Was ist das zweijährige Präventionsabkommen in Italien und wie funktioniert es?

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  1. Einführung
  2. Was ist die zweijährige Präventionsvereinbarung?
  3. Wer kann sich bewerben?
  4. Wie melde ich mich für die zweijährige Präventionsvereinbarung an?
    1. So füllen Sie Teil LM, Abschnitt IV des Formulars Einkommen PF 2024 aus
    2. So füllen Sie das CPB-Formular 2024/2025 aus
  5. Ausschlusskriterien
  6. Beendigung der zweijährigen Präventionsvereinbarung
  7. Verwirkung der zweijährigen Präventionsvereinbarung

Im Rahmen ihrer Bemühungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung hat die italienische Regierung das zweijähriche Präventionsabkommen (CPB, oder „Concordato Preventivo Biennale“) eingeführt, eine Initiative, die darauf abzielt, die Einnahmen zu maximieren, indem kleine Steuerzahler/innen dazu ermutigt werden, ihren Meldepflichten freiwillig nachzukommen. Die Vereinbarung stellt ein neues Steuerkonzept dar, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den italienischen Steuerbehörden und den Mehrwertsteuerpflichtigen gefördert werden soll. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die zweijährige Präventionsvereinbarung, wer sich bewerben kann und wie Sie sich anmelden können.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die zweijährige Präventionsvereinbarung?
  • Wer kann sich bewerben?
  • Wie melde ich mich für die zweijährige Präventionsvereinbarung an?
  • Ausschlusskriterien
  • Beendigung rweijährigen Präventionsvereinbarung
  • Verwirkung der zweijährigen Präventionsvereinbarung

Was ist die zweijährige Präventionsvereinbarung?

Die zweijährige Präventionsvereinbarung ist eine Initiative zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerpflichtigen und den italienischen Steuerbehörden sowie zur Förderung der freiwilligen Einhaltung der Meldepflichten. Es handelt sich um eine Art Vereinbarung zwischen der Agenzia delle Entrate (italienische Steuerbehörde) und den für die Mehrwertsteuer registrierten Steuerpflichtigen, in der die Behörde auf der Grundlage der ihr vorliegenden Daten des/der Steuerpflichtigen einen Steuerzahlungsplan vorschlägt. In der Praxis zahlt der/die Steuerpflichtige mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zwei Jahre lang Steuern auf der Grundlage der Schätzung der Agenzia delle Entrate und nicht auf der Grundlage seines/ihres tatsächlichen Einkommens.

Die zweijährige Präventionsvereinbarung wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 13 vom 12. Februar 2024 eingeführt und durch das Gesetzesdekret 108/2024, das als „Korrekturdekret zur zweijährigen Präventionsvereinbarung“ bekannt ist und am 6. August 2024 in Kraft getreten ist, geändert.

Wer kann sich bewerben?

Diese Kategorien von Steuerpflichtigen haben Anspruch auf die zweijährige Präventionsvereinbarung im Jahr 2024:

Wie melde ich mich für die zweijährige Präventionsvereinbarung an?

Interessierte Pauschalsteuerpflichtige können ihren Gestaltungsvorschlag berechnen, indem sie die Felder im Teil LM des Formulars Einkommen PF 2024 (für das Steuerjahr 2023) über den Dienst RedditiOnline ausfüllen oder die vorausgefüllte Steuererklärung abgeben.

ISA-Steuerzahler/innen hingegen können die Software Il tuo ISA 2024 CPB verwenden, um ihren ISA zu berechnen und ihre Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie die Steuerbemessungsgrundlage der italienischen Regionalsteuer auf produktive Tätigkeiten (IRAP) für 2024 und 2025 zu vereinbaren.

Die Frist für den Beitritt zu der Vereinbarung finden Sie auf dieser Seite des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.

So füllen Sie Teil LM, Abschnitt IV des Formulars Einkommen PF 2024 aus

Um die vorgeschlagene zweijährige Präventionsvereinbarung zu berechnen, müssen natürliche Personen, die das Pauschalsteuersystem anwenden, die Felder in Abschnitt IV von Teil LM des Formulars Einkommen PF 2024 ausfüllen, insbesondere die Zeilen LM60 bis LM64.

