Das Gesetz für faire Verbraucherverträge: Was Unternehmen in Deutschland, die Abonnements anbieten, wissen müssen

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Stripe Billing unterstützt jedes Preismodell – von wiederkehrenden Abrechnungen über gestaffelte bis hin zu hybriden Modellen –, damit Sie Ihre Kundinnen und Kunden ganz nach Ihren Vorstellungen verwalten können.

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  1. Einführung
  2. Das Wichtigste auf einen Blick
  3. Was ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge?
    1. Begründung
  4. Für welche Vertragsarten gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge?
  5. Welche Regelungen gelten für die Konditionen und Verlängerungen von Abonnementverträgen?
  6. Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher Online-Abonnements kündigen?
    1. Der Kündigungsbutton
  7. Welche anderen Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?
    1. Branchenspezifische Bestimmungen
  8. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Bestimmungen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge nicht erfüllt werden?
    1. Konsequenzen von unzulässigen Vertragsklauseln
    2. Konsequenzen des Fehlens eines Kündigungsbuttons
  9. So kann Stripe Billing Sie unterstützen
  10. FAQs zum Gesetz für faire Verbraucherverträge

Streaming-Dienste, Mitgliedschaften im Fitnessstudio, regelmäßige Lieferungen – viele deutsche Kundinnen und Kunden können sich nicht mehr an eine Zeit vor Abonnements erinnern. Für Unternehmen sind wiederkehrende Zahlungen eine attraktive Möglichkeit, Kundinnen und Kunden langfristig zu binden und vorhersehbareren Umsatz zu generieren. Gleichzeitig regeln klare gesetzliche Vorgaben die Konditionen, Verlängerungen und Kündigungen von Verträgen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regelungen das deutsche Gesetz für faire Verbraucherverträge enthält, für welche Vertragsarten das Gesetz gilt und welche Regeln für Abonnementkonditionen, Verlängerungen und Kündigungen gelten. Außerdem erläutern wir weitere Pflichten, die Unternehmen erfüllen müssen, und die möglichen Konsequenzen eines Gesetzesverstoßes.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Gesetz für faire Verbraucherverträge schützt Einzelpersonen vor unfairen Vertragsbedingungen.
  • § 309 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schreibt für bestimmte Abonnementverträge eine anfängliche Laufzeit von höchstens zwei Jahren vor.
  • Neue Verträge in dieser Kategorie können sich auf unbestimmte Zeit automatisch verlängern, Sie müssen diese jedoch mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können.
  • Für bestimmte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, schreibt das BGB einen Kündigungsbutton vor, der leicht zugänglich ist.
  • Unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können unwirksam sein, und Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Verträge vorzeitig kündigen, wenn es keinen Kündigungsbutton gibt.

Was ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge ist ein deutsches Verbraucherschutzgesetz. Es stärkt die Rechte von Privatpersonen gegenüber Unternehmen. Zur Umsetzung wurden das BGB und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert.

Das Gesetz wurde am 17. August 2021 verkündet und trat ab dem 1. Oktober 2021 schrittweise in Kraft. Weitere Regelungen traten am 1. März und 1. Juli 2022 in Kraft.

Begründung

Laut der zugehörigen Begründung soll das Gesetz für faire Verbraucherverträge Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unfairen Vertragsbedingungen und Geschäftspraktiken schützen. Gründe für die Änderung waren unter anderem lange Vertragslaufzeiten, Erschwerungen bei der Kündigung und Kaltakquise. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre vertraglichen Rechte durchsetzen und profitieren von einem stärkeren Schutz im Umgang mit Unternehmen.

Für Unternehmen schafft das Gesetz weitere Pflichten beim Umgang mit Verbraucherverträgen. Je nach Vertragsart und Geschäftsmodell gelten unterschiedliche Regeln.

Für welche Vertragsarten gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat mehrere Regelungen zu Verträgen zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB geändert. Das BGB enthält zudem weitere allgemeine Bestimmungen zu Verbraucherverträgen, z. B. in § 312 ff. BGB.

Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf Abonnements betreffen Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Beispiele hierfür sind Zeitschriftenabonnements, Streaming-Dienste, Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Telekommunikationsdienste und Software-Abonnements.

Welche Regelungen gelten für die Konditionen und Verlängerungen von Abonnementverträgen?

