Die Umsatzsteuer-Registrierung in Europa

Erfahren Sie mehr über die Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in EU-Ländern, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz.

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Mit Stripe Tax berechnen, erheben und melden Sie Steuern für weltweite Zahlungen mit nur einer einzigen Integration. So wissen Sie genau, wo Sie sich registrieren müssen, der richtige Steuerbetrag wird automatisch erhoben und Sie haben Zugriff auf alle Unterlagen, um Steuererstattungen zu beantragen.

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  1. Einführung
  2. Umsatzsteueranmeldung in Europa
  3. Registrierung zur USt.-Erhebung in der EU
    1. Zeitpunkt
    2. So beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  4. USt.-Registrierung im Vereinigten Königreich
    1. Zeitpunkt
    2. So beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  5. Registrierung zur umsatzsteuerlichen Erhebung in Norwegen
    1. Zeitpunkt der Registrierung
    2. Registrierung für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  6. USt.-Registrierung in der Schweiz
    1. Zeitpunkt
    2. So beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  7. Wie Stripe bei der Registrierung und Umsatzsteuerkonformität helfen kann

Die Steuerkonformität kann für alle Unternehmen eine Herausforderung darstellen, insbesondere jedoch für europäische Unternehmen. In Europa variieren die geltenden Steuervorschriften je nachdem, ob Sie in einem EU-Mitgliedsland ansässig sind und ob Sie an ein Unternehmen oder eine Privatperson verkaufen.

Umsatzsteueranmeldung in Europa

Zunächst müssen Sie ermitteln, wo Sie die Umsatzsteuer erheben müssen. Ihr nächster Schritt ist die Registrierung bei der entsprechenden Steuerbehörde. Sobald Sie registriert sind, können Sie mit der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer beginnen. Beachten Sie, dass diese Richtlinien für Direktverkäufer gelten. Wenn Sie ausschließlich auf Marktplätzen verkaufen, sollten Sie einen Steuerexperten/eine Steuerexpertin konsultieren, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen, da die Regeln für Marktplatzverkäufer möglicherweise anders sind.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, ab wann Unternehmen sich in EU-Ländern, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz umsatzsteuerpflichtig registrieren müssen. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieses Leitfadens für Unternehmen geschrieben wurde, die Verkäufe außerhalb des eigenen Landes tätigen. Abschließend erfahren Sie, wie Stripe Sie bei der laufenden Steuerkonformität unterstützen kann.

Registrierung zur USt.-Erhebung in der EU

Zeitpunkt

Wenn Sie eine Transaktion durchführen, die in einem anderen EU-Land als dem Ihres Firmensitzes steuerpflichtig ist, müssen Sie sich in der Regel in diesem Land für die USt. registrieren – sofern die Transaktion nicht steuerbefreit ist oder wie die meisten B2B-Transaktionen etwa im Bereich SaaS der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegt. Im EU-Privatkundengeschäft gibt es ein vereinfachtes Registrierungsverfahren, das als „VAT One Stop Shop“ (VAT-OSS) bezeichnet wird und das es ermöglicht, die in anderen EU-Ländern geschuldete USt. in seiner Heimat zu melden.

Ähnliche Regeln gelten für Verkäufer aus Nicht-EU-Ländern. Sie sind verpflichtet, die USt. ab dem ersten steuerpflichtigen Umsatz in der EU zu berechnen, sofern dieser nicht steuerbefreit ist oder der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegt. Nicht-EU-Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an Privatpersonen in mehreren EU-Ländern verkaufen, können sich für den „VAT One Stop Shop“ (VAT OSS) (Nicht EU-Regelung) registrieren. Dies ist bei Warenverkäufen allerdings nicht möglich. Nicht-EU-Unternehmen, die Waren innerhalb der EU verkaufen, müssen sich für den VAT OSS (EU-Regelung) registrieren.

Verkäufer, die Waren für Privatkunden (z. B. im Einzelhandel) mit bis zu 150 € Warenwert je Sendung aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen, können sich für den VAT Import One Stop Shop (VAT IOSS) registrieren. Die Teilnahme an vereinfachten OSS-Programme ist freiwillig.

So beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Zwar können sich Unternehmen auch in jedem Land einzeln registrieren, um die USt. zu erheben. Es ist aber für EU-Unternehmen, die an Privatkunden in mehreren EU-Ländern verkaufen, effizienter, sich für den VAT OSS (EU-Regelung) zu registrieren. Dieses System wurde ins Leben gerufen, um die grenzüberschreitende Einziehung und Entrichtung der USt. in allen EU-Ländern zu vereinfachen. Mit dem VAT OSS (EU-Regelung) müssen Sie sich nicht in jedem EU-Land einzeln registrieren, in das Sie aus der Ferne Waren oder Dienstleistungen verkaufen. EU-Unternehmen müssen sich aber in dem EU-Land für das OSS-Verfahren registrieren, in dem sie niedergelassen sind.

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Bild mit den EU-Ländern, die am OSS-Verfahren teilnehmen

Eine Ausnahme bilden Unternehmen, die in einem EU-Land ansässig sind und Waren und elektronische Dienstleistungen an Einzelpersonen in anderen EU-Ländern verkaufen. Bei solchen B2C-Geschäften sind die Unternehmen möglicherweise zur Erhebung der in ihrem eigenen Land geltenden Umsatzsteuer verpflichtet. Überschreitet der Umsatz aus derartigen B2C-Geschäften jedoch die Schwelle von 10.000 EUR, gilt die im Land des/der Leistungsempfängers/Leistungsempfängerin anzuwendende Umsatzsteuer. Eine Inlandsregistrierung für umsatzsteuerliche Zwecke ist ausreichend, wenn Ihre Verkäufe diesen Schwellenwert nicht überschreiten.

Ein Beispiel: Sie sind in Österreich ansässig und verkaufen digitale Dienstleistungen an Einzelpersonen in Italien. Ihr B2C-Gesamtumsatz aus Waren und Dienstleistungen an Verbraucher/innen liegt unter 10.000 EUR. Sie erheben Ihre Umsatzsteuer folglich zum österreichischen und nicht zum italienischen Satz. In diesem Fall ist eine Inlandsregistrierung für umsatzsteuerliche Zwecke ausreichend. Sobald Sie mit Ihrem B2C-Geschäft die Grenze von 10.000 EUR überschreiten, müssen Sie Umsatzsteuer in Italien erheben.

Nicht-EU-Unternehmen haben bei der Auswahl des Landes, in dem sie ihre Registrierung vornehmen, freie Hand. Vorausgesetzt, dass sie ihre Dienstleistungen an Einzelpersonen in mehreren EU-Ländern verkaufen und sich für das OSS-Verfahren für Nicht-EU-Unternehmen entschieden haben. Die Registrierung von Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU befindliche Waren verkaufen, muss im OSS-Verfahren des EU-Lands erfolgen, in dem der Warentransport beginnt. Die Verkäufer/innen können sich für ein Registrierungsland entscheiden, wenn der Warentransport aus mehreren Ländern erfolgt.

Die Registrierung von EU-Verkäuferinnen und -Verkäufern für das IOSS-Verfahren muss im jeweiligen Ursprungsland vorgenommen werden. Verkäufer/innen außerhalb der EU müssen zur Nutzung des IOSS-Verfahrens einen Vermittler bestimmen, wenn sie sich in einem Land befinden, mit dem die EU keine Vereinbarung über die gegenseitige Unterstützung bei der Rückerstattung der Umsatzsteuer geschlossen hat. Verkäufer/innen mit Unternehmenssitz außerhalb der EU haben freie Hand bei der Wahl eines EU-Mitgliedsstaats für ihre Registrierung, wenn sie sich in einem Land befinden, mit dem die EU eine Vereinbarung über die gegenseitige Unterstützung bei der Rückerstattung der Umsatzsteuer geschlossen hat und sie Verkäufe mit Importwaren aus diesem Land tätigen. In diesem Fall muss kein Vermittler zur Nutzung des IOSS-Verfahrens bestimmt werden. Tätigen Verkäufer/innen jedoch Verkäufe mit Importwaren aus anderen Ländern, ist ein Vermittler zur Nutzung des IOSS-Verfahrens erforderlich.

Bei Überschreitung einer Steuergrenze in der EU und möglicherweise drohenden Bußgeldern und Steuernachforderungen sollten Sie eine/n Steuerexperten/Steuerexpertin kontaktieren. Nach der Registrierung können Sie Umsatzsteuer erheben. Die Erhebung der Umsatzsteuer darf erst nach ordnungsgemäßem Abschluss der Registrierung erfolgen.

USt.-Registrierung im Vereinigten Königreich

Zeitpunkt

Unternehmen, die Verkäufe im Vereinigte Königreich tätigen möchten, müssen sich dort innerhalb von 30 Tagen nach der ersten steuerpflichtigen Transaktion in diesem Land registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn Sie begründeten Anlass zur Annahme haben, dass Sie in den nächsten 30 Tagen einen steuerpflichtigen Umsatz erzielen werden.

