Leitfaden zum USt.-Satz in Finnland für Preise, Einreichungen und Rückerstattungen

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  1. Einführung
  2. Wie hoch ist der finnische USt.-Satz?
  3. Wie unterscheidet sich der finnische USt.-Satz für Waren und Dienstleistungen?
    1. Regulärer Umsatzsteuersatz (25,5 %)
    2. Ermäßigter Satz (13,5 %)
    3. Ermäßigter Satz (10 %)
    4. Nullsatz
    5. Umsatzsteuerbefreite Lieferungen
  4. Wer muss sich in Finnland für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
  5. Was ist eine finnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?
  6. Können Unternehmen die Umsatzsteuer in Finnland zurückfordern?
  7. Wie funktioniert die USt.-Compliance in Finnland?
  8. So berechnen Sie die Umsatzsteuer in Finnland?
  9. So kann Stripe Tax Sie unterstützen

Das finnische System der Umsatzsteuer (USt.) wirkt sich darauf aus, wie Unternehmen Produkte bepreisen, Dienstleistungen verkaufen und die Vorschriften einhalten, wenn sie auf dem finnischen Markt tätig sind oder dort verkaufen. Mit einer Standard-USt. von 25,5 %, mehreren ermäßigten Sätzen und unterschiedlichen Regeln für inländische und ausländische Unternehmen können sich kleine Details übermäßig auf Margen und Compliance auswirken. Im Folgenden gehen wir auf den finnischen USt.-Satz ein sowie darauf, wer sich registrieren muss, wie Rückerstattungen und Einreichungen funktionieren und wie die finnische USt. berechnet wird.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist der finnische USt.-Satz?
  • Wie unterscheidet sich der finnische USt.-Satz für Waren und Dienstleistungen?
  • Wer muss sich in Finnland für die USt. registrieren lassen?
  • Was ist eine finnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?
  • Können Unternehmen die USt. in Finnland zurückfordern?
  • Wie funktioniert die USt.-Compliance in Finnland?
  • Wie berechnen Sie die USt. in Finnland?
  • So kann Stripe Tax Sie unterstützen

Wie hoch ist der finnische USt.-Satz?

Finnlands Standard-USt.-Satz beträgt 25,5 % und ist damit der zweithöchste in Europa. Dies ist der Standardsatz, der auf die meisten in dem Land verkauften Waren und Dienstleistungen angewendet wird. Dazu zählen auch diejenigen, die von ausländischen Unternehmen über E-Commerce, digitale Dienstleistungen oder lokale Präsenz verkauft werden. Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht eindeutig unter einen ermäßigten Satz fällt oder für eine Ausnahme infrage kommt, rechnen Sie damit, dass dieser Satz gilt.

Wie unterscheidet sich der finnische USt.-Satz für Waren und Dienstleistungen?

Finnland wendet mehrere USt.-Sätze an, um den Umsatz aus Steuern mit der Erschwinglichkeit wesentlicher Waren und Dienstleistungen in Einklang zu bringen. Jeder Satz gilt für eine klar definierte Kategorie.

Hier sind die Kategorien.

Regulärer Umsatzsteuersatz (25,5 %)

Dieser Steuersatz deckt die meisten steuerpflichtig Dienstleistungen ab, einschließlich Einzelhandel, Elektronik, Bekleidung, Software, digitale Dienstleistungen, Beratung und Fachdienstleistungen.

Ermäßigter Satz (13,5 %)

Der Satz von 13,5 % gilt für alltägliche Dinge und weit verbreitete Dienstleistungen, darunter:

  • Lebensmittel und alkoholfreie Getränke

  • Restaurant- und Catering-Dienstleistungen

  • Hotelübernachtungen und kurzfristige Unterbringung

  • Personenbeförderung Inland

  • Bücher in Print- und Digitalformat

  • Pharmazeutika und rezeptfreie Medikamente

  • Tickets für Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen

  • Zugang zu Sportanlagen

  • Kinderwindeln und Menstruationshygieneprodukte

Ermäßigter Satz (10 %)

Dieser niedrigere Satz gilt in erster Linie für Zeitungen und Zeitschriften, einschließlich Printausgaben und digitaler Abos.