Gemäß § 309 Nr. 9 BGB können Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen für eine anfängliche Vertragslaufzeit von höchstens zwei Jahren abgeschlossen werden. Folglich dürfen Unternehmen in Deutschland in ihren AGB grundsätzlich keine längeren Bindungsfristen für solche Vereinbarungen festlegen.

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit zulässig, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können. Solche Verbraucherverträge dürfen sich nicht automatisch um einen weiteren festen Zeitraum, z. B. ein Jahr, verlängern. Die Kündigungsfrist am Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit ist ebenfalls auf einen Monat begrenzt.

Nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge unterliegen ältere Vereinbarungen teilweise weiterhin den alten Bestimmungen. Auf Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, ist § 309 BGB weiterhin in der damals geltenden Fassung anzuwenden. Die Übergangsbestimmungen für das Gesetz für faire Verbraucherverträge sind in Art. 229 § 60 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) festgelegt.

Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher Online-Abonnements kündigen?

§ 312k BGB sieht spezielle Regeln für die Kündigung bestimmter über eine Website abgeschlossener Verbraucherverträge vor, die ein Dauerschuldverhältnis begründen, für das eine Gebühr anfällt. Beispiele hierfür sind Online-Abonnements für Streaming-Dienste, Software oder andere laufende Dienstleistungen.

Der Kündigungsbutton

Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, auf ihrer Website einen Button zur Kündigung von Verträgen bereitzustellen, die unter § 312k BGB fallen. Dieser Button muss für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich und eindeutig beschriftet sein, um seine Funktion anzuzeigen, z. B. „Vertrag hier kündigen“. Der Kündigungsbutton leitet Nutzerinnen und Nutzer dann direkt zu einer Bestätigungsseite weiter, auf der sie Vertragsinformationen, die Art der Kündigung und das gewünschte Datum des Wirksamwerdens der Kündigung eingeben.

Die Bestätigungsseite erfordert einen zusätzlichen Button für Verbraucherinnen und Verbraucher, um die Kündigung zu bestätigen. Auch dieser Button muss eindeutig beschriftet sein, z. B. mit „Jetzt kündigen“. Diese Anforderungen gelten sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen.

Wenn ein Unternehmen eine Kündigungsanfrage erhält, muss es den Inhalt der Kündigung, den Zeitpunkt des Eingangs und das gewünschte Datum, an dem die Kündigung wirksam wird, unverzüglich elektronisch in Textform bestätigen. Der Prozess muss es Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem ermöglichen, ihre Einreichung mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern.

Welche anderen Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

Nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge müssen Unternehmen sowohl die maximale Vertragslaufzeit von zwei Jahren als auch die Kündigungsfrist von einem Monat für Verträge berücksichtigen, die sich auf unbestimmte Zeit verlängern. Außerdem müssen sie Workflows entwerfen, um Vereinbarungen, Kündigungsfristen und Kündigungen entsprechend zu verwalten.

In der Praxis sind Unternehmen dafür verantwortlich, Kündigungsanfragen zeitnah und korrekt abzuwickeln. Maßgeblich ist, wann sie die Kündigungserklärung erhalten. Unternehmen müssen daher in der Lage sein, eine revisionssichere Dokumentation darüber zu erstellen, wann sie eine Kündigungserklärung erhalten und wann das Vertragsverhältnis endet.

Unternehmen sind außerdem verpflichtet, die wichtigsten Bedingungen in ihren Vertragsinformationen hervorzuheben. Dazu gehören auch Informationen zu den AGB für Kündigungen. Die Informationspflichten variieren je nach Vertrags- und Vertriebsart.

Branchenspezifische Bestimmungen

Unternehmen, die Dauerschuldverhältnisse anbieten, die online abgeschlossen werden können, müssen außerdem die Bestimmungen nach § 312k BGB hinsichtlich des elektronischen Kündigungsverfahrens erfüllen. Dies schließt die Bereitstellung eines Kündigungsbuttons und die elektronische Bestätigung von Kündigungen ein.

Für einige Branchen gelten zudem bestimmte Bestimmungen. Beispielsweise legt § 56 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) spezifische Regeln für die Konditionen, Verlängerungen und Kündigungen von Telekommunikationsverträgen fest. Unternehmen wiederum müssen prüfen, ob ihr Geschäftsmodell weitere rechtliche Pflichten über das BGB hinaus nach sich zieht.

Welche Konsequenzen hat es, wenn die Bestimmungen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge nicht erfüllt werden?

