Welche Umsatzsteuerregelungen gelten in Frankreich?

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  1. Einführung
  2. Welche Umsatzsteuerregelungen gibt es?
  3. Wie sieht die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer aus?
  4. Für wen gilt die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer?
    1. Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
  5. Was ist die vereinfachte Regelung?
  6. Was ist die normale Regelung?
  7. Wie wähle ich zwischen der vereinfachten und der normalen Regelung?

Die meisten französischen Unternehmen müssen sich auf die eine oder andere Weise mit der Umsatzsteuer (USt.) auseinandersetzen. Diese Steuern sind allgegenwärtig, weshalb es wichtig ist, sich über die verschiedenen Regelungen der Umsatzsteuer auf dem Laufenden zu halten.

Die Ermittlung der für Sie geltenden Umsatzsteuerregelung und der einzuhaltenden Schwellenwerte kann mitunter eine Herausforderung darstellen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Umsatzsteuerregelung wählen, was dies bedeutet und welche Ausnahmen von der Umsatzsteuer möglich sind.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Welche Umsatzsteuerregelungen gibt es?
  • Wie sieht die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer aus?
  • Für wen gilt die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer?
  • Was ist die vereinfachte Regelung?
  • Was ist die normale Regelung?
  • Wie wähle ich zwischen der vereinfachten und der normalen Regelung?

Welche Umsatzsteuerregelungen gibt es?

In Frankreich gibt es drei Regelungen für die Umsatzsteuer:

  • Die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer (franchise en base de TVA)
  • Die vereinfachte Steuerregelung (régime réel simplifié)
  • Die normale Steuerregelung (régime réel normal)

Welche Regelung für ein Unternehmen gilt, hängt von seinem Umsatz (ohne Steuern) im vorangegangenen Geschäftsjahr ab. Sie können sich für die jeweils höhere Regelung entscheiden, wenn Sie sich in einer niedrigeren befinden. Wenn Sie zum Beispiel aktuell unter die Basisbefreiungsregelung fallen, können Sie sich für die vereinfachte oder die normale Regelung entscheiden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der französischen Regierung.

Wie sieht die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer aus?

Gemäß Artikel 293 B des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts - CGI) entbindet die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer die Unternehmen von der Pflicht, auf Verkäufe und erbrachte Dienstleistungen Umsatzsteuer zu erklären und abzuführen. Unternehmen, die unter die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer fallen, können ihrer Kundschaft keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und sie auch nicht von den für Geschäftszwecke erworbenen Waren oder Dienstleistungen abziehen.

Rechnungen von Unternehmen, die unter die Basissteuerbefreiung fallen, müssen den Vermerk „Umsatzsteuer nicht anwendbar, Art. 293 B des CGI“ („TVA non applicable, art. 293 B du CGI“) enthalten, um die Kundschaft darüber zu informieren, dass das Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist. Geschieht dies nicht, kann das Unternehmen einer Steueranpassung unterzogen werden.

Erfahren Sie mehr über die Gesetzgebung zur nicht anwendbaren Umsatzsteuer.

Für wen gilt die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer?

Kleinstunternehmen kommen in der Regel in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung, da ihr Umsatz ohne Steuern (HT) im Allgemeinen unter den von den Steuerbehörden festgelegten Grenzen liegt. Doch auch alle anderen Unternehmen können diese Regelung in Anspruch nehmen, wenn sie die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen (siehe unten).

Wichtig: Bestimmte Tätigkeiten sind von der Basisbefreiung von der Umsatzsteuer ausgeschlossen. Dazu gehören umsatzsteuerpflichtige Immobilientätigkeiten, landwirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der vereinfachten Regelung für die Landwirtschaft, innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Transportmitteln sowie freiwillig umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Die Basisbefreiung von der Umsatzsteuer gilt für Unternehmen, die die von den Steuerbehörden festgelegten Umsatzschwellen nicht überschreiten. Grundlage für die Inanspruchnahme sind die Verkäufe ohne Umsatzsteuer des Vorjahres und des laufenden Jahres. Die Schwellenwerte variieren je nach Jahr und Branche des Unternehmens. Die unten aufgeführten Schwellenwerte gelten für den Zeitraum 2023 bis 2025.