Steuerpflichtig sind alle Verkäufe im Vereinigten Königreich, die weder von der Umsatzsteuer befreit sind noch der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegen (bei denen also der Kunde die Umsatzsteuer abführt). Steuerpflichtig sind auch jene Transaktionen, die für Mehrwertsteuerzwecke zum Nullsatz besteuert werden.

Wenn Sie beispielsweise in den USA ansässig sind und digitale Dienstleistungen in das Vereinigte Königreich verkaufen, müssen Sie sich im Vereinigten Königreich registrieren, sobald Sie Grund zu der Annahme haben, dass jemand aus dem Vereinigten Königreich Ihre Dienstleistungen erwerben wird. Wenn tatsächlich jemand aus dem Vereinigten Königreich Ihre digitalen Dienstleistungen kauft, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf registrieren. Wenn Sie allerdings im Vereinigten Königreich nur an Firmenkunden verkaufen, müssen Sie sich nicht registrieren, da derartige Verkäufe der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) unterliegen und somit im Sinne der britischen Umsatzsteuer nicht steuerpflichtig sind.

Unternehmen, die (z. B. im Einzelhandel) an Privatkunden Waren verkaufen, die aus dem Ausland in Sendungen mit max. 135 GBP Warenwert importiert werden, müssen die britische USt. erheben und sich für die Erhebung der Umsatzsteuer registrieren.

Beim Verkauf geringwertiger importierter Waren an Firmenkunden muss der Verkäufer keine USt. berechnen, wenn der Käufer ein britisches Unternehmen ist und seine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben hat.

So beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Seit dem Brexit gibt es im Vereinigten Königreich ein vom EU VAT OSS abgetrenntes Registrierungsverfahren. Unternehmen können sich in diesem Onlineportal für die USt.-Erhebung im Vereinigten Königreich registrieren. Im Vereinigten Königreich gibt es keine vereinfachten Registrierungsverfahren für ausländische Verkäufer.

Wenn Sie einen Steuerfreibetrag im Vereinigten Königreich überschritten haben und Bußgelder und Steuernachzahlungen befürchten, sollten Sie sich von einem Steuerexperten beraten lassen. Sobald Sie registriert sind, können Sie USt. einziehen. Vorher sollten Sie das aber auf keinen Fall tun.

Registrierung zur umsatzsteuerlichen Erhebung in Norwegen

Zeitpunkt der Registrierung

Sie müssen eine Registrierung vornehmen, sobald Ihre steuerpflichtigen Verkäufe in Norwegen 50.000 NOK in einem Zeitraum von zwölf Monaten erreichen, sie außerhalb von Norwegen ansässig sind und Produkte bzw. Dienstleistungen an Kundschaft in Norwegen verkaufen. Verkäufe mit einer Umkehrung der Steuerschuld (hauptsächlich bei B2B-Verkäufen) werden für diesen Betrag nicht berücksichtigt. In diesen Fällen sind die Kund/innen für die Ausweisung der Umsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung verantwortlich.

Registrierung für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können ihre Registrierung direkt bei den norwegischen Steuerbehörden vornehmen. Unternehmen mit Sitz außerhalb des EWR müssen für Umsatzsteuerzwecke einen norwegischen Vermittler ernennen. Dies ist aber nur dann erforderlich, wenn sie die vereinfachte Registrierung (Umsatzsteuerverfahren für E-Commerce; VOEC) nicht nutzen, die Unternehmen mit B2C-Verkäufen von digitalen Dienstleistungen und geringwertigen Waren (weniger als 3.000 NOK) zur Verfügung steht. Ausländische Unternehmen können die Registrierung für VOEC über dieses Online-Portal vornehmen.

Ein Beispiel: Sie sind in den USA ansässig und verkaufen digitale Dienstleistungen an Kundschaft in Norwegen. Sie haben den Grenzwert innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten (von Februar letzten Jahres bis Januar des aktuellen Jahres) überschritten und müssen sich folglich in Norwegen registrieren. Es ist jedoch keine Registrierung erforderlich, wenn Sie ausschließlich digitale Dienstleistungen an norwegische Unternehmen verkaufen. Diese Dienstleistungen unterliegen der Umkehrung der Steuerschuld.

