Was ist ein Yagō (Handelsname)? Wie sich ein/e Einzelunternehmer/in entscheiden kann und was sie bzw. er wissen muss

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  1. Einführung
  2. Was ist ein Yagō?
    1. Brauchen Sie einen Yagō?
    2. Vorteile und Nachteile
  3. So wählen Sie einen Yagō aus, einige Beispiele
    1. Beispiele
  4. Wörter, die in einem Yagō nicht verwendet werden dürfen, und rechtliche Vorbehalte
    1. Bestehender und ähnlicher Yagō
  5. So melden Sie einen Yagō an
  6. FAQ
  7. So verwenden Sie einen Yagō effektiv

Yagō (屋号) ist ein Handelsname, der von einer Einzelunternehmerin oder einem Einzelunternehmer, auch Freiberuflerinnen und Freiberuflern, für die Durchführung von Geschäften verwendet wird. Formulare wie Steuererklärungen und Meldungen zur Geschäftseröffnung verfügen über ein entsprechendes Eingabefeld. Der Yagō eines Einzelunternehmens wird als ähnlich wie der Firmenname eines Unternehmens, der Shōgō (商号), angesehen. Im Gegensatz zu Unternehmen sind Einzelunternehmen jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, einen Yagō zu registrieren.

Die Entscheidung, einen Yagō zu führen oder nicht, bleibt jedem Einzelunternehmen selbst überlassen. Ein Yagō kann jedoch von Vorteil sein (z. B. bei der Werbung für Ihr Unternehmen) und lässt sich in verschiedenen geschäftlichen Kontexten einsetzen. Um Ihnen ein tieferes Verständnis des Yagō zu vermitteln, wird in diesem Artikel erörtert, wie Sie einen Yagō auswählen, worauf Sie achten müssen und wie die Registrierung abläuft.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist ein Yagō?
  • So wählen Sie einen Yagō aus, einige Beispiele
  • Wörter, die in einem Yagō nicht verwendet werden dürfen, und rechtliche Vorbehalte
  • So melden Sie einen Yagō an
  • FAQ
  • So verwenden Sie einen Yagō effektiv

Was ist ein Yagō?

Yagō ist, wie bereits erwähnt, ein Handelsname für Einzelunternehmen. Laut der Website der Nationalen Steuerbehörde wird Yagō als „ein Handelsname, der von einem Einzelunternehmen verwendet wird“ bezeichnet. Da es nicht notwendig ist, einen Yagō bei einem Legal Affairs Bureau anzumelden, können Sie Ihre Geschäfte auch ohne einen Yagō abwickeln. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch später einen solchen erstellen und ihn sogar nachträglich ändern.

Der historische Kontext für die Definition eines Yagō geht auf die Edo-Periode zurück, als Nachnamen für alle außer Samurais nicht erlaubt waren. Für Kaufleute und Bauern, die ein Gewerbe betrieben, war dies äußerst ungünstig, sodass es üblich wurde, dass jeder Haushalt seinen eigenen Namen trug. Später folgten die Kabuki-Schauspieler dem Beispiel der Kaufleute und begannen ebenfalls, Yagō zu verwenden. Daher werden Yagō in Japan schon seit langer Zeit verwendet.

Ebenso können heutzutage Einzelunternehmer/innen ihr Geschäft mit einem Yagō leichter ausbauen, als dies bei der Verwendung ihres echten Namens der Fall ist. Sie können sich Yagō als eine Art Wegweiser vorstellen, der in der Geschäftswelt verwendet wird. Um ihn effektiv nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst darüber im Klaren sein, warum Sie einen solchen haben sollten.

Brauchen Sie einen Yagō?

Es ist möglich, auf einen Yagō zu verzichten. Dies gilt vor allem für Freiberufler/innen, die für ihre geschäftlichen Aktivitäten keinen solchen benötigen. Für manche Freiberufler/innen kann ein Yagō jedoch von Vorteil sein, um ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen und ihre Geschäftsmöglichkeiten zu erweitern, ähnlich wie der Firmenname eines Unternehmens.

