Der Markt für digitale Plattformen verzeichnet ein rasantes Wachstum. Gemäß Daten des Europäischen Rats hat sich der Umsatz in diesem Sektor zwischen 2016 und 2020 fast verfünffacht und ist von etwa 3 Milliarden € auf 14 Milliarden € gestiegen. Schätzungen zufolge ist der meiste Umsatz hierbei auf Liefer- und Taxidienste zurückzuführen. Die europäische DAC7-Richtlinie (Direktive zur Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit) passt in diesen Kontext. Sie zielt darauf ab, Steuerhinterziehung in einem Sektor zu bekämpfen, in dem viele Einkommensquellen nicht gemeldet werden, und erweitert die Verpflichtung zum Melden und Kommunizieren von Steuerinformationen auf digitale Plattformen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die DAC7-Richtlinie ist, wer ihr unterliegt und was sie für Online-Unternehmen bedeutet.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist DAC7?
- Ziele der DAC7-Richtlinie
- Wie funktioniert DAC7 in Italien und was bedeutet es für Online-Unternehmen?
- DAC7-Bußgelder
Was ist DAC7?
DAC7 ist die neue europäische Richtlinie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung bei E-Commerce-Unternehmen, die die administrative Zusammenarbeit im Bereich Steuern verbessern soll. Die Richtlinie (EU) 2021/514 (die sogenannte „DAC7“-Richtlinie) des Europäischen Rats ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. In Italien beinhaltet sie auch eine Reihe von Ergänzungen, die am 26. März 2023 mit dem italienischen Gesetzesdekret 32/2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurden.
Die DAC7-Richtlinie wurde aufgrund der zunehmenden Anzahl an Einzelpersonen und Unternehmen eingeführt, die Waren und Dienstleistungen online über digitale Plattformen verkaufen. Häufig unterlassen es Unternehmen, ihr Einkommen durch Online-Plattformen zu melden oder die zugehörigen Steuern zu zahlen, insbesondere bei Plattformen, die im Ausland betrieben werden. Dadurch gehen Steuereinnahmen verloren und E-Commerce-Unternehmen erhalten einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber traditionellen Unternehmen. Laut Schätzungen der Europäischen Kommission generiert das durch die DAC7-Richtlinie eingeführte Verfahren etwa 30 Milliarden € zusätzliche Steuereinnahmen in der Europäischen Union.
Ziele der DAC7-Richtlinie
Die DAC7-Richtlinie zielt auf digitale Plattformen ab. Hierbei bezieht sich der Begriff „Plattform“ auf jede für Kundinnen und Kunden zugängliche Software, einschließlich Websites und mobiler Apps, die bei der Ausübung einer Geschäftstätigkeit gegen Vergütung als Schnittstelle zu den Kundinnen und Kunden dient. Dazu gehören unter anderem die folgenden Geschäftstätigkeiten:
- Immobilienvermietung oder -verpachtung, inklusive Wohngebäude und gewerbliche Immobilien sowie alle anderen Immobilien und Parkplätze
- Persönliche Dienstleistungen
- Verkauf von Waren
- Vermietung jedweder Transportmittel
Die Richtlinie erlegt Betreibern von digitalen Plattformen in Italien – oder in einigen Fällen in anderen Ländern – die Verpflichtung auf, bestimmte Steuerdaten über ein DAC7-spezifisches Formular an die italienische Steuerbehörde weiterzuleiten. Anhand dieser Daten kann die Steuerverwaltung steuerpflichtige Personen identifizieren, die kein Einkommen aus digitalen Plattformen gemeldet haben.
Beachten Sie, dass nicht alle genannten Geschäftstätigkeiten für diesen Zweck als relevant gelten. In den folgenden Fällen sind Plattformbetreiber von der Meldepflicht hinsichtlich der Kontodaten von Verkäuferinnen oder Verkäufern befreit:
- Die Konten haben weniger als 30 Transaktionen pro Jahr abgewickelt.
- Die Konten haben Zahlungen im Wert von weniger als 2.000 € pro Jahr erhalten.
Wie funktioniert DAC7 in Italien und was bedeutet es für Online-Unternehmen?
Welche Daten müssen Sie melden?
