Laut dem Global Entrepreneurship Monitor (GEM) Spanien-Bericht 2025–2026 stammten nur 5 % der Finanzmittel für im Jahr 2025 in Spanien gestartete unternehmerische Projekte aus staatlichen Fördermitteln; darüber hinaus wurden 31 % dieser Projekte mit einem Kapital zwischen 9.001 € und 30.000 € gestartet. Während die finanzielle Unterstützung in den frühesten Phasen von Start-ups im Allgemeinen bescheiden ist, steigen die Beträge in späteren Phasen deutlich an – insbesondere, wenn das Start-up exponentiell skaliert.
Derzeit gibt es zahlreiche Fördermittel, um die frühen Phasen von Start-ups sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu unterstützen. In diesem Leitfaden analysieren wir die für Start-ups verfügbaren Fördermittel, um Ihnen dabei zu helfen, diejenigen zu finden, die für Ihre Situation nützlich sein könnten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sowohl die nationale Regierung als auch die Mehrheit der autonomen Gemeinschaften bieten Fördermittel für Start-ups in Höhe von 3.000 € bis 325.000 € an.
- In Spanien werden Förderfähigkeit, Fristen und Bedingungen von Fördermitteln für Start-ups in erster Linie durch zwei Regelwerke bestimmt: das Start-up-Gesetz (Startup Law) und das Allgemeine Subventionsgesetz (General Subsidies Act).
- Die von Enisa ausgestellte Start-up-Zertifizierung verschafft Start-ups Zugang zu den steuerlichen Vorteilen des Start-up-Gesetzes und ist eine häufige Voraussetzung für verschiedene Fördermittel.
Wichtige Zuschüsse für Start-ups in Spanien
Sowohl die allgemeine Staatsverwaltung als auch die verschiedenen autonomen Gemeinschaften bieten in Zusammenarbeit mit mehreren öffentlichen Einrichtungen Zuschüsse für Start-ups an. Darüber hinaus ist es in den meisten Fällen möglich, mehrere dieser Zuschüsse zu kombinieren, um die von Ihrem Start-up benötigten Ausgaben und Investitionen so weit wie möglich zu decken.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der nützlichsten nationalen und regionalen Zuschüsse, damit Sie diejenigen beantragen können, die am besten zu Ihren Anforderungen passen:
Nationale Zuschüsse für Start-ups in Spanien
Zwischen 2024 und 2025 ist die Anzahl der Start-ups nach Angaben des Nationalen Forums für aufstrebende Unternehmen um fast 40 % gestiegen. Um den Erfolg des Start-up-Ökosystems weiter zu fördern, bietet die spanische Regierung verschiedene Zuschüsse an. Hier sind einige der attraktivsten:
NEOTEC-Programm
Dies ist ein Programm des Zentrums für technologische Entwicklung und Innovation (CDTI), das die Gründung von Start-ups fördert, deren Geschäftsaktivitäten auf neuen Technologien basieren. Sie könnten beispielsweise von diesen Zuschüssen profitieren, wenn Sie sich entscheiden, ein Unternehmen in Spanien zu eröffnen, das digitale Produkte auf der Grundlage eigener Technologie verkauft – wie beispielsweise von Grund auf neu entwickelte Software.
Mit einem Gesamtbudget von über 20 Millionen Euro bot die NEOTEC-Ausschreibung 2026 begünstigten Start-ups nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 250.000 € (70 % des förderfähigen Budgets des Projekts) – ein Betrag, der auf 325.000 € und 85 % des förderfähigen Budgets steigen könnte, wenn mindestens eine Person mit Doktortitel als Mitarbeiter/in eingestellt wird.
Torres-Quevedo-Zuschüsse
Die staatliche Forschungsagentur bietet Zuschüsse an, um die Einstellung von Personen mit Doktortitel durch Start-ups und andere Unternehmen für einen Zeitraum von drei Jahren zu erleichtern. Auf diese Weise verfügen Start-ups über die erforderliche finanzielle Kapazität, um talentierte Fachkräfte an Bord zu holen, die in der Lage sind, einen soliden Forschungs- und Entwicklungsplan (F&E) umzusetzen.