Ein Yagō kann zum Beispiel für die folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen des Yagō
  • Visitenkarten
  • Verträge, Kostenvoranschläge, Rechnungen und Belege
  • Logo-Design für Dienstleistungen oder Produkte
  • Werbung durch Schilder, Flyer, Plakate usw.
  • Blogs, Websites und soziale Medien

Die Verwendung eines Yagō trägt nicht nur dazu bei, Ihr Unternehmen bekannter zu machen, sondern ermöglicht es Ihnen auch, Bankkonten zu eröffnen, die auf den Namen Ihres Yagō lauten. So lassen sich Ihre Finanzgeschäfte vereinfachen und optimieren.

Vorteile und Nachteile

Vorteile

Wie eingangs erwähnt, hat ein Yagō Vorteile, wie beispielsweise eine einfachere Buchführung, eine direkte Bewerbung der Geschäftsaktivitäten und eine höhere soziale Glaubwürdigkeit und Anerkennung. Zu den weiteren Vorteilen gehören:

  • Professionelles Erscheinungsbild
    Mit einem Yagō können Sie Ihr privates und geschäftliches Bankgeschäft trennen. So können Sie eine Grenze zwischen Ihrem Berufs- und Privatleben ziehen und eine professionellere Mentalität und einen professionelleren Auftritt erreichen.

  • Sicherheit
    Durch die Verwendung eines Yagō anstelle Ihres echten Namens können Sie Ihre persönlichen Daten (einschließlich privater Konten in sozialen Medien) und Ihr Privatleben vertraulich halten.

  • Gründung
    Wenn Sie Ihr Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt gründen, können Sie das Yagō als Shōgō (Firmenname) verwenden, ohne eine wesentliche Namensänderung vorzunehmen. Auf diese Weise können neue Kunden/Kundinnen bereits vor der Gründung Ihres Unternehmens nach Ihren Geschäftserfolgen suchen und sich darüber informieren. (Es gibt spezifischere Regeln für Shōgō, einschließlich zulässiger Symbole, doch wenn diese Regeln befolgt werden, kann das Yagō so wie es ist verwendet werden.)

Nachteile

  • Hoher Zeitaufwand
    Ein Nachteil eines Yagō ist der Zeitaufwand für seine Erstellung und Anmeldung – und die Möglichkeit, ihn auf halbem Weg oder zu einem späteren Zeitpunkt ändern zu müssen.

  • Rechtmäßigkeit
    Ein weiterer Nachteil ist, dass er keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt. Wenn also jemand anderes ein sehr ähnliches Yagō verwendet und es zu Streitfällen kommt, können Sie keine Rechte an Ihrem eigenen Yagō geltend machen (dies wird später in „Wörter, die in einem Yagō nicht verwendet werden dürfen, und rechtliche Vorbehalte“ näher erläutert. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Yagō rechtsverbindlich ist und für Ihre alleinige Verwendung gilt, müssen Sie ihn als Shōgō anmelden.

So wählen Sie einen Yagō aus, einige Beispiele

Ein Yagō kann im Allgemeinen frei gewählt werden und kann Hiragana, Katakana, Kanji, Zahlen und Buchstaben des Alphabets enthalten. Die Verwendung von Symbolen ist jedoch auf die folgenden sechs Arten beschränkt: Komma (,), Punkt (.), Bindestrich (-), kaufmännisches Und (&), mittlerer Punkt (・) und Apostroph (').

Die wichtigsten Faktoren bei der Auswahl eines Yagō sind Verständlichkeit, Einfachheit und Einprägsamkeit. Idealerweise sollte er auch Wörter enthalten, die den Typ des Unternehmens oder der Branche hervorheben, damit man auf einen Blick erkennen kann, welche Art von Dienstleistung angeboten wird. Wenn die Vermarktung Ihres Unternehmens wichtig ist, sollten Sie einen Namen wählen, der online und in den sozialen Medien leicht zu finden ist und sich nicht mit anderen Yagō deckt.

