Einführung in IRES, die italienische Körperschaftssteuer

  1. Einführung
  2. Was ist die IRES?
  3. Wer muss die IRES bezahlen?
    1. So wird die IRES berechnet
  4. Wie und wann die IRES zu zahlen ist: IRES-Steuercodes
  5. Unterschiede zwischen IRES und IRAP
    1. Was ist die IRAP?
    2. Die Unterschiede zwischen IRES und IRAP

In Italien haben Unternehmen eine besonders hohe Steuerlast. Schätzungen zufolge lag sie im Jahr 2019 bei 59,1 % der Unternehmensgewinne und ist damit nach Frankreich die höchste in Europa. Die Steuern, die Unternehmen zahlen müssen, werden unterteilt in direkte Steuern – die sich direkt auf das erwirtschaftete Einkommen der Steuerzahlenden auswirken – und indirekte Steuern, die sich auf das Vermögen indirekt bei Ausgaben auswirken (z. B. die Mehrwertsteuer). Die italienische Körperschaftsteuer, die sogenannte IRES, ist eine direkte Steuer. In diesem Artikel erfahren Sie, was die IRES ist, wer ihr unterliegt und wie Stripe Ihnen dabei helfen kann, die Steuervorschriften einzuhalten.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die IRES?
  • Wer muss die IRES bezahlen?
  • Wie und wann die IRES zu zahlen ist: IRES-Steuercodes
  • Unterschiede zwischen IRES und IRAP

Was ist die IRES?

Die IRES ist die italienische Körperschaftsteuer, die 2004 eingeführt wurde. Sie ersetzte die bis dahin geltende sogenannte IRPEG-Körperschaftsteuer. Die neue Steuer wurde mit dem Ziel eingeführt, das italienische Kapital- und Unternehmenssteuersystem auf der Grundlage des in den Ländern der Europäischen Union vorherrschenden Modells zu modernisieren. Der IRES-Satz wurde durch das italienische Stabilitätsgesetz von 2016 von 27,5 % auf 24 % gesenkt.

Trotz des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Haushaltsgesetzes, das eine Reihe von Änderungen vorsieht, wurde der IRES-Satz von 24 % auch für 2024 bestätigt. Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2523, die dem gemeinsamen internationalen Ansatz der sogenannten „globalen Mindestbesteuerung“ folgt, wurde mit dem Haushaltsgesetz 2024 eine nationale Mindeststeuer für Unternehmen eingeführt, die zu multinationalen oder nationalen Konzernen gehören und in Italien im Rahmen einer Niedrigsteuerregelung tätig sind. Ziel der globalen Mindestbesteuerung ist es, einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen auf der ganzen Welt zu gewährleisten, Steuersenkungen zu verhindern und somit bessere Investitionsentscheidungen zu fördern.

Die IRES ist in Abschnitt II des italienischen Präsidialdekrets 917/1986 des konsolidierten Einkommensteuergesetzes (TUIR) festgelegt.

Wer muss die IRES bezahlen?

Die folgenden Kategorien von Unternehmen unterliegen der IRES:

  • Aktiengesellschaften (S.p.A.)
  • Kommandit­gesell­schaften auf Aktien (S.A.p.A. oder S.A.A.)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (S.r.l. und S.r.l.s.)
  • Genossenschaften
  • Europäische Unternehmen
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Europäische Genossenschaften
  • Trusts mit steuerlichem Wohnsitz in Italien, deren ausschließlicher oder hauptsächlicher Zweck die Ausübung kommerzieller Aktivitäten ist
  • in Italien steuerlich ansässige Trusts, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben
  • Unternehmen und Körperschaften jeglicher Art, einschließlich Trusts mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die keinen steuerlichen Wohnsitz in Italien haben

Eingetragene Unternehmen mit Sitz in Italien unterliegen der Pflicht, die IRES auf alle Einkünfte zu zahlen. Unternehmen mit Sitz außerhalb Italiens zahlen die IRES nur auf die in Italien erzielten Einnahmen.

Die IRES gilt daher nicht für Personengesellschaften. Auch andere Körperschaften sind ausgeschlossen, darunter staatliche Einrichtungen, Vereine, Einrichtungen, die kollektives Staatsvermögen verwalten, Provinzen und Regionen.

