USt.-Bescheinigung für Hausrenovierungsarbeiten in Frankreich

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  1. Einführung
  2. Was ist die USt.-Bescheinigung?
  3. Ist die USt.-Bescheinigung zwingend erforderlich? Wofür wird sie verwendet?
  4. Was sind die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten USt.-Satzes?
    1. Geltungsbereich ermäßigter USt.-Sätze
  5. Wie wird die USt.-Bescheinigung vorbereitet?
    1. Die vereinfachte USt.-Bescheinigung
    2. Normale USt.-Bescheinigung
  6. Wie lange sollte die USt.-Bescheinigung aufbewahrt werden?

Die USt.-Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das für Renovierungsarbeiten an Häusern gilt, die älter als zwei Jahre sind. Sie gilt sowohl für Kundinnen und Kunden, die den Auftrag für die auszuführenden Arbeiten erteilen, als auch für Dienstleister, die in diesem Sektor tätig sind. Was ist eine USt.-Bescheinigung? Wie können Sie bei einem Renovierungsprojekt von einem ermäßigten USt.-Satz profitieren? Was ist der Unterschied zwischen einer vereinfachten USt.-Bescheinigung und einer Standardbescheinigung? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die USt.-Bescheinigung und wie Sie diese gemäß den Anwendungsbedingungen erstellen.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die USt.-Bescheinigung?
  • Ist die USt.-Bescheinigung zwingend erforderlich? Wofür wird sie verwendet?
  • Was sind die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten USt.-Satzes?
  • Wie wird die USt.-Bescheinigung vorbereitet?
  • Wie lange sollte die USt.-Bescheinigung aufbewahrt werden?

Was ist die USt.-Bescheinigung?

Die USt.-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie den ermäßigten (5,5 %) oder mittleren USt.-Satz (10 %) auf eine erbrachte Dienstleistung anwenden können. Dieses Dokument gilt insbesondere für Bauarbeiter, die Renovierungsarbeiten durchführen. Es gibt zwei Arten von ermäßigten USt.-Bescheinigungen: die „attestation de TVA simplifiée“ (vereinfachte USt.-Bescheinigung) und die „attestation de TVA normale“ (normale USt.-Bescheinigung).

Ist die USt.-Bescheinigung zwingend erforderlich? Wofür wird sie verwendet?

Um in den Genuss eines ermäßigten oder mittleren USt.-Satzes zu kommen, muss die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über den ermäßigten USt.-Satz erstellen und dem Dienstleiser vorlegen, wenn die Kosten für die Renovierungsarbeiten 300 € einschließlich Umsatzsteuer überschreiten. Das Dokument belegt, dass der ermäßigte USt.-Satz von 5,5 % oder der mittlere von 10 % anstelle des normalen Satzes von 20 % gilt.

Mehr über die verschiedenen geltenden USt.-Sätze erfahren Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

Was sind die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten USt.-Satzes?

Die Renovierung von Wohnungen muss bestimmte Kriterien erfüllen, um für einen ermäßigten USt.-Satz in Frage zu kommen. Erstens müssen die Arbeiten in Räumlichkeiten durchgeführt werden, die für Wohnzwecke bestimmt sind, wie z. B. ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, eine Einheit in einem Mehrfamilienhaus, eine Leichtbauwohnung (die an einem festen Punkt verankert ist und der Gemeindesteuer unterliegt), eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine Personalwohnung.

Für Renovierungsarbeiten an einem Innenhof, einer Garage oder einer Terrasse, die an Wohnräume angeschlossen sind, kann auch der ermäßigte oder mittlere USt.-Satz angewendet werden. Darüber hinaus müssen die Räumlichkeiten mehr als zwei Jahre vor Beginn der Sanierungsarbeiten errichtet worden sein.

Für Arbeiten, die über eine einfache Renovierung hinausgehen, kann kein ermäßigter USt.-Satz oder ein mittlerer USt.-Satz angewendet werden. Für diese Art von Arbeit gilt der Regelsatz von 20 %.

Geltungsbereich ermäßigter USt.-Sätze

Der mittlere USt.-Satz von 10 % gilt für Arbeiten, die auf die Verbesserung, Umgestaltung, Ausstattung oder Instandhaltung der Räumlichkeiten abzielen.

Der ermäßigte USt.-Satz von 5,5 % gilt für Renovierungs- und energetische Sanierungsarbeiten, häufig für Anlagen mit erneuerbaren Energien oder hohem Wirkungsgrad, in Gebäuden. Eine umfassende Liste der Renovierungsarbeiten, für die ein ermäßigter USt.-Satz gilt finden Sie auf der offiziellen Website der französischen Regierung.

Wie wird die USt.-Bescheinigung vorbereitet?

Das auszufüllende Formular hängt von der Art der Renovierung ab. Dieses Formular können Sie auf der Website der französischen Regierung herunterladen. Als Kundin oder Kunde müssen Sie die entsprechende USt.-Bescheinigung ausfüllen und unterschreiben und Ihrem Dienstleister aushändigen, bevor er Ihnen die Dienstleistung in Rechnung stellt. Das Dokument bescheinigt, dass die erbrachte Dienstleistung die einschlägigen Bedingungen erfüllt und dass die Renovierungsarbeiten für einen der ermäßigten USt.-Sätze in Frage kommen. Stellen Sie sicher, dass Sie zwei Ausfertigungen (eine für jede beteiligte Partei) erstellen und diese an einem sicheren Ort aufbewahren.

Die vereinfachte USt.-Bescheinigung

Die vereinfachte USt.-Bescheinigung wird mit dem Formular 1301-SD, auch bekannt als „Cerfa Nr. 13948-05“, ausgefüllt. Es gilt für Arbeiten wie Isolierung, Sanitär, Elektrizität, Kamine oder Geräte, die sich nicht auf strukturelle Elemente auswirken.

Normale USt.-Bescheinigung

Für Rohbauarbeiten wie Fundamente, Wände, Säulen, Böden, Fassaden usw. müssen Sie die normale USt.-Bescheinigung mit dem Formular 1300-SD oder „Cerfa Nr. 13947-05“ ausfüllen.

Weitere Informationen zur Umsatzsteuer finden Sie in unseren Artikeln zur USt.-Berechnung und zum Einreichungsprozess. Sie können Ihre Steuerkonformität auch vereinfachen, indem Sie ein fortschrittliches Tool wie Stripe Tax verwenden, das Ihre Berechnungen, Steuererhebung und Einreichung über eine einzige Integration automatisiert.

Wie lange sollte die USt.-Bescheinigung aufbewahrt werden?

Als Kundin oder Kunde müssen Sie Ihre Bescheinigung über die reduzierte Umsatzsteuer bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach Ausstellung der entsprechenden Rechnung aufbewahren. Das Unternehmen, das die Dienstleistung erbringt, muss auch eine Kopie der Bescheinigung aufbewahren, um sie in seine Buchhaltung aufzunehmen und die Anwendung des ermäßigten USt.-Satzes in seiner Rechnung zu begründen.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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