Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist eine steuerliche Verpflichtung für Unternehmen in Frankreich. Grundsätzlich müssen alle, die dem Standardsystem (régime réel) oder dem vereinfachten System (régime mini réel) unterliegen, das Formular CA3 einreichen. Dieser Leitfaden erklärt, wer das Formular ausfüllen muss, wo es zu finden ist und wie es eingereicht wird.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die CA3-Erklärung?
- Wer muss die CA3-Erklärung einreichen?
- Wo finde ich die Erklärung?
- Wann muss die CA3-Erklärung eingereicht werden?
- Ausfüllen und Einreichen der CA3 USt.-Erklärung
Was ist die CA3-Erklärung?
Einige umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Frankreich sind verpflichtet, eine Erklärung für die USt. und damit verbundene Steuern abzugeben, die allgemein als CA3-Erklärung bezeichnet wird. Dieses Formular wird verwendet, um die auf Verkäufe erhobene Umsatzsteuer und jede abzugsfähige USt. auf Einkäufe entweder monatlich oder vierteljährlich zu melden.
Auf dieser Basis wird ermittelt, wie viel Umsatzsteuer ein Unternehmen schuldet oder vom Finanzamt erstattet bekommt.
Wer ist zur Abgabe der CA3-Erklärung verpflichtet?
Die Abgabe der CA3-Erklärung ist für alle Unternehmen verpflichtend, die dem Standard Real Umsatzsteuersystem und dem vereinfachten (Mini Real) Umsatzsteuersystem unterliegen. Dazu zählen typischerweise Unternehmen, deren Jahresumsätze folgende Schwellen überschreiten:
- 840.000 € für Unternehmen, die Waren verkaufen oder Unterkünfte anbieten,
- 254.000 € für andere Dienstleister.
Auch wenn der Umsatz unter diesen Grenzen liegt, kann das Unternehmen dem normalen System unterliegen – insbesondere, wenn die jährlich zu zahlende Umsatzsteuer mehr als 15.000 € beträgt.
Unternehmen, die unter Umsatzsteuer-Ausnahmeregelungen oder das vereinfachte System fallen, können freiwillig in das normale Umsatzsteuersystem wechseln – in diesem Fall sind sie ebenfalls verpflichtet, CA3-Erklärungen abzugeben.
Wo finde ich die Erklärung?
Das CA3-Formular (Nr. 3310-CA3-SD) ist online auf der offiziellen Website der Steuerbehörde zu finden. Sie können es herunterladen, elektronisch ausfüllen oder es ausdrucken und von Hand ausfüllen. Ein Leitfaden zur CA3-Erklärung ist ebenfalls verfügbar.
Wann muss die CA3-Erklärung eingereicht werden?
Unternehmen reichen die CA3-Erklärung in der Regel monatlich ein. Liegt die jährlich zu zahlende Umsatzsteuer unter 4.000 €, kann die Abgabe stattdessen vierteljährlich erfolgen.
Das CA3-Formular muss bis zum 15., 17. oder 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht werden. Jedes Unternehmen kann seine individuelle Frist in seinem Online-Geschäftskonto finden.
Eine fristgerechte Abgabe der CA3-Erklärung hilft, Verzugsgebühren zu vermeiden. Fehler können durch die Einreichung einer berichtigten Umsatzsteuererklärung korrigiert werden.
Ausfüllen und Einreichen der CA3 USt.-Erklärung
- Daten zusammentragen: Sammeln Sie alle Verkaufs- und Einkaufsrechnungen sowie die Buchhaltungsunterlagen, die zur Berechnung der abzuführenden und abziehbaren Umsatzsteuer erforderlich sind.
- Ausfüllen der CA3-Erklärung: Tragen Sie die Umsatzbeträge (ohne und mit Umsatzsteuer) in die entsprechenden Felder der CA3-Erklärung ein – zusammen mit den anzuwendenden Umsatzsteuersätzen.
- USt. berechnen: Berechnen Sie den zu zahlenden USt.-Betrag oder ein eventuelles Vorsteuerguthaben.
- Reichen Sie die CA3-Erklärung ein: Die meisten Unternehmen müssen ihre CA3-Formulare elektronisch übermitteln. Die Einreichung der USt.-Erklärung kann online abgewickelt werden.
Stripe Tax kann Sie bei der Vorbereitung und Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärungen – einschließlich der CA3-Formulare – unterstützen. Dieses Tool stellt sicher, dass Unternehmen Einreichungsfristen einhalten und ihren Verpflichtungen in Frankreich nachkommen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.