Wenn Sie ein Unternehmen in Italien gründen möchten, ist eine der ersten behördlichen Formalitäten, die Sie erledigen müssen, die Eintragung in das Unternehmensregister. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und macht die wichtigsten Daten Ihres Unternehmens öffentlich zugänglich, wodurch Transparenz für Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Behörden gewährleistet wird.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das italienische Unternehmensregister, darunter, wer sich registrieren muss, welche Dokumente erforderlich sind, wie viel es kostet und wie man sich korrekt registriert. Außerdem erfahren Sie, wofür das Register genutzt werden kann, beispielsweise zur Überprüfung der Zuverlässigkeit anderer Unternehmen.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist das Unternehmensregister in Italien?
- Wer muss sich im Unternehmensregister eintragen lassen?
- Welche Dokumente sind für die Registrierung erforderlich?
- Wie registriert man sich im Unternehmensregister?
- Wie viel kostet die Registrierung im Unternehmensregister?
- Wozu kann das Register verwendet werden?
- Wie Stripe Payments helfen kann
Was ist das Unternehmensregister in Italien?
Das italienische Unternehmensregister ist ein offizielles Archiv, das von den Handelskammern des Landes verwaltet wird. Es sammelt und speichert alle wichtigen Informationen zu italienischen Unternehmen. Mit anderen Worten: Das Unternehmensregister fungiert als eine Art Ausweis für ein Unternehmen, der von jedermann eingesehen werden kann.
Die Eintragung in das Unternehmensregister bescheinigt die rechtliche Existenz eines Unternehmens und macht dessen wichtigste Daten öffentlich zugänglich: Name, Sitz, ausgeübte Tätigkeiten, Geschäftsführer/innen, Stammkapital, eingereichte Jahresabschlüsse und natürlich die Registrierungsnummer.
Dank dieser nationalen Datenbank kann jeder die Eintragung eines Unternehmens im Unternehmensregister überprüfen, um festzustellen, ob es tatsächlich existiert und welche Merkmale es aufweist. Diese Transparenz schützt sowohl Kunden als auch Unternehmen, sodass sie besser einschätzen können, mit wem sie es zu tun haben.
Das Register wurde durch das italienische Zivilgesetzbuch (Artikel 2188 ff.) eingerichtet, das seinen öffentlichen Charakter und seine Funktion der rechtlichen Publizität definiert. Jede Handelskammer verwaltet das Register in ihrem eigenen Gebiet, aber die Daten sind über die Plattform Online Business Register landesweit zugänglich.
Was ist der Zweck der Eintragung in das Unternehmensregister?
Die Eintragung in das Unternehmensregister verleiht einem Unternehmen Rechtsgültigkeit und macht seine wichtigsten Daten öffentlich zugänglich (z. B. Sitz, Geschäftsführer/innen Kapital, Jahresabschlüsse). Dies gewährleistet Transparenz, Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit, indem Kundinnen und Kunden und Lieferanten geschützt werden, Banken und öffentliche Stellen die Unternehmensdaten überprüfen können und das Unternehmen selbst ordnungsgemäß auf dem Markt agieren kann.
Was ist der Unterschied zwischen der Handelskammer und dem Unternehmensregister?
Handelskammern sind lokale öffentliche Einrichtungen, die wirtschaftliche Aktivitäten in einem bestimmten Gebiet unterstützen und regulieren. Sie bieten Dienstleistungen für Unternehmen an, verwalten Register und Verzeichnisse, fördern die Entwicklung des Produktionssystems (d. h. der gesamten Gruppe von Unternehmen, die in Italien tätig sind) und übernehmen administrative Aufgaben (z. B. die Ausstellung von Bescheinigungen). Das Unternehmensregister hingegen ist ein offizielles und öffentliches Archiv, das von den Handelskammern verwaltet wird. Das Register sammelt alle rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Informationen über italienische Unternehmen. Kurz gesagt, die Handelskammer ist die Einrichtung, während das Unternehmensregister das Instrument ist, mit dem die Einrichtung Transparenz und Rechtssicherheit bei wirtschaftlichen Aktivitäten gewährleistet.
Wer muss sich im Unternehmensregister eintragen lassen?