Nullsatz

Umsatzsteuer wird auf bestimmte steuerpflichtige Lieferungen mit 0 % berechnet, darunter:

  • Exporte von Waren außerhalb der EU

  • Verkäufe innerhalb der EU an USt.-registrierte Unternehmen

  • Bestimmte internationale Transportdienstleistungen

Diese Transaktionen ermöglichen es Unternehmen weiterhin, die Umsatzsteuer auf die damit verbundenen Kosten zurückzufordern.

Umsatzsteuerbefreite Lieferungen

Einige Tätigkeiten fallen völlig außerhalb des USt.-Systems, darunter Gesundheitswesen, Bildung, Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Auf diese Lieferungen wird keine USt. erhoben, Unternehmen können jedoch keine USt. auf Ausgaben im Zusammenhang mit steuerbefreiten Tätigkeiten zurückfordern.

Wer muss sich in Finnland für die Umsatzsteuer registrieren lassen?

Die Registrierung hängt davon ab, wo ein Unternehmen niedergelassen ist, wie viel es verkauft und welche Art von Transaktionen es tätigt. Unternehmen, die in Finnland nur USt.-befreite Lieferungen tätigen, wie z. B. bestimmte Finanz- oder Bildungsdienstleistungen, melden sich in der Regel nicht für die USt. an und können die USt. auf die damit verbundenen Kosten nicht zurückfordern.

Hier sind die Regeln im Detail:

  • In Finnland niedergelassene Unternehmen: Ein Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Finnland muss sich für die USt. registrieren, sobald sein Jahresumsatz in einem Kalenderjahr 20.000 € übersteigt. Überschreitet das Unternehmen den Schwellenwert in der Mitte des Jahres, ist die USt.-Registrierung sofort ab diesem Datum erforderlich. Unternehmen mit einem Umsatz unter 20.000 € müssen sich nicht registrieren, viele tun dies jedoch freiwillig, um die USt. auf Ausgaben zurückzufordern oder die Arbeit mit USt.-registrierten Kundinnen und Kunden zu vereinfachen.

  • Ausländische Unternehmen, die in Finnland verkaufen: Nicht-EU-Unternehmen müssen sich in der Regel ab dem ersten steuerpflichtigen Verkauf registrieren, ohne Mindestumsatzschwelle. Dies betrifft in der Regel E-Commerce-Verkäufer und Anbieter digitaler Dienstleistungen.

  • Kleine EU-Unternehmen, die in Finnland verkaufen: Kleine EU-Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von 100.000 € oder weniger in allen Mitgliedstaaten, die die inländische Schwelle von 20.000 € nicht überschreiten, sind von der Umsatzsteuer befreit.

  • EU-Unternehmen, die an finnische Kundinnen und Kunden verkaufen: In der EU niedergelassene Verkäufer, die die Ausnahme für kleine Unternehmen nicht in Anspruch nehmen, können sich auf den EU-weiten B2C-Schwellenwert von 10.000 € berufen. Sobald dieser überschritten ist, muss die Umsatzsteuer zum Steuersatz des Mitgliedstaats der Kundin/des Kunden erhoben werden. Diese Unternehmen melden die USt. in der Regel über den One Stop Shop (OSS) und nicht über die lokale finnische Registrierung an.

  • Unternehmen, die Waren in Finnland lagern: Die Lagerung von Inventar in Finnland, z. B. in einem lokalen Lager oder Ausführungszentrum, erfordert unabhängig vom Umsatzvolumen eine sofortige USt.-Registrierung.

  • Standort-spezifische Dienstleistungen: Dienstleistungen, die an einen physischen Standort in Finnland gebunden sind, wie z. B. Eintritte für Veranstaltungen und bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen, erfordern in der Regel eine USt.-Registrierung, auch wenn keine andere finnische Präsenz vorhanden ist.

  • Tätigkeiten, die keine Registrierung erfordern: Unternehmen, die nur USt.-befreite Lieferungen tätigen, registrieren sich nicht für die Umsatzsteuer und können die USt. auf die damit verbundenen Kosten nicht zurückfordern.

Was ist eine finnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?