So wird die IRES berechnet

Der IRES-Satz von 24 % wird auf die Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmenseinkommens angewandt. Die IRES-Bemessungsgrundlage (gemäß Artikel 75 des italienischen Einkommenssteuergesetzes TUIR) des „gesamten Nettoeinkommens“ wird je nach Art des Unternehmens unterschiedlich berechnet.

  • Ansässige Unternehmen und gewerbliche Einrichtungen
    Ansässige Unternehmen und gewerbliche Einrichtungen ermitteln ihr Einkommen gemäß den Bestimmungen in Abschnitt II, Kapitel II des TUIR (Artikel 81 bis 142). Das Unternehmenseinkommen für diese Kategorie wird auf der Grundlage des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts berechnet. Bei der Erstellung der Steuererklärung müssen die nach dem TUIR erforderlichen Erhöhungen bzw. Verminderungen – beispielsweise eventuelle Abzüge – auf den Gewinn (bzw. Verlust) angewandt werden.

  • Ansässige nichtgewerbliche Einrichtungen
    Nicht-gewerbliche Einrichtungen ermitteln ihr Einkommen gemäß den Bestimmungen in Abschnitt II, Kapitel III des TUIR (Artikel 143 bis 150). Die Regeln für die Berechnung des Gesamteinkommens sind ähnlich wie die für natürliche Personen. Die während des Besteuerungszeitraums erfassten Einkünfte aus Grundbesitz, Kapital, Unternehmen und sonstigen Quellen werden zusammengerechnet, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Verwendungszweck. Dabei werden die steuerfreien Einkünfte und die Einkommen, die der Quellensteuer oder der Ersatzsteuer unterliegen, nicht berücksichtigt. Die Steuerbemessungsgrundlage des Gesamteinkommens wird also durch die Summe der einzelnen Einkommenskategorien ermittelt, abzüglich der Verluste, die sich aus der ausgeübten Geschäftstätigkeit ergeben.

  • Nicht ansässige Unternehmen und gewerbliche Einrichtungen
    Das Gesamteinkommen nicht ansässiger Unternehmen und gewerblicher Einrichtungen setzt sich ausschließlich aus in Italien erzielten Einkünften zusammen. Die Berechnung ist in Abschnitt II, Kapitel IV des TUIR geregelt. Bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage wird zwischen den folgenden Fällen unterschieden:

    • Ständige Niederlassungen von nicht in Italien ansässigen Unternehmen: In diesem Fall gelten die spezifischen IRES-Bestimmungen für ansässige gewerbliche Einrichtungen.
    • Unternehmen und gewerbliche Einrichtungen ohne ständige Niederlassung in Italien: Für diese Unternehmen gilt eine Steuerpflicht nach den Regeln für die Besteuerung von Einkommen aus Grundbesitz, Kapital und sonstigen Quellen.
    • Nicht-gewerbliche Einrichtungen: Für diese Unternehmen gilt eine Steuerpflicht nach den Regeln für die Besteuerung von Einkommen aus Grundbesitz, Kapital und sonstigen Quellen oder nach den Vorschriften für gewerbliche Einkünfte (wenn sie gewerbliche Tätigkeiten über eine ständige Niederlassung in Italien ausüben).

Wie und wann die IRES zu zahlen ist: IRES-Steuercodes

Sobald das zu versteuernde Einkommen ermittelt wurde, muss die Steuer innerhalb der festgelegten Fristen gezahlt werden. Für die Steuererklärung füllen die Unternehmen das Formular F24 aus, in dem die spezifischen Steuercodes angegeben sind. Diese variieren je nach der zu leistenden Zahlung.

Je nach Anzahl der Zahlungen gelten unterschiedliche Zahlungsfristen:

  • Die Frist für den Restbetrag und für die Zahlung in einer einzigen Rate ist der 30. Juni.
  • Die Fristen für die Zahlung in mehreren Raten sind der 30. Juni und der 30. November.

Die wichtigsten Steuercodes sind:

  • 2001: erste Rate (gemäß Artikel 72 des Präsidialdekrets 917/86, geändert durch das Gesetzesdekret 344/03 - Beschluss Nr. 76/e vom 27.05.04)
  • 2002: zweite Rate oder Einmalzahlung (gemäß Artikel 72 des Präsidialdekrets 917/86, geändert durch das Gesetzesdekret 344/03 - Beschluss Nr. 76/e vom 27.05.04)
  • 2003: Restbetrag (gemäß Artikel 72 des Präsidialdekrets 917/86, geändert durch das Gesetzesdekret 344/03 - Beschluss Nr. 76/e vom 27.05.04)

Eine ausführliche Liste von IRES-Steuercodes für spezifische Fälle finden Sie auf der Website der italienischen Steuerbehörde.