Die Torres-Quevedo-Zuschüsse verfolgen ein doppeltes Ziel: die Karrieren hochqualifizierter technischer Fachkräfte voranzutreiben und die Innovationskapazität aufstrebender Unternehmen zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden in der jüngsten Ausschreibung mehr als 20 Millionen Euro für Zuschüsse an Start-ups und andere Unternehmen bereitgestellt. Die Zuschussbeträge zur Kofinanzierung der Einstellung von technischem Personal variieren je nach Gehalt, beruflichem Projekt und Art der Geschäftseinheit.
Digital Kit-Programm
Dies ist ein Programm zur digitalen Transformation für Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie selbstständige Fachkräfte, das etablierten Unternehmen dabei hilft, den Schritt zur Digitalisierung ihrer Abläufe zu gehen. Wenn Sie beispielsweise proprietäre Technologie entwickelt haben, die Sie an einem physischen Standort verkaufen, können Sie das Digital Kit nutzen, um einen Online-Shop zu erstellen und Kundinnen und Kunden im ganzen Land zu erreichen.
Mit dem Ziel, so viel Unterstützung wie möglich zu bieten, wurde Anfang 2026 die Verordnung TDF/39/2026 veröffentlicht, die den Antragszeitraum verlängert, indem die Frist für die Beantragung dieses Zuschusses aufgehoben wurde. Daher werden die Ausschreibungen fortgesetzt, bis das verfügbare Budget von 3,067 Milliarden Euro ausgeschöpft ist.
Nach den neuesten Zahlen der Regierung wurden 858.000 Zuschüsse gewährt, die Unternehmen in 92 % der Gemeinden Spaniens zugutekommen.
Regionale Zuschüsse für Start-ups in Spanien
Jede autonome Gemeinschaft bietet spezifische Unterstützung für Start-ups, von Zuschüssen bis hin zu Inkubations- oder Beschleunigungsprogrammen, wie z. B. Andalucía Open Future. Aus diesem Grund empfehlen wir, das Plataforma PYME-Suchtool für öffentliche Beihilfen und Anreize zu verwenden, um alle für Ihre Situation relevanten Zuschüsse zu finden. Als Beispiel haben wir einige der interessantesten Optionen zusammengestellt:
Andalusien: RETECH-Zuschüsse
Das Programm der Territorialen Netzwerke für technologische Spezialisierung (RETECH) bietet andalusischen Start-ups, die jünger als sieben Jahre sind, finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zwischen 10.000 € und 30.000 €. Um diese Finanzierung für Start-ups in Andalusien zu erhalten, muss ein Start-up innovative, eigene Lösungen entwickeln.
Aragonien: TechFabLab-Initiative
Über die TechFabLab-Initiative subventioniert das aragonesische Entwicklungsinstitut (IAF) einen Mindestaufwand von 20.000 € für Start-ups, die die Mittel für die Entwicklung eines innovativen Projekts einsetzen.
Mit dieser öffentlichen Finanzierung verfolgt das IAF mehrere Ziele: die betriebliche Effizienz von Start-ups zu steigern, sie widerstandsfähiger gegenüber Herausforderungen zu machen, die Einstellung von Mitarbeitenden zu fördern und zur Expansion der Wirtschaft Aragoniens beizutragen.
Fürstentum Asturien: Start in Asturias-Programm
Die asturische Agentur für Wissenschaft, geschäftliche Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Sekuens) betreibt das Start in Asturias-Programm, das die Gründung und Einführung von Start-ups mit Projekten fördert, die auf neuen Technologien basieren. Zu diesem Zweck werden Zuschüsse in Höhe von 20.000 € bis 100.000 € vergeben.
Wenn das Start-up neu gegründet wurde und seinen Sitz im Fürstentum Asturien hat, kann es diese Finanzierung zur Deckung von Anfangskosten verwenden, wie etwa für den Kauf von Materialien, den Erwerb digitaler Vermögenswerte, die Einstellung von technischem Personal und den Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmens.
Kanarische Inseln: STARS-Programm
Das STARS-Programm bietet Zuschüsse zur Deckung aller förderfähigen Ausgaben. Diese öffentlichen Zuschüsse im Bereich von 25.000 € bis 120.000 € werden im Voraus ausgezahlt, ohne dass Garantien, wie etwa Bürgschaften, gestellt werden müssen.
Für Zuschüsse aus dem STARS-Programm kommen Start-ups infrage, die neu gegründet wurden oder sich in der Konsolidierungsphase befinden und einen Teil ihrer Geschäftstätigkeit auf disruptive Innovation stützen – das heißt, sie entwickeln bahnbrechende Produkte oder Dienstleistungen, die einen bedeutenden Wandel in ihrer Branche vorantreiben.
