Vertragskündigung: Rechte und Pflichten für Unternehmen in Deutschland

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  1. Einführung
  2. Das Wichtigste auf einen Blick
  3. Was müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich bei der Kündigung von Verträgen beachten?
    1. Formvorschriften bei der Vertragskündigung
    2. Anforderungen an eine wirksame Kündigung
  4. Welche Unterschiede gelten bei Kündigungen im B2C- und B2B-Bereich?
    1. Welche Bedeutung haben die AGB?
  5. Welche Kündigungsfristen müssen Unternehmen in Deutschland beachten?
    1. Laufzeit und Verlängerung bei Verbraucherverträgen
    2. Mehr Gestaltungsspielraum im B2B-Bereich
  6. Welche Vorgaben gelten für den Kündigungsbutton bei Online-Verträgen?
    1. Anforderungen an die Kündigungsschaltfläche
    2. Bestätigung und Folgen bei fehlender Kündigungsschaltfläche
  7. Was müssen Unternehmen nach einer Vertragskündigung beachten?
    1. Kündigung prüfen und bestätigen
    2. Abrechnung bis zum Vertragsende
    3. Rückgabe und weitere Pflichten
  8. So kann Stripe Billing Sie unterstützen
  9. Häufige Fragen zur Vertragskündigung nach dem BGB

Verträge mit wiederkehrenden Leistungen oder Zahlungen bringen für Unternehmen in Deutschland besondere Anforderungen mit sich. Gerade bei Abonnements stellt sich die Frage, wie Kündigungen rechtssicher abgewickelt werden können. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten, hängt unter anderem von der Vertragsart und davon ab, ob es sich um ein B2C- oder B2B-Geschäft handelt.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche grundlegenden Anforderungen Unternehmen in Deutschland bei Vertragskündigungen beachten müssen, welche Regeln für B2C- und B2B-Verträge gelten und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind. Zudem erläutern wir, welche Vorgaben für den Kündigungsbutton bei Online-Verträgen gelten und welche Punkte Unternehmen nach Eingang einer Kündigung berücksichtigen sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unternehmen in Deutschland müssen bei Vertragskündigungen besonders Formvorgaben, Fristen und vertragliche Regelungen beachten.
  • Bei Verbraucherverträgen gelten für Laufzeiten, Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen strenge gesetzliche Grenzen.
  • Im B2B-Bereich können Vertragsparteien Laufzeiten und Kündigungsfristen individueller vereinbaren.
  • Für bestimmte online abschließbare Verbraucherverträge müssen Unternehmen in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche bereitstellen.
  • Nach einer Kündigung sollten Unternehmen den Beendigungszeitpunkt prüfen, bestätigen und die Abrechnung sowie weitere Pflichten ordnungsgemäß abwickeln.

Was müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich bei der Kündigung von Verträgen beachten?

Verträge sind Bestandteil jedes Unternehmens: von Mietverträgen und Mobilfunktarifen bis hin zu Verträgen für Software, Wartung oder externe Dienstleistungen. Viele Geschäftsbeziehungen werden über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten und enden nicht automatisch. Verträge sind jedoch auch über die Einkaufsaktivitäten eines Unternehmens hinaus relevant.

Verträge gehören zum Alltag jedes Unternehmens. Ob Büromiete, Mobilfunk, Software, Wartungsvertrag oder externe Dienstleistung: Viele Geschäftsbeziehungen laufen über längere Zeit und enden nicht automatisch. Für Unternehmen sind Verträge aber nicht nur im eigenen Einkauf relevant. Verkaufen sie Abonnements, Mitgliedschaften oder andere laufende Leistungen an Kundinnen und Kunden, benötigen sie klare und rechtssichere Regelungen für die Beendigung dieser Verträge. Denn sobald wiederkehrende Leistungen und Rechnungen vereinbart sind, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Kundinnen und Kunden den Vertrag kündigen können.

Entscheidend sind unter anderem die vereinbarte Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die Form der Kündigung. Unternehmen sollten diese Anforderungen bereits bei der Vertragsgestaltung und in ihren AGB berücksichtigen. Fehlerhafte Regelungen können dazu führen, dass Kündigungsklauseln unwirksam sind oder Verträge früher enden als geplant.

Formvorschriften bei der Vertragskündigung

Bei einer Vertragskündigung nach dem BGB gilt es zwischen Textform und Schriftform zu unterscheiden. Ist durch das Gesetz eine Kündigung in Textform vorgesehen, genügt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Eine Erklärung per SMS, E-Mail, Fax oder als eingescanntes PDF ist grundsätzlich ausreichend.

