Wenn Sie darüber nachgedacht haben, ein Unternehmen unter Ihrem eigenen Namen zu gründen, ohne Kapital zu beschaffen, könnte ein Einzelunternehmen (entreprise individuelle, EI) die richtige Wahl für Sie sein. Es handelt sich um eine rechtliche Struktur, in der eine einzelne Person unabhängig unter ihrem eigenen Namen arbeitet. Erfahren Sie, wie Sie eine EI in Frankreich gründen und was Sie über diese beliebte Rechtsform für Unternehmer/innen wissen müssen, einschließlich ihres Steuersystems, des Status des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin, Vor- und Nachteile und mehr.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist ein Einzelunternehmen?
- Wer kann ein Einzelunternehmen gründen?
- Wie wird ein Einzelunternehmen gegründet?
- Was ist der Status eines Einzelunternehmers/einer Einzelunternehmerin?
- Wie ist der steuerliche Status von Einzelunternehmen?
- Was sind die Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen?
- Was sind die Unterschiede zwischen EI, EURL und SASU?
Was ist ein Einzelunternehmen?
Die EI ist die einfachste Rechtsform für ein Unternehmen, da sie keine separate juristische Person erfordert. Die EI wird durch den Unternehmer vertreten, bei dem es sich um eine Privatperson handeln muss (d. h. die berufliche Tätigkeit wird in seinem/ihrem Namen ausgeübt).
Mit Ausnahme von reglementierten Tätigkeiten können die meisten kaufmännischen, handwerklichen, landwirtschaftlichen und selbstständigen Berufe im Rahmen einer EI ausgeübt werden. Einzelunternehmer/innen profitieren von schnellen, unabhängigen Entscheidungen, einem vereinfachten Gründungsprozess und einer klaren Trennung zwischen geschäftlichem und persönlichem Vermögen.
Wer kann ein Einzelunternehmen gründen?
Jede/r volljährig/e oder mündige Minderjährige, der/die geschäftsfähig ist, kann eine EI erstellen, einen Rechtsstatus, der auch Kleinstunternehmen umfasst.
Nicht mündige Minderjährige können jedoch nur Ein-Personen-Gesellschaften gründen, wie z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem/einer einzigen Eigentümer/in (EURL) oder die vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem/einer einzigen Aktionär/in (SASU).
Es ist wichtig zu beachten, dass der/die Einzelunternehmer/in in Frankreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sein muss, um eine EI zu eröffnen.
Wie wird ein Einzelunternehmen gegründet?
Es sind nur wenige Schritte erforderlich, um ein EI zu erstellen. Im Gegensatz zur EURL und der SASU muss der Gründer einer EI keine Satzung aufsetzen, Stammkapital schaffen oder eine Gründungsmitteilung in einem Rechtsblatt (journal d'annonces légales oder JAL) veröffentlichen.
Der/die Einzelunternehmer/in muss sich lediglich um die Eintragungsformalitäten kümmern, die über das Portal für Geschäftsformalitäten abgewickelt werden. Der Antrag auf Registrierung muss innerhalb von 15 Tagen nach Gründung des Unternehmens gestellt werden.
Erforderliche Dokumente für die Registrierung
Zu den Dokumenten, die Sie Ihrem Registrierungsantrag beifügen müssen, gehören:
Nachweis der Privatadresse, z. B. Strom-, Gas- oder Wasserrechnung
Identitätsnachweis
Unbedenklichkeitserklärung und eine vom Unternehmer/von der Unternehmerin unterzeichnete Familienbescheinigung
Erklärung der Befreiung von der Pfändung von Immobilien, die nicht der Geschäftstätigkeit zugeordnet sind
Berechtigung zur Ausübung einer reglementierten Tätigkeit (falls zutreffend)
Einen Vertrag über die Unterstützung von Unternehmensprojekten (contrat d'appui au projet d'entreprise, kurz Cape)
Rechnen Sie mit 7 bis 15 Werktagen für die Bearbeitung Ihres Registrierungsantrags. Unvollständige Anträge können diesen Zeitrahmen verzögern.