Allerdings sollten Sie Namen vermeiden, die sich Kunden/Kundinnen nur schwer merken können, und solche, die Fachbegriffe verwenden, die im Allgemeinen nicht bekannt sind. Auch die Aufnahme von Wörtern mit Katakana und Buchstaben aus dem Alphabet, die kompliziert oder schwer auszusprechen oder zu lesen sind, ist nicht unbedingt sinnvoll. Den Kunden/Kundinnen könnte nicht klar sein, worin Ihre Geschäftstätigkeit besteht, und es wäre möglich, dass sie deshalb zurückschrecken. Zudem könnte es schwieriger sein, Ihr Unternehmen online zu finden. Um diese Probleme zu vermeiden, wählen Sie Ihren Yagō sorgfältig aus und bedenken Sie dabei, welche Rolle und welchen Zweck er für Ihr Unternehmen erfüllen soll.

Beispiele

Im Folgenden erhalten Sie Beispiele für Yagō nach Berufsgruppen, die Ihnen bei der Entscheidung für Ihren eigenen Yagō helfen können:

  • Engineering
    Engineering-Unternehmen verwenden oft englische und Katakana-Wörter, um ein innovatives Image zu vermitteln. Außerdem ist die Einbindung von Kanji zur Unterscheidung von anderen Yagō ebenfalls eine mögliche Strategie.
    Beispiele: XYZ Tech (〇〇テック), ABC Solutions (〇〇ソリューションズ), XYZ Systems (〇〇システム), ABC Workshop (〇〇工房) usw.

  • Design
    Wörter, die den Eindruck von Produktivität und Kreativität erwecken, sind Standard.
    Beispiele: XYZ Studio (〇〇スタジオ), ABC Creative (〇〇クリエイティブ), XYZ Graphics (〇〇グラフィック) usw.

  • Geschäft
    Denken Sie über einen Yagō nach, der Ihren Kunden/Kundinnen hilft, Ihre Dienstleistungen und Ihre Geschäftstätigkeit leicht zu verstehen, ganz gleich, ob Sie online tätig sind oder ein stationäres Geschäft führen. Wenn die Art des Geschäfts nicht ohne weiteres erkennbar ist, können Sie eine untergeordnete Beschreibung wie „Fachgeschäft“ (専門店) hinzufügen, um Ihr Geschäft ansprechender zu gestalten.
    Beispiele: XYZ Bücher (〇〇堂), Café ABC (カフェ〇〇), XYZ Restaurant (〇〇食堂), ABC Shop (〇〇ショップ) usw.

  • Klinik und Büro
    Für Kliniken und Büros, die sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert haben, kann die Einbeziehung regionaler Merkmale und geschäftlicher Inhalte in den Yagō den Patienten/Patientinnen und Kunden/Kundinnen sofort Zuverlässigkeit und Kompetenz vermitteln.
    Beispiele: [Nam der Region] + [Fachgebiet] + Klinik (地域名+専門分野+クリニック), [Name der Region] + XYZ Designbüro (地域名+〇〇設計事務所), XYZ Buchhaltungsbüro (〇〇会計事務所) usw.

Freiberufler/innen, die ihr Unternehmen gründen, können außerdem ihren eigenen Namen in ihrem Yagō verwenden. Der Verzicht auf die Verwendung von persönlichen Namen erhöht jedoch die Glaubwürdigkeit.

Bisher haben wir erörtert, wie man einen Yagō auswählt und haben einige Beispiele kennengelernt. Allerdings gibt es noch weitere Punkte, die bei der Auswahl eines Yagō für ein Einzelunternehmen zu beachten sind.

Wörter, die in einem Yagō nicht verwendet werden dürfen, und rechtliche Vorbehalte

Sie müssen wissen, dass es bestimmte „verbotene Wörter“ gibt, die bei der Wahl eines Yagō nicht verwendet werden dürfen. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, einen Namen zu verwenden, der fälschlicherweise für eine Kapitalgesellschaft gehalten werden könnte, wenn Sie ein Einzelunternehmen sind.

Wörter, die nur verwendet werden dürfen, wenn Ihr Unternehmen eine eingetragene Firma ist:

  • Inc. (株式会社), Unternehmen (会社), Kapitalgesellschaft (法人 or コーポレーション), Stiftung/Verein mit Rechtspersönlichkeit (社団法人), Co. Ltd usw.