Bei Überschreitung einer Steuergrenze in Norwegen und möglicherweise drohenden Bußgeldern und Steuernachforderungen sollten Sie eine/n Steuerexperten/Steuerexpertin kontaktieren. Nach der Registrierung können Sie Umsatzsteuer erheben. Die Erhebung der Umsatzsteuer darf erst nach ordnungsgemäßem Abschluss der Registrierung erfolgen.

USt.-Registrierung in der Schweiz

Zeitpunkt

Wenn Sie außerhalb der Schweiz ansässig sind und Ihr weltweiter Gesamtumsatz 100.000 CHF übersteigt oder in den nächsten 12 Monaten überschreiten wird, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach der ersten steuerpflichtigen Transaktion in der Schweiz anmelden. Diese Meldepflicht entfällt, wenn:

  • Sie nur an Schweizer Firmenkunden verkaufen und die Verkäufe in der Schweiz der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) unterliegen
  • Sie in der Schweiz nur steuerbefreite Dienstleistungen anbieten

In der Schweiz gelten Sonderregeln für die Einfuhr geringwertiger Sendungen. Als geringwertige Sendungen gelten Waren mit einem Wert (inkl. Versandkosten) von weniger als 62 CHF, die dem normalen Steuersatz von 8,1 % unterliegen, und Waren mit einem Wert von weniger als 193 CHF, die dem ermäßigten Steuersatz von 2,6 % unterliegen. Wenn ein Verkäufer mit Sitz außerhalb der Schweiz mehr als 100.000 CHF Umsatz mit geringwertigen Sendungen erzielt, verlagert sich der Lieferort in die Schweiz, er muss sich für die USt. registrieren und diese auf alle Verkäufe erheben und entrichten.

So beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Es gibt kein vereinfachtes Verfahren der USt.-Registrierung für Nichtansässige. Nichtansässige Verkäufer müssen daher einen Steuervertreter einsetzen und ggf. eine Bankbürgschaft vorlegen. Die Onlineregistrierung ist hier möglich. Wenn Sie sich online registrieren, müssen Sie Ihren Steuervertreter angeben.

Wenn Sie einen Steuerfreibetrag in der Schweiz überschritten haben und Bußgelder und Steuernachzahlungen befürchten, sollten Sie sich von einem Steuerexperten beraten lassen. Sobald Sie registriert sind, können Sie USt. einziehen. Vorher sollten Sie das aber auf keinen Fall tun.

Wie Stripe bei der Registrierung und Umsatzsteuerkonformität helfen kann

Es ist kompliziert zu bestimmen, wo Sie zur Zahlung von Sales Tax verpflichtet sind und sich registrieren lassen müssen. Stripe Tax hilft Ihnen, Ihre Verpflichtungen zu überwachen, und benachrichtigt Sie, wenn Sie einen Sales Tax-Schwellenwert auf der Grundlage Ihrer Stripe-Transaktionen überschreiten.

Und dabei unterstützt Sie Stripe Tax:

  • Ermittlung steuerlicher Melde- und Erhebungspflichten: Anhand Ihrer Stripe-Transaktionen wird ermittelt, wo Sie zur Steuerabfuhr verpflichtet sind. Nach Ihrer Anmeldung können Sie ganz unkompliziert weitere Bundesstaaten und Länder hinzufügen. Sie können mit der Steuererhebung beginnen, indem Sie Ihrer bestehenden Stripe-Integration eine Codezeile hinzufügen oder die Steuererhebung zu den codefreien Produkten von Stripe, wie z. B. Invoicing, mit einem Klick auf eine Schaltfläche hinzufügen.
  • Steuerliche Registrierung: Stripe Tax bietet Links zu den Websites, auf denen Sie sich registrieren können, sobald Sie den Schwellenwert für die Steuerregistrierung überschreiten. Darüber hinaus unterstützt Stripe Tax mehrere Registrierungstypen, einschließlich Import One-Stop-Shop (IOSS).
  • Automatischer Steuereinzug: Stripe Tax berechnet und erhebt automatisch den korrekten Steuerbetrag – ganz gleich, welches Produkt Sie anbieten und wo Sie tätig sind. Stripe Tax unterstützt unzählige Produkte und Dienstleistungen und kennt alle aktuellen Steuervorschriften und Steuersätze.
  • Vereinfachte Steuererklärung und -abführung: Mit unseren vertrauenswürdigen globalen Partnern profitieren Nutzer/innen von einer nahtlosen Erfahrung, die eine Verbindung zu Ihren Stripe-Transaktionsdaten herstellt. Unsere Partner überlassen die Verwaltung Ihrer Einreichungen, damit Sie sich ganz auf Ihr Unternehmenswachstum konzentrieren können.

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