Kastilien und León: ESA BIC-Zuschüsse (Business Incubation Centre der Europäischen Weltraumorganisation)
In Kastilien und León befindet sich ESA BIC, ein in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) entwickelter Inkubator für Luft- und Raumfahrt-Start-ups. Um von dieser Finanzierung zu profitieren, die bis zu 60.000 € betragen kann, darf das Start-up vor nicht mehr als fünf Jahren gegründet worden sein, und das Projekt muss ein erhebliches Wachstumspotenzial aufweisen. Darüber hinaus muss das Unternehmen seinen Sitz in Kastilien und León haben.
Katalonien: Startup Capital-Zuschüsse
Startup Capital ist ein öffentliches Zuschussprogramm, das bis zu 100.000 € der Kosten subventioniert, die mit der Gründung eines Technologie-Start-ups verbunden sind.
Um sich für diese Zuschüsse zu qualifizieren, muss das Start-up über eine eigene proprietäre Technologie verfügen. Mehr als 100 katalanische Start-ups haben bereits von den Startup Capital-Zuschüssen profitiert.
Autonome Stadt Ceuta: FEDER-Programm (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
Im Rahmen des FEDER-Programms für Ceuta, das bis 2027 in Kraft bleibt, vergibt der Regierungsrat Zuschüsse für die Gründung und Modernisierung innovativer Geschäftsprojekte, unter der Voraussetzung, dass sie innerhalb der autonomen Stadt tätig sind. Im Jahr 2025 wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 650.000 € ausgeschüttet.
Diese Zuschüsse kamen nicht nur Start-ups zugute, sondern auch etablierten Unternehmen, die bei Wachstum, Expansion und der Erschließung internationaler Märkte unterstützt wurden.
Autonome Stadt Melilla: iMelilla-Zuschüsse
Im Rahmen der iMelilla-Initiative vergibt die Generaldirektion für technologische Innovation Zuschüsse mit Höchstbeträgen, die je nach Entwicklungsphase des Start-ups variieren; diese Zuschüsse stehen Start-ups zur Verfügung, die bereits in Melilla ansässig sind oder planen, sich in Kürze dort niederzulassen. Noch nicht gegründete Start-ups können öffentliche Fördermittel von bis zu 6.000 € erhalten, während bereits aktive Start-ups mit nachweisbarem Wachstumspotenzial bis zu 57.000 € erhalten können.
Diese Zuschüsse decken zahlreiche förderfähige Ausgaben ab, wie unter anderem die Anmietung von Büroflächen in Melilla, die Einstellung von Personal für die Arbeit an Teilen des Projekts oder die Beauftragung von Anbietern von Software-as-a-Service (Saas).
Autonome Gemeinschaft Madrid: Zuschüsse der Linie 3
Die Linie 3 der Start-up-Zuschüsse der Autonomen Gemeinschaft Madrid richtet sich an aufstrebende Unternehmen, die auf die RIS3 (Strategie für intelligente Spezialisierung in Forschung und Innovation) ausgerichtet sind, die darauf abzielt, das regionale Wachstum in Schlüsselbereichen wie technologischer Innovation, Nachhaltigkeit, digitaler Transformation sowie Sozial- und Gesundheitswesen zu fördern.
Die Autonome Gemeinschaft Madrid zielt darauf ab, die industriellen oder technologischen Risiken zu minimieren, die mit der Entwicklung und Konsolidierung innovativer Projekte verbunden sind; zu diesem Zweck stellt sie diese und andere regionale Zuschüsse für Start-ups bereit, die seit mindestens fünf Jahren tätig sind.
Valencianische Gemeinschaft: Early-Stage-Zuschüsse für Start-ups
València Innovation Capital ist ein Programm des Stadtrats, das regelmäßig Aufforderungen zur Einreichung von Zuschussanträgen veröffentlicht. Eines der wichtigsten Zuschussprogramme für Start-ups in Valencia ist Early Stage, das sich an aufstrebende Unternehmen in frühen Wachstumsphasen richtet.
Die Early-Stage-Zuschüsse ab einem Mindestbetrag von 25.000 € decken alle förderfähigen Ausgaben ab, die für Start-ups mit nachgewiesenem Potenzial für Wachstum und Etablierung in ihrer Branche erforderlich sind – insbesondere im Technologiesektor mit hoher Wertschöpfung. Die Mittel können beispielsweise zur Deckung der Kosten verwendet werden, die mit der Expansion eines Unternehmens über Spanien hinaus verbunden sind.