Unternehmen, die gegen das Gesetz für faire Verbraucherverträge verstoßen, könnten mit mehreren rechtlichen Konsequenzen rechnen, je nach spezifischer verletzter Regelung und der Art der Vereinbarung.

Konsequenzen von unzulässigen Vertragsklauseln

Klauseln in AGB, die gegen § 309 BGB verstoßen, sind unwirksam. Dies betrifft beispielsweise unzulässige Klauseln zu Vertragskonditionen oder Vertragsverlängerungen. Grundsätzlich gelten anstelle der unwirksamen Klauseln die gesetzlichen Regelungen.

Klauseln in AGB können auch nach § 307 BGB unwirksam sein, wenn sie entgegen den Geboten von Treu und Glauben Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung könnte vorliegen, wenn eine Klausel wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken widerspricht oder wesentliche Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag so stark einschränkt, dass der Vertragszweck gefährdet ist. Grundsätzlich müssen AGB-Bestimmungen klar und verständlich sein. Dementsprechend könnten unklare oder schwer verständliche Klauseln ebenfalls unwirksam sein.

Unternehmen müssen ihre AGB regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass Vertragsklauseln Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, rechtliche Grundsätze erfüllen und ausreichend transparent sind. Bei diesen Überprüfungen müssen sowohl die Anforderungen des § 307 BGB als auch die unzulässigen Klauseln nach den §§ 308 und 309 BGB berücksichtigt werden.

Konsequenzen des Fehlens eines Kündigungsbuttons

Wenn Unternehmen in Deutschland den obligatorischen Kündigungsbutton nicht bereitstellen oder dieser die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, sind Verbraucherinnen und Verbraucher berechtigt, ihren Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Dadurch könnte das Vertragsverhältnis früher enden, als das Unternehmen erwartet hat.

Unternehmen müssen daher ihre Vertragskonditionen sowie ihre technischen und organisatorischen Prozesse regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie rechtlich konform und funktionsfähig bleiben. Stripe Billing kann Unternehmen bei der Technologie hinter Abonnementprozessen, Vertragskonditionen und Kündigungen unterstützen und ihnen helfen, die entsprechenden Workflows effizient zu verwalten.

So kann Stripe Billing Sie unterstützen

Mit Stripe Billing können Sie die Abrechnung und Verwaltung Ihrer Kundinnen und Kunden ganz nach Belieben gestalten – von der einfachen wiederkehrenden Abrechnung über die nutzungsbasierte Abrechnung bis hin zu individuell verhandelten Verträgen. Akzeptieren Sie wiederkehrende Zahlungen global in wenigen Minuten. Hierzu ist kein Code erforderlich. Oder erstellen Sie über die API eine individuelle Integration.

Mit Stripe Billing können Sie Folgendes umsetzen:

  • Angebot flexibler Preise: Reagieren Sie mit flexiblen Preismodellen, wie nutzungsbasierten oder gestaffelten Preisen, Pauschalgebühren plus Mehrverbrauch und weiteren Angeboten schneller auf die Nutzernachfrage. Die Unterstützung für Gutscheine, kostenlose Testangebote, anteilmäßige Verrechnungen und Add-ons ist integriert.

  • Globale Expansion: Steigern Sie die Konversionsrate, indem Sie die bevorzugten Zahlungsmethoden Ihrer Kundinnen und Kunden anbieten. Stripe unterstützt mehr als 125 lokale Zahlungsmethoden und über 130 Währungen.

  • Umsatzsteigerung und Verringerung der Abwanderung: Erhöhen Sie Ihre Umsatzrealisierung und reduzieren Sie unfreiwillige Abwanderungen durch Smart Retries und automatisierte Workflows für Zahlungserinnerungen und -einzüge. Mit den Wiederherstellungs-Tools von Stripe konnten Nutzer/innen im Jahr 2025 über 8,2 Milliarden USD an Umsatz zurückgewinnen.

  • Effizienzsteigerung: Nutzen Sie die modularen Werkzeuge von Stripe für Steuern, Umsatzberichte und Daten, um mehrere Umsatzsysteme in einem einzigen System zu konsolidieren. Profitieren Sie von der einfachen Integration der Software von Drittanbietern.

Erfahren Sie mehr über Stripe Billing oder starten Sie noch heute.

FAQs zum Gesetz für faire Verbraucherverträge

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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