Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH steht für Unternehmer/innen in Deutschland vor allem dann zur Diskussion, wenn das Unternehmen wächst. Die Umwandlung in eine GmbH bringt dann viele Vorteile mit sich. Dieser Artikel erklärt die Möglichkeiten der Umwandlung über eine Ausgliederung oder Einbringung. Außerdem erfahren Sie, wie man eine Umwandlung durchführt und welche Auswirkungen die Umwandlung in eine GmbH hat.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was sind die Vorteile einer GmbH im Vergleich zu einem Einzelunternehmen?
- Welche Unternehmen können in eine GmbH umgewandelt werden?
- Welche Möglichkeiten der Umwandlung eines Einzelunternehmens gibt es?
- Wie wandelt man ein Einzelunternehmen praktisch in eine GmbH um?
- Wie hoch sind die Kosten für die Umwandlung?
- Was sind die steuerlichen Auswirkungen und welche Steuervorteile sind möglich?
- Checklisten für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Was sind die Vorteile einer GmbH im Vergleich zu einem Einzelunternehmen?
Die GmbH ist eine Form der Kapitalgesellschaft, an der meist mehrere Gesellschafter/innen beteiligt sind. Aber auch für Einzelunternehmer/innen ist diese Unternehmensform möglich. Ein wesentlicher Vorteil der GmbH, einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, liegt darin, dass Unternehmer/innen nicht persönlich haftbar gemacht werden können. Eine persönliche Haftung droht bei einer GmbH nur, wenn persönliche Bürgschaften übernommen werden oder die Geschäftsführung ihre Pflichten verletzt.
In einer GmbH können andere Personen schnell und einfach am Unternehmen beteiligt werden. Ein weiterer Vorteil ist die niedrige Besteuerung, wenn erwirtschaftete Gewinne nicht ausgeschüttet werden, sondern im Vermögen der GmbH verbleiben. Außerdem ist die Reputation gegenüber der Kundschaft sowie gegenüber Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, Banken und Investorinnen bzw. Investoren größer.
Welche Unternehmen können in eine GmbH umgewandelt werden?
In Deutschland regelt die komplexe Aufgabe der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH das sogenannte Umwandlungsgesetz. Eine Umwandlung ist für jedes Unternehmen möglich, das von einer Unternehmerin bzw. einem Unternehmer betrieben wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein Einzelunternehmen in Deutschland auch als Einzelfirma, Einzelbetrieb, Kleingewerbe oder Ich-AG bezeichnet. Rechtlich und steuerlich handelt es sich aber um dieselbe Unternehmensform. Jedes dieser Unternehmen kann in eine GmbH umgewandelt werden.
Welche Möglichkeiten der Umwandlung eines Einzelunternehmens gibt es?
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH erfolgt in der Regel wahlweise über einen dieser beiden Wege:
- Ausgliederung des Einzelunternehmens nach dem Umwandlungsgesetz
- Einbringung des Einzelunternehmens durch Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung
Wir stellen Ihnen diese beiden Wege bzw. Methoden nun im Folgenden vor.
Wie wandelt man ein Einzelunternehmen praktisch in eine GmbH um?
Der genaue Ablauf einer Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH hängt von der Methode ab, die man für die Umwandlung wählt: Ausgliederung oder Einbringung. Die sogenannte Ausgliederung ist die in der Praxis am häufigsten genutzte Möglichkeit. Man spricht hier von „Ausgliederung“, weil der/die Einzelunternehmer/in sein bzw. ihr Unternehmen aus dem Vermögen des Einzelunternehmens auf die GmbH ausgliedert. Das Vermögen des Einzelunternehmens geht auf die GmbH über – das stellt einen wesentlichen Vorteil der Umwandlung per Ausgliederung gegenüber der Umwandlung durch Einbringung in eine GmbH dar.
Umwandlung eines Einzelunternehmens durch Ausgliederung
Bei der Ausgliederung des Einzelunternehmens nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) können Einzelunternehmer/innen ihr Unternehmen auf der Grundlage umwandlungsrechtlicher Regelungen in eine GmbH transformieren. Dabei muss entweder eine neue GmbH geschaffen werden oder eine bereits bestehende GmbH ist die Zielgesellschaft. Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gelten die Regelungen zur Neugründung, insbesondere die Aufbringung des Stammkapitals (mindestens 25.000 €) als Bareinlage oder Sacheinlage. In der Regel wird das bestehende Vermögen des Einzelunternehmens als Sacheinlage eingelegt. Bei einer Ausgliederung auf eine bereits bestehende, zuvor gegründete GmbH sind die Regelungen über die Kapitalerhöhung inklusive einer Erhöhung per Sacheinlage zu beachten.
