Die vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts (SAS)

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  1. Einführung
  2. Was ist eine SAS?
  3. Was sind die Hauptmerkmale einer SAS?
    1. Aktienkapital
  4. Wie funktioniert eine SAS?
  5. Welcher Steuerregelung unterliegt eine SAS?
    1. Besteuerung des oder der Präsident/in
    2. Besteuerung der Gesellschafter/innen
  6. Was sind die Vorteile einer SAS?
  7. Was sind die Nachteile einer SAS?
  8. Wie gründet man eine SAS?
  9. Was kostet die Gründung einer SAS?
  10. Wie werden die Anteile einer SAS übertragen?

In Frankreich gibt es verschiedene Arten von Gesellschaftsformen, darunter SAS, SARL und SA, um nur einige zu nennen. Diese Akronyme sind so ähnlich, dass eine Unterscheidung schwierig sein kann. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede, die Sie als Unternehmer/in in Frankreich kennen sollten. Dieser Artikel befasst sich mit den Besonderheiten der SAS und beantwortet Fragen wie: Was ist eine SAS? Was ist der rechtliche Status einer SAS? Wie viele Gesellschafter/innen werden benötigt? Wie gründet man eine SAS in Frankreich? In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die „société par actions simplifiée“ (SAS), die vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts, und sehen uns an, was sich dahinter verbirgt.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist eine SAS?
  • Was sind die Hauptmerkmale einer SAS?
  • Wie funktioniert eine SAS?
  • Welcher Steuerregelung unterliegt eine SAS?
  • Was sind die Vorteile einer SAS?
  • Was sind die Nachteile einer SAS?
  • Wie gründet man eine SAS?
  • Was kostet die Gründung einer SAS?
  • Wie werden die Anteile einer SAS übertragen?

Was ist eine SAS?

Die SAS ist die beliebteste Rechtsform in Frankreich: Laut Insee waren beispielsweise 65 % der im Jahr 2022 neu gegründeten Unternehmen eine SAS. Zu den Merkmalen einer SAS gehören die hohe operative Flexibilität und die einfache Gründung, Änderung und Übertragung. Das Kapital ist in Aktien aufgeteilt, die von den Gesellschafter/innen gehalten werden. So sind die Gesellschafter/innen auch gleichzeitig die Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens.

In einer SAS gibt es zwei Arten von Aktien:

  • Stammaktien: Diese geben den Aktionärinnen und Aktionären Auskunfts- und Stimmrechte, Dividenden und Anteile an den Unternehmensfinanzen.
  • Vorzugsaktien: Diese gewähren unterschiedliche Stimm- und Dividendenrechte.

Was sind die Hauptmerkmale einer SAS?

Die Rechtsform der SAS erlaubt eine Vielfalt von geschäftlichen Tätigkeiten: Mit Ausnahme des Verkaufs von Tabakprodukten und Branchentätigkeiten wie Versicherungen, Sparen und Anlagen sowie darstellende Künste sind die meisten geschäftlichen Aktivitäten möglich.

Der französische Staat schreibt vor, dass eine SAS mindestens zwei Gesellschafter muss, bei denen es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann, und dass sie einen Präsidenten ernennen muss, der das Unternehmen leitet. Ist allerdings nur eine Gesellschafterin bzw. ein Gesellschafter gewünscht, kann die Gesellschaft auch als „Ein-Personen-AG“ (société par actions simplifiée unipersonnelle, SASU) gegründet werden. Auch die SASU ist eine beliebte Rechtsform in Frankreich.

Die Gesellschafter/innen einer SAS haben bei der Festlegung der Unternehmenssatzung im Prinzip freie Hand. In der Satzung legen sie die Regeln für die Führung, die Organisation und den Betrieb des Unternehmens aus steuerlicher, sozialer und rechtlicher Sicht fest.

