Informationen zu Selbständigen in Frankreich (travailleurs non salariés, TNS)

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  1. Einführung
  2. Was versteht man unter TNS?
  3. Wer gilt als TNS?
  4. Wie funktioniert die soziale Absicherung bei TNS?
    1. Gemeinsame Steuer- und Sozialversicherungserklärung
    2. Pflichtbeiträge
  5. Beziehen TNS ein Gehalt?
  6. Welche Vor- und Nachteile haben TNS?
  7. Welche Alternativen gibt es zu TNS?
  8. Wie wird man TNS?

Sind Sie selbstständig oder ohne Arbeitsvertrag beschäftigt? Sind Sie Mehrheitsgesellschafter einer französischen GmbH (société à responsabilité limitée, SARL)? Dann stehen die Chance gut, dass Sie in Frankreich als selbstständig (travailleur non salarié, TNS) gelten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Merkmale dieses Beschäftigungsstatus, die soziale Absicherung und die wesentlichen Vorteile erläutert.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was versteht man unter TNS?
  • Wer gilt als TNS?
  • Wie funktioniert die soziale Absicherung bei TNS?
  • Beziehen TNS ein Gehalt?
  • Welche Vor- und Nachteile haben TNS?
  • Welche Alternativen gibt es zu TNS?
  • Wie wird man TNS?

Was versteht man unter TNS?

TNS (travailleurs non salariés) sind Selbstständige, die auf eigene Rechnung arbeiten. Dabei sind sie ungebunden, legen also ihre eigenen Arbeitszeiten und Bedingungen fest und sind niemandem untergeordnet. Im Gegensatz zu Angestellten sind TNS nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden und beziehen kein Gehalt.

Wer gilt als TNS?

Selbstständige, die eine gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben (wie Einzelkaufleute) gelten als TNS. Aber auch einige Geschäftsführer und Gesellschafter von Unternehmen haben diesen Status. Dazu gehören:

  • SARL-Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung, also Personen, die mehr als 50 % der Firmenanteile besitzen.
  • Einzeleigentümer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter (entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée, EURL), also Alleingesellschafter, die zugleich geschäftsführende Gesellschafter sind.
  • Geschäftsführer und Gesellschafter offener Handelsgesellschaften (société en nom collectif, SNC).

Anmerkung: Geschäftsführer von SARL mit Minderheits- oder gleichberechtigter Beteiligung (bis zu 50 % der Anteile), Geschäftsführer vereinfachter (SAS) und gewöhnlicher Aktiengesellschaften (SA) sowie Geschäftsführer von SARL, die selbst keine Gesellschafter sind, gelten als gleichgestellte Beschäftigte. Als solche unterliegen sie dem allgemeinen Sozialversicherungssystem.

Wie funktioniert die soziale Absicherung bei TNS?

Selbständige sind in Frankreich durch ein eigenes Sozialversicherungssystem für Selbständige (sécurité sociale des indépendants, SSI) abgesichert. Dieses Sondersystem zeichnet sich durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge aus und sieht eine gemeinsame Steuer- und Sozialversicherungserklärung vor.

Die Sozialversicherungsbeiträge basieren auf dem Erwerbseinkommen im Vorjahr, werden jedoch an das tatsächliche Einkommen im laufenden Jahr angepasst. Die Beitragssätze hängen von Tätigkeitsart und Einkommen ab. Weitere Informationen zu den Beitragssätzen für Selbstständige finden Sie auf der Website der französischen Sozialversicherungsagentur (union de recouvrement des cotisations de sécurité sociale et d'allocations familiales, Urssaf).

Anmerkung: Wenn es bei der Firmengründung noch kein tatsächliches Einkommen gibt, werden die Beiträge pauschal berechnet. Diese verstehen sich als vorläufig und werden nach der Meldung des Erwerbseinkommens angepasst. Die französische Regierung hat einen Sozialversicherungsrechner für Selbständige eingerichtet, mit dem Urssaf-Beträge geschätzt werden können.

