So gründen Sie als Ausländer/in ein Unternehmen in Spanien

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  1. Einführung
  2. Kann ein/e Ausländer/in ein Unternehmen in Spanien gründen?
  3. Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in
    1. Nicht-EU-Ausländer/innen
    2. EU-Ausländer/innen
  4. Rechtliche Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in
  5. Steuerliche Verpflichtungen bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in
    1. Handhabung der USt.
    2. Rechnungen ausstellen
    3. Zahlung der IRNR
  6. So erhalten Sie als Ausländer/in Zahlungen in Spanien
  7. Häufig gestellte Fragen zur Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in
    1. Ist es verpflichtend, bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in eine Steuervertretung zu benennen?
    2. Gibt es Zuschüsse für Ausländer/innen, die ein Unternehmen in Spanien gründen möchten?
    3. Ist es möglich, ein Unternehmen in Spanien zu gründen, ohne Spanisch zu sprechen?

2025 verzeichnete die Registrierung ausländischer Selbstständiger in drei aufeinanderfolgenden Monaten einen Rekordwert: Im Mai waren es 484.062 und damit 6,5 % mehr als im Vorjahr, im Juni 486.894 und im September 490.710.

Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass der Anstieg dieser Arbeitskräfte in den Bereichen Beruf, Wissenschaft und Technik im Vergleich zum Vorjahr 17,7 % betrug. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) lag er bei fast 32 %. Diese Statistiken spiegeln einen besonders bemerkenswerten Anstieg qualifizierter Experten wider und bestätigen die starke Attraktivität Spaniens für Unternehmermigranten. In diesem Leitfaden finden Sie die rechtlichen Anforderungen und Schritte, um als Ausländer/in ein Unternehmen in Spanien zu gründen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Kann man als Ausländer/in ein Unternehmen in Spanien gründen?
  • Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in
  • Rechtliche Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in
  • Steuerliche Verpflichtungen bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in
  • So erhalten Sie als Ausländer/in Zahlungen in Spanien
  • Häufig gestellte Fragen zur Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in

Kann ein/e Ausländer/in ein Unternehmen in Spanien gründen?

Ja, Ausländer/innen können in Spanien ein Unternehmen gründen. Tatsächlich begünstigt der rechtliche Rahmen des Landes internationales Unternehmertum mit Vorschriften wie dem Gesetz zur Förderung des Start-up Ökosystems und dem Gesetz zur Unterstützung von Unternehmerinnen und Unternehmern und ihrer Internationalisierung. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass ausländische Unternehmen im Rahmen der Sonderregelung für Selbstständige (RETA) zunehmend relevant sind: Im Juni 2025 machten sie 88,3 % des Wachstums der selbstständigen Arbeit aus.

Darüber hinaus gibt es in Spanien Entrepreneurship Service Points (PAEs), die Ressourcen bereitstellen, um die Gründung des Unternehmens zu erleichtern, und aktive, personalisierte Beratung anbieten, was bedeutet, dass sie Ausländerinnen und Ausländern nicht nur erklären, wie sie ein Unternehmen gründen, sondern ihnen auch helfen, einen Teil des Prozesses abzuschließen.

Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in

Bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien müssen sowohl spanische Staatsangehörige als auch Ausländer/innen eine Reihe von Grundbedingungen erfüllen. So müssen Sie beispielsweise über eine Identifikationsnummer verfügen – im Falle von Personen aus dem Ausland die Ausländeridentifikationsnummer (NIE) – und volljährig oder andernfalls eine rechtlich mündige Person sein.