Aktienkapital

Das Gesellschaftskapital der SAS kann von den Gesellschafter/innen frei vereinbart werden. Es kann aus Geld (Bareinlagen), Vermögensgegenständen (Sacheinlagen) oder einer Kombination aus beidem bestehen. Bei einer Bareinlage muss die Hälfte des Betrags zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft auf deren Bankkonto eingezahlt werden. Die restliche Hälfte muss innerhalb von fünf Jahren nachgeliefert werden.

Es ist zu beachten, dass die Bestellung eines Einlagenprüfers verpflichtend ist, wenn der Wert der Sacheinlage 30.000 € übersteigt und wenn ihr Wert mehr als die Hälfte des Grundkapitals ausmacht. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass die Haftung der Gesellschafter/innen auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt ist. Es ist einer SAS nicht gestattet, Kapital durch einen Börsengang oder über einen regulierten Markt zu beschaffen.

Wie funktioniert eine SAS?

An der Spitze einer SAS steht ein oder eine Präsident/in (président). Die Befugnisse werden von den Gesellschafter/innen in der Gesellschaftssatzung festgelegt. Als Führungsperson des Unternehmens ist der oder die Präsident/in zivil- und strafrechtlich haftbar.

Um die Aufgaben der Geschäftsführung aufzuteilen und den oder die Präsident/in zu unterstützen, können die Gesellschafter/innen mehrere Geschäftsführer/innen und andere Führungsorgane und -ausschüsse bestellen.

Wenn die SAS einen Gewinn erzielt, können die Gesellschafter/innen (als Aktionärinnen und Aktionäre) beschließen, Dividenden auszuzahlen. Die SAS muss mindestens ein Bankkonto im eigenen Namen besitzen. Sie muss ihren Jahresabschluss und ihr Inventar bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts einreichen.

Welcher Steuerregelung unterliegt eine SAS?

Die SAS unterliegt im Prinzip der französischen Körperschaftssteuer (IS, impôt sur les sociétés), kann sich aber für die Einkommensteuerregelung (IR, impôt sur le revenu) entscheiden, wenn sie gewisse Kriterien erfüllt.

Besteuerung des oder der Präsident/in

Der oder die Präsident/in unterliegt automatisch der Einkommensteuer (IR) in der Kategorie Gehälter und Löhne. Diese Person gilt steuerrechtlich als angestellt und hat demnach Anspruch auf eine 10-prozentige Steuerermäßigung auf ihr Einkommen sowie auf Zusatzleistungen wie Krankenversicherung, Rente und Familienbeihilfe.

Besteuerung der Gesellschafter/innen

An Gesellschafter/innen ausgezahlte Dividenden werden pauschal mit 30 % besteuert, wovon 12,8 % auf die Einkommensteuer und 17,2 % auf Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Die Gesellschafter/innen können sich auch dafür entscheiden, nach dem Einkommensteuersatz besteuert zu werden.

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Was sind die Vorteile einer SAS?

Als Gesellschaftsform bietet die SAS eine Reihe von Vorteilen, besonders betrieblicher Natur:

  • Einfache Gründung
  • Großer Spielraum für die Gesellschafter/innen bei der Gestaltung der Unternehmensführung
  • Kollektive Entscheidungsfindung
  • Partnerschaft zwischen Gesellschafter/innen und Präsident/in
  • Auf Einlagenhöhe beschränkte Haftung
  • Wahl der Steuerregelung
  • Von Banken, Kunden und Lieferanten anerkannte Gesellschaftsform
  • Einfache Abtretung von Anteilen und Aufnahme neuer Gesellschafter/innen

Was sind die Nachteile einer SAS?

Die SAS hat auch Nachteile, zum Beispiel:

  • Die Errichtung der Gesellschaftssatzung kann aufwendig sein und benötigt in der Regel einen Rechtsbeistand, sodass sich die Kosten auf 1.500 bis 2.000 € belaufen können.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge sind hoch (mehr über Sozialversicherungsbeiträge einer SAS können Sie in diesem offiziellen Artikel der französischen Behörden nachlesen).
  • Die Aktien dürfen nicht auf dem regulierten Markt gehandelt oder an die Börse gebracht werden.