Die gesetzliche Schriftform setzt dagegen grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift voraus. In diesem Fall muss die Kündigung daher beispielsweise in einem eigenhändig unterschriebenen Anschreiben erfolgen. Soweit das Gesetz dies zulässt, kann die Schriftform durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt werden.

Nach § 309 Nr. 13 BGB dürfen AGB gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern für Kündigungs- oder Widerrufserklärungen grundsätzlich keine strengere Form als die Textform vorsehen. Ausnahmen bestehen jedoch für bestimmte Vertragsverhältnisse, bei denen das Gesetz ausdrücklich eine strengere Form vorschreibt. So muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Auch die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses nach § 568 Abs. 1 BGB setzt die Schriftform voraus.

Zudem kann die seit dem 1. Oktober 2016 geltende Fassung des § 309 Nr. 13 BGB nicht auf ältere Verträge angewendet werden. Die Regelung gilt ausschließlich für Schuldverhältnisse, die nach dem 30. September 2016 entstanden sind. Bei davor geschlossenen Verträgen können daher weiterhin strengere vertragliche Formvorgaben gelten.

Unternehmen sollten bei bestehenden Altverträgen deshalb prüfen, welche Kündigungsform vereinbart wurde und ob diese später geändert oder durch eine Regelung zur Textform ersetzt wurde.

Anforderungen an eine wirksame Kündigung

Unabhängig davon, ob eine Kündigung in Schrift- oder Textform möglich ist, muss die Erklärung eindeutig und vollständig formuliert sein. Aus ihr muss klar hervorgehen, dass die Kundin oder der Kunde den Vertrag beenden möchte und auf welchen Vertrag sich die Kündigung bezieht. Dazu sollten der Name und die Anschrift der Vertragsinhaber/innen sowie die Kunden- oder Vertragsnummer angegeben werden. So kann das Unternehmen die Kündigung eindeutig zuordnen und bearbeiten.

Welche Unterschiede gelten bei Kündigungen im B2C- und B2B-Bereich?

Für die Gestaltung von Kündigungsregelungen kommt es darauf an, mit wem ein Unternehmen in Deutschland den Vertrag schließt. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen Verbraucherverträgen, zu denen auch Fernabsatzverträge zählen, und Verträgen zwischen Unternehmen.

Als Verbraucher/in gilt nach § 13 BGB eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend für private Zwecke abschließt. Unternehmer/in ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verkauft ein Unternehmen beispielsweise ein Abonnement an eine Privatperson, handelt es sich in der Regel um ein B2C-Geschäft. Schließt es denselben Vertrag mit einem anderen Unternehmen für dessen Geschäftsbetrieb, liegt dagegen ein B2B-Vertrag vor.

Welche Bedeutung haben die AGB?

Besonders relevant wird die Unterscheidung bei vorformulierten Vertragsbedingungen. Im B2C-Bereich unterliegen AGB einer strengen gesetzlichen Inhaltskontrolle. So können die Vorgaben des § 309 BGB dazu führen, dass bestimmte Kündigungsregelungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern unwirksam sind.

Anders ist die Rechtslage im B2B-Geschäft. Nach § 310 Abs. 1 BGB finden die Klauselverbote des § 309 BGB auf AGB gegenüber Unternehmen grundsätzlich keine unmittelbare Anwendung. Unternehmen haben bei der Gestaltung von B2B-Verträgen daher mehr Spielraum. Die allgemeinen Anforderungen des § 307 BGB gelten jedoch weiterhin.

Eine AGB-Klausel darf die Vertragspartner/innen nicht unangemessen benachteiligen und muss klar und verständlich formuliert sein. Unternehmen mit unterschiedlichen Kundengruppen sollten Kündigungsregelungen daher nicht ohne Prüfung aus einem B2B-Vertrag in einen B2C-Vertrag übernehmen.

Welche Kündigungsfristen müssen Unternehmen in Deutschland beachten?

Die Kündigungsfrist entscheidet darüber, wie lange ein Vertrag nach einer Kündigung noch fortbesteht. Welche Fristen Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden vorgeben können, hängt zunächst davon ab, ob es sich um einen Verbrauchervertrag oder einen B2B-Vertrag handelt.

Laufzeit und Verlängerung bei Verbraucherverträgen

Bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen darf die anfängliche Vertragslaufzeit nach § 309 Nr. 9 BGB höchstens zwei Jahre betragen. Eine längere Bindung von Verbraucherinnen und Verbrauchern kann in AGB daher grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden.