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Verpflichtungen gelten für die Gründung eines Unternehmens in Spanien als nicht ansässige Person weitere Anforderungen, die je nach Herkunftsort variieren. Daher müssen europäische Bürger/innen weniger Formalitäten erfüllen als Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union. Schauen wir uns an, was in jeder Situation gilt:

Nicht-EU-Ausländer/innen

Personen, die nicht in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz ansässig sind und ein eigenes Unternehmen in Spanien führen möchten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien, was die Erfüllung der folgenden Punkte umfasst:

    • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
    • Keine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis ohne Verlängerungsantrag innerhalb der rechtlichen Frist von drei Monaten
    • Kein längerer Aufenthalt im Land als erlaubt, ohne einen Antrag auf Verlängerung einzureichen
    • Arbeiten ausschließlich mit einer Genehmigung
  • Kein Einreiseverbot nach Spanien.

  • In Regionen, mit denen Spanien ein Abkommen geschlossen hat, nicht als „unzulässig“ aufgeführt zu sein, d. h. keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der nationalen Sicherheit darzustellen.

  • Kein Vorstrafenregister in Spanien oder in einem Land, in dem sie in den letzten fünf Jahren wegen eines nach spanischem Recht als Verbrechen definierten Verhaltens gelebt haben.

  • Einhaltung der Frist für die Nicht-Rückkehr nach Spanien nach der freiwilligen Ausreise und Unterzeichnung eines Dokuments über die Nicht-Rückkehr. Diese Verbotsfrist variiert je nach Art des unterzeichneten Dokuments über die Nicht-Rückkehr. Ausländer/innen, die beispielsweise eine einmalige Vorauszahlung für Arbeitslosengeld erhalten, akzeptieren eine Nicht-Rückkehrfrist von drei Jahren, wie in Artikel 2 des Königlichen Dekrets 1800/2008 festgelegt.

  • Nachweis der Erfahrung, beruflichen Qualifikationen oder Mitgliedschaft in relevanten Verbänden, die für die beabsichtigte Tätigkeit des Unternehmens erforderlich sind.

  • Nachweis der finanziellen Zahlungsfähigkeit und Nachweis, dass sie über die für die geplante Investition erforderlichen Gelder verfügen.

  • Bereitstellung einer Schätzung der zu schaffenden Arbeitsplätze, einschließlich Selbstständigkeit für Unternehmer/innen aus dem Ausland.

EU-Ausländer/innen

Bürger/innen aus allen EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz, die ein Unternehmen in Spanien gründen möchten, müssen nachweisen, dass sie alle rechtlichen Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens erfüllen oder andere gewerbliche Tätigkeiten in dem Land ausüben. Wenn ihr Aufenthalt in Spanien zur Eröffnung oder Leitung des Unternehmens drei Monate überschreitet, müssen sie die Anmeldebescheinigung für EU-Bürger/innen erhalten. Dazu müssen Antragsteller/innen die Registrierung im Ausländerzentralregister mit dem Formular EX-18 abschließen.

Dank der Abkommen über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr in der EU, die in Spanien hauptsächlich durch das Königliche Dekret 240/2007 geregelt sind, ist der Verwaltungsweg für EU-Bürger/innen deutlich einfacher.

Rechtliche Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in

Die rechtlichen Protokolle zur Gründung eines Unternehmens in Spanien sind für alle Nichtansässigen sehr ähnlich. Wir haben einen Leitfaden mit den wichtigsten Schritten erstellt:

  • Die NIE erhalten
    Die NIE ist für den Abschluss der meisten Verfahren erforderlich. Um sie zu erhalten, wenden Sie sich an die Generaldirektion der Polizei, eine Polizeistation oder ein Einwanderungsamt. Wenn Sie sich im Ausland befinden, wenden Sie sich an das nächstgelegene spanische Konsulat. Die vollständige Liste wird auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit angezeigt.

  • Eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
    Wenn Sie für das Unternehmen arbeiten und ein/e Nicht-EU-Ausländer/in sind, benötigen Sie eine erste befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie das Formular EX-07 aus und zahlen Sie die geltenden Gebühren mit dem Formular 790.

