Leitfaden zur Société anonyme (SA) in Frankreich

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  1. Einführung
  2. Was ist eine Société anonyme (SA)?
  3. Was sind die Hauptmerkmale einer SA?
    1. Anzahl der Anteilseigner/innen
    2. Gesellschaftskapital
  4. Wie funktioniert eine SA?
    1. Vorstand und CEO
    2. Aufsichtsrat und Geschäftsleitung
    3. Hauptversammlung
  5. Welcher Steuerregelung unterliegt eine SA?
    1. Steuerregelung für den Vorstand
    2. Besteuerung der Anteilseigner/innen
  6. Was sind die Vor- und Nachteile einer SA?
  7. Wie gründet man eine SA?
    1. Mit der Gründung einer SA verbundene Kosten
  8. Übertragung einer SA
  9. Was sind die Unterschiede zwischen SA, SAS und SARL?

Was ist eine SA in Frankreich? Welche Vorteile hat sie? Was sollten Sie über diese Rechtsform wissen, die von vielen französischen Unternehmen verwendet wird? In diesem Artikel wird erläutert, wie eine SA funktioniert, wie sie gegründet wird und welche Unterschiede es zwischen SA, SAS und SARL gibt.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine Société anonyme (SA)?
  • Was sind die Hauptmerkmale einer SA?
  • Wie funktioniert eine SA?
  • Welcher Steuerregelung unterliegt eine SA?
  • Was sind die Vor- und Nachteile einer SA?
  • Wie gründet man eine SA?
  • Übertragung einer SA
  • Was sind die Unterschiede zwischen SA, SAS und SARL?

Was ist eine Société anonyme (SA)?

Eine SA oder „Société anonyme“ (im Deutschen meist als „Aktiengesellschaft“ übersetzt) ist eine Rechtsform für große Unternehmen, die an der Börse notiert werden möchten. Eine SA ist eine Aktiengesellschaft, bei der das Kapital in Aktien aufgeteilt ist, die basierend auf der Beitragshöhe von Aktionärinnen und Aktionären zugeteilt werden.

Anders als die Société par actions simplifiée (SAS) und die Société par actions simplifiée unipersonnelle (SASU) kann eine SA durch einen Börsengang Geld für Projekte beschaffen. Ihre Aktien können daher auf dem regulierten Markt gehandelt werden.

Was sind die Hauptmerkmale einer SA?

Eine SA ist für die meisten Geschäftssektoren geeignet, mit Ausnahme von regulierten Sektoren wie Tabakläden und Versicherungen.

Anzahl der Anteilseigner/innen

Eine SA muss mindestens zwei Anteilseigner/innen haben. Diese Mindestzahl steigt auf bis zu sieben, wenn das Unternehmen an der Börse notiert ist. Anteilseigner/innen können natürliche oder juristische Personen, wie Vereine oder Unternehmen, sein. Die Haftung der Anteilseigner/innen ist auf den Betrag ihrer Bar- oder Sacheinlagen beschränkt. Anteilseigner/innen haben auch Finanz-, Stimm- und Informationsrechte.

Gesellschaftskapital

Das Mindestgesellschaftskapital für eine SA beträgt 37.000 € bzw. 225.000 € bei einem Börsengang. Bei einer Bareinlage muss die Hälfte des Betrags zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft auf deren Bankkonto eingezahlt werden. Die restliche Hälfte muss innerhalb von fünf Jahren nachgeliefert werden. Es muss ein Einlagenprüfer bestellt werden, um die Sacheinlagen des Unternehmens zu bewerten.

Wie funktioniert eine SA?

Eine SA kann auf zwei Arten verwaltet werden – entweder von einem Vorstand und CEO oder von einem Aufsichtsrat und einer Geschäftsleitung. SAs müssen auch eine Hauptversammlung abhalten.

