Regime forfettario in Italia: che cos'è e come funziona

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  1. Einführung
  2. Was ist die Pauschalbesteuerung?
  3. So funktioniert die Pauschalbesteuerung
    1. Steuererleichterung
    2. Befreiung von der USt.-Beantragung
    3. Sozialversicherungsbeiträge bei der Pauschalbesteuerung
    4. Beispiel für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage unter der Pauschalbesteuerung
  4. Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung
    1. Subjektive Voraussetzung
    2. Objektive Voraussetzungen
  5. Gründe für den Ausschluss von der Pauschalbesteuerung
  6. Vorteile der Pauschalbesteuerung
  7. So registrieren Sie sich für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) unter der Pauschalbesteuerung

Bei der Registrierung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Italien sollten Sie mehrere Aspekte berücksichtigen. Zum einen müssen Sie die Besteuerung auswählen, die sich am besten für Ihr Unternehmen eignet. In Italien gibt es verschiedene Arten der Besteuerung: gewöhnliche, vereinfachte und Pauschalbesteuerung (allerdings können Personen, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor 2015 registriert wurde und die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch noch die so genannte Mindeststeuerregelung in Anspruch nehmen). In diesem Artikel erfahren Sie, was die Pauschalbesteuerung ist, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und welche Vorteile sie Ihrem Unternehmen bringen kann.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die Pauschalbesteuerung?
  • So funktioniert die Pauschalbesteuerung
  • Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung
  • Gründe für den Ausschluss von der Pauschalbesteuerung
  • Vorteile der Pauschalbesteuerung
  • So registrieren Sie sich für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) unter der Pauschalbesteuerung

Was ist die Pauschalbesteuerung?

Die italienische Pauschalbesteuerung ist eine Vorzugssteuerregelung für natürliche Personen, die gewerblichen, künstlerischen oder professionellen Tätigkeiten nachgehen. Sie wurde von der italienischen Regierung mit dem Gesetz Nr. 190/2014 am 1. Januar 2015 eingeführt und setzte alle vorherigen Vorzugssteuerregelungen außer Kraft:

  • Die Regelung für neue Geschäftstätigkeiten
  • Die vorteilhafte Steuerregelung, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat und die Mindeststeuerregelung ersetzte
  • Die Regelung für vereinfachte Buchhaltung (ehemals die Mindeststeuerregelung)

Die Pauschalbesteuerung hat den Zweck, die steuerliche und administrative Belastung für Unternehmen mit begrenzten Einnahmen zu reduzieren. Sie legt einen Pauschalsteuersatz auf Grundlage der Einnahmen fest und erleichtert die Buchhaltung. Im Folgenden sehen wir uns das genauer an.

So funktioniert die Pauschalbesteuerung

Steuererleichterung

Das Hauptmerkmal dieser Pauschalbesteuerung ist die Anwendung einer Ersatzsteuer (Einkommenssteuer oder IRPEF, regionale und kommunale Zuschläge sowie regionale Unternehmenssteuer oder IRAP) mit einem Pauschalsteuersatz von 15 %, der in den folgenden Fällen während der ersten fünf Jahre der Geschäftstätigkeit auf 5 % reduziert wird:

  • Die steuerpflichtige Person hat in den vorangegangenen drei Jahren keine künstlerische, professionelle oder gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, auch nicht als Teilhaber/in oder in einem Familienunternehmen.
  • Die ausgeübte Geschäftstätigkeit stellt in keiner Weise eine reine Fortsetzung einer anderen Geschäftstätigkeit dar, die zuvor im Angestelltenverhältnis oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde (ausgenommen der Pflichtpraktika für Kunst- oder Ausbildungsberufe).
  • Für den Fall, dass eine Geschäftstätigkeit fortgesetzt wird, die zuvor von einer anderen steuerpflichtigen Person ausgeübt wurde, übersteigt der Betrag des zugehörigen Umsatzes und der Vergütung, der im Steuerzeitraum vor demjenigen, in dem der Vorteil realisiert wurde, verzeichnet wurde, nicht das für die Steuerregelung geltende Limit.

Befreiung von der USt.-Beantragung

Unternehmen, die die Pauschalbesteuerung in Anspruch nehmen, sind von der Anwendung der Umsatzsteuer auf Rechnungen an ihre Kundinnen und Kunden befreit. Sie müssen lediglich eine Formulierung wie „Nicht umsatzsteuerpflichtig gemäß Artikel 1, Paragraphen 54–89 des italienischen Gesetzes Nr. 190/2014 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen“ auf ihren Rechnungen vermerken.

