Sozialbonus in Italien: Was steckt dahinter und wie funktioniert er?

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  1. Einführung
  2. Was ist der Sozialbonus?
  3. Wer hat Anspruch auf die Sozialbonus-Steuergutschrift?
  4. Wie funktioniert diese Steuergutschrift?
  5. Welche Voraussetzungen müssen Körperschaften des Dritten Sektors (KDS) erfüllen?
    1. Qualifizierung als Körperschaft des Dritten Sektors
  6. Was sind die Compliance-Anforderungen für Körperschaften des Dritten Sektors?

Am 18. Juni 2016 veröffentlichte die Gazetta Ufficiale das Gesetz 106/2016. Dies gab der Regierung die Befugnis, den Dritten Sektor durch den Erlass mehrerer Dekrete zu reformieren, darunter das Gesetz über den Dritten Sektor (Gesetzesdekret 117/2017). Zu den neuen Maßnahmen, die mit dieser Reform eingeführt wurden, gehört der Sozialbonus, eine Steuergutschrift für Steuerpflichtige, die an Einrichtungen des Dritten Sektors (nicht gewerbliche Körperschaften des Dritten Sektors - KDS) für Projekte zur Wiederherstellung von beweglichen und unbeweglichen Gütern spenden. In diesem Artikel erfahren Sie, was der Sozialbonus ist, wie er funktioniert und wer anspruchsberechtigt ist.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist der Sozialbonus?
  • Wer hat Anspruch auf die Sozialbonus-Steuergutschrift?
  • Wie funktioniert diese Steuergutschrift?
  • Was sind die Anspruchsvoraussetzungen für Unternehmen des Dritten Sektors?
  • Was sind die Compliance-Anforderungen für Körperschaften des Dritten Sektors?

Was ist der Sozialbonus?

Artikel 81 des Gesetzes über den Dritten Sektor beschreibt den Sozialbonus, wobei die operativen Richtlinien durch das Dekret Nr. 89 vom 23. Februar 2022 festgelegt wurden. Dadurch werden den Steuergutschriften für Spenden gewährt, die an KDS gehen, welche Projekte durchführen, die auf die Sanierung von ungenutzten öffentlichen Gebäuden sowie beweglichen und unbeweglichen Gütern abzielen, die von der organisierten Kriminalität beschlagnahmt wurden.

Wer hat Anspruch auf die Sozialbonus-Steuergutschrift?

Folgende Gruppen haben Anspruch auf die Sozialbonus-Steuergutschrift:

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen, die keine kommerziellen Aktivitäten ausüben
  • Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Branche, in der sie tätig sind, oder dem verwendeten Buchhaltungssystem

Wie funktioniert diese Steuergutschrift?

Gemäß Artikel 4 des Dekrets unterscheidet sich die Höhe der Steuergutschrift je nach Art des Steuerpflichtigen und entspricht:

  • 65 % für gemeinnützige Spenden von natürlichen Personen bis zu einer Höhe von 15 % des zu versteuernden Einkommens,
  • 50 % für gemeinnützige Spenden von Unternehmen bis zu einer Höhe von fünf Promille des Jahreseinkommens und
  • 50 % für Spenden von nicht gewerblichen Körperschaften bis zu einer Höhe von 15 % des steuerpflichtigen Einkommens.

Die Steuerbehörde teilt die Sozialbonus-Gutschrift in drei gleiche Jahresraten auf. Natürliche Personen und nicht gewerblichen Körperschaften können sie beginnend mit der Steuererklärung für das Jahr, in dem sie eine förderfähige Spende getätigt haben, beanspruchen. Jede ungenutzte Jahresrate wird auf nachfolgende Steuererklärungen zukünftiger Zeiträume übertragen, bis der volle Betrag der Steuergutschrift genutzt wurde.

Personen mit gewerblichen Einkünften können die Gutschrift ab dem Steuerzeitraum nach ihrer Spende verrechnen, indem sie den Vordruck F24 über die Online-Dienste der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) einreichen.

Steuerpflichtige haben nur dann Anspruch auf den Sozialbonus, wenn sie Beiträge mit nachvollziehbaren Zahlungsmethoden leisten. Zusätzlich muss die Zahlungsbeschreibung einen Verweis auf den Bonus, die Empfänger-KDS und den Spendenzweck enthalten.

Die Steuergutschrift fließt nicht in die Berechnung der Einkünfte für die Zwecke der Einkommensteuer ein und wirkt sich auch nicht auf den Produktionswert der italienischen regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP) aus.

Steuerzahler/innen können gemeinnützige Spenden im Sinne des Sozialbonus nur an KDS richten, die beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik ein Projekt zur Wiedergewinnung von ungenutzten öffentlichen Gebäuden sowie beweglichen Gütern eingereicht haben, die von der organisierten Kriminalität beschlagnahmt wurden. Dieses Ministerium muss die Projekte zunächst genehmigen. Berechtigte Einrichtungen müssen den angegebenen KDS Vermögenswerte zuweisen, die diese ausschließlich für nicht gewerbliche Tätigkeiten von allgemeinem Interesse verwenden dürfen.