Durch Ankreuzen des Kästchens in Zeile LM60 bescheinigt der/die Steuerpflichtige, dass er/sie keine ausstehenden Steuerschulden hat oder dass er/sie alle Schulden in Höhe von 5.000 Euro oder mehr gemäß den Bedingungen für den Abschluss der zweijährigen Präventionsvereinbarung beglichen hat.

In Zeile LM61 muss der/die Steuerpflichtige bescheinigen, dass keines der Ausschlusskriterien für den Zugang zur zweijährigen Vereinbarung auf ihn/sie zutrifft. In Zeile LM62 muss der Code eingegeben werden, der allen außergewöhnlichen Ereignissen entspricht, die durch im Ministerialerlass genannt wurden, während die Zeile LM63 verwendet wird, um das vorgeschlagene Einkommen des/der Steuerpflichtigen für CPB-Zwecke für den Steuerzeitraum 2024 anzugeben. Schließlich erklärt der/die Steuerpflichtige durch Ankreuzen des Kästchens in Zeile LM64 seine Zustimmung zum vorgeschlagenen CPB für den Steuerzeitraum 2024.

So füllen Sie das CPB-Formular 2024/2025 aus

ISA-Steuerzahler/innen müssen die Abschnitte des Formulars 2024/2025 CPB ausfüllen, die sich auf die Zugangsbedingungen, die Buchhaltungsdaten, die Erklärung des steuerpflichtigen Einkommens für die Zwecke der Vereinbarung und die Annahme der Vereinbarung beziehen.

Durch Ankreuzen des Kästchens in Zeile P01 bestätigt der/die Steuerpflichtige, dass er/sie für die zweijährige Präventionsvereinbarung in Frage kommt. In Zeile P02 ist es notwendig, das Fehlen von Ausschlusskriterien zu bestätigen, und in Zeile P03 wird der Code aller außergewöhnlichen Ereignisse benötigt. In Bezug auf die Buchhaltungsdaten sollte die Zeile P04 das Einkommen aus geschäftlicher oder selbständiger Tätigkeit enthalten, während in Zeile P05 die Nettoproduktion für IRAP-Zwecke angegeben werden sollte.

Im dritten Abschnitt, dem CPB-Vorschlag, sollte das zu versteuernde Einkommen ausgewiesen werden, auf dessen Grundlage die Steuern für 2024 und 2025 berechnet werden. Diese Erträge stammen ausschließlich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, mit Ausnahme von Kapitalgewinnen, Kapitalverlusten, unvorhergesehenen Ereignissen und bestimmten Arten von Aktien- oder Gesellschaftsanteilen. Schließlich stimmt der/die Steuerpflichtige durch Ankreuzen des Kästchens in Zeile P10 der Vereinbarung zu.

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Am 17. September 2024 veröffentlichte die Agenzia delle Entrate das Rundschreiben Nr. 18/E, das Leitlinien zu den spezifischen Regeln der zweijährigen Präventivvereinbarung für Pauschalsteuerzahler/innen und diejenigen, die zusammenfassende Zuverlässigkeitsindizes verwenden, enthält.

Ausschlusskriterien

Artikel 11 des Gesetzesdekrets Nr. 13/2024 besagt, dass Steuerpflichtige, die eines dieser Ausschlusskriterien erfüllen, keinen Anspruch auf die zweijährige Vereinbarung haben:

  • Versäumnis, Einkommensteuererklärungen für mindestens einen der drei Steuerzeiträume vor der Beantragung der Vereinbarung einzureichen.
  • Steuer- oder Sozialversicherungsschulden von mehr als 5.000 Euro für den Steuerzeitraum, der demjenigen vorausgeht, auf den sich die vorgeschlagene Vereinbarung bezieht. Schulden, die Ratenzahlungen oder Aussetzungen unterliegen, werden nicht auf das Limit von 5.000 USD angerechnet.
  • Verurteilung wegen Steuervergehen gemäß Gesetzesdekret 74/2000, einschließlich betrügerischer Erklärung durch falsche Rechnungen oder andere Mittel, falsche oder unterlassene Erklärungen, Ausstellung von Rechnungen oder Dokumenten für nicht existente Transaktionen, Verheimlichung oder Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen, Nichtzahlung von bescheinigten Quellensteuern, Nichtzahlung der Mehrwertsteuer, unrechtmäßige Entschädigungen und betrügerische Hinterziehung von Steuerzahlungen.
  • Verurteilung wegen eines dieser Verbrechen: falsche Unternehmenskommunikation; Geldwäsche; Verwendung von Geld, Waren oder Dienstleistungen illegaler Herkunft; und „Self-Laundering“, begangen in den letzten drei Steuerzeiträumen vor der Beantragung der Vereinbarung.