Unterschiede zwischen IRES und IRAP

Was ist die IRAP?

Die IRAP ist die italienische Regionalsteuer auf produktive Tätigkeiten. Sie wurde mit dem italienischen Gesetzesdekret 446 vom 15. Dezember 1997 eingeführt. Zweck dieser Steuer ist, den italienischen Regionen eine autonome Quelle zur Finanzierung und Förderung der lokalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu verschaffen.

IRAP-pflichtig sind Unternehmen, die die folgende Voraussetzung erfüllen: die regelmäßige Ausübung einer eigenständig organisierten Tätigkeit, die auf die Produktion oder den Austausch von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen im regionalen Gebiet ausgerichtet ist.

Für das Steuerjahr 2024 beträgt der IRAP-Standardsatz 3,9 %. Allerdings wenden nicht alle Regionen den gleichen Satz an, da jede Region berechtigt ist, den Satz (bis zu einem Maximum von 0,92 %) anzupassen, und zwar auch in Abhängigkeit von den Geschäftsbereichen oder den Kategorien der Steuerpflichtigen.

Die Unterschiede zwischen IRES und IRAP

Zwischen der IRES und der IRAP gibt es einige Unterschiede, u. a. bei den Arten von Geschäftstätigkeiten, die der Steuer unterliegen, und bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage. Hauptsächlich unterscheiden sie sich in folgenden Punkten voneinander:

  • Einrichtungen, die zur Zahlung der IRAP verpflichtet sind
    Anders als die IRES ist die IRAP auch von Personengesellschaften und nicht nur von Kapitalgesellschaften zu zahlen. Im Allgemeinen sind die zur Zahlung der IRAP verpflichteten Wirtschaftssubjekte Freiberuflervereinigungen, Personengesellschaften, Aktiengesellschaften, gewerbliche Einrichtungen im Allgemeinen und Organisationen des dritten Sektors. Durch Artikel 1, Absatz 8 des Haushaltsgesetzes 2022 (Gesetz Nr. 234/2021) wurde die IRAP-Pflicht für die folgenden Kategorien abgeschafft: natürliche Personen, die kommerzielle Tätigkeiten, Handwerkstätigkeiten und Berufe ausüben, die in den Buchstaben b) und c) von Artikel 3, Absatz 1 desselben Gesetzesdekrets Nr. 446/1997 aufgeführt sind. Weitere Informationen finden Sie unter der entsprechenden Rubrik der Website der italienischen Steuerbehörde.

  • Steuerbemessungsgrundlage
    Die Steuerbemessungsgrundlage der IRES wird auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens berechnet. Dabei werden alle Einnahmen und Kosten des Unternehmens berücksichtigt, einschließlich Abschreibungen, Verluste und eventuelle Steuerabzüge. Die IRAP-Steuerbemessungsgrundlage hingegen basiert auf dem Wert der Nettoproduktion (der Differenz zwischen dem Wert und den Kosten der Produktion), die aus den in der Region ausgeübten Geschäftstätigkeiten resultiert. Nach Ansicht zahlreicher Beobachter/innen handelt es sich dabei um eine ungerechte Steuer, da sie vom Prinzip der steuerlichen Belastungsgrenze völlig abgekoppelt ist. Das Ziel des delegierten Gesetzes zur Steuerreform, das mit dem Gesetz Nr. 111 vom 9. August 2023 umgesetzt wurde, ist die schrittweise Ablösung der IRAP.

  • Verfahren für die Einreichung der Steuererklärung
    Die IRES wird mit dem Formular F24 entrichtet, während die IRAP mittels eines eigenen IRAP-Formulars abgeführt wird.

  • Begünstigte Stelle
    Die IRES ist eine nationale Steuer: Die Steuereinnahmen fließen in die zentralen Staatskassen. Die IRAP hingegen ist eine regionale Steuer: Die Steuereinnahmen kommen daher den Regionen und autonomen Provinzen zugute.

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