Sozialversicherungsbeiträge bei der Pauschalbesteuerung

Zusätzlich zu Steuern müssen Unternehmen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen, Sozialversicherungsbeiträge leisten, wie bei jeder anderen Steuerregelung auch. In Bezug auf die Zahlung von Beiträgen unter der Pauschalbesteuerung sind drei Tätigkeitskategorien zu berücksichtigen:

  • Steuerpflichtige Personen, die für separate Verwaltung beim INPS (Nationalinstitut für Soziale Fürsorge) registriert sind
    Die separate INPS-Verwaltung betrifft Selbstständige, die keiner bestimmten Berufskategorie angehören. Dabei handelt es sich z. B. um Freiberufler/innen, die zu keinem Verband gehören oder deren Verband keinen privaten Fonds unterhält. In diesem Fall muss sich die steuerpflichtige Person für die separate INPS-Verwaltung mit einem Pauschalbeitrag von 26,23 % auf das steuerpflichtige Einkommen (Stand 2023) registrieren.

  • Kunsthandwerksbetriebe oder Einzelhändler/innen
    Unternehmen dieser Kategorie müssen einen Festbetrag, unabhängig von ihrem Umsatz, in Höhe von 4.208,40 € bei Kunsthandwerksbetrieben und 4.292,42 € bei Einzelhändlern (Stand 2023) sowie variable Beträge abführen. Wenn das steuerpflichtige Einkommen 17.504 € übersteigt, zahlen Kunsthandwerksbetriebe 24 % und Einzelhändler/innen 24,48 % auf den Restbetrag. Steuerpflichtige Personen unter dieser Kategorie können ihre Sozialversicherungsbeiträge an das INPS jedoch um 35 % reduzieren. Diese Erleichterung wurde auch für 2024 bestätigt. Diese Reduzierung wird aber nicht automatisch abgezogen. Die steuerpflichtige Person muss dazu einen speziellen Antrag beim INPS stellen. Dieser Antrag auf Reduzierung des Sozialversicherungsbeitrags muss nur im ersten Jahr gestellt werden. Anschließend gilt die Steuererleichterung weiter, solange sich die zutreffenden Voraussetzungen nicht ändern.

  • Mitglieder eines Berufsverbands
    Steuerpflichtige Personen unter der Pauschalbesteuerung, die zu einem bestimmten Berufsverband gehören, bezahlen Beiträge entsprechend den Vorschriften des jeweiligen Sozialversicherungsfonds.

Beispiel für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage unter der Pauschalbesteuerung

Bei der Pauschalbesteuerung ist es nicht möglich, individuelle berufsbedingte Aufwendungen vor Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. Stattdessen wird der Aufwandsabzug gesetzlich festgelegt und geregelt, je nach Art der ausgeübten Tätigkeit und dementsprechend basierend auf dem ATECO-Code der steuerpflichtigen Person. Jeder ATECO-Code entspricht einem bestimmten Rentabilitätskoeffizienten, der in der Tabelle der Agenzia delle Entrate (italienische Steuerbehörde) aufgeführt ist. Im Folgenden werden die Hauptcodes aufgelistet:

Nachdem Sie den Koeffizienten für Ihren ATECO-Code ermittelt haben, müssen Sie den Umsatz für das Meldejahr basierend auf dem Ausschüttungsprinzip berechnen. Das bedeutet, dass Sie nur den Umsatz und die Vergütung berücksichtigen müssen, die im jeweiligen Steuerzeitraum tatsächlich eingezogen wurden. Wenn die Zahlung einer Rechnung gegen Ende 2023 eingeleitet, aber tatsächlich erst Anfang 2024 eingezogen wurde, zählt sie zum Umsatz von 2024.

Beispiel für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens bei einem Bruttoumsatz von 40.000 € und einem Rentabilitätskoeffizienten von 78 %:

Steuerpflichtiges Einkommen = (Rentabilitätskoeffizient x Bruttoumsatz)

(0,78 x 40.000 €) = 31.200 € steuerpflichtiges Einkommen

Beachten Sie schließlich noch, dass ab 1. Januar 2024 auch die elektronische Rechnungsstellung für steuerpflichtige Personen unter der Pauschalbesteuerung verpflichtend ist. Hier sehen Sie eine Beispielrechnung gemäß der Pauschalbesteuerung. Ein/e Steuerberater/in kann Sie bei der Einhaltung aller Vorschriften unterstützen.

Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung

Um für die Pauschalbesteuerung infrage zu kommen, müssen steuerpflichtige Personen eine subjektive Voraussetzung und zwei objektive Voraussetzungen erfüllen.