Auch für automatische Vertragsverlängerungen gelten klare Vorgaben. Eine entsprechende Klausel ist nur zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Kundinnen und Kunden ihn anschließend jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können. Eine automatische Verlängerung um eine weitere feste Laufzeit, etwa um weitere zwölf oder 24 Monate, ist in diesen Fällen nicht zulässig. Diese gesetzlichen Vorgaben sind für Unternehmen in Deutschland vor allem bei langfristigen Verträgen und Abonnements relevant.

Für Schuldverhältnisse, die vor dem 1. März 2022 entstanden sind, gelten nach Art. 229 § 60 EGBGB bei den Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB noch die früheren Vorgaben. Danach waren unter anderem stillschweigende Vertragsverlängerungen um bis zu ein Jahr möglich, sofern die Kündigungsfrist höchstens drei Monate betrug.

Mehr Gestaltungsspielraum im B2B-Bereich

Zwischen Unternehmen gelten diese Grenzen nicht unmittelbar. Unternehmen können Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen im B2B-Geschäft individueller ausgestalten. So können längere Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen vereinbart werden, wenn sie vertraglich entsprechend festgelegt sind. Gerade bei langfristigen Geschäftsbeziehungen kann dies sinnvoll sein, unter anderem wenn Leistungen über einen längeren Zeitraum geplant oder Investitionen abgesichert werden müssen.

Wichtig ist, die vereinbarten Fristen eindeutig zu formulieren. Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, wann die Kündigungsfrist beginnt, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung möglich ist und welche Folgen eine nicht rechtzeitig ausgesprochene Kündigung hat. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, B2B-Verträge auf die konkrete Geschäftsbeziehung zuzuschneiden.

Welche Vorgaben gelten für den Kündigungsbutton bei Online-Verträgen?

Bei einer Vertragskündigung kommt es nach dem BGB nicht nur auf die richtige Form an. Für bestimmte Verbraucherverträge, die online abgeschlossen werden können, müssen Unternehmen zusätzlich eine einfache Möglichkeit zur Kündigung über ihre Website anbieten.

§ 312k BGB verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, eine Kündigungsschaltfläche bereitzustellen, wenn Verbraucher/innen über die Website einen Vertrag über ein entgeltliches Dauerschuldverhältnis abschließen können, also etwa ein Abonnement oder eine Mitgliedschaft mit fortlaufenden Leistungen.

Anforderungen an die Kündigungsschaltfläche

Der Kündigungsbutton muss leicht zugänglich, dauerhaft verfügbar und mit einer Formulierung wie „Vertrag hier kündigen“ eindeutig gekennzeichnet sein. Über die Schaltfläche sollten Kundinnen und Kunden unmittelbar zu einer Bestätigungsseite gelangen. Dort müssen sie den Vertrag eindeutig bestimmen und den gewünschten Zeitpunkt der Vertragsbeendigung angeben können. Auch eine außerordentliche Kündigung muss über das Verfahren möglich sein. Dazu zählt beispielsweise eine fristlose Vertragskündigung aus wichtigem Grund.

Auf der Bestätigungsseite muss sich zudem eine weitere Schaltfläche befinden, mit der die Kündigungserklärung endgültig abgegeben wird. Diese muss ebenfalls eindeutig gekennzeichnet sein, etwa mit „jetzt kündigen“. Die Anforderungen gelten nach § 312k Abs. 2 BGB sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung.

Bestätigung und Folgen bei fehlender Kündigungsschaltfläche

Nach Eingang der Kündigung muss das Unternehmen den Inhalt der Erklärung sowie den Zeitpunkt des Zugangs und den gewünschten Beendigungszeitpunkt unverzüglich elektronisch in Textform bestätigen. Verbraucher/innen müssen ihre abgegebene Kündigung zudem mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger speichern können.

Stellen Unternehmen in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche und Bestätigungsseite nicht ordnungsgemäß bereit, können Verbraucher/innen den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Anforderungen sollten daher bereits bei der Gestaltung des Online-Auftritts berücksichtigt und regelmäßig überprüft werden.

Was müssen Unternehmen nach einer Vertragskündigung beachten?

Mit Zugang einer Kündigung endet der Vertrag nicht zwangsläufig sofort. Unternehmen müssen zunächst prüfen, ob die Kündigung wirksam erklärt wurde und zu welchem Zeitpunkt der Vertrag tatsächlich endet. Entscheidend sind dabei die vereinbarte Kündigungsfrist, der gewünschte Beendigungszeitpunkt und die vertraglichen Regelungen.

