Bewährte Verfahren für die Rechnungsstellung in Frankreich

Hier finden Sie die bewährten Verfahren für die Rechnungsstellung, damit Sie Ihren geschäftlichen Meldepflichten nachkommen.

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Stripe Invoicing ist eine Softwareplattform für die globale Rechnungsstellung, mit der Sie Zeit sparen und Ihre Zahlungen schneller akzeptieren können. Erstellen Sie eine Rechnung und senden Sie sie innerhalb weniger Minuten an Ihre Kundinnen und Kunden – ohne Code.

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  1. Einführung
  2. Wann ist eine Rechnung notwendig?
  3. Was eine Rechnung enthalten muss
  4. Vereinfachte Rechnungen
  5. Währung
  6. Ausstellungsdatum
  7. Format von Rechnungen
  8. Aufbewahrung von Rechnungen
  9. Elektronische Rechnungsstellung

Eine Rechnung ist ein Schriftstück, das Unternehmenstransaktionen aufschlüsselt und dokumentiert. Rechnungen werden häufig für Zahlungen im Firmenkundengeschäft mit hohem durchschnittlichen Bestellvolumen oder individuellen Kundenverträgen verwendet. Ähnlich wie im übrigen Europa ist die Rechnungsstellung in Frankreich sehr verbreitet, da die meisten B2B-Zahlungen per Banküberweisung abgewickelt werden, die fast immer eine Rechnung voraussetzen.

Rechnungen erfüllen im Wesentlichen zwei Zwecke:

  1. Als Transaktionsnachweis für Berichtszwecke (wie die Steuererklärung)
  2. Als Zahlungsaufforderung mit detaillierten Angaben zu geschuldetem Betrag und Zahlungsbedingungen

In diesem Leitfaden erhalten Sie Best Practices zur Rechnungskonfiguration, damit Sie alle Berichtspflichten erfüllen.

Wann ist eine Rechnung notwendig?

Die französischen Rechnungsstellungsvorschriften gelten, wenn der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in Frankreich steuerpflichtig ist. [1] Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, Rechnungen über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen auszustellen. Dies gilt auch für Vorauszahlungen auf derartige Verkäufe. Die Rechnungsstellung ist beim Verkauf bestimmter steuerfreier Dienstleistungen nicht verpflichtend.

Obwohl es keine generelle Pflicht zur Rechnungsstellung an Privatkunden gibt, müssen französische Unternehmen Rechnungen für den Verkauf von Waren an Privatpersonen in anderen EU-Ländern ausstellen, wenn das One-Stop-Shop-System der EU nicht in Anspruch genommen wird.

Was eine Rechnung enthalten muss

Eine Rechnung in Frankreich muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Eine einmal vergebene sequenzielle Rechnungsnummer (ohne Lücken)
  • Die Identität des/der Verkäufer(s/in):
    • Vor- und Nachnahme von Einzelunternehmer/innen bzw. Unternehmensname
    • Die Anschrift des registrierten Standorts
    • Die SIREN- oder SIRET-Nummer (die SIREN-Nummer ist die eindeutige Identifikationsnummer eines Unternehmens, Die SIRET-Nummer wird verwendet, um jede Gesellschaftsform zu identifizieren, die ein Unternehmen kennzeichnet.)
    • Die RCS-Nummer (die Registrierungsnummer im Handels- und Firmenregister)
    • Die RM-Nummer (die Registrierungsnummer im Branchenverzeichnis), falls zutreffend
    • Den NAF-Code (der das hauptsächliche Tätigkeitsfeld des Unternehmens oder der/des Selbstständigen angibt)
    • Die Rechtsform (EURL, SARL, SA, SNC, SAS) und den Kapitalanteil (falls zutreffend)
  • Name und Anschrift des/der Kund/in (Liefer- und Rechnungsanschrift)
  • Die Umsatzsteuer-ID des/der Verkäufer(s/in)
  • Die Umsatzsteuer-ID des/der Kund/in (die Angabe ist verpflichtend für B2B-Transaktionen innerhalb der EU und Transaktionen, für die das Reverse-Charge-Verfahren greift)
  • Rechnungsdatum
  • Bestellnummer
  • Zahlungsdatum, Verzugszinsen und Sanktionen bei Zahlungsverzug
  • Menge und Art der gelieferten Waren oder Anzahl und Art der erbrachten Dienstleistungen
  • Datum der Leistungserbringung, sofern es vom Rechnungsdatum abweicht (wenn die Rechnung vor der Leistungserbringung ausgestellt wird, muss sie das Datum enthalten, an dem die Zahlung vollständig oder teilweise eingegangen ist, sofern der Zahlungstermin bekannt ist und nicht dem Rechnungsdatum entspricht)
  • Den steuerpflichtigen Betrag aufgeteilt nach anwendbaren Mehrwertsteuersätzen und Mehrwertsteuerausnahmen sowie jegliche Ermäßigungen oder Rabatte, die den steuerpflichtigen Betrag verringern (sofern sie im steuerpflichtigen Betrag nicht bereits berücksichtigt wurden)
  • Die Mehrwertsteuersätze (wenn für verschiedene Rechnungsposten unterschiedliche Sätze gelten, muss der jeweilige Satz für jeden Posten aufgeführt werden)
  • Den Gesamtbetrag an fälliger Mehrwertsteuer
  • Gründe für die Anwendung einer Ausnahme, eines Nullsatzes oder des Reverse-Charge-Verfahrens, beispielsweise Autoliquidation im Falle einer Transaktion mit Reverse Charge
  • Name, Anschrift und Umsatzsteuer-ID des Fiskalvertreters (falls zutreffend)
  • Im Falle einer Eigenrechnung den Hinweis Autofacturation
  • Ein Hinweis, dass eine Differenzbesteuerung angewendet wurde
  • Wenn der/die Verkäufer/in Mitglied eines Verwaltungszentrums oder eines genehmigten Verbands ist, den Hinweis Membre d'une association agréée, le règlement par chèque et par carte bancaire est accepté
  • Wenn der/die Verkäufer/in von der Kleinunternehmerregelung profitiert, den Hinweis TVA non applicable, art. 293 B du CGI