Eine finnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kennzeichnet ein Unternehmen für USt.-Zwecke und ist auf Rechnungen, Einreichungen und vielen grenzüberschreitenden Transaktionen erforderlich. Sowohl finnische als auch ausländische Unternehmen, die sich in Finnland für die Umsatzsteuer registrieren, erhalten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) im gleichen Format.

Inhalt:

  • Format: Die Zahl beginnt mit dem Ländercode „FI“, gefolgt von acht Ziffern.

  • Verbindung zur Unternehmens-ID: Bei einem finnischen Unternehmen basiert die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf seiner Unternehmens-ID (auf Finnisch „Y-tunnus“). Der Bindestrich wird aus der Unternehmens-ID entfernt und das Präfix „FI“ hinzugefügt.

  • Verifizierung: Die Nummern können über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) der EU überprüft werden, um eine gültige Registrierung zu bestätigen.

Können Unternehmen die Umsatzsteuer in Finnland zurückfordern?

USt.-registrierte Unternehmen in Finnland können die Umsatzsteuer auf Ausgaben zurückfordern, indem sie sie in ihrer USt.-Erklärung abziehen. Übersteigt die Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer, wird der Überschuss automatisch erstattet. Rückerstattungen erfolgen nach der Bearbeitung der USt.-Erklärung statt auf zukünftige Zeiträume übertragen zu werden.

Die Umsatzsteuer ist in der Regel auf Kosten wie Inventar, Ausrüstung, Büromiete und Fachdienstleistungen rückzahlbar, solange sie der Unterstützung steuerpflichtiger Tätigkeiten dienen. Eine Umsatzsteuer, die mit steuerbefreiten Tätigkeiten verbunden ist, die in Sektoren wie Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Gesundheitswesen und Bildung üblich sind, kann in der Regel nicht zurückgefordert werden.

EU-Unternehmen, die die finnische Umsatzsteuer erheben, sich aber nicht registrieren müssen, können Rückerstattungen über die elektronischen USt.-Rückerstattungsportale beantragen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können die finnische Umsatzsteuer im Rahmen der finnischen Nicht-EU-Rückerstattung zurückfordern. Finnland verlangt keine Gegenseitigkeit, was bedeutet, dass Rückerstattungen möglich sind, auch wenn das Heimatland keine ähnlichen Erleichterungen bietet.

Wie funktioniert die USt.-Compliance in Finnland?

Das USt.-System in Finnland ist mit ziemlich Standardverpflichtungen verbunden. Hauptsächlich müssen Unternehmen Erklärungen abgeben, auch wenn es nichts zu melden gibt.

So bleiben Sie konform:

  • Häufigkeit der Einreichung: USt.-registrierte Unternehmen reichen USt.-Erklärungen in der Regel monatlich ein. Kleinere Unternehmen können die Einreichung vierteljährlich oder jährlich beantragen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die finnische Steuer.

  • Fristen: USt.-Erklärungen und Zahlungen sind am 12. Tag des zweiten Monats fällig, der auf den Berichtszeitraum folgt. Die USt. für Januar ist beispielsweise bis zum 12. März fällig.

  • Prozess der Einreichung: Steuererklärungen werden elektronisch über das finnische MyTax-Portal eingereicht, das auf Englisch verfügbar ist. Für jeden Zeitraum ist eine Steuererklärung erforderlich, auch wenn keine USt. erhoben oder zurückgefordert wurde.

  • Zahlungen und Rückerstattungen: Wenn Sie mehr Umsatzsteuer einziehen als Sie auf Ausgaben zahlen, müssen Sie die Differenz fristgerecht zahlen. Wenn Sie mehr Umsatzsteuer gezahlt haben, als Sie eingezogen haben, werden Rückerstattungen automatisch ausgestellt, nachdem die Erklärungen bearbeitet wurden.

  • Invoicing-Anforderungen: USt.-Rechnungen müssen Angaben zur Verkäuferin bzw. zum Verkäufer, finnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), Datum und Nummer der Rechnung, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den angewendeten USt.-Satz und den USt.-Betrag in Euro enthalten.

  • Aufzeichnungen: USt.-Aufzeichnungen müssen nach Ende des Geschäftsjahres mindestens sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Prüfungen oder Folgefragen ist eine klare Dokumentation erforderlich.