Bezüglich der sich ständig ändernden Steuervorschriften auf dem Laufenden zu bleiben, kann für Ihr Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Tools wie Stripe Tax können die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen, indem sie detaillierte Berichte erstellen, die für die Steuererklärung und die korrekte Anwendung von Steuergutschriften, wie denen für den Sozialbonus, nützlich sind.

Welche Voraussetzungen müssen Körperschaften des Dritten Sektors (KDS) erfüllen?

Die Voraussetzungen für die Teilnahme von KDS an Wiederherstellungsprojekten, die für den Sozialbonus in Frage kommen, lauten wie folgt:

  • Der Status muss Artikel 4 Absatz 1 des Kodex des Dritten Sektors entsprechen.
  • Der gesetzliche Vertreter der Körperschaft muss über die entsprechende Befugnis verfügen, das Projekt einzureichen.
  • Es dürfen keine Gründe für ein Verbot, eine Aussetzung oder eine Disqualifikation im Zusammenhang mit persönlichen Präventivmaßnahmen vorliegen, wie in Artikel 67 des Gesetzesdekrets Nr. 159 vom 6. September 2011 über den gesetzlichen Vertreter und die Mitglieder der Leitungsorgane der Körperschaft festgelegt.
  • Die Körperschaft muss ihren Beitragspflichten nachkommen.
  • Die Körperschaft muss ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlung von Steuern und Gebühren nachkommen.
  • Die Körperschaft muss die Versicherungspflichten für Freiwillige gemäß Artikel 18 des Gesetzesdekrets 117/17 erfüllen.
  • Die erfolgreiche Übertragung der Güter an die Körperschaft

Alle beteiligten Partnerkörperschaften müssen diese Anforderungen erfüllen.

Qualifizierung als Körperschaft des Dritten Sektors

Da Einzelpersonen oder Unternehmen, die an der Sozialbonus-Steuergutschrift interessiert sind, sicherstellen müssen, dass sich die Empfänger ihrer Spenden als KDS qualifizieren, fragen Sie sich vielleicht: Ab wann muss die vorschlagende Körperschaft diesen Status innehaben? Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik beantwortete am 23. April 2024 diese Frage.

Die oben genannte Richtlinie erklärt, dass der Status des Empfängers als KDS für die rechtmäßige Anwendung der Gutschrift durch Steuerzahler/innen, die Beiträge an solche Körperschaften leisten, wichtig ist. Daher muss der Begünstigte diesen Status sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung als auch zum Zeitpunkt der Genehmigung der Maßnahme innehaben, um für den Sozialbonus in Betracht zu kommen. Die Beteiligten müssen diese Qualifikation während des gesamten Zeitraums der Umsetzung des Wiederherstellungsprojekts aufrechterhalten.

Was sind die Compliance-Anforderungen für Körperschaften des Dritten Sektors?

Damit natürliche oder juristische Personen, die Spenden leisten, in den Genuss des Sozialbonus kommen, müssen die von der KDS vorgeschlagenen Wiederherstellungs- und Sanierungsprojekte innerhalb einer von drei jährlichen Fristen beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik (Generaldirektion für den Dritten Sektor und die soziale Verantwortung der Unternehmen) beantragt werden: 15. Januar, 15. Mai oder 15. September.

Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie das erforderliche Dokument auf dem Ministerportal aus. Sie können über die Anmeldedaten für SPID, CIE oder eIDAS mit dem erforderlichen Vordruck wie vorgesehen auf das Portal zugreifen. Fügen Sie dem Antrag insbesondere Folgendes bei:

  • Ersatzerklärungen gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000, mit denen bestätigt wird, dass die im vorigen Absatz genannten Voraussetzungen für den Zugang zum staatlichen Bonus erfüllt sind
  • Satzung der vorschlagenden Körperschaft und etwaiger Partnerkörperschaften
  • Letztes genehmigtes Budget des Antragstellers und der Partnerkörperschaft, falls vorhanden
  • Partnerschaftserklärung, sofern vorhanden
  • Mindestens zwei Fotos des betreffenden Gebäudes
  • Übertragungslizenz für den Vermögenswert
  • Aufstellung der veranschlagten Kosten
  • Zeitleiste der Projektaktivitäten

Nachdem das Sozialbonus-Projekt genehmigt wurde, muss die vorschlagende Körperschaft dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik alle drei Monate Bericht erstatten und Einzelheiten über die einzelnen Spenden angeben, die in jedem Quartal eingegangen sind. Sie muss nicht nur die Höhe der Spenden melden, sondern auch Informationen über die Verwendung dieser Mittel über die Website der Institution veröffentlichen.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik stellt ein Handbuch für KDS bereit, das alle Informationen enthält, die erforderlich sind, um als Begünstigter Wiederherstellungsprojekte im Sinne des Sozialbonus zu beantragen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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