Subjektive Voraussetzung

Sie müssen eine natürliche Person sein, die eine geschäftliche, künstlerische oder professionelle Tätigkeit ausübt (einschließlich Familienunternehmen) und die geltenden Voraussetzungen erfüllt. Die Pauschalbesteuerung steht nicht für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder Verbände offen.

Objektive Voraussetzungen

Die objektiven Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung lauten wie folgt:

  • Begrenzter Jahresumsatz: Ihr Jahresumsatz darf höchstens 85.000 € betragen (die vorherige Grenze von 65.000 € wurde mit dem Haushaltsgesetz 2023 angehoben). Um zu ermitteln, ob Sie die Grenze überschritten haben, sollten Sie die Buchhaltungsregelung berücksichtigen, die im jeweiligen Jahr angewendet wurde. Wenn Sie verschiedene Tätigkeiten mit unterschiedlichen ATECO-Codes ausüben, sollten Sie die jeweiligen Umsatz-/Vergütungsbeträge aufsummieren. Wenn Sie ein neues Unternehmen gegründet haben, müssen Sie die Grenze von 85.000 € entsprechend der Monate der Geschäftsaktivität anteilig reduzieren. Das heißt, Sie müssen 85.000 durch 365 (Anzahl Tage in einem ganzen Jahr) teilen und das Ergebnis mit der Anzahl an Tagen mit tatsächlicher Geschäftsaktivität multiplizieren. Angenommen, Sie haben Ihr neues Unternehmen am 1. November 2024 gegründet. In diesem Fall beträgt die Einnahmensgrenze für 2024 14.205 € oder (85.000 ÷ 365) x 61.
    Wenn Sie 85.000 € überschreiten, aber unter 100.000 € liegen, fallen Sie immer noch in den Bereich der Pauschalbesteuerung für das aktuelle Jahr. Sie müssen lediglich die erforderliche Ersatzsteuer zahlen, um weiterhin von der Vereinfachung und den Steuervergünstigungen zu profitieren. Im Folgejahr steht Ihnen die Pauschalbesteuerung dann allerdings nicht offen und Sie unterliegen der gewöhnlichen Regelung. Wenn Sie die Grenze von 100.000 € überschreiten, sind Sie umgehend von der Pauschalbesteuerung ausgeschlossen. Dann müssen Sie die Umsatzsteuer auf nachfolgenden Rechnungen ausweisen.

  • Ausgabelimit: Die Ausgaben für Mitarbeiter/innen oder Aushilfsarbeit dürfen höchstens 20.000 € brutto pro Jahr betragen. Dieser Schwellenwert beinhaltet die Vergütung für Mitarbeiter/innen und die Gewinnbeteiligung für Teilhaber/innen, die ausschließlich Arbeitsleistungen erbringen.

Gründe für den Ausschluss von der Pauschalbesteuerung

Sie müssen nicht nur sicherstellen, dass Sie die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung erfüllen, sondern auch prüfen, ob Sie unter bestimmte Ausnahmefälle fallen, die von den Vorteilen dieser Steuerregelung ausgeschlossen sind. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen für die Aufnahme oder den Verbleib in der Pauschalbesteuerung, die sich auf das vorangegangene Jahr vor demjenigen beziehen, in dem die begünstige Steuerregelung angewendet werden soll, gelten die Gründe für den Ausschluss für das Jahr der Anwendung der Steuerregelung. Ausgenommen hiervon ist der in Abschnitt d-bis von Paragraph 57 behandelte Fall.

Gemäß den Gründen für den Ausschluss sind folgende Parteien von der Pauschalbesteuerung ausgeschlossen:

  • Natürliche Personen, die Spezialbesteuerung für USt.-Zwecke oder Pauschalregelungen zur Einkommensermittlung nutzen.

  • Parteien, die außerhalb von Italien ansässig sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich Parteien, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem Land ansässig sind, das dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum angehört (das einen angemessenen Informationsaustausch sicherstellt), sowie Parteien, die mindestens 75 % ihres Gesamteinkommens in Italien generieren.

  • Parteien, deren Tätigkeiten ausschließlich oder vorwiegend den Verkauf von Gebäuden oder Teilen davon, Baugrundstücken oder neuen Transportmitteln betreffen.

  • Parteien, die im Rahmen von Personengesellschaften, Berufsverbänden oder Familienunternehmen geschäftliche, künstlerische und professionelle Tätigkeiten ausüben, oder Parteien, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Joint-Venture-Gesellschaften direkt oder indirekt kontrollieren und dieselben wirtschaftlichen Tätigkeiten wie oben direkt oder indirekt ausüben.