Im Abschnitt „Was kostet die Gründung einer SAS?“ finden Sie weitere Informationen zu den Kosten, die mit der Gründung einer SAS verbunden sind.

Wie gründet man eine SAS?

Die Gründung einer SAS beginnt mit der Erstellung der Satzung, d h. der Definition der betrieblichen Abläufe des Unternehmens. Diesem obligatorischen Schritt folgt die Festlegung des Firmensitzes, der die offizielle Adresse der SAS ist. Als Nächstes wird das Stammkapital der SAS auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt.

Sofort im Anschluss ist es zwingend erforderlich, die Gründung der SAS im Amtsblatt bekanntzumachen (Einzelheiten zur Veröffentlichung einer rechtlichen Bekanntmachung finden Sie in diesem offiziellen Artikel der französischen Behörden). Erst nach Erfüllung dieser formellen Voraussetzungen kann die SAS im Handelsregister eingetragen werden.

Für die Eintragung müssen Sie das Online-Formular im Unternehmensportal INPI ausfüllen und die erforderlichen Begleitdokumente beifügen. Weitere Informationen zur Eintragung einer SAS finden Sie auf dieser Website der französischen Regierung.

Was kostet die Gründung einer SAS?

Es ist wichtig, die Kosten zu kennen, die mit der Gründung einer SAS verbunden sind. So kann die Beauftragung von Fachkräften (z. B. von Anwältinnen, Notaren oder Wirtschaftsprüferinnen) zur Erstellung der Gesellschaftssatzung zwischen 1.500 und 2.000 € kosten. Wenn Sie die Kosten niedrig halten möchten, können Sie die Satzung auch selbst erarbeiten.

Wenn Sie zur Prüfung von Sacheinlagen einen Einlagenprüfer beauftragen müssen, müssen Sie mit Kosten zwischen 500 und 3.000 € rechnen. Die verpflichtende Veröffentlichung im Amtsblatt kostet aktuell (2024) zwischen 193 und 226 €.

Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister einer SAS hängen von der Art der geschäftlichen Tätigkeit ab. Die Eintragung einer Handelsgesellschaft kostet 37,45 €. Wenn Sie handwerkliche Tätigkeiten anbieten, ist eine zusätzliche Gebühr von 15 € zu entrichten. Für die Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer/innen der Gesellschaft fällt außerdem eine Gebühr von 21,41 € an.

Die Kosten für die Errichtung des Geschäftssitzes sind standortabhängig. Wenn Sie den Geschäftssitz an der Wohnadresse des oder der Präsident/in eintragen, fallen keine Kosten an. Wenn der Firmensitz jedoch in einem Gründerzentrum, bei einem Domizilierungsanbieter oder in anderen Geschäftsräumen angemeldet wird, können höhere Gebühren anfallen.

Wie werden die Anteile einer SAS übertragen?

Die Satzung des Unternehmens regelt den Ein- und Austritt von Gesellschafter/innen. Bei der Übertragung von Anteilen wird eine Steuer (Eintragungsabgabe) in Höhe von 0,1 % des Übertragungspreises erhoben, die sich auf 5 % erhöht, wenn die Gesellschaft hauptsächlich über Immobilienvermögen verfügt. Die Steuer wird vom Käufer abgeführt und muss zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verkaufs bei der zuständigen Behörde SIE (service des impôts des entreprises) entrichtet werden.

Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird die Erstellung eines Anteilsübertragungsvertrags dringend empfohlen. Die Bekanntgabe beim SIE muss innerhalb eines Monats ab dem Vertragsdatum erfolgen. Liegt kein Vertrag vor, muss die Übertragung spätestens einen Monat nach dem Übertragungsdatum dem SIE gemeldet werden.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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