Umwandlung eines Einzelunternehmens durch Einbringung
Die zweite Möglichkeit der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH besteht in der sogenannten Einbringung – entweder per Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung. Diese Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH nach GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) erfolgt außerhalb der Regelungen des Umwandlungsgesetzes – deshalb spricht man hier auch von einer zivilrechtlichen Umwandlungsmethode.
Einbringung durch Sachkapitalerhöhung oder Sachgründung
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann durch Einbringung in eine bereits existierende GmbH oder in eine neu zu gründende GmbH erfolgen. Bei der ersten Möglichkeit wird der laufende Betrieb durch eine Sachkapitalerhöhung in die GmbH eingebracht. Dies muss vom Notariat beurkundet werden. Das Einzelunternehmen (e.K.) wird dabei als Einlage in die bestehende GmbH überführt, wodurch das Stammkapital der GmbH erhöht wird. Wenn der Wert des eingebrachten Einzelunternehmens mehr als 10.000 € beträgt, kann der Überschuss als Kapitalrücklage oder als Gesellschafterdarlehen festgesetzt werden. Nach Prüfung durch das Registergericht wird die Kapitalerhöhung im Handelsregister verzeichnet. Damit geht das Einzelunternehmen vollständig in den Besitz der GmbH über.
Falls noch keine GmbH als Zielgesellschaft besteht, kann das Einzelunternehmen per Sachgründung zur GmbH umgewandelt werden. Dabei ist das Einzelunternehmen die Stammkapitaleinlage bei der Neugründung einer GmbH. Nach der Prüfung des Sachgründungsberichts durch das Registergericht erfolgt die Eintragung der neu gegründeten GmbH.
Gibt es noch andere Wege der Umwandlung?
Neben der Ausgliederung oder Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH gibt es auch Formen der Umwandlung, die spezielle Rahmenbedingungen erfordern und in bestimmten Fällen von Vorteil sein können:
Verkauf des Unternehmens an die eigene GmbH: Einzelunternehmer/innen wählen diesen Weg meistens, um das Sachgründungsverfahren und den Sachgründungsbericht zu vermeiden. Die Verkaufslösung birgt jedoch Risiken in sich: Wenn eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer über eine Bargründung eine neue GmbH gründet und das Einzelunternehmen dann an die GmbH verkauft, kann eine verdeckte Sachgründung vorliegen, für welche die Unternehmerin bzw. der Unternehmer haftbar gemacht werden kann.
Verpachtung des Einzelunternehmens an die eigene GmbH: Eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer kann ein Unternehmen an die eigene GmbH auch verpachten. Dieser Weg der Umwandlung wird vor allem dann in Anspruch genommen, wenn Betriebsvermögen aufgespalten werden soll. Auch hier kann das Problem der verdeckten Sacheinlage hinsichtlich der Veräußerung des Unternehmens auftreten. Außerdem können hier viele Vorteile der GmbH (Beteiligung Dritter, Nachfolgeplanung etc.) nicht voll genutzt werden.
Für diese Möglichkeiten der Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH ist eine Beratung durch ein Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltsbüro oder durch eine Wirtschaftsprüferin bzw. einen Wirtschaftsprüfer hilfreich. Insbesondere, wenn der genaue Verkehrswert eines Einzelunternehmens festgestellt werden muss oder das Unternehmen mit Schulden behaftet ist.
Wie hoch sind die Kosten für die Umwandlung?
Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH entstehen Kosten, die je nach Umständen sehr unterschiedlich ausfallen können. Im Wesentlichen setzen sich die Kosten der Umwandlung aus den Kosten für Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsbüro, Notariatskosten und Kosten für das Registergericht zusammen. Das aufzubringende Stammkapital in Höhe von 25.000 € wird im Rahmen einer Neugründung einer GmbH meist dadurch aufgebracht, dass das Vermögen des Einzelunternehmens mindestens 25.000 € wert ist und auf die GmbH übergeht. Das Stammkapital ist in diesem Fall daher kein echter Kostenfaktor.
Die Kosten für das Notariat und Registergericht sind gesetzlich festgelegt, die Kosten für die Beurkundung durch das Notariat hängen von der Größe des Einzelunternehmens ab und liegen etwa zwischen 1.500 € und 7.000 €. Die Umwandlung muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 300 €. Insgesamt können die Kosten für die Umwandlung in eine GmbH mehrere tausend Euro betragen – abhängig von der Unternehmensgröße und des gewählten Weges der Umwandlung des Einzelunternehmens.
