Unternehmen in Deutschland, die online Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. So schreibt § 312j.3 BGB vor, dass Bestellbestätigung gut lesbar und mit einem genauen Vermerk wie „Zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet sein müssen. Das Gegenteil davon ist die Schaltfläche „Abbrechen“, die ebenfalls ausdrücklichen Vorschriften unterliegt.
In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Kündigungsbutton ist und welche gesetzlichen Kriterien er erfüllen muss. Außerdem erläutern wir, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen des Landes zur Bereitstellung dieser Option erfüllen können sowie Möglichkeiten, die Abwanderung bei einer möglichen Kündigung zu minimieren.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist ein Kündigungsbutton?
- Was sind die gesetzlichen Anforderungen an einen Kündigungsbutton?
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Integration eines Kündigungsbuttons sicherstellen
- Minimierung der Abwanderung bei einer möglichen Kündigung
Was ist ein Kündigungsbutton?
Ein Kündigungsbutton ist ein Element auf einer Website oder in einer App, über das Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und digital elektronisch geschlossene Verträge zur Erfüllung einer langfristigen Verpflichtung direkt kündigen können. Diese Verträge umfassen in der Regel wiederkehrende Zahlungen – z. B. Abo-, Mitglieds- oder Vertragsgebühren.
Über den Button können Sie diese Verträge schnell und einfach kündigen. Dadurch wird der Aufwand für die Beendigung eines Vertrags verringert und die Kündigung kann genauso einfach erfolgen wie der Abschluss eines solchen Vertrages. Wichtig ist, dass Kündigungsoptionen nicht auf Online-Verträge beschränkt sind. Wenn ein Unternehmen einen Vertrag sowohl online als auch offline anbietet, müssen die Kundinnen und Kunden auch die Möglichkeit haben, ihn online zu kündigen, unabhängig davon, wo der Vertrag eingegangen wurde.
Wenn Unternehmen in Deutschland tätig sind, müssen Sie einen Kündigungsbutton einrichten, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, für die in der Regel wiederholte Gebühren anfallen. Typische Beispiele sind Abos für Streamingplattformen, Zeitungen und Zeitschriften, Software, Haushaltswaren oder ähnliche Modelle des Abohandelmodelle. Es ist jedoch zu beachten, dass Kündigungsbuttons nur im Business-to-Consumer (B2C)-Bereich verpflichtend sind. Dies gilt nicht für Vereinbarungen zwischen Unternehmen.
Kündigungsbuttons sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Vertrag eine besondere schriftliche Form erfordert, wie z. B. ein Kreditvertrag für Verbraucher/innen. Auch wenn die Parteien der vertraglichen Leistung im Vorhinein zugestimmt haben, ist kein Kündigungsbutton erforderlich. Dies gilt auch für Ratenzahlungsvereinbarungen, bei denen die Parteien den gesamten Lieferumfang zu Beginn festlegen.
Was sind die gesetzlichen Anforderungen an einen Kündigungsbutton?
Die Rechtsgrundlage für den Kündigungsbutton ist § 312k BGB. Dieser Absatz ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten, um den Verbraucherschutz im digitalen Handel zu verbessern und die Kündigung von Verträgen mit laufenden Verpflichtungen zu vereinfachen. In der Vergangenheit hielten langwierige und komplizierte Kündigungsprozesse Verbraucher/innen oft davon ab, ungewünschte Verträge zu kündigen. Dies führte häufig zu unerwünschten Verlängerungen und wiederholten Abbuchungen. Die Einführung des Absatzes „Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“ verhindert den Missbrauch automatischer Verlängerungen und macht diese Prozesse benutzerfreundlicher.
§ 312k BGB enthält mehrere konkrete Regelungen zu Kündigungsbuttons, vor allem in Bezug auf deren Design und Platzierung sowie die Möglichkeit der Kündigung von Verträgen. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen:
Eindeutige Platzierung
Der Button muss auf der Webseite oder in der App gut lesbar sein. Laut Gesetz muss er ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein. Idealerweise müssen der Kündigungsbutton und der rechtliche Hinweis von jeder Unterseite einer Website aus zugänglich sein. Es ist auch zulässig, ihn im Nutzerprofil oder an einem anderen Ort zu platzieren, der ebenso eindeutig zu finden ist. Unternehmen, die einen Button nicht integrieren oder auf ihrer Website „verstecken“, könnten in Schwierigkeiten geraten.
Eindeutige Beschriftung
Es muss offensichtlich sein, welche Funktion der Button „Kündigen“ hat. Die Beschriftung muss gut lesbar sein und eindeutig darauf hinweisen, dass seine Funktion darin besteht, den Vertrag zu kündigen. Das Gesetz erlaubt Formulierungen wie „Jetzt kündigen“, „Vertrag kündigen“ oder „Abo kündigen“.
