Dropshipping und Umsatzsteuer in Frankreich: Vorschriften und Funktionsweise

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Mehr erfahren 
  1. Einführung
  2. Funktionsweise von Dropshipping
  3. Steuerliche Vorschriften für Dropshipping und Umsatzsteuer
  4. Wer zahlt die Mehrwertsteuer beim Dropshipping?
  5. So melden Sie Umsatzsteuer für Dropshipping an
  6. Strafen bei Nichteinhaltung
  7. So stellen Sie eine ordnungsgemäße Mehrwertsteuerabgabe für Dropshipping sicher
  8. So kann Stripe Tax Sie unterstützen

Dropshipping hat sich mit einem Marktanteil von über 10 Mrd. EUR im Jahr 2024 zu einem schnell wachsenden Geschäftsmodell im E-Commerce in Frankreich entwickelt. Im selben Jahr verabschiedete die Regierung ein neues Finanzgesetz, um einen steuerlichen Rahmen für Dropshipping zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf den Einzug der Mehrwertsteuer.

In diesem Artikel werden die Regeln für Dropshipping und Mehrwertsteuer in Frankreich beschrieben, einschließlich der Frage, wer die Mehrwertsteuer abführen muss und wie sich Bußgelder vermeiden lassen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Funktionsweise von Dropshipping
  • Steuerliche Vorschriften für Dropshipping und Umsatzsteuer.
  • Wer zahlt die Mehrwertsteuer beim Dropshipping?
  • So melden Sie Umsatzsteuer für Dropshipping an
  • Strafen bei Nichteinhaltung
  • So stellen Sie eine ordnungsgemäße Mehrwertsteuerabgabe für Dropshipping sicher
  • Wie kann Sie Stripe Tax dabei unterstützen

Funktionsweise von Dropshipping

Dropshipping ist ein E-Commerce-Modell, bei dem eine Verkäuferin/ein Verkäufer Waren bei einem Drittanbieter (häufig außerhalb der EU) einkauft, der sie direkt an Kundinnen und Kunden in Europa versendet. Die Verkäuferin/der Verkäufer fungiert dabei als Vermittlerin/Vermittler der Transaktion und übernimmt ausschließlich Marketing und Verkauf der Waren.

Mit anderen Worten umfasst Dropshipping eine Transaktion zwischen drei Parteien:

  • Die Verkäuferin/der Verkäufer (Dropshipper): Vermarktet und verkauft Waren, die bei einem Drittanbieter eingekauft wurden, ohne diese physisch zu besitzen (kein Lagerbestand, keine Lieferung). Die Erträge des Dropshippers stammen aus der Marge, die beim Verkauf an Kundinnen und Kunden erzielt wird.
  • Der Drittanbieter (oft außerhalb der EU ansässig): Führt die Bestellungen des Dropshippers aus und liefert die Produkte direkt an die Kundinnen und Kunden. Die Erträge des Anbieters stammen aus dem Verkauf der Waren an den Dropshipper.
  • Die Kundin/der Kunde: Kauft Waren beim Dropshipper, ohne zwangsläufig von der Existenz des Drittanbieters zu wissen.

Wie bei jedem anderen E-Commerce-Geschäft müssen Dropshipper sicherstellen, dass Bestellungen korrekt ausgeführt werden und eine Reihe von Transparenzanforderungen für Kundinnen und Kunden erfüllen, darunter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), gesetzliche Informationen, Rückgabebestimmungen, Datenschutzerklärung, Lieferinformationen und das Widerrufsrecht.

Steuerliche Vorschriften für Dropshipping und Umsatzsteuer

Steuerliche Anforderungen für Dropshipping, definiert als Fernverkauf importierter Waren (VAD BI), sind im Finanzgesetz 2024 (Gesetz 2023-1322 vom 29.12.2023) festgelegt. Dieses Gesetz bestimmt, dass Dropshipping-Anbieterinnen/-Anbieter Mehrwertsteuer auf Waren, die in Frankreich importiert und verkauft werden, abführen und zahlen müssen, wenn die bei der Einfuhr erhobene Mehrwertsteuer (bei der Ankunft der Waren beim französischen Zoll) niedriger ist als die lokale Mehrwertsteuer, die für einen gleichwertigen Verkauf innerhalb des französischen Staatsgebiets angefallen wäre.

