DAC7: Was Plattformunternehmen in Deutschland wissen müssen

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  1. Einführung
  2. Was ist die DAC7-Richtlinie?
    1. Hintergrund und Ziele der DAC7-Richtlinie
    2. Umsetzung der DAC7-Richtlinie in Deutschland
    3. Praktische Auswirkungen der DAC7-Richtlinie für Plattformbetreiber und Verkäufer/innen
  3. Steuerliche Einstufung von Einkommen aus Plattformtransaktionen
    1. Privatverkäufer/innen
    2. Gewerbliche Verkäufer/innen
  4. Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Plattformtransaktionen
  5. Anforderungen für Plattformen hinsichtlich der Rechnungsstellung und Dokumentation
    1. Was in der Praxis dokumentiert werden muss
  6. Automatisierung der Buchhaltung: Praktische Anwendung der DAC7-Richtlinie

Seit 2023 sind Plattformunternehmen in der EU verpflichtet, den Steuerbehörden Transaktionen ihrer Anbieter/innen zu melden. Auch deutsche Unternehmen sind an die sogenannte DAC7-Richtlinie gebunden und sollten sich daher umfassend über die praktischen Folgen der geltenden Rechtslage informieren.

In diesem Artikel erfahren Sie, was die DAC7-Richtlinie ist, worauf Sie bei der steuerlichen Einstufung von Einkünften aus Plattformgeschäften achten müssen und welche Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Geschäften bestehen. Zudem erklären wir, welche Anforderungen Plattformen hinsichtlich der Rechnungsstellung und Dokumentation erfüllen müssen, und wie Sie die DAC7-Vorgaben in der Praxis umsetzen können.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist die DAC7-Richtlinie?
  • Steuerliche Einstufung von Einkünften aus Plattformgeschäften
  • Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Plattformgeschäften
  • Anforderungen für Plattformen hinsichtlich der Rechnungsstellung und Dokumentation
  • Automatisierung der der Buchhaltung: Anwendung der DAC7-Richtlinie in der Praxis

Was ist die DAC7-Richtlinie?

DAC7 bezieht sich auf die siebte Änderung einer EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden in der Europäischen Union (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden). Die Richtlinie (EU) 2021/514, wie sie offiziell heißt, verpflichtet Betreiber von digitalen Plattformen, Steuerinformationen über ihre Verkäufer/innen zu erfassen und an die nationalen Behörden zu melden.

Hintergrund und Ziele der DAC7-Richtlinie

Die DAC7-Richtlinie geht auf eine Initiative im Steuerpaket der EU-Kommission vom 15. Juli 2020 zurück. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Besteuerung innerhalb der Europäischen Union gerechter, einfacher und transparenter zu gestalten. Zu diesem Zweck hat die EU ihre bestehende Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Steuern angepasst und spezifische Vorschriften für die digitale Wirtschaft aufgenommen.

Der Schwerpunkt liegt auf neuen Transparenzanforderungen für digitale Plattformen, um Steuerschlupflöcher zu schließen. In der Vergangenheit wurden über Plattformen erzielte Einkommen nicht immer vollständig erfasst, was die Möglichkeit von Verstößen gegen Steuervorschriften eröffnete. Hier setzt die DAC7-Richtlinie an. Die Richtlinie basiert auf umfassenden Sorgfalts- und Meldepflichten und soll bestehende Informationslücken schließen und den Finanzbehörden eine bessere Überwachung der Einkünfte aus Plattformtransaktionen ermöglichen.

Die Ziele der DAC7-Richtlinie sind daher die Erhöhung der Steuertransparenz im digitalen Handel, die Erschwerung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU.