Um in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung zu kommen, dürfen die Verkäufe (ohne Umsatzsteuer) eines Unternehmens, das eine fachliche Tätigkeit ausübt oder handwerkliche oder kaufmännische Dienstleistungen erbringt (mit Ausnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten), die folgenden Beträge nicht übersteigen:

  • 36.800 € für das Vorjahr
  • 39.100 € für das laufende Jahr

Unternehmen, die im Bereich Handel oder Gastgewerbe tätig sind, dürfen die folgenden Umsatzschwellen nicht überschreiten:

  • 91.900 € für das Vorjahr
  • 101.000 € für das laufende Jahr

Reglementierte Tätigkeiten von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, Autorinnen/Autoren und Künstlerinnen/Künstlern dürfen folgende Beträge nicht überschreiten:

  • 47.700 € für das Vorjahr
  • 58.600 € für das laufende Jahr

Für nicht reglementierte Tätigkeiten sinkt der Schwellenwert auf:

  • 19.600 € für das Vorjahr
  • 23.700 € für das laufende Jahr

Weitere Informationen über Schwellenwerte für die Umsatzsteuerbefreiung finden Sie in diesem Artikel der französischen Regierung.

Was ist die vereinfachte Regelung?

Unternehmen, die unter die vereinfachte Umsatzsteuerregelung fallen, müssen jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung einreichen und halbjährlich zwei Zahlungen leisten. Die jährliche Umsatzsteuererklärung wird über das Formular Cerfa Nr. 3517-S-SD abgegeben.

Um die vereinfachte Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Umsatz (ohne USt.) des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr zwischen 36.800 € und 254.000 € für Dienstleistungen und fachliche Tätigkeiten und zwischen 91.900 € und 840.000 € für kommerzielle Tätigkeiten und Aktivitäten im Gastgewerbe liegen. Der jährlich erhobene Umsatzsteuerbetrag muss ebenfalls unter 15.000 € liegen.

Bestimmte Leistungen sind von der vereinfachten Umsatzsteuerregelung ausgenommen, darunter umsatzsteuerpflichtige Immobilientätigkeiten, umsatzsteuerpflichtige Einfuhren und Bauleistungen, die von neu gegründeten Unternehmen erbracht werden.

Was ist die normale Regelung?

Im Rahmen der normalen Umsatzsteuerregelung muss eine monatliche Umsatzsteuererklärung mittels Formular Nr. 3310-CA3-SD eingereicht werden. Sie gilt in erster Linie für Unternehmen, deren Umsatz (ohne USt.) im Vorjahr mehr als 254.000 € für Dienstleistungen und fachliche Tätigkeiten und 840.000 € für Einzelhandels- und Aktivitäten im Gastgewerbe betrug. Unternehmen, die von der Basisbefreiung von der Umsatzsteuer ausgenommen sind oder die mehr als 15.000 € Umsatzsteuer pro Jahr abführen, sind ebenfalls an die normale Umsatzsteuerregelung gebunden.

Hinweis: Alle Unternehmen können sich für die normale Regelung entscheiden, unabhängig von ihrem Umsatz.

Um die Verwaltung Ihrer Umsatzsteuer zu vereinfachen, können Sie Stripe Tax verwenden, ein automatisiertes Tool, das die Berechnung, das Ausfüllen und die Einreichung Ihrer Umsatzsteuererklärung beschleunigt. Stripe liefert Ihnen außerdem detaillierte Berichte über Ihre Transaktionen und Ihr Einkommen im Jahresverlauf.

Wie wähle ich zwischen der vereinfachten und der normalen Regelung?

Das Wissen um die Unterschiede zwischen der normalen und der vereinfachten Umsatzsteuerregelung ist wichtig für die Wahl des für Ihre Anforderungen am besten geeigneten Steuersystems.

Bei der vereinfachten Regelung werden Ihre Verwaltungs- und Buchhaltungsverfahren im Vergleich zu den anderen Regelungen deutlich optimiert. Sie müssen alle sechs Monate eine Abschlagszahlung leisten und jedes Jahr eine einzige Umsatzsteuererklärung einreichen.

Bei der normalen Regelung müssen Sie eine monatliche Umsatzsteuererklärung abgeben und die entsprechende Umsatzsteuer entrichten. Wenn Sie die Zahlungen über das Jahr verteilen, optimieren Sie die Liquidität Ihres Unternehmens und erhalten regelmäßige Umsatzsteuerrückerstattungen per Gutschrift. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen haben Anspruch auf eine Umsatzsteuergutschrift, wenn die auf die verkauften Waren und Dienstleistungen erhobene Umsatzsteuer niedriger ist als die auf die Geschäftsausgaben gezahlte Umsatzsteuer. Erfahren Sie mehr über die abzugsfähige Umsatzsteuer und die Umsatzsteuergutschrift.

Wenn Sie Ihre Verwaltungsverfahren vereinfachen möchten, ist die vereinfachte Steuerregelung genau das Richtige für Sie. Wenn Sie jedoch regelmäßig eine Umsatzsteuererstattung erhalten möchten, sollten Sie sich für die normale Steuerregelung entscheiden.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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