  • Aktivitätslizenz oder Compliance-Erklärung einreichen
    Dieser Schritt ist obligatorisch, wenn das neue Unternehmen in einem Ladengeschäft tätig sein wird. Je nach Unternehmen und Standort können Antragsteller/innen aufgefordert werden, eine Aktivitätslizenz zu beantragen oder eine Compliance-Erklärung einzureichen. Wenn die Räumlichkeiten insbesondere eine Fläche von mehr als 750 Quadratmetern haben, ist eine Aktivitätslizenz von den Regierungsbehörden der Gemeinde erforderlich, in der sich die Räumlichkeiten befinden. Denken Sie daran, dass, wenn Renovierungen erforderlich sind, vor Beginn der Arbeiten eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Wenn ein Unternehmen keine Aktivitätslizenz benötigt, reicht der/die Inhaber/in nur eine Compliance-Erklärung ein, also eine Erklärung, die bescheinigt, dass der gewerbliche Betrieb ungefährlich ist, d. h. keine Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit oder Sicherheit hat.

  • Rechtsform des Unternehmens wählen
    Wenn Sie ein Unternehmen in Spanien als nicht ansässige Person gründen, können Sie sich als selbstständig registrieren oder eine juristische Person gründen. Die Verfahren für die Registrierung als Selbständige/r sind zwar einfacher, aber in bestimmten Situationen könnte die Gründung eines Unternehmens mit beschränkter Haftung (SL) eine bessere Option sein. Trotz des größeren Verwaltungs-und Buchhaltungsaufwands einer SL bietet dieses Format mehr Privatsphäre als für Selbstständige (autónomos), die unter ihrem vollständigen Namen und nicht unter dem des Unternehmens tätig sein müssen. Es kann auch eine geringere Steuer insgesamt bedeuten, wenn der Gewinn etwa 60.000 € pro Jahr übersteigt.

  • Unternehmen gründen
    Um eine Tätigkeit als selbstständige Einzelperson zu formalisieren, registrieren Sie sich als solche, indem Sie das Formular 036 der spanischen Steuerbehörde (AEAT) ausfüllen, in dem Sie die Kategorie „Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten“ (IAE) für die gewählte Tätigkeit angeben müssen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Unternehmen zu gründen, kann dies über das Informationszentrum und das Netzwerk für die Gründung eines Unternehmens (CIRCE) erfolgen. In diesem Szenario umfassen die Schritte die Einreichung des einheitlichen elektronischen Dokuments (DUE), die Registrierung des Unternehmens in Spanien, die Bearbeitung der Registrierung im Handelsregister und die Erlangung der ständigen Steuer-Identifikationsnummer (NIF).

Hinweis: Alle in einer Fremdsprache abgefassten Dokumente müssen erforderlichenfalls im Voraus beglaubigt und von einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische oder eine andere Amtssprache begleitet werden, wie in Artikel 15 des Gesetzes 14/2013 festgelegt.

Steuerliche Verpflichtungen bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in

Sobald die rechtlichen Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in dem Land als nicht ansässige Person abgeschlossen sind, gelten mehrere steuerliche Pflichten.

Handhabung der USt.

Wenn Sie in Spanien tätig sind, müssen Sie diese indirekte Steuer einziehen, daher ist die Einholung der Bescheinigung über den Umsatzsteuerstatus (USt.) erforderlich. Der Standard-USt.-Satz beträgt 21 %, aber für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen gilt ein ermäßigter oder stark ermäßigter Satz.

Unabhängig vom erhobenen Prozentsatz muss der eingezogene Betrag durch Einreichung der vierteljährlichen USt.-Erklärung unter Verwendung des Formulars 303 an die AEAT überwiesen werden.

Rechnungen ausstellen

Für jeden Verkauf Rechnungen auszustellen ist eine Schlüsselbedingung. Mithilfe einer Software kann die Rechnungsbearbeitung automatisiert werden, sofern sie den Bestimmungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes und des Create and Grow Law entspricht.