Umsetzung der DAC7-Richtlinie in Deutschland

Mit der DAC7-Richtlinie wurden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes bis Ende 2022 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wurden diese Bestimmungen als Plattformsteuer-Transparenzgesetz (PStTG) verabschiedet. Hier der Zeitplan:

  • November 2022: Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet.
  • 20. Dezember 2022: Der Bundesrat billigt das Gesetz.
  • 1. Januar 2023: Das PStTG tritt in Kraft.
  • Februar 2023: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ein Begleitschreiben mit Leitlinien zur ordnungsgemäßen Umsetzung.
  • 31. Januar 2024: Plattformbetreiber sind verpflichtet, Meldungen für das Kalenderjahr 2023 einzureichen.

Praktische Auswirkungen der DAC7-Richtlinie für Plattformbetreiber und Verkäufer/innen

Kerngedanke des PStTG ist die Verpflichtung für Plattformbetreiber in Deutschland, jährlich Informationen über das Einkommen, das meldepflichtige Verkäufer/innen über die Plattform erzielt haben, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Meldepflichtige Verkäufer/innen sind natürliche Personen und Unternehmen, die während des Berichtszeitraums relevante Tätigkeiten ausgeübt haben oder eine Vergütung für eine bereits ausgeübte Tätigkeit erhalten haben.

Pflichten für Plattformbetreiber

Für Plattformbetreiber bedeutet das PStTG somit vor allem einen hohen organisatorischen und dokumentarischen Aufwand. Sie sind verpflichtet, alle relevanten Daten zu den auf ihrer Plattform aktiven Verkäuferinnen und Verkäufern zu erfassen und diese Informationen fristgerecht an das BZSt zu melden. Dazu gehört die Erfassung von Identitäts- und Steuerinformationen sowie Angaben zu den Einkünften jedes Verkäufers bzw. jeder Verkäuferin – unabhängig davon, ob diese/r seinen/ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.

Allerdings gilt DAC7 in der Regel nicht, wenn über die Plattform nur die eigenen Waren oder Dienstleistungen der Plattform verkauft werden und keine Drittverkäufer/innen beteiligt sind. In diesem Fall gilt die Website nicht als Plattform im Sinne der DAC7-Richtlinie.

Für die Verkäufer/innen selbst bedeuten DAC7 und PStTG mehr Transparenz im Umgang mit den Steuerbehörden. Das Einkommen aus Plattformtransaktionen sind leichter nachzuverfolgen, was den Verkäuferinnen und Verkäufern hilft, ihre Steuererklärungen korrekt zu erstellen und somit das Risiko von Rückfragen oder Prüfungen zu verringern. Gleichzeitig schafft DAC7 faire Wettbewerbsbedingungen, da alle Plattformbetreiber denselben Meldepflichten unterliegen.

Steuerliche Einstufung von Einkommen aus Plattformtransaktionen

Die gemäß DAC7 und PStTG eingereichten Meldungen haben direkte steuerliche Auswirkungen auf die gemeldeten Verkäufer/innen. Es ist wichtig, dass Einkommen aus Plattformtransaktionen für steuerliche Zwecke entsprechend der Art der Tätigkeit korrekt eingestuft werden, um unter anderem zu bestimmen, welchen Steuern sie unterliegen.

Privatverkäufer/innen

Für private Verkäuferinnen und Verkäufer, die nur gelegentlich Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, können die Einnahmen in der Regel als private Verkaufstransaktionen oder Einkommen aus anderen Dienstleistungen behandelt werden. In diesem Fall wird nicht automatisch von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen. Das Meldeverfahren gemäß DAC7 sieht jedoch eine Vereinfachung für den Verkauf von Waren durch Privatpersonen vor. Gemäß Abschnitt 4.5 des PStTG müssen ihre Aktivitäten nicht gemeldet werden, wenn sie weniger als 30 Verkäufe in einem Kalenderjahr getätigt haben und die aus diesen Verkäufen erzielten Einnahmen weniger als 2.000 € betragen. Diese Regel gilt jedoch nur für den Verkauf von Waren. Für andere Aktivitäten, wie Vermietungen oder persönliche Dienstleistungen wie Transport, gibt es solche Schwellenwerte nicht. Diese unterliegen unabhängig von der Höhe des Einkommens der Meldepflicht.