Registrierungskosten
Die Kosten für die Einrichtung einer EI hängen von der Art des Unternehmens ab:
24,08 € für eine gewerbliche Tätigkeit
45 € für einen Handwerksbetrieb
0 € für selbständige oder landwirtschaftliche Tätigkeiten
Es ist erwähnenswert, dass die Gründung eines Kleinstunternehmens kostenlos ist, unabhängig von Ihrem Unternehmen.
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Was ist der Status eines Einzelunternehmers/einer Einzelunternehmerin?
Ein/e Einzelunternehmer/in ist ein/e Selbstständige/r oder ein/e Nichtangestellte/r (TNS). Sie sind nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden und erhalten kein Gehalt.
Ein TNS ist durch das Sozialversicherungssystem für Selbstständige (sécurité sociale des indépendants, SSI) abgedeckt. SSI zeichnet sich durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge im Vergleich zu denen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und eine einheitliche Steuer- und Sozialversicherungserklärung durch das Cerfa-Formular Nr. 2042 aus.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer/innen werden an die französische Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge (Urssaf) entrichtet und entsprechen etwa 45 % des steuerpflichtigen Einkommens. Weitere Informationen zum TNS-Status finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.
Wie ist der steuerliche Status von Einzelunternehmen?
Standardmäßig unterliegen Einzelunternehmer/innen der Einkommensteuer (IR). Sie werden als gewerbliche und gewerbliche Gewinne (bénéfices industriels et commerciaux oder BIC) besteuert, wenn sie Einzelhändler/innen oder Handwerker/innen sind. Sie werden als gemeinnütziger Gewinn (bénéfices non commerciaux oder BNC) besteuert, wenn sie selbständig erwerbstätig sind.
Je nach Ihrem Jahresumsatz ohne Steuern (chiffre d'affaires annuel hors taxes, CAHT) und der Art Ihres Unternehmens könnten Sie der normalen Steuerregelung, der vereinfachten Steuerregelung oder der Regelung für Kleinstunternehmen unterliegen.
Option für eine Regelung für Kleinstunternehmen
Einzelunternehmer/innen, die der IR unterliegen, können sich für die Regelung für Kleinstunternehmen entscheiden, wenn ihr Umsatz folgende Beträge nicht übersteigt:
77.700 EUR für BIC oder BNC
188.700 € für den Verkauf von Waren, Unterkünften und Speisen (zum Mitnehmen oder vor Ort verzehrt)
Die Kleinstunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmern, einen pauschalen Freibetrag auf ihren Umsatz zu erhalten, der ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert. Außerdem können sie sich für die Umlagemethode der Einkommensteuer entscheiden. Dabei handelt es sich um ein spezielles Steuersystem, bei dem Steuern gezahlt werden, wenn Belege gemacht werden, und zwar basierend auf der genauen Höhe dieser Einnahmen.
Körperschaftsteuer
Alternativ kann sich der/die Einzelunternehmer/in dafür entscheiden, keine IR zu zahlen und stattdessen Körperschaftsteuer (ES) zu zahlen, genau wie eine EURL.
Was sind die Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen?
EI bietet eine Reihe von Vorteilen, darunter:
Ein einfacher und schneller Start
Trennung von Vermögenswerten und Schutz des Privatvermögens
Autonomes Management
Vereinfachte administrative Verpflichtungen
Möglichkeit, das Kleinstunternehmen und die IS zu wählen
Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge als ein/e gleichgestellte/r Vorgesetzte/r
Es gibt jedoch mehrere Nachteile, insbesondere in Bezug auf den sozialversicherungsrechtlichen Schutz für den/die Geschäftsführer/in:
Deckung, die den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung für optimalen Schutz erfordert
Zahlung von Mindestsozialversicherungsbeiträgen, auch wenn TNS keine Entschädigung erhält
Keine Möglichkeit, eine Partnerschaft einzugehen
Was sind die Unterschiede zwischen EI, EURL und SASU?
EURL, SASU und EI sind drei Rechtsformen, die für Personen geeignet sein können, die sich selbstständig machen möchten. Während EI eine selbstständige berufliche Tätigkeit impliziert, erfordern EURL und SASU die Etablierung einer juristischen Person. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.