Galicien: IG408G-Zuschüsse
Das Galicische Institut für Wirtschaftsförderung (IGAPE) bietet IG408G-Zuschüsse an, die sich an galicische Start-ups richten, die seit weniger als fünf Jahren tätig sind oder eine Niederlassung in Galicien haben.
Die IG408G-Zuschüsse decken förderfähige Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vollständig ab – einschließlich der Vermögenswerte, in die das Start-up investiert, vorausgesetzt, das Unternehmen behält diese für mindestens zwei Jahre.
La Rioja: ADER-Zuschüsse
Die Wirtschaftsförderungsagentur von La Rioja (ADER) vergibt Zuschüsse an technologiebasierte Start-ups, die von einem Standort in La Rioja aus operieren, sowie Zuschüsse für junge Unternehmerinnen und Unternehmer.
Auf diese Weise möchte die ADER ihr Hauptziel erreichen: Start-ups für La Rioja zu gewinnen, um die Vorteile zu nutzen, die die Region bietet, wie etwa ihr Netzwerk von Mentorinnen und Mentoren für Gründerinnen und Gründer von Start-ups, die Nachhaltigkeit der Region sowie ihre Fortschritte bei der Digitalisierung.
Baskenland: Hazten+-Programm
Hazten+ ist ein Förderprogramm der baskischen Wirtschaftsförderungsagentur, das darauf abzielt, Hindernisse für das Wachstum von Start-ups zu verringern. Die Zuschüsse können bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben (wie etwa die Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen des Start-ups oder die Einstellung hochtalentierter Fachkräfte) decken, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € pro Projekt.
Voraussetzungen für den Erhalt der Start-up-Zertifizierung in Spanien
Bei der Beantragung einer Start-up-Förderung variieren die Anforderungen – wie das maximale Alter des Start-ups – je nach spezifischem Zuschuss und Ausschreibung. Obwohl nicht alle Förderungen für Start-ups die von Enisa (einer öffentlichen Einrichtung des Ministeriums für Industrie und Tourismus) ausgestellte Zertifizierung als aufstrebendes Unternehmen erfordern, ermöglicht der Erhalt dieser Zertifizierung einem Unternehmen, seinen Status als Start-up nachzuweisen und Zugang zu den steuerlichen und unternehmerischen Vorteilen des Start-up-Gesetzes zu erhalten. Um eine Start-up-Zertifizierung zu erhalten, muss Ihr Unternehmen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Es muss in Spanien niedergelassen sein, sei es durch einen eingetragenen Sitz, einen Hauptsitz oder eine Betriebsstätte auf spanischem Staatsgebiet.
- Es muss ein neu gegründetes Unternehmen sein oder seit weniger als fünf Jahren bestehen. (Dieser Schwellenwert verlängert sich auf sieben Jahre für Start-ups im Energie-, Industrie- oder Biotechnologiesektor, für solche mit proprietärer Technologie, die vollständig in Spanien entwickelt wurde, oder für solche, die in aufstrebenden Sektoren tätig sind.)
- Es muss von Grund auf neu oder durch die Umstrukturierung anderer Unternehmen gegründet worden sein, die sich ebenfalls als aufstrebende Unternehmen qualifizieren.
- Es muss ein innovatives und skalierbares Projekt haben – das heißt, eines, das sich von der Konkurrenz abhebt und eine hohe Wahrscheinlichkeit für exponentielles Wachstum aufweist.
- Es darf keine Aktivitäten ausüben, die der Umwelt erheblichen Schaden zufügen.
- Es muss nachweisen, dass mindestens 60 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen in Spanien formalisierten Arbeitsvertrag haben.
- Es darf einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Es darf weder Dividenden ausschütten noch an der Börse notiert sein.
- Gründerinnen und Gründer oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer müssen mit ihren Zahlungen an die Steuerbehörde und die Sozialversicherung auf dem neuesten Stand sein. Darüber hinaus dürfen sie keine einschlägigen Vorstrafen – wie etwa wegen Finanzdelikten oder Korruption – aufweisen oder vom Erhalt von Zuschüssen öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen sein. Personen, die 5 % oder mehr des Aktienkapitals halten, dürfen keine Verstöße gegen diese Regeln aufweisen.