Mit anderen Worten gibt es für Dropshipper in Bezug auf Dropshipping und Mehrwertsteuer zwei mögliche Szenarien:

  • Wenn die in Frankreich anfallende Mehrwertsteuer (für einen direkten Verkauf in Frankreich) höher ist als die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr (für einen Dropshipping-Verkauf), muss der Dropshipper die Differenz zwischen beiden Mehrwertsteuerbeträgen zahlen.
  • Wenn die lokale Mehrwertsteuer niedriger ist als die Einfuhrmehrwertsteuer, muss der Dropshipper lediglich die Einfuhrmehrwertsteuer zahlen.

Beispiel: Eine Online-Verkäuferin/Ein Online-Verkäufer kauft ein Paar Schuhe aus Kolumbien für 20°€ und verkauft sie per Dropshipping an eine Kundin/einen Kunden in Frankreich für 50°€. In diesem Fall muss die Online-Verkäuferin/der Online-Verkäufer 4°€ Einfuhrumsatzsteuer zahlen (20°% auf 20 €, was dem Einkaufspreis des Lieferanten, d. h. dem Zollwert, entspricht). Hätte der Verkauf in Frankreich stattgefunden, hätte die Verkäuferin/der Verkäufer 10°€ Mehrwertsteuer zahlen müssen (Standardsteuersatz von 20°% auf 50°€, was dem Verkaufspreis für die Kundin/den Kunden entspricht). Da der Betrag der Einfuhrumsatzsteuer niedriger ist als der Betrag der für einen Verkauf in Frankreich fälligen Mehrwertsteuer, muss die Online-Verkäuferin/der Online-Verkäufer dem Finanzamt die Differenz zwischen den beiden Beträgen, also 6°€, zahlen.

Das Finanzgesetz 2024 stärkt die Vorschriften zur Mehrwertsteuer für Dropshipping. Es soll neue regulatorische Anforderungen für dieses schnell wachsende Geschäftsmodell schaffen.

Die Bestimmungen des Finanzgesetzes von 2024 gelten nicht, wenn ein Verkauf über eine elektronische Schnittstelle (z. B. einen Marktplatz oder eine Dropshipping-Plattform) abgewickelt wird und sich die an die Kundin/den Kunden gelieferten Waren bereits in Frankreich befinden. Sie gelten auch nicht, wenn die Verkäuferin/der Verkäufer den Import One Stop Shop (IOSS) nutzt, unabhängig vom Transaktionswert. In diesem Fall ist der Dropshipper für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verantwortlich.

Das Gesetz zielt auch darauf ab, bestimmte Fernabsatzgeschäfte, die zuvor als außerhalb der EU stattfindend eingestuft wurden, der französischen Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Der Dropshipper, der als Vermittler zwischen dem Lieferanten und dem Endkunden fungiert, ist nicht Teil des Zollabfertigungsprozesses, da er nicht an der Logistik der Lieferung der importierten Waren beteiligt ist. Daher basiert die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel auf dem Verkauf zwischen dem Drittlieferanten und dem Dropshipper und nicht auf dem Verkauf zwischen dem Dropshipper und dem Endkunden.

Das bedeutet, dass die Marge des Dropshippers nicht besteuert wird, obwohl sie Teil des vom Endkunden in Frankreich gezahlten Preises ist und je nach den verkauften Waren sehr hoch sein kann. Von dieser Mehrwertsteuerbefreiung profitieren auch Online-Plattformen, die Dropshipping-Shops hosten und für jeden Verkauf eine Provision erhalten.

Daher zielt die Gesetzgebung auf Folgendes ab:

  • Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
  • Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern (durch die Abschaffung von Steuervorteilen für Dropshipper) und einer fairen Besteuerung aller Transaktionen (innerhalb Frankreichs, innerhalb der EU und international)
  • Vereinfachung des Einzugs der Mehrwertsteuer für den Fernabsatz
  • Online-Plattformen zur Verantwortung ziehen

Wer zahlt die Mehrwertsteuer beim Dropshipping?

Die für die Mehrwertsteuer auf einen Verkauf an eine kundin/einen Kunden in Frankreich haftende Stelle ist entweder der Dropshipper oder die Plattform, die den Dropshipping-Verkauf ermöglicht. Wenn der Dropshipper Produkte direkt auf seiner eigenen Website verkauft, ist er für die Mehrwertsteuer haftbar, die zum französischen Mehrwertsteuersatz erhoben wird. Wenn der Dropshipper über eine Plattform oder einen Marktplatz verkauft, ist diese Stelle verantwortlich.