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Gemeinsame Steuer- und Sozialversicherungserklärung

Für die Beitragsberechnung müssen Sie eine gemeinsame Steuer- und Sozialversicherungserklärung abgeben. Die jährliche Steuererklärung wird mittels Formular 2042 elektronisch eingereicht. Dabei wird bei Selbständigen automatisch die Registerkarte „Sozialversicherung“ angezeigt. Die Erklärung ist verpflichtend. Ihre Steuerinformationen werden an die Urssaf übermittelt, die für die Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist.

Pflichtbeiträge

Die an die Urssaf zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge decken folgende Leistungen ab:

  • Kranken- und Elternzeitversicherung
  • Grund- und Zusatzleistungen der Altersvorsorge
  • Pensionsleistungen
  • Erwerbsunfähigkeits- und Ablebensversicherung
  • Familienzulagen
  • Ausbildung
  • Allgemeiner Sozialbeitrag (contribution sociale généralisée, CSG) und Beitrag zur Tilgung von Sozialschulden (contribution au remboursement de la dette sociale, CRDS)

Anmerkung: Die Sozialleistungen für Selbstständige sind geringer als für Angestellte. Daher sollte man eine Zusatzversicherung wie eine ergänzende Kranken- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen, um besser abgesichert zu sein.

Beziehen TNS ein Gehalt?

TNS können ihr Honorar selbst festlegen. Dabei kann es sich um monatliche Zahlungen, Boni oder Dividenden handeln. Auch Selbständige geben eine jährliche Steuererklärung ab.

Welche Vor- und Nachteile haben TNS?

Der TNS-Status bietet mehrere Vorteile, darunter:

  • Größere Entscheidungsfreiheit hinsichtlich Unternehmensführung und Honorar
  • Geringere Kosten für das Unternehmen durch deutlich niedrigere Sozialversicherungsbeiträge: je nach Honorar zwischen 30 und 50 %
  • Jährliche Steuererklärungen
  • Flexiblere Verwaltung: keine Gehaltsabrechnungen, keine Vorgesetzten usw.

Der TNS-Status hat aber auch einige Nachteile:

  • Schwächere soziale Absicherung: keine Arbeitslosenversicherung, kein Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Arbeitsunterbrechungen.
  • Sozialversicherungspflichtige Dividenden
  • Zusatzversicherungen für maximalen Schutz
  • Verpflichtende Sozialversicherungsbeiträge auch für TNS ohne Honorar
  • Ein komplexes Beitragssystem mit Ratenzahlungen und Stundungen.

Welche Alternativen gibt es zu TNS?

Gleichgestellte Beschäftigte sind die einzige Alternative für TNS. Diese kommt aber nur für Positionen in der Geschäftsführung bei folgenden Rechtsformen infrage:

  • SA
  • SAS
  • SASU (société par actions simplifiée unipersonnelle, SAS mit nur einem Aktionär)
  • SARL (Mitglied der Geschäftsführung mit Minderheits- oder gleichberechtigter Beteiligung)
  • EURL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter)

Gleichgestellte Beschäftigte kosten das Unternehmen mehr, bieten aber Mitgliedern der Geschäftsführung aber eine bessere soziale Absicherung, sozialversicherungsfreie Dividenden und eine Senkung des steuerpflichtigen Einkommens um 10 %.

Wie wird man TNS?

Um sich selbständig zu machen, müssen Sie die TNS-Erklärung (Cerfa-Formular 11686/09) ausfüllen. Diese können Sie über den obigen Link herunterladen. Füllen Sie das ausgedruckte Formular aus, wenn Sie Ihr Unternehmen gründen, die Satzung ändern oder Änderungen an der Geschäftsführung vornehmen. Sie müssen es dem entsprechenden Verwaltungsformular beifügen, also z. B. dem Formular M0 bei der Firmengründung, dem Formular M2 bei Satzungsänderungen oder dem Formular M3 bei Änderungen an der Geschäftsführung. Schließlich müssen Sie die Formulare in der Geschäftsstelle des Handelsgerichts (greffe du tribunal de commerce) hinterlegen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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