  • Natürliche Personen, die ihre Tätigkeiten hauptsächlich für Arbeitgeber ausüben, mit denen ein Beschäftigungsverhältnis aktuell vorliegt oder in den vorangegangenen zwei Steuerzeiträumen vorgelegen hat, oder für Einheiten, die derartigen Arbeitgebern direkt oder indirekt zuzuordnen sind, mit Ausnahme von Einzelpersonen, die eine neue Tätigkeit beginnen, nachdem sie das Pflichtpraktikum für Kunst- oder Ausbildungsberufe abgeschlossen haben.

  • Parteien, die im vorangegangenen Jahr Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis o. Ä. für Beträge über 30.000 € bezogen haben. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, können Sie die Pauschalbesteuerung weiterhin in Anspruch nehmen, wenn Ihr Angestelltenverhältnis im vorangegangenen Jahr beendet wurde und Sie kein neues Angestelltenverhältnis begonnen oder Renten-/Pensionseinkommen erhalten haben.

Vorteile der Pauschalbesteuerung

Im Folgenden werden die Hauptvorteile der Pauschalbesteuerung zusammengefasst:

  • Der Steuersatz ist reduziert: Sie zahlen einen Pauschalsteuersatz von 15 % (bzw. fünf Jahre lang 5 % bei Gründung eines neuen Unternehmens).

  • Es wird keine Umsatzsteuer auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erhoben: Damit erhalten Business-to-Consumer(B2C)-Unternehmen unter der Pauschalbesteuerung einen Wettbewerbsvorteil, da sie ihre Produkte oder Dienstleistungen günstiger als die Konkurrenz anbieten können.

  • Keine Verpflichtung zur Buchführung: Im Gegensatz zur gewöhnlichen Steuerregelung erfordert die Pauschalbesteuerung keine Buchführung.

  • INPS-Reduzierung für Kunsthandwerksbetriebe und Einzelhändler/innen: Kunsthandwerksbetriebe und Einzelhändler/innen unter der Pauschalbesteuerung können eine Begünstigung von 35 % der INPS-Beiträge beantragen.

  • Pauschale Bestimmung der Ausgaben: Das kann für Unternehmen günstig sein, bei denen wenige Ausgaben anfallen, wie Anbieter bestimmter professioneller Dienstleistungen.

  • Niedrigere Buchhaltungskosten: Durch die Einsparung aufgrund niedrigerer Buchhaltungskosten können Unternehmen mehr in Initiativen zum Unternehmenswachstum investieren.

  • Ausnahme von der ISA-Beantragung: Unternehmen sind von der Beantragung der synthetischen steuerlichen Zuverlässigkeitsindizes ausgeschlossen und haben daher weniger administrative und steuerliche Verpflichtungen.

So registrieren Sie sich für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) unter der Pauschalbesteuerung

Nachfolgend finden Sie die Hauptschritte zum Registrieren für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) unter der Pauschalbesteuerung:

  • Bei der Registrierung für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unter der Pauschalbesteuerung müssen Sie als Erstes den ATECO-Code der ausgeübten Tätigkeit basierend auf der Klassifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten ermitteln. (Hier finden Sie die vollständige Liste der ATECO-Codes.)
  • Dann müssen Sie das Formular AA9/12 auf der Website der italienischen Steuerbehörde ausfüllen, um sich für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu registrieren, und die Pauschalbesteuerung auswählen.
  • Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es elektronisch über die Website der italienischen Steuerbehörde absenden oder es persönlich bei einer ihrer Zweigstellen abgeben.
  • Anschließend müssen Sie auf die Zuweisung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) warten. Diese 11-stellige Nummer gilt für die gesamte Dauer Ihrer Geschäftstätigkeiten. Alternativ dazu können Sie eine/n Steuerberater/in beauftragen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unter der Pauschalbesteuerung in Ihrem Namen zu beantragen.

Wenn Sie sich bereits für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unter der gewöhnlichen oder vereinfachten Steuerregelung registriert haben, aber die Voraussetzungen der Pauschalbesteuerung erfüllen, können Sie noch leichter wechseln: Sie müssen die italienische Steuerbehörde nicht benachrichtigen. Die Pauschalbesteuerung gilt nämlich als natürliche Steuerregelung. Sie müssen lediglich Ihre Buchhaltung und Rechnungsstellung an die für diese Regelung festgelegten Methoden anpassen.

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