Vorstand und CEO

Der Verwaltungsrat, bestehend aus 3 bis 18 Mitgliedern, legt die Gesamtstrategie des Unternehmens fest und stellt sicher, dass es entsprechend geleitet wird. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt entweder in der Satzung oder durch die Hauptversammlung. Aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder werden der/die Vorstandsvorsitzende und der CEO gewählt (weitere Informationen zum Vorstand finden Sie in diesem Artikel der französischen Regierung).

Der CEO kann auch Vorstandsvorsitzende/r sein. In diesem Fall wird der CEO zum/zur Vorsitzenden und CEO des Unternehmens.

Beachten Sie, dass die Amtszeit des CEO unbegrenzt ist. Der Vorstand hat jedoch die Befugnis, ihn seines Amtes zu entheben.

Aufsichtsrat und Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung besteht aus zwei bis fünf Mitgliedern bzw. bei börsennotierten Gesellschaften aus sieben. Der/Die Präsident/in beaufsichtigt und leitet dieses Leitungsorgan, nachdem er/sie vom Aufsichtsrat bestellt wurde. Der Aufsichtsrat besteht aus 3 bis 18 Mitgliedern, die die Geschäftsführung und die Buchhaltung des Unternehmens beaufsichtigen. Der Aufsichtsrat ernennt auch die Mitglieder der Geschäftsleitung (weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Leitungsorganen einer SA finden Sie im Artikel der französischen Regierung).

Hauptversammlung

Die SA veranstaltet Hauptversammlungen, um alle ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu versammeln. In einer Hauptversammlung ernennt die SA neben den Wirtschaftsprüfern auch Direktorinnen/Direktoren oder Aufsichtsratsmitglieder, schüttet die Gewinne des Unternehmens aus, ändert die Satzung, genehmigt den Jahresabschluss und löst die SA auf (falls erforderlich).

Welcher Steuerregelung unterliegt eine SA?

SAs unterliegen automatisch der französischen Körperschaftsteuer (IS, „impôt sur les sociétés“), können sich aber für die Einkommensteuerregelung (IR, „impôt sur le revenu“) entscheiden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Mehr über den Wechsel von der Körperschaftsteuer zur Einkommensteuer erfahren Sie im Artikel der französischen Steuerbehörden.

Steuerregelung für den Vorstand

Die Vergütung des CEO und des/der Vorsitzenden unterliegt der Einkommensteuer wie Löhne und Gehälter. Die Vorstandsmitglieder erhalten zudem einen festen Betrag, der pauschal (PFU, „prélèvement forfaitaire unique“) mit 12,8 % für die Einkommensteuer und 17,2 % für die Sozialversicherungsbeiträge besteuert wird.

Ebenso unterliegen die Gehälter der Vorstandsmitglieder der Einkommensteuer wie Löhne und Gehälter. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach der PFU.

Beachten Sie, dass alle bezahlten Führungskräfte als „gleichgestellte Arbeitnehmer/innen“ eingestuft werden und unter das allgemeine Sozialversicherungssystem fallen.

Besteuerung der Anteilseigner/innen

Wenn eine SA Gewinne erzielt, kann sie Dividenden an die Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten. Dividenden werden als Erträge aus Wertpapieren kategorisiert. Sie werden pauschal mit 30 % besteuert, wovon 12,8 % auf die Einkommensteuer und 17,2 % auf Sozialversicherungsbeiträge entfallen.

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Was sind die Vor- und Nachteile einer SA?

SAs bieten mehrere Vorteile für große Unternehmen, darunter:

  • Von Banken, Kundschaft, Lieferanten und Investorinnen/Investoren anerkannte Rechtsform
  • Zuständigkeitsverteilung zwischen Leitungsorganen
  • Einfachere Abtretung von Anteilen und Aufnahme neuer Anteilseigner/innen
  • Haftung auf die Einlagenhöhe beschränkt
  • Fähigkeit, auf dem regulierten Markt zu handeln
  • Arbeitnehmerstatus für Geschäftsführer

Allerdings bringt diese Rechtsform auch einige Nachteile mit sich:

  • Mindestkapitalanforderung
  • Die Bestellung eines Einlagenprüfers ist obligatorisch und kann kostspielig sein – zwischen 500 und 3.000 €
  • Komplizierte Verwaltungsformalitäten

Wie gründet man eine SA?