Was sind die steuerlichen Auswirkungen und welche Steuervorteile sind möglich?
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH wirkt sich auch steuerlich aus. In den meisten Fällen ergeben sich steuerliche Vorteile für eine GmbH im Vergleich zu einem Einzelunternehmen. Denn aufgrund ihrer rechtlichen Struktur als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der oft günstigeren Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer, die für Einzelunternehmen gilt. Außerdem können die Geschäftsführer einer GmbH ihr Gehalt als Betriebsausgaben geltend machen und so die Steuerlast senken.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann jedoch auch steuerliche Auswirkungen haben, die zusätzliche Kosten verursachen – beispielsweise durch die Besteuerung stiller Reserven oder durch die Übertragung von Wirtschaftsgütern. Insbesondere wenn sich Grundstücke im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens befinden, sollte man eine intensive steuerliche Beratung in Anspruch nehmen: Bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist Vorsicht geboten, denn Einbringungen unterliegen der Grunderwerbsteuer, da es zu einem Eigentümerwechsel kommt.
Die steuerlichen Auswirkungen können je nach Methode und den individuellen Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich sein. Erst eine steuerliche Beratung kann ermitteln, ob eine Umwandlung aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist und wie sich mögliche Steuervorteile voll ausschöpfen lassen.
Checklisten für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Je nach gewähltem Weg der Umwandlung durch Ausgliederung oder durch Einbringung sind bestimmte Punkte zu erfüllen, die in den folgenden Checklisten aufgelistet sind. Die Voraussetzung für die Umwandlung ist in beiden Fällen die Eintragung des Einzelunternehmens als e.K. ins Handelsregister.
Checkliste für die Umwandlung durch Ausgliederung
- Ausgliederungsplan erstellen: Dieser muss alle Vermögensgegenstände, Schulden und Verträge des Einzelunternehmens auflisten, die auf die GmbH übertragen werden sollen. Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser Einblick in den Ausgliederungsplan erhalten.
- Zustimmung der Vertragspartner einholen: Holen Sie die Zustimmung der Vertragspartner ein, falls es sich nicht um eine Gesamtrechtsnachfolge handelt.
- Mitarbeitende informieren: Alle Mitarbeiter/innen müssen über die Einbringung wegen möglicher Auswirkungen auf Arbeitsverträge informiert werden.
- Verträge anpassen: Verträge und Vereinbarungen müssen aktualisiert werden.
- Notariell beurkunden lassen: Satzung und Gesellschaftsvertrag, welcher bereits Bestandteil des Ausgliederungsplans sein kann, müssen beglaubigt werden.
- Stammkapital einbringen: Mindestens 25.000 € müssen in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen eingebracht werden.
- Durch das Registergericht prüfen lassen: Zuletzt erfolgen die Prüfung durch das Registergericht und die Eintragung ins Handelsregister.
Checkliste für die Umwandlung durch Einbringung
- Einbringungsvertrag erstellen: Dieser muss Angaben zur Bewertung des eingebrachten Unternehmens sowie Art und Höhe der Einbringung mit eventuellen Ausgleichszahlungen enthalten.
- Sachgründungsbericht erstellen. Er muss die Wirtschaftsgüter und Vermögenswerte aufführen, die durch die Einbringung in die GmbH übergehen. Alternativ kann das Einzelunternehmen auch gegen eine Sachkapitalerhöhung in eine bereits bestehende GmbH umgewandelt werden.
- Verträge anpassen: Verträge und Vereinbarungen müssen aktualisiert werden.
- Notariell beurkunden lassen: Der Einbringungsvertrag und Sachgründungsbericht bzw. Vertrag zur Sachkapitalerhöhung müssen notariell beglaubigt werden.
- Mitarbeitende informieren: Alle Mitarbeiter/innen müssen über die Einbringung wegen möglicher Auswirkungen auf Arbeitsverträge informiert werden.
- Stammkapital einbringen: Mindestens 25.000 € müssen in Form von Sacheinlagen oder Sachkapitalerhöhung eingebracht werden.
- Durch das Registergericht prüfen lassen: Zuletzt erfolgen die Prüfung durch das Registergericht und die Eintragung ins Handelsregister.
Ein Einzelunternehmen sollte die Dokumentationserstellung bei der Umwandlung in Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung und einer Rechtsberatung durchführen. Das Rechtsanwaltsbüro begleitet auch den abschließenden notariellen Prozess und die Eintragung ins Handelsregister.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.