Wörter, die nicht verwendet werden können, da sie bestimmte regulierte Branchen einschließen:

  • Bank (銀行), Kreditgenossenschaft (信用金庫), Wertpapiere (証券) usw.

Bestehender und ähnlicher Yagō

Sie können einen Yagō verwenden, das bereits von jemand anderem angemeldet wurde oder das ähnlich ist, doch sollten Sie Ihr Yagō von einem solchen unterscheiden, um mögliche rechtliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Auch wenn eine gewisse Ähnlichkeit unvermeidlich ist, kann die Verwechslung mit demselben Unternehmen, einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen zu Problemen führen, wie zum Beispiel:

  • Nicht in den Top-Suchergebnissen online angezeigt zu werden
  • Rufschädigung, wenn ein Unternehmen mit demselben Handelsnamen dafür bekannt wird, Probleme verursacht zu haben
  • Eine Klage wegen Markenrechtsverletzung und möglichen Schadensersatzes für die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Namens, selbst wenn diese Verwendung unbeabsichtigt war

Es ist wichtig, diese Punkte zu beachten und mögliche Probleme zu vermeiden, wenn Sie damit rechnen, dass Ihr Yagō immer bekannter wird. Insbesondere beim dritten Punkt sollten Sie sicherstellen, dass sich Ihr Yagō nicht mit einer eingetragenen Marke überschneidet, um rechtliche Probleme zu verhindern. Beachten Sie, dass Yagō für Einzelunternehmen – die nicht registriert werden müssen (im Gegensatz zu den Handelsnamen von Kapitalgesellschaften) – nicht über die Website der Nationalen Steuerbehörde überprüft werden können. Es ist daher ratsam, vorher online zu recherchieren, ob derselbe oder ein ähnlicher Yagō bereits verwendet wird.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zur Vermeidung rechtlicher Risiken können Sie rechtsgültige Firmennamen über die Nationale Steuerbehörde Website zur Veröffentlichung von Firmennummern oder das Justizministerium Online-Suchdienst für Registrierungsinformationen prüfen. Um nach Marken zu suchen, können Sie auch die Ressourcen der Behörden nutzen, z. B. die Plattform für Patentinformationen des Japanischen Patentamts.

So melden Sie einen Yagō an

Nachdem Sie Ihren Yagō unter Berücksichtigung der erwähnten Beispiele und Vorbehalte ausgewählt haben, besteht der nächste Schritt in der Anmeldung des Yagō, wenn Sie sich dafür entscheiden.

Die Anmeldung eines Yagō ist viel einfacher als die Registrierung eines Shōgō.* Tragen Sie Ihr Yagō einfach in das dafür vorgesehene Feld auf dem Meldeformular für die Eröffnung eines Unternehmens (開業届) ein (Meldeformular für die Eröffnung/Schließung eines Einzelunternehmens, oder 個人事業の開業・廃業等届出書) und reichen es bei einem Finanzamt ein. Die Anmeldung ist ganz einfach und kostenlos. Ihr angemeldeter Yagō wird keiner Prüfung unterzogen, Sie müssen also nicht auf die Bearbeitung des Formulars zur Anmeldung der Geschäftseröffnung warten. Außerdem können Sie Ihren Yagō bereits vor dem Absenden dieses Formulars benutzen.

Weitere Informationen zur Meldung der Eröffnung/Schließung eines Einzelunternehmens erhalten Sie auf der Website der Nationalen Steuerbehörde.

*Für die Registrierung eines Shōgō ist eine 30.000 ¥-Steuermarke erforderlich.

FAQ

Nachstehend haben wir einige häufig gestellte Fragen zum Yagō für Sie zusammengestellt:

  • F: Wann sollte ich einen Yagō wählen?
    A: Wie bereits erwähnt, können Sie einen Yagō anmelden, wenn Sie das Formular zur Anmeldung einer Geschäftseröffnung bei dem für Ihren Geschäftssitz zuständigen Finanzamt einreichen. Sie können das Yagō-Feld jedoch auch leer lassen und das Formular ist dann trotzdem gültig. Sie können einen Yagō auch erst nach Einreichung des Meldeformulars wählen.

