Die Verbrauchssteuer ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen und im Alltag besonders häufig. Der japanische Verbrauchssteuersatz wurde im Oktober 2019 auf 10 % angehoben.
Die meisten Unternehmenstransaktionen in Japan unterliegen der Verbrauchssteuer unabhängig davon, ob es sich um Kapitalgesellschaften oder Einzelunternehmen handelt.
Dieser Artikel enthält grundlegende Informationen zur Verbrauchssteuer und erläutert Hintergründe, Steuererhöhung und Steuerabwicklung.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Hintergrund der Verbrauchssteuer und ihrer Erhöhung auf 10 %
- Ablauf vor der Verbrauchssteuerzahlung
- Handhabung der Verbrauchssteuer
Hintergrund der Verbrauchssteuer und ihrer Erhöhung auf 10 %
Die Verbrauchssteuersätze sind im Laufe der Zeit gestiegen. Die Verbrauchssteuer wurde eingeführt, um das soziale Sicherungssystem etwa in den Bereichen medizinische Versorgung und Fürsorge zu finanzieren, da die Geburtenrate in Japan sinkt und die Bevölkerung immer schneller altert. Seit der Einführung der Verbrauchssteuer sind die Sozialversicherungskosten immer weiter gestiegen, was wiederum zur Anhebung des Verbrauchssteuersatzes geführt hat.
Das japanische Finanzministerium stellt fest, dass die Verbrauchssteuer „als stabile Einnahmequelle für das soziale Sicherungssystem geeignet ist, da sie nicht ausschließlich einzelne Generationen wie z. B. die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter belastet, die Steuereinnahmen kaum von wirtschaftlichen Veränderungen und anderen Faktoren abhängen und sie für die Wirtschaftstätigkeit neutral ist.“
Wann wurde der Verbrauchssteuersatz auf 10 % erhöht?
Die japanische Verbrauchssteuer wurde im April 1989 zunächst mit einem Steuersatz von 3 % eingeführt. Im April 1997 wurde sie dann auf 5 %, im April 2014 auf 8 % und im Oktober 2019 auf 10 % angehoben.
Mit der Einführung des Verbrauchssteuersatzes von 10 % wurde das erste Steuerermäßigungssystem Japans eingeführt, um die Belastung von Verbrauchergruppen mit niedrigem Einkommen zu verringern. So liegt der Steuersatz bei bestimmten Artikeln weiterhin bei 8 %.
Artikel mit ermäßigtem Steuersatz sind vor allem Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, jedoch keine Handelswaren. Bitte beachten Sie daher, dass nicht alle Artikel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Artikel mit Verbrauchssteuerermäßigung
- Lebensmittel und Getränke (ausgenommen Pharmazeutika, arzneimittelähnliche Produkte, Alkohol, Gastronomie und Catering usw.)
- Abonnements für Zeitungen, die mindestens zweimal pro Woche erscheinen (ausgenommen Zeitungen, die an Bahnhöfen, in Bedarfsartikelgeschäften usw. gekauft werden)
Ein konkretes Datum für das Ende der Steuerermäßigung wurde bislang nicht festgelegt. Es gibt derzeit auch keine Pläne, den Verbrauchssteuersatz für alle Waren und Dienstleistungen auf 10 % anzuheben. Daher gelten zumindest bis zur nächsten Steuerreform die beiden Sätze von 8 % und 10 %.
Unterschiedliche Verbrauchssteuersätze je nach Vertrag
Die Anhebung der Verbrauchssteuersätze wirkt sich erheblich auf Durchschnittsverbraucher und viele Unternehmen aus. Vor und nach der Anhebung auf 10 % im Jahr 2019 sind verschiedene Szenarien im Privat- und Firmenkundengeschäft zu beobachten. Hier einige Fälle, in denen je nach Vertrag unterschiedliche Verbrauchssteuersätze gelten. Sie sind als Beispiele zu verstehen, auf die Sie bei künftigen Steuerreformen achten sollten.