Darüber hinaus wurden mit dem Korrekturdekret zur zweijährigen Vereinbarung Ausschlussgründe für mehrwertsteuerpflichtige Steuerpflichtige eingeführt, die:

  • Im vorangegangenen Steuerzeitraum steuerfreie, ausgeschlossene oder nicht steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben, die mehr als 40 % der Einkünfte aus Gewerbe, Kunst und freien Berufen betragen.
  • Sich für den ersten Steuerzeitraum, der unter die Vereinbarung fällt, für die Pauschalregelung angemeldet haben.

Beendigung der zweijährigen Präventionsvereinbarung

Art. 21 des Dekrets nennt verschiedene Umstände, die die Vereinbarung ungültig machen, weil sie die dafür erforderlichen Bedingungen grundlegend ändern. Diese sind:

  • Einstellung der Geschäftstätigkeit.
  • Eine Änderung der Tätigkeit während des zweijährigen Vereinbarungszeitraums gegenüber der im vorherigen Steuerzeitraum ausgeübten Tätigkeit. Für Pauschalsteuerpflichtige gilt die Einstellung der Geschäftstätigkeit als nicht erfolgt, wenn für die neue Tätigkeit die gleichen Rentabilitätsberechnungen gelten, die zur Ermittlung der Einkünfte herangezogen werden. Für ISA-Steuerpflichtige gilt die Einstellung der Geschäftstätigkeit als nicht erfolgt, wenn für die neuen Tätigkeiten derselbe zusammenfassende Zuverlässigkeitsindex gilt.
  • Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die durch einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen festgelegt werden und dazu führen, dass das tatsächliche Einkommen oder der Nettoproduktionswert um mehr als 30 % unter den von der Vereinbarung erfassten Werten liegt.
  • Für ISA-Steuerpflichtige die Einschreibung in das Pauschalsteuersystem.
  • Für ISA-Steuerpflichtige die Durchführung von Fusionen, Demergern/Spaltungen, Übertragungen oder Änderungen der Unternehmensstruktur während des ersten Steuerzeitraums, der unter die Vereinbarung fällt, die Unternehmen oder Vereinigungen betrifft, die in Artikel 5 des Präsidialdekrets Nr. 917 vom 22. Dezember 1986 genannt werden.
  • Überschreitung der Umsatzgrenze um mehr als 50 %

Verwirkung der zweijährigen Präventionsvereinbarung

In Artikel 22 des Dekrets werden die Gründe für die Verwirkung der Vereinbarung aufgeführt, die für beide Steuerzeiträume unwirksam wird, für die Folgendes gilt:

  • Als Ergebnis einer Veranlagung in den Steuerzeiträumen, die unter die Vereinbarung fallen, oder in der vorangegangenen Periode, wenn festgestellt wird, dass das nicht deklarierte Vermögen (oder das Nichtvorhandensein oder die Nichtabzugsfähigkeit der erklärten Verbindlichkeiten) 30 % der deklarierten Einkünfte übersteigt.
  • Infolge einer ergänzenden Steuererklärung, wenn die vo dem/der Steuerpflichtigen angegebenen Daten und Informationen zu einer anderen Berechnung des Einkommens (oder des Nettoproduktionswerts) führen als diejenigen, die für die Annahme des Vereinbarungsvorschlags verwendet wurden.
  • In der Steuererklärung enthaltene Daten, die nicht mit den Daten übereinstimmen, die zum Zwecke der Definition des Vereinbarungsvorschlags mitgeteilt wurden.
  • Einer der oben genannten Ausschlussgründe tritt ein.

Bei Verwirkung der Vereinbarung bleiben Steuern und Beiträge, die auf der Grundlage des vereinbarten Einkommens berechnet werden, zahlbar, wenn sie die tatsächlich erzielten Einnahmen übersteigen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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