Die Art der zu meldenden Mehrwertsteuer hängt vom Verkaufsbetrag ab. Wenn der Dropshipper importierte Waren über seine eigene Website an eine Kundin/einen Kunden in Frankreich verkauft:

  • Wenn der Verkaufswert weniger als oder gleich 150 € beträgt, kann der Dropshipper das IOSS-System nutzen, um die Mehrwertsteuer beim Zoll anzumelden und „vorauszuzahlen”. In diesem Fall ist die Importtransaktion von der Mehrwertsteuer befreit. Nutzt der Dropshipper hingegen nicht das IOSS-System, muss er die Einfuhrumsatzsteuer anmelden und möglicherweise die Mehrwertsteuer auf den Verkauf in Frankreich entrichten.

  • Wenn der Verkaufswert über 150 € liegt, kann das IOSS nicht verwendet werden. Der Dropshipper muss dann die Mehrwertsteuer auf den Import und auf die Verkaufstransaktion abführen.

Wenn der Dropshipper Waren, die aus anderen EU-Ländern importiert wurden, auf seiner eigenen Website verkauft:

  • Wenn der Verkaufswert weniger als oder gleich 150 € beträgt, kann der Dropshipper das IOSS nutzen, um die Mehrwertsteuer zum aktuellen Satz im Wohnsitzland der Kundin/des Kunden zu melden.
  • Wenn der Verkaufswert über 150 € liegt, kann der Dropshipper das IOSS-System nicht nutzen, um die Mehrwertsteuer zum aktuellen Satz im Wohnsitzland zu melden. Der Dropshipper muss sich stattdessen im Mitgliedstaat der Kundin/des Kunden für die Mehrwertsteuer registrieren und die lokale Mehrwertsteuer melden.

Wenn der Dropshipper importierte Waren über eine Dropshipping-Plattform oder einen Marktplatz verkauft, gilt dieses Unternehmen als Lieferant. Das bedeutet, dass die Plattform oder der Marktplatz die Mehrwertsteuer entrichten muss. Liegt der Verkaufspreis bei maximal 150 €, muss die Plattform oder der Marktplatz die Mehrwertsteuer auf den Import und die Verkaufstransaktion entrichten; übersteigt der Verkaufspreis 150 €, muss nur die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Der professionelle Dropshipper muss die Mehrwertsteuer auf die Verkaufstransaktion entrichten.

Beachten Sie, dass Selbstständige von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren können und für ihr Dropshipping-Geschäft keine Mehrwertsteuer einreichen müssen. Um sich zu qualifizieren, müssen selbstständige Dropshipper einen Umsatz von weniger als oder gleich haben:

  • 85.000 € für das vorherige Kalenderjahr
  • 93.500 € für das laufende Kalenderjahr

Die französischen Steuerbehörden überprüfen die Schwellenwerte in der Regel alle drei Jahre. Die oben genannten Schwellenwerte gelten für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. März 2025. Wenn Ihr selbstständiges Dropshipping-Unternehmen diese Bedingungen erfüllt, können Sie Ihre Umsätze ohne Steuern in Rechnung stellen.

So melden Sie Umsatzsteuer für Dropshipping an

Das Verfahren zur Einreichung der Mehrwertsteuer für Dropshipping variiert je nach Land, in dem die Mehrwertsteuer gilt:

  • Befindet sich die Kundin/der Kunde in Frankreich, muss das Unternehmen die Mehrwertsteuer auf dem Formular CA3 oder CA12 einreichen.
  • Lebt die Kundin/der Kunde in einem anderen EU-Land, muss das Unternehmen die ausländische Mehrwertsteuer einreichen und kann den Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop (OSS) in Anspruch nehmen und anschließend die Erstattung dieser innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer beantragen.

Um die Einreichung zu vereinfachen, können professionelle Dropshipper das Finanzamt bitten, den in Frankreich geltenden Steuersatz auf ihre Umsätze anzuwenden, sofern das Unternehmen in Frankreich ansässig ist.