Weiterleitung zur Bestätigungsseite
Nachdem eine Person auf „Kündigen“ geklickt hat, muss sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet werden, wo sie die entsprechenden Vertragsdetails eingibt und die Kündigung bestätigt. Zusätzliche Hindernisse, wie z. B. erneute Übermittlung, telefonische Bestätigungen oder Rückrufe, dürfen den Kündigungsprozess nicht unnötig kompliziert machen. Verbraucher/innen müssen die Kündigung direkt und ohne unnötige Verzögerungen abschließen können.
Kündigungsbestätigung
Sobald die Kündigung bestätigt wurde, müssen Verbraucher/innen den Nachweis auf einem dauerhaften Datenträger speichern können. Dazu eignet sich beispielsweise eine herunterladbare PDF-Datei. In der Bestätigung des Unternehmens müssen das genaue Datum und die Uhrzeit der Kündigung angegeben werden, um den Verbrauchern/Verbraucherinnen einen eindeutigen Nachweis zu liefern, dass sie auf den Kündigungsbutton gedrückt haben und wann die Kündigung wirksam wurde. Wird kein konkretes Enddatum für den Vertrag angegeben, tritt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Folgen bei Pflichtverletzungen
Sollte der Kündigungsbutton oder der Bestätigungsschritt nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können Verbraucher/innen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies gilt unabhängig von anderen Widerrufsrechten, wie z. B. der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die die Vorschriften des § 312k BGB nicht erfüllen, mit förmlichen Abmahnungen von Verbraucherschutzbehörden oder Wettbewerbern wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens rechnen.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Integration eines Kündigungsbuttons sicherstellen
Unternehmen in Deutschland, die einen Kündigungsbutton in ihre Website oder App integrieren möchten, müssen sich an die Vorschriften des § 312k BGB halten.
- Ständig verfügbar und leicht zugänglich
- Deutlich lesbar und mit einem präzisen Wortlaut wie „Jetzt kündigen“ gekennzeichnet
- Direkte Weiterleitung von Verbrauchern/Verbraucherinnen zum Bestätigungsschritt
Datenschutz
Die Bearbeitung einer Kündigung erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten. Unternehmen müssen daher die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherstellen. Eine der wichtigsten Pflichten ist die Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Unternehmen müssen erklären, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen, welchem Zweck sie dienen und wie lange sie gespeichert bleiben. Aus diesem Grund ist eine transparente Datenschutzerklärung erforderlich.
Unternehmen müssen auch die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllen und bestätigen, dass alle übermittelten Daten vertraulich behandelt werden. Dies betrifft insbesondere die sichere Übertragung und Speicherung von Stornierungsdaten auf Servern. Dabei wird ein Verschlüsselungsschlüssel erstellt, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Minimierung der Abwanderung bei einer möglichen Kündigung
Mit dem Kündigungsbutton können Verbraucher/innen Verträge schnell und unkompliziert kündigen. Unternehmen, die dieses Element bereitstellen müssen, müssen ihrerseits Strategien entwickeln, um die Abwanderung zu minimieren. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie dies tun können:
Angebote und Rabatte
Wenn Kundinnen und Kunden den Kündigungsbutton verwenden, können Sie im Bestätigungsschritt ein automatisiertes Angebot zur Kundenbindung machen, beispielsweise ein Rabatt, eine Preisanpassung oder zusätzliche Vergünstigungen. Ein computergestütztes System bietet dann einen individuellen Anreiz, um den bestehenden Vertrag aufrechtzuerhalten. Eine Preissenkung für die nächsten drei Monate zum Beispiel oder das Hinzufügen weiterer Funktionen ermutigt Abonnentinnen und Abonnenten, ihren Vertrag zu behalten. Diese Angebote müssen transparent und verständlich für die Verbraucher/innen sein.
Flexible Preisgestaltung
Eine flexible Preisgestaltung erhöht die Wahrscheinlichkeit, Kundinnen und Kunden über einen längeren Zeitraum zu halten. Hier kann Stripe Billing Sie unterstützen, die vollständige Kontrolle über die Rechnungen Ihrer Kundinnen und Kunden zu haben – von einfachen wiederkehrenden Abrechnungen über nutzungsbasierte Modelle bis hin zu individuell ausgehandelten Verträgen. Mit flexiblen Gebührenstrukturen können Sie schneller auf Änderungen der Bedürfnisse Ihrer Kundinnen und Kunden reagieren und das Risiko einer vorzeitigen Beendigung von Verträgen verringern. Stripe Billing vereinfacht zudem die Integration von Gutscheinen, Rabatten und Add-ons.
Vermeidung versehentlicher Kündigungen
Kunden/Kundinnen können ein Abo versehentlich kündigen, z. B. wenn sie versehentlich auf den Kündigungsbutton geklickt oder ihn mit einem anderen Element verwechselt haben. Versehentliche Kündigungen lassen sich einfacher verhindern, indem auf der Bestätigungsseite eine eindeutige Sicherheitsfrage gestellt wird. Bitten Sie Ihren Kunde/Ihre Kundin, zu bestätigen, ob er/sie seinen/ihren Vertrag wirklich kündigen möchte. Diese Aufforderung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und ermöglicht es Ihren Kunden/Kundinnen, ihre Entscheidung vor Abschließen der Kündigung zu überprüfen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.