Rechnungen dürfen in anderen Sprachen ausgestellt werden, sofern den französischen Steuerbehörden auf Anfrage hin eine offizielle Übersetzung bereitgestellt wird.

Vereinfachte Rechnungen

Eine vereinfachte Mehrwertsteuerrechnung ist zulässig, wenn der Rechnungsbetrag (ohne Steuern) nicht mehr als 150 € beträgt. Bei einer vereinfachten Rechnung kann auf folgende Angaben verzichtet werden:

– Die Umsatzsteuer-ID des/der Verkäufer(s/in)
– Der Verweis auf das Gesetz, das eine Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht einräumt

Vereinfachte Rechnungen dürfen nicht für Leistungen ausgestellt werden, die Unternehmen in anderen EU-Ländern erbracht wurden.

Währung

Rechnungen dürfen in beliebigen Währungen ausgestellt werden. Wenn eine Rechnung nicht in EUR ausgestellt wird, muss der Gesamtbetrag an fälliger Mehrwertsteuer in EUR ausgewiesen werden.

Ausstellungsdatum

Eine Rechnung muss grundsätzlich dann ausgestellt werden, wenn die Waren oder Dienstleistungen erbracht wurden. Rechnungen können aber monatlich ausgestellt werden, wenn im selben Kalendermonat mehrere Leistungen erbracht wurden. Die Rechnung wird dann spätestens am letzten Tag des Monats ausgestellt.

Wenn Waren oder Dienstleistungen für Unternehmen in einem anderen EU-Land geliefert bzw. bereitgestellt wurden, müssen Rechnungen innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Monats, in dem die Leistungen erbracht wurden, ausgestellt werden.

Format von Rechnungen

Rechnungen können mithilfe elektronischer Mittel ausgestellt werden, sofern die Echtheit ihres Ursprungs, die Integrität ihres Inhalts und die Lesbarkeit sichergestellt ist. Die elektronische Rechnungsstellung setzt das Einverständnis des/der Empfänger(s/in) voraus.

Aufbewahrung von Rechnungen

Aus steuerlichen Gründen müssen die Rechnungen sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Im Handelsrecht kann jedoch auch eine längere Aufbewahrungsfrist vorgesehen sein. Die Aufbewahrungspflicht gilt sowohl für eingehende als auch ausgehende Rechnungen.

Elektronische Rechnungsstellung

Frankreich bereitet derzeit die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung vor, die ab 2026 schrittweise umgesetzt werden soll. Der überarbeitete Zeitplan sieht vor, dass alle Unternehmen bis zum 1. September 2026 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen anzunehmen. Ab diesem Datum sind große und mittelgroße Unternehmen („Entreprises de Taille Intermédiaire“, ETI) auch verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Bei kleineren Unternehmen gilt die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab 1. September 2027.

Die französische Regierung beabsichtigte ursprünglich, mit dem „Portail Public de Facturation (PPF)“ ein öffentliches Rechnungsportal bereitzustellen, um den Austausch elektronischer Rechnungen zu ermöglichen. Im Oktober 2024 wurde jedoch bekannt gegeben, dass das PPF keine kostenlose Ausstellung und Annahme von Rechnungen ermöglichen wird. Stattdessen soll es lediglich als Empfänger- und Steuerdatenverzeichnis dienen. Unternehmen müssen für ihre Rechnungsprozesse daher zertifizierte private „Plateformes de Dématérialisation Partenaire“ (PDP) nutzen.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung mit Stripe finden Sie in der Dokumentation. Weitere Informationen zu externen Anbietern aus dem Stripe App Store, die die elektronische Rechnungsstellung unterstützen, finden Sie hier. Um selber Rechnungen zu versenden und Zahlungen anzunehmen, wenden Sie sich an unser Vertriebsteam.

[1] Die Rechtsgrundlage findet sich in § 289-0 bis 289bis des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts).

Stand: 6. Januar 2025. Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Auskunft und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Stripe übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit und Aktualität der enthaltenen Angaben. Wenden Sie sich an einen kompetenten Anwalt oder Steuerberater, der in Ihrem Land zugelassen ist, um sich zu Ihrem konkreten Fall beraten zu lassen.

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