Szenario 1
Bei Bauverträgen über Umbauten oder Renovierungsarbeiten gilt der Steuersatz von 8 %, sofern der Vertrag vor der Erhöhung der Verbrauchssteuer abgeschlossen wurde – selbst wenn die Fertigstellung erst nach der Steuererhöhung erfolgt ist. Daher ist bei Bauverträgen zu beachten, dass der Steuersatz vom Vertragsdatum abhängt.Szenario 2
Anders als bei Bauverträgen richtet sich der Verbrauchssteuersatz beim Autokauf nach dem Zulassungsdatum und nicht nach dem Vertragsdatum. Wurde der Vertrag also vor der Erhöhung der Verbrauchssteuer unterzeichnet, erfolgten Zulassung und Auslieferung des Fahrzeugs jedoch erst nach der Erhöhung, sind 10 % Verbrauchssteuer zu zahlen.
Ablauf vor der Verbrauchssteuerzahlung
Produkte durchlaufen verschiedene Schritte bis sie in den Verkauf gelangen, darunter die Herstellung von Ausgangsstoffen, Vertrieb und Auslieferung.
Die Verbrauchssteuer wird auf jedem dieser Schritte bis zur endgültigen Verkaufsform erhoben. Das System ist jedoch so konzipiert, dass eine doppelte oder dreifache Zahlung der Verbrauchssteuer verhindert wird (siehe Artikel zur Kaufsteuergutschrift).
Konkret handelt es sich bei der Differenz zwischen der Verbrauchssteuer beim endgültigen Kauf und der Verbrauchssteuer auf den vorgelagerten Verfahrensstufen um indirekte Steuern, die vom jeweiligen Unternehmen an das Finanzamt abgeführt werden.
Beispielrechnung
Der Einfachheit halber werden hier 10 % Verbrauchssteuern angenommen.
Um ein Produkt für 10.000 ¥ (Verbrauchssteuer: 1.000 Yen) verkaufen zu können, erwirbt ein Unternehmen Materialien im Wert von 6.000 Yen (Verbrauchssteuer: 600 Yen) von einem Lieferanten:
1.000 Yen Verbrauchssteuer auf das verkaufte Produkt - 600 Yen Verbrauchssteuer auf den Materialkauf = 400 Yen Verbrauchssteuer, die das Unternehmen an das Finanzamt zahlt
Der Materiallieferant zahlt 600 Yen Verbrauchssteuer an das Finanzamt für die vom Unternehmen gekauften Materialien. Das Unternehmen selbst zahlt 400 Yen an das Finanzamt. Der Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der Verbrauchssteuer für gekaufte Materialien und der beim endgültigen Verkauf erhaltenen Verbrauchssteuer.
Eine Kundin kauft das Produkt für 10.000 Yen (Verbrauchssteuer: 1.000 Yen), das aus den zuvor gekauften Materialien hergestellt worden ist.
Somit gehen die 1.000 Yen Verbrauchssteuer, die sie beim Kauf zahlt, an das verkaufende Unternehmen. Alle beteiligten Unternehmen, darunter auch der Materiallieferant, müssen dann ihre jeweiligen Steuern abführen.
Handhabung der Verbrauchssteuer
Die Verbrauchssteuer im Zusammenhang mit der im Oktober 2019 begonnenen Steuererhöhung auf 10 % wurde bereits erläutert.
Die Verbrauchssteuer hat erhebliche Auswirkungen auf den Alltag. Auch Steuererhöhungen infolge von Gesetzesreformen und systemischen Veränderungen sind für viele Menschen von Bedeutung, da sie sich auf die Rechnungslegung der Unternehmen und die Existenzgrundlage der Haushalte auswirken. Daher ist es ratsam, Ihr Wissen über Verbrauchssteuern regelmäßig zu kontrollieren und auf Veränderungen flexibel zu reagieren.
Erwägen Sie zudem die Nutzung automatischer Funktionen zur Steuerberechnung und einer Buchhaltungssoftware, die an verschiedene Anforderungen angepasst werden kann. So kann Stripe Tax automatisch den korrekten Steuersatz von 8 % oder 10 % für verschiedene Produkte ermitteln und anwenden. So kann die Steuerabwicklung aller elektronischen Transaktionen automatisiert werden, um die entsprechenden Backoffice-Abläufe zu rationalisieren.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.