In jedem Fall sind Plattformbetreiber verpflichtet, Verkäufer/innen darüber zu informieren, welche Daten sie an das BZSt übermitteln. Steuerzahler/innen sollten diese Informationen als Grundlage für ihre eigene Steuererklärung verwenden.

Unabhängig davon, ob Plattformbetreiber solche Aktivitäten melden, führt nicht jede private Aktivität automatisch zu einer Steuerpflicht. Entscheidend ist, wie die aus dieser Aktivität erzielten Einkünfte nach den allgemeinen Regeln der Einkommensteuer eingestuft werden. Insbesondere private Verkäufe können unter bestimmten Umständen steuerfrei sein, beispielsweise der Verkauf von persönlichem Vermögen. Gelegentliche Einkünfte aus anderen Dienstleistungen können ebenfalls steuerfrei sein, sofern sie nur sporadisch erzielt werden, keine dauerhafte Tätigkeit ausgeübt wird und die geltenden Steuerfreibeträge nicht überschritten werden.

Gewerbliche Verkäufer/innen

Umsatzerlöse von gewerblichen Verkäuferinnen und Verkäufern, die regelmäßig Produkte oder Dienstleistungen über Plattformen anbieten, gelten als gewerbliche Einkünfte. Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer und möglicherweise auch der Gewerbesteuer. Diese Verkäufer/innen sind auch umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, die Befreiung für Kleinunternehmer/innen gemäß § 19 UStG findet Anwendung. Diese Regelung setzt jedoch voraus, dass der Umsatz des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreiten wird.

Eine Tätigkeit gilt insbesondere dann als gewerblich, wenn der Verkäufer oder die Verkäuferin diese Tätigkeit dauerhaft ausübt, wenn er bzw. sie einen Gewinn erzielen will und wenn er bzw. sie an allgemeinen wirtschaftlichen Aktivitäten teilnimmt. Gewerbliche Verkäufer/innen sind verpflichtet, ihre Einkünfte in ihrer Steuererklärung vollständig anzugeben und entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Die Steuerbehörden können die im Rahmen von DAC7 gemeldeten Daten zur Überprüfung des angegebenen Einkommens heranziehen. Diese Meldungen ersetzen jedoch nicht die steuerlichen Mitwirkungspflichten und Erklärungspflichten des oder der Steuerpflichtigen.

Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Plattformtransaktionen

Digitale Plattformen sind häufig grenzüberschreitend tätig. Plattformbetreiber, Verkäufer/innen sowie Endkundinnen und Endkunden können in verschiedenen Ländern ansässig sein. Dies kann die Anwendung der DAC7-Richtlinie erschweren. DAC7 wurde speziell für den internationalen Einsatz konzipiert, um sicherzustellen, dass steuerpflichtiges Einkommen unabhängig vom Standort des Plattformbetreibers oder Verkäufers bzw. Verkäuferin erfasst werden können.

Gemäß der PStTG müssen deutsche Plattformen Informationen über Verkäufer/innen übermitteln, die in Deutschland ansässig oder steuerpflichtig sind, sowie über Verkäufer/innen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind oder dort steuerpflichtige Immobilien besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Verkäufer/innen aus Drittländern (d. h. Ländern außerhalb der EU) meldepflichtig, wenn sie über die Plattform Umsatzerlöse innerhalb der EU erzielen.

Plattformen mit Sitz in anderen EU-Staaten unterliegen den jeweiligen nationalen Vorschriften. Plattformbetreiber aus Drittländern unterliegen ebenfalls der Meldepflicht, wenn sie Verkäuferinnen und Verkäufer unterstützen, die über ihre Plattform wirtschaftliche Aktivitäten in der EU ausüben. In diesem Fall müssen sie hinsichtlich der Erfassung und Meldung von Daten die gleichen Standards erfüllen wie EU-Plattformen, um Steuertransparenz zu gewährleisten.

