umsatzgrenzen im laufenden Geschäftsjahr überschritten werden, erlischt der Status als Kleinunternehmer/in.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Die Begriffe „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ werden umgangssprachlich häufig synonym verwendet. Streng genommen stellt die Mehrwertsteuer jedoch einen Überbegriff dar, der sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer umfasst.

Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die Unternehmen bei ihren Einkäufen von Waren oder Dienstleistungen an Lieferantinnen und Lieferanten zahlen. Diese können die Unternehmen als Betriebsausgabe von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen – vorausgesetzt sie sind vorsteuerabzugsberechtigt. Sie führen nur den Differenzbetrag an das Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer ist im B2B-Bereich demnach ein durchlaufender Posten: Während Privatkundinnen und -kunden die Umsatzsteuer selbst tragen müssen, können Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Mehrwert-, Umsatz- und Vorsteuer im Überblick

  • Privatkundinnen und -kunden tragen die Umsatzsteuer vollständig, da sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.
  • Die Mehrwertsteuer, die Unternehmen auf ihren Rechnungen ausweisen, wird als Umsatzsteuer bezeichnet.
  • Die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen bei Einkäufen bezahlt, nennt man Vorsteuer.
  • Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung können Unternehmen die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen, sodass sie nur die Differenz an das Finanzamt abführen müssen.

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Historische Entwicklung der Umsatzsteuer in Deutschland

Die Geschichte der deutschen Umsatzsteuer beginnt im Jahr 1916. Das Deutsche Reich brauchte zusätzliche Einnahmen, unter anderem wegen des Ersten Weltkriegs. Aus diesem Grund wurde erstmals eine Stempelsteuer von 0,1 % auf die Lieferung von Waren erhoben. Zwei Jahre später wurde mit dem UStG die erste allgemeine Besteuerung des Umsatzes im Waren- und Dienstleistungsverkehr eingeführt.

Im Jahr 1919 führte die Reichssteuerordnung zu einer weiteren Neuordnung dieser Gesetze, indem sie die periodenübergreifende Bruttoumsatzsteuer einführte, die bei jedem Weiterverkauf von Waren erhoben wurde. Die Anhäufung von Umsatzsteuer entlang der Wertschöpfungskette führte zu hohen Belastungen für verlängerte Lieferketten. Trotzdem galt die gesamte Bruttoumsatzsteuer fast 50 Jahre. Der anfängliche Zinssatz stieg von 0,5 % auf 4 %.

Das Verkaufssteuersystem wurde 1968 auf Mehrwertsteuer umgestellt, um negative Akkumulationseffekte zu vermeiden und Unternehmen finanziell zu entlasten. Es wurde eine periodenübergreifende Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eingeführt. Bei dieser sogenannten Umsatzsteuer wird nur der Mehrwert des Unternehmens besteuert. Diese Gebühr wird daher nur einmal von denjenigen gezahlt, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen – die Verbraucher/innen zahlen den vollen Betrag. Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen können hingegen die als solche entrichtete Umsatzsteuer von der zuständigen Behörde zurückfordern. Das Wertschöpfungsprinzip dient dem Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben.

1968 betrug der Normalsteuersatz 10 % und der ermäßigte Steuersatz 5 %. Beide Raten stiegen in den folgenden 30 Jahren mehrmals an und erreichten 1998 16 % bzw. 7 %. Der derzeitige Stand von 19 % gilt seit 2007 mit der jüngsten Gesetzesänderung.

Historische Entwicklung der Mehrwertsteuer in Deutschland - Zeitstrahl der historischen Entwicklung der Mehrwertsteuer in Deutschland in fünf Schritten.

Wird Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer auf einer Rechnung angegeben?

Auf Rechnungen sollte die „Umsatzsteuer“ ausgewiesen werden. Auch wenn der Unterschied im Alltag oft nur sprachlicher Natur ist, empfiehlt sich für Unternehmen rechtliche Präzision. Eine korrekte Bezeichnung vermeidet mögliche Komplikationen. Denn streng genommen könnte eine Verwendung der falschen Begrifflichkeit den Vorsteuerabzug verhindern. Zudem signalisiert die präzise Verwendung der Begriffe Professionalität und steuerliche Korrektheit im Umgang mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie den Behörden.

In der Praxis werden jedoch nach wie vor Rechnungen mit einer „Mehrwert-“, statt einer „Umsatzsteuer“ ausgestellt – und diese werden von den Finanzbehörden im Regelfall nicht beanstandet. Nachträgliche Korrekturen bereits gestellter oder eingereichter Rechnungen sind folglich ebenfalls nicht notwendig.

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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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