Was Kleinstunternehmen in Frankreich über die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer („versement libératoire de l'impôt“) wissen müssen

  1. Einführung
  2. Was ist die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  3. Was unterscheidet die traditionelle Besteuerung von der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  4. Welche Sätze gelten für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  5. Muss im Rahmen der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer weiterhin eine jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
  6. Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können?
  7. Welche Vorteile bietet die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  8. Wie entscheiden Sie sich für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  9. Wie können Sie die schuldbefreiende Zahlung der Einkommensteuer beenden?
  10. Wie reichen Sie Ihre Steuererklärung im Rahmen der schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer ein?

Was ist die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer? Ist sie eine gute Wahl für Selbstständige? Woran erkennen Sie, dass Sie sich für diese Sonderregelung entschieden haben? Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es für Kleinstunternehmen? Dieser Artikel beantwortet Ihre Fragen zu den verschiedenen Einkommensteuerregelungen für Kleinstunternehmen und geht auf die Besonderheiten der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer („versement libératoire de l'impôt“) ein. Es wird auch gezeigt, wie Sie die Vorteile dieser Option nutzen können und welche Schritte notwendig sind, um die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  • Was unterscheidet die traditionelle Besteuerung von der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  • Welche Sätze gelten für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  • Muss im Rahmen der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer weiterhin eine jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
  • Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können?
  • Welche Vorteile bietet die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  • Wie entscheiden Sie sich für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?
  • Wie können Sie die schuldbefreiende Zahlung der Einkommensteuer beenden?
  • Wie reichen Sie Ihre Steuererklärung im Rahmen der schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer ein?

Was ist die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?

Die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer („versement libératoire de l'impôt“) ist eine Alternative zur traditionellen Besteuerung für Kleinstunternehmen. Bei dieser Option werden die Steuerzahlungen anhand des genauen Betrags bei Eingang der Einnahmen berechnet. Der dafür geltende Steuersatz richtet sich nach der Haupttätigkeit der bzw. des Selbstständigen oder des Kleinstunternehmens.

Im Rahmen dieser Steuerregelung wird die Einkommensteuer („l'impôt sur le revenu“, IR) monatlich oder vierteljährlich entrichtet – je nach Umsatz des Kleinstunternehmens und der gewählten Häufigkeit – und gleichzeitig mit den Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. Die URSSAF ist die französische Behörde für Sozialversicherungsbeiträge. Sie sorgt für den Einzug der Steuern im Auftrag der Direction générale des Finances publiques.

Was unterscheidet die traditionelle Besteuerung von der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?

Kleinstunternehmen unterliegen automatisch der traditionellen Besteuerung („régime de droit commun“), einer Steuerregelung, die sie zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung unter Verwendung des Formulars 2042 und des dazugehörigen Anhangs, Formular 2042-C-PRO, verpflichtet. Die Formulare für das Jahr 2022 finden Sie über diese Links; die Formulare für das Jahr 2023 sind noch nicht verfügbar.

Unternehmen, die der traditionellen Besteuerung unterliegen, profitieren von einem Steuerabzug auf ihren jährlichen Umsatz vor Steuern, der je nach Art der ausgeübten Tätigkeit variiert:

  • 34 % des Umsatzes für selbstständige Tätigkeiten
  • 50 % für Geschäftsdienstleistungen
  • 71 % für den Verkauf von Waren

Der Abzug reduziert das zu versteuernde Einkommen des Kleinstunternehmens, das dann dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegt.

Hinweis: Der Mindestabzug beträgt 305 €, es sei denn, die Geschäftstätigkeit ist gemischt. In diesem Fall muss der Abzug mindestens 610 € betragen.

Bei der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer wird die Einkommensteuer in regelmäßigen Abständen (monatlich oder vierteljährlich) erklärt und an die URSSAF abgeführt. Der Steuerbetrag wird durch Anwendung des entsprechenden Steuersatzes auf den monatlichen oder vierteljährlichen Vorsteuerumsatz des Unternehmens berechnet.

Welche Sätze gelten für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?

Im Rahmen dieser Sonderregelung variiert der geltende Steuersatz je nach Art der ausgeübten Tätigkeit:

  • 1 % für Tätigkeiten, die den Verkauf von Waren oder die Bereitstellung von Unterkünften (klassifizierte Unterkünfte, Hotelzimmer usw.) beinhalten
  • 1,7 % für gewerbliche oder handwerkliche Dienstleistungen, die unter gewerbliche und geschäftliche Gewinne („bénéfices industriels et commerciaux“, BIC) fallen, sowie für die Vermietung möblierter Objekte
  • 2,2 % für die Erbringung von Dienstleistungen und für selbstständige Tätigkeiten, die unter die nicht kommerziellen Gewinne fallen („bénéfices non commerciaux“, BNC)

Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls in Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit des Unternehmens erhoben:

  • 6 % für die Vermietung von klassifizierten möblierten Unterkünften
  • 12,3 % für den Verkauf von Waren
  • 21,1 % für die Erbringung von Dienstleistungen und selbstständige Tätigkeiten
  • 21,2 % für gewerbliche oder handwerkliche Dienstleistungen und nicht regulierte selbstständige Tätigkeiten

Muss im Rahmen der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer weiterhin eine jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

Auch wenn Sie sich für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer entscheiden, müssen Sie eine jährliche Steuererklärung unter Verwendung des Formulars 2042-C-PRO abgeben. Sie werden jedoch nicht doppelt besteuert: Die Jahreserklärung ermöglicht es dem Finanzamt lediglich, Ihren durchschnittlichen Steuersatz und Ihr Referenzsteuereinkommen („revenu fiscal de référence“, RFR) zu ermitteln.