Anforderungen für Plattformen hinsichtlich der Rechnungsstellung und Dokumentation

Deutsche Plattformbetreiber/innen müssen sicherstellen, dass sämtliche Transaktionen nachvollziehbar dokumentiert sind und den steuerlichen Anforderungen entsprechen. Im Zentrum steht dabei die Rechnungsstellung, da sie die Grundlage für Umsatzsteuer, Abrechnung und Meldung bildet.

Was in der Praxis dokumentiert werden muss

Zunächst müssen Plattformbetreiber sicherstellen, dass jede einzelne Transaktion einem bestimmten Verkäufer oder einer bestimmten Verkäuferin zugeordnet werden kann. Außerdem muss klar sein, welche Leistung in Rechnung gestellt wird und ob die Einnahmen daraus steuerpflichtig oder steuerfrei sind. Diese Unterscheidung ist sowohl im Hinblick auf die Umsatzsteuer als auch auf korrekte DAC7-Meldungen wichtig.

Neben der Abrechnung der von der Anbieterin beziehungsweise dem Anbieter erbrachten Leistung müssen Plattformbetreiber/innen auch die in Rechnung gestellten Gebühren getrennt ausweisen und nachvollziehbar dokumentieren. Besonders anspruchsvoll ist dies bei Plattformmodellen mit variablen, nutzungsabhängigen oder transaktionsbasierten Gebührenstrukturen. Hier müssen die Betreiber/innen nachvollziehbar abbilden, wie sie Gebühren berechnen, aufschlüsseln und in Rechnung stellen.

Deutsche Plattformbetreiber unterliegen den Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten der Abgabenordnung (AO) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). Die von ihnen geführten Aufzeichnungen müssen vollständig, korrekt, zeitnah und revisionssicher sein, damit sie für Umsatzsteuererklärungen und DAC7-Meldungen verwendet werden können. Unzureichende oder nicht revisionssichere Buchhaltungsabläufe können nicht nur das Steuerrisiko erhöhen, sondern auch zu formellen Beanstandungen durch die Steuerbehörden führen.

Automatisierung der Buchhaltung: Praktische Anwendung der DAC7-Richtlinie

Das steigende Transaktionsvolumen macht es nahezu unmöglich, die praktischen Anforderungen, die sich aus DAC7, dem Steuerrecht und der Buchhaltung ergeben, manuell zu bewältigen. Die operativen Herausforderungen für betroffene Plattformen – insbesondere Software-as-a-Service (SaaS)-, Buchungs- oder API-basierte Unternehmen – sind enorm. Jede Nutzungseinheit, jede Rechnung und jede Zahlung muss korrekt erfasst, aufgeschlüsselt und dokumentiert werden.

Die Aufgabe für Plattformbetreiber besteht daher darin, Verfahren zur systematischen Erfassung und Meldung der relevanten Informationen und Transaktionsdaten ihrer Verkäufer/innen einzurichten. Außerdem müssen sie ihre eigenen Gebühren berechnen, sie der richtigen Steuerkategorie zuordnen und dokumentieren. Alle Daten müssen für die laufende Buchhaltung, Umsatzsteuererklärungen und DAC7-Meldungen verwendbar sein.

Technische Lösungen, die Zahlungs-, Abrechnungs- und Buchhaltungsvorgänge automatisieren, können diese Abläufe erheblich vereinfachen. Mit Stripe Connect können Plattformen beispielsweise Zahlungen im Namen von Verkäuferinnen und Verkäufern entgegennehmen, deren Auszahlungen verwalten und Transaktionsdaten für jedes verbundene Konto erfassen. Diese detaillierten Verkaufs- und Zahlungsdaten können eine zuverlässige Grundlage für die Erfüllung der DAC7-Meldepflichten und Steuerdokumentationsanforderungen bilden. Plattformen, die Stripe Connect nutzen, können so ihre internen Verwaltungsvorgänge effizienter gestalten.

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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