Im Rahmen der DAC7-Richtlinie müssen meldepflichtige Betreiber digitaler Plattformen in Italien seit dem 1. Januar 2023 bestimmte Daten zu den Verkäuferinnen und Verkäufern auf ihrer Plattform erfassen und prüfen. Dabei kommt es auf den Verkäufertyp an: natürliche oder juristische Person. Für natürliche Personen müssen Betreiber die folgenden Daten erfassen:
- Vor- und Nachname
- Hauptadresse
- Steuercode der Verkäufer/innen (falls verfügbar), mit Angabe des EU-Mitgliedstaats, in dem der Code ausgestellt wurde, und Geburtsort der Verkäufer/innen, falls kein Steuercode vergeben wurde
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Verkäufer/innen, sofern verfügbar
- Geburtsdatum
Für juristische Personen müssen Betreiber die folgenden Informationen im DAC7-Formular übermitteln:
- Unternehmensname
- Offizieller Hauptsitz
- Steuercode des Verkäuferunternehmens (falls verfügbar), mit Angabe des EU-Mitgliedstaats, in dem der Code ausgestellt wurde
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäuferunternehmens, sofern verfügbar
- Handelsregisternummer
- Das Vorhandensein einer permanenten Niederlassung, von der aus das Unternehmen relevante Tätigkeiten in der Europäischen Union ausübt (falls verfügbar), mit Angabe des jeweiligen EU-Mitgliedstaats
In Italien müssen Unternehmen gemäß der DAC7-Richtlinie zusätzlich zu den oben genannten Daten auch weitere Informationen sammeln und an die Steuerbehörde melden. Dazu gehören unter anderem die folgenden Informationen: die Identifizierung des Finanzkontos und alle weiteren Informationen finanzieller Art, wenn sie dem Plattformbetreiber bekannt sind, die pro Quartal des Meldezeitraums bezahlte oder gutgeschriebene Gesamtsumme sowie die Anzahl der relevanten Aktivitäten bezüglich des bezahlten oder gutgeschriebenen Betrags, alle Gebühren, Provisionen oder Steuern, die von der Plattform einbehalten oder berechnet wurden (Meldepflicht für jedes Quartal des Meldezeitraums). Bei Immobilienvermietungen müssen Betreiber gegebenenfalls die Grundbuchdaten und die Gesamtanzahl der Miettage für jede Immobilie während des Meldezeitraums erheben.
Die italienische Steuerbehörde hat eine Liste mit FAQs zusammengestellt, um häufige Fragen von Plattformbetreibern zu beantworten und deren Einhaltung der DAC7-Richtlinie zu erleichtern.
So erheben Sie Daten
In der Praxis ist der Plattformbetreiber für die Umsetzung der DAC7-Richtlinie verantwortlich. Er muss eine unilaterale Klausel in die Vertragskonditionen aufnehmen, der Verkäufer/innen beim Registrieren bei der betreffenden Plattform zustimmen müssen. Zum Einhalten der DAC7-Richtlinie müssen Verkäufer/innen das Know-Your-Customer(KYC)-Formular ausfüllen, damit der Plattformbetreiber die Identität der Kundinnen und Kunden verifizieren kann.
Wenn Verkäufer/innen ihr Profil auf einer digitalen Plattform vor dem 1. Januar 2023 eingerichtet haben, erhalten sie eine E-Mail vom Plattformbetreiber mit dem auszufüllenden DAC7-Formular. Wenn Verkäufer/innen jedoch ein neues Konto auf der digitalen Plattform eröffnen, beinhaltet der Vertrag bereits die DAC7-Klausel mit der Aufforderung, das KYC-Formular beim Registrieren bei der betreffenden Plattform auszufüllen. Hier müssen Sie, wie gesagt, die Daten nur dann an die italienische Steuerbehörde weiterleiten, wenn die Tätigkeit die oben genannten Grenzen zur steuerlichen Meldepflicht überschreitet.
Steuerliche Zusammenarbeit zwischen Ländern
Eines der Hauptziele der DAC7-Richtlinie ist der Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten. Wenn der Betreiber einer digitalen Plattform, die in mehreren Ländern betrieben wird, bei einem EU-Mitgliedstaat registriert ist, muss er die Informationen an die Steuerbehörde dieses Landes senden. Je nach Wohnort der einzelnen Verkäufer/innen übermittelt die Steuerbehörde des betreffenden Landes die Daten wiederum automatisch an die Steuerbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Beispiel: Ein italienisches Unternehmen verkauft mindestens 30 Artikel auf eBay und stellt mindestens 2.000 € in Rechnung. In diesem Fall übermittelt die E-Commerce-Plattform das Einkommen des Unternehmens an die deutsche Steuerbehörde (da dort der registrierte Standort von eBay liegt). Daraufhin sendet die deutsche Steuerbehörde die Daten an die italienische Steuerbehörde. Anschließend vergleicht die italienische Steuerbehörde die aus Deutschland erhaltenen Daten mit der Steuererklärung des Unternehmens. Wenn die Daten nicht übereinstimmen, wird eine Untersuchung eingeleitet.
DAC7-Bußgelder
Wenn meldepflichtige Plattformbetreiber die erforderlichen Daten nicht spätestens zum 31. Dezember jedes Jahres (für das Jahr 2024 wurde die Frist auf den 15. Februar verlängert) bei der italienischen Steuerbehörde einreichen, wird ihnen ein Bußgeld zwischen 3.000 € und 31.500 € auferlegt, bzw. zwischen 1.000 € und 10.500 € für unvollständige oder falsche Informationen.
Wenn Verkäufer/innen die gemäß DAC7 erforderlichen Informationen nach zwei Erinnerungen ab der ersten Aufforderung immer noch nicht angeben, kann der Plattformbetreiber das Verkäuferkonto nach 60 Tagen schließen und eine erneute Registrierung verhindern. Er kann auch einen an Verkäufer/innen fälligen Betrag einbehalten, bis diese die angeforderten Informationen angeben.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.