Kündigung prüfen und bestätigen

Unternehmen sollten eine eingegangene Kündigung eindeutig dem jeweiligen Vertrag zuordnen und prüfen, ob die dafür notwendigen Angaben vorliegen. Dazu können beispielsweise Kundendaten sowie die Vertrags- oder Kundennummer gehören. Ist die Vertragskündigung wirksam und fristgerecht, sollte das Unternehmen den bestätigten Beendigungszeitpunkt mitteilen.

Bei einer Kündigung über die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche gelten zusätzliche Anforderungen. Unternehmen müssen den Eingang der Kündigung sowie den Inhalt und den Beendigungszeitpunkt unverzüglich elektronisch in Textform bestätigen.

Abrechnung bis zum Vertragsende

Bis zum tatsächlichen Vertragsende können weiterhin Zahlungen für vereinbarte Leistungen anfallen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche Beträge noch offen sind und ob eine anteilige Abrechnung erforderlich ist. Bei einem Abonnement mit monatlicher Zahlung kann beispielsweise die letzte Rechnung nur den Zeitraum bis zum Vertragsende umfassen.

Mit dem Ende des Vertrags entfällt grundsätzlich auch die Grundlage für weitere regelmäßige Forderungen. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass Lastschriften, automatische Rechnungsstellungen oder andere Zahlungsvorgänge rechtzeitig beendet werden. Je nach Vertragsart können nach dem Vertragsende allerdings noch einzelne Ansprüche bestehen, zum Beispiel auf Zahlung bereits erbrachter Leistungen.

Stripe Billing kann Unternehmen dabei unterstützen, die Abrechnung nach einer Kündigung strukturiert zu steuern und wiederkehrende Zahlungsvorgänge entsprechend den hinterlegten Vertrags- und Abrechnungsbedingungen zu beenden.

Rückgabe und weitere Pflichten

Das Vertragsende kann zudem weitere Pflichten auslösen. Je nach Vertragsgegenstand müssen eventuell Geräte zurückgegeben, Zugänge deaktiviert oder Unterlagen herausgegeben werden. Welche Pflichten bestehen, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Regelungen.

Unternehmen sollten den gesamten Beendigungsprozess daher möglichst strukturiert abbilden. Eine klare Dokumentation der Kündigung, des Beendigungszeitpunkts und der abschließenden Abrechnung kann dabei helfen, spätere Streitigkeiten über das Vertragsende oder weitere Zahlungsforderungen zu vermeiden.

So kann Stripe Billing Sie unterstützen

Mit Stripe Billing können Sie die Rechnungsstellung für Ihre Kundinnen und Kunden ganz nach Belieben gestalten – von der einfachen wiederkehrenden Abrechnung über die nutzungsbasierte Abrechnung bis hin zu individuell verhandelten Verträgen. Nehmen Sie weltweit wiederkehrende Zahlungen in wenigen Minuten an – ganz ohne Code – oder erstellen Sie über die API eine individuelle Integration.

Stripe Billing kann Ihnen bei Folgendem helfen:

  • Flexible Preisgestaltung anbieten: Reagieren Sie mit flexiblen Preismodellen schneller auf die Nachfrage von Nutzerinnen und Nutzern – darunter nutzungsbasierte und gestaffelte Modelle sowie Pauschalpreise mit zusätzlichen Gebühren bei Mehrverbrauch. Gutscheine, kostenlose Testangebote, anteilige Abrechnungen und Add-ons sind im Umfang enthalten.

  • Weltweit expandieren: Sorgen Sie für mehr Umsatz, indem Sie Ihren Kundinnen und Kunden stets deren bevorzugte Zahlungsmethode anbieten. Stripe unterstützt über 100 lokale Zahlungsmethoden und über 130 Währungen.

  • Mehr Umsatz erzielen und Abwanderung reduzieren: Verbessern Sie die Umsatzgenerierung und reduzieren Sie die unbeabsichtigte Kundenabwanderung mit Smart Retries und automatisierten Rückgewinnungs-Workflows. Mit den Rückgewinnungs-Tools von Stripe konnten Unternehmen im Jahr 2024 über 6,5 Milliarden USD an Umsatz wiedererlangen.

  • Effizienz steigern: Nutzen Sie die modularen Werkzeuge von Stripe für Steuern, Umsatzberichte und Daten, um mehrere Umsatzsysteme in einer Lösung zu konsolidieren. Software von Drittanbietern lässt sich ganz einfach integrieren.

Erfahren Sie mehr über Stripe Billing oder starten Sie noch heute.

Häufige Fragen zur Vertragskündigung nach dem BGB

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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