  • F: Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Yagō ändern möchte?
    A: Wenn Sie Ihr Yagō ändern möchten, tragen Sie den neuen Yagō einfach in Ihrer jährlichen Steuererklärung ein, wie etwa in der Steuererklärung, Erklärung über Einnahmen und Ausgaben oder Finanzaufstellung für die blaue Steuererklärung. Sie können das Formular zur Meldung der Geschäftseröffnung auch erneut bei einem Finanzamt einreichen.

  • F: Kann ich meinen Yagō so oft ändern, wie ich möchte?
    A: Sie können Ihren Yagō jederzeit und so oft wie nötig ändern. Allerdings kann der häufige Wechsel Ihres Yagō zu Unannehmlichkeiten für Finanzinstitute und Kunden/Kundinnen führen und möglicherweise auch Ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigen. Bleiben Sie daher so lange bei Ihrem Yagō, bis es notwendig wird, ihn zu ändern. In diesem Fall sollten Sie umgehend das Änderungsverfahren befolgen.

  • F: Kann ich mehrere Yagō anmelden?
    A: Sie können mehr als einen Yagō zur gleichen Zeit verwenden. Wenn Sie beispielsweise ein Lebensmittelgeschäft und ein Café führen, die unterschiedliche Namen haben, können Sie jeden Geschäftsnamen als eigenen Yagō verwenden und so getrennte Yagō für die jeweiligen Geschäftsaktivitäten verwenden. Für die Anmeldung müssen Sie für jedes Unternehmen ein separates Formular für die Meldung der Geschäftseröffnung erstellen und dieses beim Finanzamt einreichen. Sie können sich auch dafür entscheiden, einen Yagō für Ihre wichtigste Einkommensquelle anzumelden und das oder die anderen Geschäfte zu betreiben, ohne deren Yagō anzumelden.

  • F: Muss ich in meiner Steuererklärung einen Yagō angeben?
    A: Es gibt zwar ein Feld für Ihren Yagō auf dem Steuererklärungsformular, aber es ist optional. Wenn Sie einen Yagō gleichzeitig mit Ihrer Steuererklärung anmelden möchten, können Sie Ihren Yagō auf dem Formular Ihrer Steuererklärung angeben.

So verwenden Sie einen Yagō effektiv

In diesem Artikel haben wir den Yagō für Einzelunternehmen vorgestellt. Im Vergleich zum Shōgō unterliegt er weniger Regeln und kann relativ einfach angemeldet werden. Wie schon erwähnt, hat ein Yagō seine eigenen Vor- und Nachteile.

Die Anmeldung und die breite Verwendung des Namens im Geschäftsleben erhöht Ihre Glaubwürdigkeit und macht Ihr Unternehmen für viele Menschen erkennbarer, was wiederum sein Potenzial erweitert. Darüber hinaus können Freiberufler/innen und andere Einzelunternehmer/innen – egal ob sie gerade erst ihre Tätigkeit aufgenommen haben oder bereits im Geschäft sind – feststellen, dass ein Yagō ihnen zusätzliche Motivation beim Erreichen ihrer beruflichen Ziele gibt.

Um die Vorteile voll auszuschöpfen, müssen Sie sich aber auch der möglichen Nachteile bewusst sein und ihn mit Bedacht einsetzen. Was sich als Yagō eignet, hängt von der Individualität der Inhaberin oder des Inhabers und ihrem bzw. seinem Geschäftsfeld ab. Achten Sie daher darauf, dass Sie Ihren Yagō sorgfältig auswählen.

Stripe bietet eine Vielzahl von Funktionen und Tools, um die Zahlungsanforderungen von Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern flexibel zu erfüllen. Stripe unterstützt außerdem eine Vielzahl von Zahlungsmethoden, darunter Kreditkarten, Konbini-Zahlungen, Digital Wallets und Banküberweisungen. Dies bietet Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern mehr Komfort und hilft ihnen, ihre Geschäfte reibungslos zu führen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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