Es gibt fünf Hauptschritte bei der Gründung einer SA:

  1. Entwurf einer Satzung (ein Dokument, in dem die operativen, steuerlichen und rechtlichen Regeln des Unternehmens aufgeführt sind) und Wahl des Firmennamens
  2. Ansiedlung oder Wahl eines eingetragenen Sitzes
  3. Einzahlung des Gesellschaftskapitals auf das Bankkonto des Unternehmens
  4. Veröffentlichung einer Gründungsmitteilung in einem Amtsblatt
  5. Online-Registrierung der SA über ein Portal für Geschäftsformalitäten. Weitere Informationen zur Registrierung einer SA finden Sie im Artikel der französischen Regierung zu diesem Thema.

Mit der Gründung einer SA verbundene Kosten

Die Gründung einer SA ist oft kostspielig. So kann die Beauftragung einer Rechtsberatung für die Aufstellung der Satzung zwischen 1.500 und 2.000 € kosten.

Die Bewertung des Einlagenprüfers kann zwischen 500 und 3.000 € kosten. Die Kosten für die Veröffentlichung einer Gründungsmitteilung ist für SAs auf 387 € festgesetzt.

Für eine SA, die gewerbliche Tätigkeiten ausübt, müssen Sie mit 37,45 € rechnen, plus 15 € für handwerkliche Tätigkeiten. Für die Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft fällt außerdem eine Gebühr von 21,41 € an.

Die Kosten für die Errichtung des Geschäftssitzes sind abhängig von der gewählten Option. Wenn der Firmensitz in einem Gründerzentrum, bei einem Domizilierungsanbieter oder in anderen Geschäftsräumen angemeldet wird, können höhere Gebühren anfallen.

Übertragung einer SA

Im Allgemeinen können Sie die Anteile einer SA auf ein Familienmitglied oder auf Dritte übertragen. Bei der Übertragung von Anteilen zahlen Käufer/innen eine feste Registrierungsabgabe in Höhe von 0,1 % des Übertragungspreises, wenn die Übertragung den Steuerbehörden gemeldet wird. Dieser Satz steigt jedoch auf 5 % für Übertragungen, die ein Unternehmen betreffen, das hauptsächlich Immobilienvermögen besitzt.

Was sind die Unterschiede zwischen SA, SAS und SARL?

Es gibt einige grundlegende Unterschiede zwischen SA, SAS und SARL (oder „Société à responsabilité limitée"). In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Merkmale dieser Rechtsformen zusammengefasst:

Funktion
SA
SAS
SARL
Anzahl der Anteilseigner/innen Mindestens 2 (bzw. 7 bei Aktiengesellschaften) Mindestens 2 Zwischen 2 und 100
Stammkapital Mindestens 37.000 € (oder 225.000 € bei Aktiengesellschaften) Durch die Anteilseigner/innen festgelegt Durch die Anteilseigner/innen festgelegt
Unternehmensanteile Anteile Anteile Geschäftseinheiten
Marktzulassung Zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig
Direktor/in Vorstand und CEO oder Aufsichtsrat und Vorstand Direktor/in Ein oder mehrere Geschäftsführer/innen
Übertragung von Anteilen Nicht beschränkt Nicht beschränkt Nicht beschränkt auf Familienmitglieder, vorbehaltlich Zustimmung durch Shareholder bei der Übertragung von Anteilen an Dritte
Registrierungsgebühr 0,1 % des Verkaufspreises 0,1 % des Verkaufspreises 3 % des Verkaufspreises, nach Vergütung in Höhe von 23.000 €

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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