Gesetz für faire Verbraucherverträge: Das sollten Unternehmen in Deutschland bei Abonnements beachten

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  1. Einführung
  2. Das Wichtigste auf einen Blick
  3. Was ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge?
    1. Gesetzesbegründung
  4. Für welche Vertragsarten gilt das Gesetz?
  5. Welche Vorgaben gelten für die Laufzeit und Verlängerung von Abonnementverträgen?
  6. Wie können Verbraucher/innen Online-Abonnements kündigen?
    1. Der Kündigungsbutton
  7. Welche weiteren Anforderungen gelten für Unternehmen?
    1. Branchenspezifische Vorgaben
  8. Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge?
    1. Folgen unzulässiger Vertragsklauseln
    2. Folgen eines fehlenden Kündigungsbuttons
  9. So kann Stripe Billing Sie unterstützen
  10. Häufige Fragen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge

Streaming-Dienste, Fitnessangebote oder regelmäßige Lieferungen – Abonnements gehören für viele Verbraucher/innen in Deutschland längst zum Alltag. Für Unternehmen bieten wiederkehrende Zahlungen eine attraktive Möglichkeit, um Kundinnen und Kunden langfristig zu binden und Umsätze planbarer zu gestalten. Dabei müssen sie jedoch klare gesetzliche Vorgaben zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung beachten.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorgaben das Gesetz für faire Verbraucherverträge enthält, für welche Vertragsarten es gilt und welche Regeln für Laufzeit, Verlängerung und Kündigung von Abonnements gelten. Zudem erläutern wir weitere Anforderungen an Unternehmen sowie mögliche Konsequenzen bei Verstößen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Gesetz für faire Verbraucherverträge schützt Verbraucher/innen vor unfairen Vertragsbedingungen.
  • Für bestimmte Abonnementverträge gilt nach § 309 Nr. 9 BGB eine maximale anfängliche Vertragslaufzeit von zwei Jahren.
  • Automatische Verlängerungen können bei entsprechenden Neuverträgen auf unbestimmte Zeit erfolgen, müssen jedoch eine Kündigung mit höchstens einmonatiger Frist ermöglichen.
  • Bei bestimmten online abschließbaren Dauerschuldverhältnissen schreibt das BGB eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche vor.
  • Unzulässige AGB-Klauseln können unwirksam sein und bei einem fehlenden Kündigungsbutton können Verbraucher/innen den Vertrag vorzeitig kündigen.

Was ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge ist ein deutsches Gesetz zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es stärkt die Rechte von Privatpersonen im Vertragsverhältnis mit Unternehmen. Dafür wurden unter anderem bestehende Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst.

Das Gesetz wurde am 17. August 2021 verkündet und trat schrittweise ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft. Weitere Regelungen traten am 1. März und 1. Juli 2022 in Kraft.

Gesetzesbegründung

Nach der Gesetzesbegründung zum Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen Verbraucher/innen besser vor unfairen Vertragsbedingungen und bestimmten Geschäftspraktiken geschützt werden. Anlass des Änderungsgesetzes waren unter anderem lange Vertragsbindungen, erschwerte Kündigungen und unerwünschte Telefonwerbung. Verbraucher/innen sollen ihre vertraglichen Rechte leichter wahrnehmen können und mehr Schutz im Geschäftsverkehr mit Unternehmen erhalten.

Für Unternehmen schafft das Gesetz damit zusätzliche Anforderungen an den Umgang mit Verbraucherverträgen. Welche konkreten Vorgaben dabei gelten, hängt vom jeweiligen Vertrags- und Geschäftsmodell ab.

Für welche Vertragsarten gilt das Gesetz?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat verschiedene Vorschriften für Verträge zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB geändert. Weitere allgemeine Vorschriften zu Verbraucherverträgen finden sich unter anderem in den §§ 312 ff. BGB.

Für Abonnements besonders relevant sind die Änderungen zu Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren sowie die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Dazu können beispielsweise Abonnements für Zeitschriften, Streaming-Dienste, Fitnessangebote, Telekommunikationsleistungen oder Software gehören.

Welche Vorgaben gelten für die Laufzeit und Verlängerung von Abonnementverträgen?

Für Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen gilt nach § 309 Nr. 9 BGB eine maximale anfängliche Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Unternehmen in Deutschland dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher grundsätzlich keine längere Bindung an entsprechende Verträge vorsehen.

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit darf sich der Vertrag nur dann auf unbestimmte Zeit verlängern, wenn Verbraucher/innen den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können. Eine automatische Verlängerung um einen weiteren festen Zeitraum, beispielsweise um ein weiteres Jahr, ist bei entsprechenden Verbraucherverträgen nicht zulässig. Auch für die Kündigung zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragslaufzeit gilt eine Frist von höchstens einem Monat.

Für Altverträge gelten nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge teilweise weiterhin die früheren Vorschriften. Für vor dem 1. März 2022 entstandene Verträge ist § 309 BGB weiterhin in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden. Die Übergangsvorschriften zum Gesetz für faire Verbraucherverträge finden sich in Art. 229 § 60 EGBGB.

Wie können Verbraucher/innen Online-Abonnements kündigen?

Für bestimmte Verbraucherverträge, die über eine Website abgeschlossen werden können und auf die Begründung eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses gerichtet sind, gelten nach § 312k BGB besondere Vorgaben für die Kündigung. Dazu können unter anderem Online-Abonnements für Streaming-Dienste, Software oder andere laufende Dienstleistungen gehören.