Sie können das Formular elektronisch im privaten Bereich der Website der Direction générale des Finances publiques ausfüllen. In der Zeile „Micro-entrepreneur (auto-entrepreneur) ayant opté pour le versement libératoire de l'impôt sur le revenu“ müssen Sie Ihren Jahresumsatz angeben. Weitere Informationen zum Ausfüllen des Formulars 2042-C-PRO finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können?

Um die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer in Anspruch nehmen zu können, darf das Referenzsteueraufkommen des vorletzten Jahres (N-2) für alle Personen im steuerpflichtigen Haushalt 26.070 € für eine alleinstehende Person (Familienquotient), 52.140 € für ein Paar (2 Anteile) oder 65.175 € für ein Paar mit einem Kind (2,5 Anteile) nicht übersteigen. Der Betrag erhöht sich für jeden weiteren halben Anteil um 50 %.

Hinweis: Für das Jahr 2024 müssen Sie das Referenzsteuereinkommen für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Darüber hinaus darf der Vorjahresumsatz vor Steuern die für die Kleinstunternehmensregelung geltenden Schwellenwerte nicht überschreiten:

  • 188.700 € für Unternehmen, die Waren verkaufen oder Lebensmittel zum Mitnehmen oder für den Verzehr vor Ort liefern bzw. Unterkünfte bereitstellen
  • 77.700 € für Dienstleister/innen, die unter die Regelung für gewerbliche und geschäftliche Gewinne (BIC) oder nicht-kommerzielle Gewinne (BNC) fallen

Und schließlich müssen Sie sich für das sogenannte „régime microsocial“ entschieden haben: ein vereinfachtes System zur Berechnung und Zahlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge (die im Verhältnis zu Ihrem Umsatz berechnet werden).

Welche Vorteile bietet die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?

Der Hauptvorteil der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer besteht darin, dass Sie Ihre Steuern und Beiträge in Echtzeit und auf der Grundlage Ihres tatsächlichen Einkommens zahlen. Ihre Abzüge werden also über das Jahr verteilt, wodurch Sie für einen effizienten Cashflow sorgen können.

Darüber hinaus sind Ihre Zahlungen vorhersehbar: Auf Ihren Umsatz wird ein fester Satz angewendet, der von der Art Ihrer Tätigkeit abhängt. Diese vereinfachte Berechnungsmethode ist besonders für Kleinstunternehmen attraktiv.

Wie entscheiden Sie sich für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer?

Um sich für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer zu entscheiden, müssen Sie sich lediglich an die URSSAF wenden und auf deren Website spätestens bis zum 30. September einen entsprechenden Antrag stellen. Die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer tritt im folgenden Jahr in Kraft. Wenn Sie ab dem Zeitpunkt der Gründung Ihres Kleinstunternehmens von dieser Regelung profitieren möchten, müssen Sie bis zum letzten Tag des dritten Monats nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit einen Eilantrag bei der zentralen Anlaufstelle für Unternehmensformalitäten stellen.

Wie können Sie die schuldbefreiende Zahlung der Einkommensteuer beenden?

Die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer steht nicht mehr zur Verfügung, sobald Ihr Umsatz oder Ihr Referenzsteuereinkommen die festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Wenn Sie sich für die vereinfachte oder die reguläre Steuerveranlagung entscheiden, fallen Sie außerdem nicht mehr unter das System für Kleinstunternehmen, sodass Sie nicht mehr für die Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer in Frage kommen. Es ist auch möglich, von der Option zur schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer zurückzutreten: Dieser Antrag muss spätestens bis zum 30. September bei der URSSAF gestellt werden, damit er im Folgejahr angewendet werden kann.

Wie reichen Sie Ihre Steuererklärung im Rahmen der schuldbefreienden Zahlung der Einkommensteuer ein?

Sie müssen Ihre Umsatzsteuererklärung online über die Website der URSSAF einreichen, und zwar monatlich oder vierteljährlich, je nachdem, welche Häufigkeit Sie wählen. Die Zahlungen und Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Grundlage Ihres Einkommens berechnet. Wenn Sie keinen Umsatz generiert haben (d. h. Ihr Umsatz ist 0), geben Sie bitte anstelle des Betrags das Wort „néant“ (null) ein.

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