Regulierung von Fördermitteln für Start-ups in Spanien
Das Gesetz zur Förderung des Ökosystems für aufstrebende Unternehmen (auch bekannt als Start-up-Gesetz) und das Allgemeine Subventionsgesetz sind die beiden wichtigsten Rechtsvorschriften für Fördermittel für Start-ups in Spanien. Wir haben eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen erstellt:
Lockerung der Anforderungen für Bankgarantien
Einige Formen der staatlichen Finanzierung erfordern die Bereitstellung von Sicherheiten, wie etwa Bankbürgschaften, was manchmal übermäßig anspruchsvoll sein kann. Das Start-up-Gesetz ermöglicht eine Reduzierung dieser Sicherheiten, vorausgesetzt, das begünstigte Start-up stimmt einer proportionalen Kürzung des Förderbetrags zu.
Um beispielsweise ein finanzielles Fördermittel in Höhe von 50.000 € zu erhalten, verlangt die Bewilligungsbehörde, dass das Unternehmen eine Bankgarantie in Höhe von 50 % des Betrags (25.000 €) stellt; das Unternehmen kann jedoch nur 20 % der erforderlichen Garantie (5.000 €) aufbringen. In diesem Fall wird das Fördermittel im selben Verhältnis gekürzt: Das Unternehmen erhält 10.000 € anstelle der ursprünglichen 50.000 €.
Um sich für eine Reduzierung der Garantieanforderungen zu qualifizieren, darf das Start-up aus den letzten fünf Geschäftsjahren keine ausstehenden Schulden bei der öffentlichen Verwaltung haben und darf keinem Verfahren zur Rückzahlung früherer Fördermittel unterzogen worden sein.
Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen
Das Start-up-Gesetz stellt sicher, dass aktuelle Informationen über Fördermittel für Start-ups in Spanien an den Service-Stellen für Unternehmerinnen und Unternehmer (PAEs) und beim Nationalen Büro für Unternehmertum (ONE-Plattform) veröffentlicht werden.
Einhaltung der Zahlungsfristen für Lieferanten
Wenn Fördermittel für Start-ups 30.000 € übersteigen, muss das Start-up in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Subventionsgesetz die Einhaltung der Zahlungsfristen für Lieferanten in Spanien nachweisen.
Rückzahlung im Falle der Nichteinhaltung von Bedingungen
Das Allgemeine Subventionsgesetz schreibt vor, dass das begünstigte Start-up die Förderung zurückzahlen muss, wenn es die Bedingungen der Finanzierung nicht erfüllt – wie etwa das Verfehlen der Projektziele oder der unzureichende Nachweis von Ausgaben.
Häufige Fehler bei der Beantragung und Nutzung von Förderungen für Start-ups in Spanien
Aufgrund mangelnder Erfahrung, Anleitung oder Beratung machen Gründerinnen und Gründer von Start-ups oft bestimmte Fehler. Sehen wir uns die häufigsten an, damit Sie sie vermeiden können:
Zu späte Antragstellung
Die Beantragung öffentlicher Fördermittel für ein Start-up erfordert die Einreichung einer großen Menge an Dokumenten, was es manchmal extrem schwierig machen kann, alles rechtzeitig einzureichen.
Wie im GEM Spain Report 2025–2026 angemerkt, bewerten Expertinnen und Experten Regierungsmaßnahmen zum Abbau bürokratischer Hürden mit nur 3,8 von 10. Aus diesem Grund ist es ratsam, mit dem Antragsprozess zu beginnen, sobald die Ausschreibung veröffentlicht wird.
Einreichung des Antrags bei Zahlungsrückständen
Es kommt häufig vor, dass Gründerinnen und Gründer von Start-ups, sei es aus Unwissenheit oder einfachem Versehen, es versäumen, vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen einzureichen, oder mit bestimmten Steuerzahlungen für Selbstständige in Spanien, wie dem monatlichen Sozialversicherungsbeitrag, in Rückstand geraten. Wie in Artikel 13 des Allgemeinen Subventionsgesetzes festgelegt, können sich Personen, die ihren Steuer- oder Sozialversicherungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, nicht als Begünstigte qualifizieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine gewährte und aktive Stundung dieser Steuern als Nachweis über die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen dienen kann; daher ist es ratsam, vor Einreichung Ihres Antrags eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.