Der Kündigungsbutton

Unternehmen in Deutschland müssen für die von § 312k BGB erfassten Verträge eine Kündigungsschaltfläche auf ihrer Website bereitstellen. Sie muss für Verbraucher/innen leicht zugänglich und mit einer Beschriftung wie „Vertrag hier kündigen“ eindeutig als Möglichkeit zur Kündigung erkennbar sein. Der Kündigungsbutton muss Verbraucher/innen unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, auf der sie unter anderem Angaben zum Vertrag, zur Art der Kündigung und zum gewünschten Beendigungszeitpunkt machen können.

Auf der Bestätigungsseite muss sich eine weitere Schaltfläche befinden, über die Verbraucher/innen die Kündigung endgültig abgeben können. Auch diese Schaltfläche muss eindeutig beschriftet sein, zum Beispiel mit „jetzt kündigen“. Diese Vorgaben zur Kündigungsschaltfläche gelten sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung.

Nach Eingang der Kündigung muss das Unternehmen den Inhalt der Kündigungserklärung, den Zeitpunkt ihres Zugangs und den gewünschten Beendigungszeitpunkt unverzüglich elektronisch in Textform bestätigen. Verbraucher/innen müssen die abgegebene Kündigung zudem mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger speichern können.

Welche weiteren Anforderungen gelten für Unternehmen?

Unternehmen in Deutschland müssen vor dem Hintergrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge nicht nur die maximale Vertragslaufzeit von zwei Jahren und die einmonatige Kündigungsfrist bei Verlängerungen auf unbestimmte Zeit beachten. Auch Vertragsverwaltung, Fristenkontrolle und die Verarbeitung von Kündigungen sollten entsprechend ausgestaltet sein.

Für die praktische Umsetzung sollten Unternehmen daher sicherstellen, dass eingehende Kündigungen zeitnah erfasst und korrekt verarbeitet werden. Maßgeblich ist besonders der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung eingeht. Unternehmen sollten daher nachvollziehbar dokumentieren können, wann eine Kündigung eingegangen ist und zu welchem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis endet.

Zudem müssen Unternehmen Verbraucher/innen in den Vertragsinformationen über die wesentlichen Bedingungen des Vertrags informieren. Dazu zählen unter anderem Angaben zur Vertragslaufzeit und zu den Bedingungen für die Kündigung. Welche Informationspflichten konkret gelten, hängt von der Art des Vertrags und der Vertriebsform ab.

Branchenspezifische Vorgaben

Bei online abschließbaren Dauerschuldverhältnissen müssen Unternehmen zudem die Anforderungen des § 312k BGB an den elektronischen Kündigungsprozess berücksichtigen. Dazu gehört neben der Kündigungsschaltfläche auch die elektronische Bestätigung des Kündigungseingangs.

Für bestimmte Branchen gelten zusätzlich besondere Vorschriften. Bei Telekommunikationsverträgen enthält zum Beispiel § 56 TKG eigene Regelungen zu Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigung. Unternehmen sollten daher prüfen, ob für ihr Geschäftsmodell neben den Vorgaben des BGB weitere gesetzliche Anforderungen gelten.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge?

Verstoßen Unternehmen gegen die Vorgaben des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, kann dies unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Welche Konsequenz ein Verstoß hat, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Regelung und der Art des Vertrags ab.

Folgen unzulässiger Vertragsklauseln

Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalte, die gegen die Vorgaben des § 309 BGB verstoßen, sind diese Klauseln unwirksam. Dies betrifft beispielsweise unzulässige Klauseln zur Vertragslaufzeit oder zur Vertragsverlängerung. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen.

Darüber hinaus können AGB-Klauseln nach § 307 BGB unwirksam sein, wenn sie Verbraucher/innen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann vorliegen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar ist oder wesentliche Rechte und Pflichten des Vertrags so einschränkt, dass der Vertragszweck gefährdet wird. Grundsätzlich müssen Bestimmungen in AGB klar und verständlich formuliert sein. Unklare oder schwer verständliche Klauseln können daher ebenfalls unwirksam sein.

Unternehmen sollten ihre AGB regelmäßig darauf prüfen, ob Vertragsklauseln Verbraucher/innen unangemessen benachteiligen, vom gesetzlichen Leitbild abweichen oder nicht ausreichend transparent formuliert sind. Bei der Prüfung sind neben § 307 BGB auch die besonderen Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB zu berücksichtigen.

Folgen eines fehlenden Kündigungsbuttons

Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche oder entspricht sie nicht den gesetzlichen Anforderungen, können Verbraucher/innen den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Dies kann dazu führen, dass ein Vertragsverhältnis früher endet als vom Unternehmen vorgesehen.

Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, sowohl die Vertragsbedingungen als auch die technischen und organisatorischen Prozesse regelmäßig auf ihre rechtliche und praktische Umsetzung zu kontrollieren. Stripe Billing kann dabei unterstützen, Abonnementprozesse, Laufzeiten und Kündigungen technisch abzubilden und entsprechende Abläufe effizient zu verwalten.

So kann Stripe Billing Sie unterstützen

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Stripe Billing kann Ihnen bei Folgendem helfen:

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Häufige Fragen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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