Strafen bei Nichteinhaltung

Bei Nichteinhaltung der Mehrwertsteuer- und Dropshipping-Steuerpflichten riskiert der Dropshipper verschiedene Arten von Strafen:

  • Steuerstrafen: Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe drohen Geldstrafen zwischen 750 € und 1.500 €. Bei Steuerbetrug kann die Geldstrafe bis zu 75.000 € betragen.
  • Verwaltungsstrafen: Die Nichteinhaltung der steuerlichen Anforderungen kann zu einer Steuerprüfung und Steueranpassung führen.
  • Strafrechtliche Sanktionen: Mehrwertsteuerbetrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
  • Handelsstrafen: Bei Nichteinhaltung können Dropshipping- oder Webhosting-Plattformen das Konto eines Unternehmens sperren oder blockieren.

So stellen Sie eine ordnungsgemäße Mehrwertsteuerabgabe für Dropshipping sicher

Um das Risiko von Umsatzsteuerstrafen für Ihr Dropshipping-Geschäft zu vermeiden, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen den französischen Vorschriften entsprechen.
  • Prüfen Sie, ob Mehrwertsteuer anfällt (französische oder ausländische) und welche Stelle für die Abführung zuständig ist (Sie oder die von Ihnen genutzte Verkaufsplattform).
  • Prüfen Sie, welche Mehrwertsteuerregelung gilt, um festzustellen, ob Sie im Rahmen der vereinfachten Regelung von der Grundmehrwertsteuer befreit sind oder ob Sie die Steuer über das OSS abführen müssen.
  • Führen Sie die Mehrwertsteuer zum richtigen Zeitpunkt ab.
  • Bewahren Sie Zoll- und Steuerbelege sechs Jahre lang auf.
  • Informieren Sie sich über regulatorische Änderungen, um über die steuerlichen Anforderungen auf dem Laufenden zu bleiben.

So kann Stripe Tax Sie unterstützen

Stripe Tax vereinfacht die Steuerkonformität, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können. Stripe Tax unterstützt Sie bei der Überwachung Ihrer Verpflichtungen und benachrichtigt Sie, wenn Sie basierend auf Ihren Stripe-Transaktionen einen Schwellenwert für eine Verkaufssteuerregistrierung überschreiten. Darüber hinaus berechnet und erhebt Stripe Tax automatisch Verkaufssteuer, Mehrwertsteuer und GST auf physische und digitale Waren und Dienstleistungen – in allen US-Bundesstaaten und in mehr als 100 Ländern.

So können Sie bereits mit minimalem Programmieraufwand, einem Mausklick im Dashboard oder über unsere leistungsstarke API weltweit Steuern einziehen.

Mit Stripe Tax können Sie Folgendes umsetzen:

  • Steuerliche Melde- und Erhebungspflichten ermitteln:: Erkennen Sie anhand Ihrer Stripe-Transaktionen, wo Sie Steuern einziehen müssen und aktivieren Sie die Steuereinziehung in neuen Bundesstaaten und Ländern in Sekunden. Fügen Sie dafür eine Codezeile in Ihre bestehende Stripe-Integration ein oder aktivieren Sie die Steuereinziehung mit einem Mausklick im Stripe-Dashboard.

  • Registrierung zur Steuerzahlung: Wenn Ihr Unternehmen in den USA ansässig ist, überlassen Sie Stripe die Verwaltung Ihrer Steuerregistrierungen und profitieren Sie von einem vereinfachten Verfahren, bei dem die Antragsdaten vorausgefüllt werden – das spart Ihnen Zeit und vereinfacht die Einhaltung lokaler Vorschriften. Wenn Sie außerhalb der USA ansässig sind, arbeitet Stripe mit Taxually zusammen, um Ihnen bei der Registrierung bei den lokalen Steuerbehörden zu helfen.

  • Steuern automatisch einziehen: Stripe Tax berechnet und erhebt den richtigen Steuerbetrag unter Berücksichtigung von Produktangebot und Verkaufsort. Stripe Tax eignet sich für unzählige Produkte und Dienstleistungen und ist bei Steuerregelungen und Steuersätzen immer auf dem neuesten Stand.

  • Einreichung vereinfachen: Stripe Tax kann nahtlos bei Partnern für die Einreichung integriert werden, sodass Ihre globalen Einreichungen genau und zeitnah erfolgen. Überlassen Sie unseren Partnern die Verwaltung Ihrer Einreichungen, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über Stripe Tax oder starten Sie noch heute.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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