Gemäß dem Betrugsbekämpfungsgesetz stellt die AEAT sicher, dass Point of Sale (POS)-Terminals die Off-the-Book-Buchhaltung und die Änderung der Finanzdaten des Unternehmens verhindern. Das Create and Grow Law verlangt seinerseits, dass der Betrieb ein rechtsgültiges System zur elektronischen Rechnungstellung verwendet. Unter anderem muss die Software mit dem VERI*FACTU-System kompatibel sein, das es der AEAT ermöglicht, automatisch alle ausgestellten Rechnungen zu erhalten, und muss die Einziehung gleichzeitig mit der Verarbeitung der Zahlung registrieren.

Eines der Tools, das mit VERI*FACTU und den verschiedenen europäischen Vorschriften kompatibel ist, ist Invopop, eine in Spanien entwickelte Lösung für die elektronische Rechnungserstellung, die die Ausstellung und Verwaltung von Rechnungen automatisiert, wenn Stripe Payments für den Prozess Ihrer Online-Verkäufe verwendet wird. Über den Stripe App Marketplace können Sie auf diese und viele andere Lösungen zugreifen, die sich einfach in Ihre Zahlungsplattform integrieren lassen.

Zahlung der IRNR

Wenn eine Einzelperson als nicht ansässiger Steuerpflichtiger gilt, unterliegt sie der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) und nicht der persönlichen Einkommensteuer (IRPF). Welche Formulare eingereicht werden und welcher Steuersatz angewendet wird, hängt davon ab, ob die Tätigkeiten über eine Betriebsstätte in Spanien abgewickelt werden oder nicht, wie unten erläutert:

  • Nicht ansässige/r Ausländer/in ohne Betriebsstätte
    Sie müssen das Formular 210 ausfüllen. Je nach Wohnsitz gelten folgende Steuersätze:

    • EU, Island und Norwegen: 19 %
    • Liechtenstein: 19 %
    • Andere Länder: 24 %
  • Nicht ansässige/r Ausländer/in mit Betriebsstätte
    Sie müssen das Formular 200 oder bei Ratenzahlungen das Formular 202 ausfüllen. Der Steuersatz beträgt unabhängig von der Wohnsitzgerichtsbarkeit 25 %.

So erhalten Sie als Ausländer/in Zahlungen in Spanien

Wenn man eine Tätigkeit in Spanien als Selbstständige/r ausübt, kann das Einkommen direkt auf ein Konto in Ihrem Heimatland überwiesen werden. Wenn sich das Konto im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) befindet, ist nur die IBAN erforderlich, da die Verordnung (EU) 260/2012 es verbietet, Konten nach dem Mitgliedstaat zu unterscheiden, zu dem sie gehören. Wenn es hingegen außerhalb des SEPA tätig ist, müssen Sie wahrscheinlich auch den BIC- oder SWIFT-Code angeben.

Bei der Auswahl der am besten geeigneten Zahlungsplattform lohnt es sich, Faktoren wie Sicherheit, Kompatibilität mit den bevorzugten Zahlungsmethoden der Kundinnen und Kunden und Integration in den restlichen Technologie-Stack zu berücksichtigen. Stripe Payments unterstützt beispielsweise mehr als 100 Zahlungsmethoden und verfügt über die strengsten Sicherheitszertifizierungen der Branche. Darüber hinaus können Sie Zahlungen von Kundinnen und Kunden in 195 Ländern akzeptieren, und mit Stripe Tax wird die USt. auf Ihre Verkäufe automatisch berechnet und erhoben, was die Einreichung Ihrer Steuererklärungen erheblich erleichtert.

Beachten Sie, dass der Empfang von Zahlungen als Ausländer/in mit etwas komplexeren steuerlichen Verpflichtungen verbunden ist als für spanische Staatsbürger/innen und dass das Konto Ihres Landes möglicherweise nicht mit dem von den spanischen Regierungsbehörden verwendeten Zahlungssystem kompatibel ist. Zur Veranschaulichung: Um Sozialversicherungsbeiträge per Lastschriftverfahren zu zahlen, benötigt die Bank eine Autorisierung als Mitarbeiter/in – die vollständige Liste ist auf der Website des Elektronischen Amtes für Sozialversicherung verfügbar. Andererseits kann die Zahlung der IRPF im Lastschriftverfahren über ein Finanzinstitut erfolgen, das zu einer SEPA-Bank gehört, unabhängig davon, ob sie auf der Liste der kooperierenden Institutionen erscheint.