  • Strafen und Zinsen: Verspätete Einreichungen oder Zahlungen sind mit automatischen Strafen und Zinsen verbunden. Selbst kleine Verzögerungen können sich im Laufe der Zeit ansammeln, daher ist Konsistenz wichtig.

Viele Unternehmen nutzen Tools, um manuelle Arbeit und Fehler zu minimieren. Die Steuerfunktionen von Stripe können die finnische Umsatzsteuer beim Bezahlvorgang automatisch berechnen, den korrekten, auf dem Produkt und dem Standort der Kundin/des Kunden basierenden Satz anwenden und Berichte erstellen, die korrekte USt.-Einreichungen unterstützen.

So berechnen Sie die Umsatzsteuer in Finnland?

So berechnen Sie die Umsatzsteuer in Finnland:

  • Umsatzsteuer zu einem Nettopreis hinzufügen: Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem geltenden USt.-Satz und addieren Sie ihn zum ursprünglichen Preis.

  • Umsatzsteuer aus einem Bruttopreis extrahieren: Teilen Sie den Preis inklusive USt. durch eins plus den USt.-Satz, um den Nettobetrag zu ermitteln. Ein Preis von 125,50 €, der 25,5 % USt.. enthält, besteht aus 100 € netto und 25,50 € USt.

Für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt der USt.-Satz von 25,5 %, während in bestimmten Kategorien 13,5 %, 10 % oder 0 % USt. anfallen. Die Verwendung eines falschen Satzes führt zu einer Unter- oder Übererhebung. Tools wie Stripe Tax können beim Bezahlvorgang automatisch den korrekten finnischen USt.-Satz anwenden und genaue Aufzeichnungen für die Berichterstattung erstellen.

So kann Stripe Tax Sie unterstützen

Stripe Tax vereinfacht die Steuerkonformität, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können. Stripe Tax unterstützt Sie bei der Überwachung Ihrer Verpflichtungen und benachrichtigt Sie, wenn Sie basierend auf Ihren Stripe-Transaktionen einen Schwellenwert für eine Steuerregistrierung überschreiten. Darüber hinaus berechnet und erhebt Stripe Tax automatisch Sales Tax, Umsatzsteuer und Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) auf physische und digitale Waren und Dienstleistungen – in allen US-Bundesstaaten und in mehr als 100 Ländern.

So können Sie bereits mit minimalem Programmieraufwand, einem Mausklick im Dashboard oder über unsere leistungsstarke Schnittstelle (API) weltweit Steuern einziehen.

Mit Stripe Tax können Sie Folgendes umsetzen:

  • Steuerliche Melde- und Erhebungspflichten ermitteln:: Erkennen Sie anhand Ihrer Stripe-Transaktionen, wo Sie Steuern einziehen müssen und aktivieren Sie die Steuereinziehung in neuen Bundesstaaten und Ländern in wenigen Sekunden. Fügen Sie dafür eine Codezeile in Ihre bestehende Stripe-Integration ein oder aktivieren Sie die Steuereinziehung mit einem Mausklick im Stripe-Dashboard.

  • Für die Steuerzahlung registrieren: Überlassen Sie Stripe die Verwaltung Ihrer globalen Steuerregistrierungen und profitieren Sie von einem vereinfachten Prozess, bei dem Anmeldeformulare vorausgefüllt werden. Das spart Ihnen Zeit und vereinfacht die Einhaltung lokaler Vorschriften.

  • Steuern automatisch einziehen: Stripe Tax berechnet und erhebt den richtigen Steuerbetrag unter Berücksichtigung von Produktangebot und Verkaufsort. Stripe Tax eignet sich für unzählige Produkte und Dienstleistungen und ist bei Steuerregelungen und Steuersätzen immer auf dem neuesten Stand.

  • Einreichung vereinfachen: Stripe Tax kann nahtlos bei Partnern für die Einreichung integriert werden, sodass Ihre globalen Einreichungen genau und zeitnah erfolgen. Überlassen Sie unseren Partnern die Verwaltung Ihrer Einreichungen, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über Stripe Tax oder starten Sie noch heute.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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