Fehlender Businessplan
Vergabestellen von Zuschüssen verlangen in der Regel einen Businessplan, der zeigt, dass das Start-up rentabel und skalierbar ist. Bei der Entwicklung eines überzeugenden Businessplans ist es ratsam, eine Marktforschung durchzuführen, um die Nachfrage zu ermitteln und die Konkurrenz zu analysieren, um eine wettbewerbsfähige Preisstrategie zu entwickeln.
In einigen Fällen ist es notwendig, einen Umsatzplan zu entwickeln, der die Strategien skizziert, um die von Ihnen identifizierte Marktchance in eine Gewinnquelle zu verwandeln.
Nichtbeachtung von Benachrichtigungen
Es ist wichtig, die Benachrichtigungen zu prüfen, die Sie von der öffentlichen Verwaltung erhalten, um sie innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist zu bearbeiten. Wie in Gesetz 39/2015 vorgeschrieben, gilt eine elektronische Benachrichtigung als abgelehnt, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Kalendertagen darauf zugreifen.
Wenn eine Einrichtung Sie auffordert, Ihren Antrag zu ändern (z. B. um eine von Enisa ausgestellte Start-up-Zertifizierung beizufügen), beträgt die gesetzliche Frist außerdem 10 Werktage. Wenn Sie dieser Anforderung nicht nachkommen, gilt Ihr Antrag durch ausdrücklichen Beschluss als zurückgezogen.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einigen Ausschreibungen unterschiedliche Fristen für die Vornahme von Änderungen, das Beifügen zusätzlicher Unterlagen oder die Beantwortung von Anfragen der organisierenden Stelle festgelegt sind. Daher ist es ratsam, die spezifischen Richtlinien zu überprüfen.
Unzureichender Nachweis von Ausgaben
Sobald ein Zuschuss gewährt wurde, müssen die Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger die Ausgaben des Start-ups nachweisen. In diesem Prozess könnten sie einige häufige Fehler begehen, wie z. B. die Einreichung vereinfachter Rechnungen anstelle von vollständigen Rechnungen oder die Einreichung von Preisangeboten anstelle von Pro-forma-Rechnungen (in Fällen, in denen letztere akzeptiert werden).
Nach Angaben des Institute for Grant Management ist ein fehlerhafter Ausgabennachweis eine der Hauptursachen für den Verlust bereits gewährter finanzieller Hilfen.
Beantragung von Förderungen zur Deckung nicht förderfähiger Ausgaben
Ein weiterer häufiger Fehler ist die Geltendmachung von Ausgaben, die nicht mit der Gründung oder Entwicklung des Start-ups zusammenhängen. Die meisten finanziellen Hilfen decken Ausgaben, die für den Geschäftsbetrieb zwingend erforderlich sind, sofern sie den Marktwert nicht übersteigen. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich nachzuweisen, dass der finanzielle Beitrag den in der Ausschreibung angegebenen Posten zugewiesen wird.
Eine der nicht förderfähigen Ausgaben, die Start-ups häufig geltend machen, ist die Umsatzsteuer, die nicht durch Zuschüsse gedeckt werden kann, wenn das Unternehmen sie verrechnet oder zurückerhält (z. B. durch den Mechanismus der Umsatzsteuerrückerstattung).
Ebenso schließt Artikel 31.8 des Allgemeinen Subventionsgesetzes direkte Steuern (wie die Einkommensteuer) ausdrücklich von den förderfähigen Ausgaben aus.
Beantragung neuer Förderungen bei ausstehender Rückzahlung einer anderen Förderung
Es ist üblich, dass Gründerinnen und Gründer von Start-ups Fördermittel aus mehreren Zuschüssen erhalten. In einigen Fällen kann es notwendig sein, einen Zuschuss zurückzuzahlen, wenn Anforderungen oder Fristen nicht eingehalten werden – zum Beispiel, wenn das Start-up Wachstumsziele nicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens erreicht.
In einer solchen Situation kann kein neuer Zuschuss erhalten werden, bis der vorherige zurückgezahlt wurde: Gemäß Artikel 13.2(g) des Allgemeinen Subventionsgesetzes kann keine Partei von einem Zuschuss profitieren, wenn sie einen anderen rückzahlungspflichtigen Zuschuss nicht zurückgezahlt hat.
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FAQs zu Fördermitteln für Start-ups in Spanien
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.