Es ist auch wichtig, daran zu denken, dass zusätzliche Steuern anfallen können, wenn Gewinne aus dem Heimatunternehmen in den Zuständigkeitsbereich des Heimatlandes übertragen werden. Wenn Sie beispielsweise nicht in Spanien ansässig sind – obwohl das Unternehmen eine Betriebsstätte in dem Land hat – und Sie Transfers von Geldern ins Ausland tätigen möchten, könnte ein zusätzlicher IRNR fällig werden. Dieser zu Ihren Gunsten entschiedene Satz von 19 % gilt nicht für in der EU bezogene Einkommen, es sei denn, der Zuständigkeitsbereich gilt als Steueroase oder unterliegt einer doppelten Besteuerung.

Häufig gestellte Fragen zur Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in

Ist es verpflichtend, bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien als Ausländer/in eine Steuervertretung zu benennen?

Die Bestellung einer Steuervertretung ist nur dann verpflichtend, wenn Sie Ihr Unternehmen in Spanien über eine Betriebsstätte führen und nicht in der EU oder an einem Ort des EWR ansässig sind, der mit Spanien steuerliche Vereinbarungen getroffen hat. In diesen Fällen übernimmt die Steuervertretung die Verantwortung für die Zahlung der Steuern, die auf die sich aufbauende Tätigkeit anwendbar sind.

Gibt es Zuschüsse für Ausländer/innen, die ein Unternehmen in Spanien gründen möchten?

Neben den Zuschüssen für die Gründung eines Unternehmens in Spanien, die für spanische Staatsbürger/innen bestimmt sind, die Unternehmer/innen werden möchten – auf die Ausländer/innen zu den gleichen Konditionen zugreifen können, wenn sie die Bedingungen jeder Ausschreibung erfüllen – gibt es spezifische Zuschüsse für Unternehmer/innen aus dem Ausland. Beispielsweise werden im Rahmen des Programms Invest in Andalusien internationale Unternehmen gefördert, die sich in der autonomen Gemeinschaft niederlassen möchten. Gleichzeitig bietet das Galizische Institut für Wirtschaftsförderung Zuschüsse für arbeitslose Nichtansässige an, die ihr eigenes Projekt als selbstständige Freiberufler/innen durchführen. Um einen Zuschuss zu finden, den Sie nutzen können, um als Einzelperson aus dem Ausland ein Unternehmen in dem Land zu gründen, empfehlen wir die Suchmaschine für öffentliche Zuschüsse und Anreize von Plataforma PYME.

Ist es möglich, ein Unternehmen in Spanien zu gründen, ohne Spanisch zu sprechen?

Ja, die Gründung eines Unternehmens ist möglich, ohne die Sprache beherrschen zu müssen, solange die Grundvoraussetzungen erfüllt und rechtliche Protokolle abgeschlossen sind. Einige Schritte erfordern zusätzliche Unterlagen, einschließlich der Einreichung des DUE. Diese Dokumente können jedoch in einer Fremdsprache vorliegen, sofern sie eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder eine andere Amtssprache der autonomen Gemeinschaften wie Baskisch, Katalanisch oder Galizisch enthalten. Darüber hinaus sind einige der Formulare, die im Rahmen des Verfahrens zur Gründung eines Unternehmens ausgefüllt werden müssen, in anderen Sprachen als den offiziellen verfügbar, einschließlich des Anmeldeformulars für Aufenthaltstitel, das Fassungen in Englisch, Französisch, Deutsch und Russisch enthält.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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