Die überwiegende Mehrheit der wirtschaftlichen Aktivitäten erfordert eine Eintragung in das Unternehmensregister. Insbesondere müssen sich folgende Unternehmen registrieren lassen:
- Kapitalgesellschaften (d. h. diejenigen, die eine GmbH, Aktiengesellschaft oder Personengesellschaft gegründet haben) und Personengesellschaften (d. h. offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften)
- Einzelunternehmen, die gewerblichen Tätigkeiten nachgehen
- Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Konsortien und Unternehmensnetzwerke
- Filialen ausländischer oder italienischer Unternehmen
Ein Sonderfall gilt für Kleinunternehmer/innen, eine in Artikel 2083 des italienischen Zivilgesetzbuches definierte Personengruppe, zu der beispielsweise Handwerker/innen, Landwirtinnen und Landwirte und Kleinhändler/innen gehören, die ihre Tätigkeit allein oder mit ihren Familien ausüben. Im Allgemeinen werden Kleinunternehmer/innen in einem Sonderabschnitt des Unternehmensregisters eingetragen, der in erster Linie als Register dient und nicht die gleichen rechtlichen Publizitätswirkungen hat wie der normale Abschnitt des Registers. Wenn das Unternehmen jedoch die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit im engeren Sinne aufweist (d. h. ein wirtschaftliches Unternehmen, das zum Zweck der Herstellung oder des Austauschs von Waren oder Dienstleistungen organisiert ist), ist die Eintragung in den ordentlichen Abschnitt obligatorisch. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer Handwerkerin/einem Handwerker, die/der eine Werkstatt eröffnet und Mitarbeitende einstellt oder bei einer Einzelhändlerin/einem Einzelhändler, die/der eine strukturierte Verkaufsstelle (POS) einrichtet.
Wenn Sie beabsichtigen, ein Start-up zu gründen, sollten Sie beachten, dass innovative Start-ups und innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Italien ebenfalls verpflichtet sind, sich im Unternehmensregister registrieren zu lassen. Dies muss in einem speziellen Abschnitt erfolgen, der ihnen Zugang zu Steuervorteilen und besonderen Vergünstigungen gewährleistet.
Freiberufler/innen (z. B. Fachkräfte in den Bereichen Recht, Medizin, Architektur und Buchhaltung), die intellektuelle Tätigkeiten mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.) ausüben, aber laut Gesetz nicht als Unternehmer/innen gelten, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Um zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen in das Unternehmensregister eingetragen werden muss, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre/n Steuerberater/in zu wenden, die/der Ihnen dabei hilft, die Art Ihres Unternehmens zu beurteilen und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
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Kategorie |
Registrierung gefordert |
Hinweise |
|---|---|---|
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Kapitalgesellschaft (z. B. LLC, Inc.) |
Ja |
Muss in den normalen Abschnitt des Registers eingetragen werden |
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Handelsgesellschaft (S.n.c.) oder Kommanditgesellschaft (S.a.s.) |
Ja |
Muss in den normalen Abschnitt des Registers eingetragen werden |
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Einzelunternehmen |
Ja |
Muss in den normalen Abschnitt des Registers eingetragen werden |
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Kleinunternehmer/innen (z. B. Handwerker/in, Landwirt/in) |
Im speziellen Bereich |
Wird regulär, wenn das Unternehmen organisiert und regulär ist |
|
Fachkraft (z. B. Anwältin/Anwalt, Ärztin/Arzt, Architekt/in) |
Nein |
Kann laut Gesetz nicht als Unternehmer/in von der Registrierung ausgenommen angesehen werden |
Welche Dokumente sind für die Registrierung erforderlich?
Um sich im Unternehmensregister der Handelskammer registrieren zu lassen, müssen Sie eine Reihe spezifischer Dokumente und Formulare einreichen. Heute wird dieses Verfahren fast immer online über das Portal Comunicazione Unica (ComUnica) durchgeführt.
Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Rechtsform Ihres Unternehmens, umfassen jedoch in der Regel:
- Ein Registrierungsformular (z. B. Formular I1 für Einzelunternehmen oder S1 für Kapitalgesellschaften)
- Die Gründungsurkunde und die Satzung (speziell für Unternehmen)
- Eine Kopie des beglaubigten E-Mail-Aktivierungszertifikats
- Eine Kopie des digitalen Signaturzertifikats
- Den Ausweis der Inhaberin/des Inhabers oder der Geschäftsführer/innen
- Die Steuernummer und eine Kopie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Jegliche spezifischen Autorisierungen oder Lizenzen für regulierte Aktivitäten (z. B. Pharmazeutika, Reisebüros oder Online-Verkauf von Lebensmitteln)
Bescheinigung über die Eintragung in das Unternehmensregister
Nach Abschluss der Registrierung stellt die Handelskammer die Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister aus. Dieses Dokument ist sehr wichtig, da es offiziell bestätigt, dass die Registrierung erfolgt ist. Die Eintragungsbescheinigung kann in verschiedenen Formen beantragt werden, je nachdem, wie Sie sie verwenden möchten. Wenn Sie sie beispielsweise nur für interne Überprüfungen oder zum Beifügen zu einem informellen Dokument benötigen, kann eine einfache Kopie, die Sie online herunterladen, ausreichen. Wenn Sie sie jedoch einer öffentlichen Einrichtung, einer Bank zur Eröffnung eines Geschäftskontos oder für öffentliche Ausschreibungen oder Finanzierungsanträge vorlegen müssen, ist fast immer eine Bescheinigung mit Rechtskraft erforderlich.
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
Ein unterzeichnetes digitales Zertifikat: Dieses wird von der Handelskammer mit der digitalen Unterschrift des Registrars ausgestellt. Es hat die gleiche Gültigkeit wie das Papierdokument und kann per zertifizierter E-Mail eingereicht oder an elektronische Dateien angehängt werden.
Eine Bescheinigung auf Wasserzeichenpapier mit Gegenstempel: Diese wird persönlich am Schalter des Unternehmensregisters ausgestellt oder online mit Versand angefordert. Sie ist immer dann vorgeschrieben, wenn das Gesetz die Vorlage eines amtlichen Originaldokuments verlangt, beispielsweise für bestimmte notarielle oder behördliche Verfahren.
Wie registriert man sich im Unternehmensregister?
Nun zum praktischsten Punkt: Wie registriert man sich im Unternehmensregister?
Heute ist das Verfahren fast vollständig digitalisiert und läuft über das Portal Comunicazione Unica (ComUnica), über das alle erforderlichen Mitteilungen in einem einzigen Schritt an die Handelskammer, die Steuerbehörde, die nationale Sozialversicherungsanstalt (INPS) und die nationale Versicherungsanstalt für Arbeitsunfälle (INAIL) gesendet werden können.
Die wichtigsten Schritte:
- Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: Dazu gehören die Gründungsurkunde, die Satzung, das Anmeldeformular, Ihr Ausweis und alle erforderlichen Genehmigungen.
- Füllen Sie Ihren Antrag über das ComUnica-Portal aus: Greifen Sie mit der von Ihrer Handelskammer bereitgestellten Software auf den ComUnica-Dienst zu. Füllen Sie dann das Antragsformular aus.
- Versehen Sie die Dokumente mit einer digitalen Signatur: Beachten Sie, dass eine digitale Signatur obligatorisch ist.
- Entrichten Sie die erforderlichen Gebühren: Dazu gehören Verwaltungsgebühren und staatliche Konzessionsgebühren.
- Reichen Sie Ihren Antrag ein: Reichen Sie den Antrag elektronisch über das Portal bei der Handelskammer ein.
- Warten Sie auf die Bestätigung: Die Handelskammer hat 30 Tage Zeit, um den Antrag zu prüfen und Sie über das Ergebnis der Registrierung zu informieren.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer im Unternehmensregister, die für die gesamte Dauer Ihrer Geschäftstätigkeit eine wichtige Referenz darstellt.
Wie viel kostet die Registrierung im Unternehmensregister?
Es ist wichtig zu wissen, wie viel die Eintragung ins Unternehmensregister kostet, damit Sie eine klare Vorstellung von Ihren Startkosten haben. Die Kosten sind nicht für alle gleich, sondern variieren je nach Rechtsform des Unternehmens und den Anforderungen dieser Rechtsform. Die wichtigsten Ausgaben sind:
Verwaltungsgebühren: Die Höhe der Verwaltungsgebühren hängt von der Art des eingereichten Anmeldeformulars ab, kann jedoch zwischen etwa 18,00 EUR für ein Einzelunternehmen und etwa 90,00 EUR für ein Unternehmen liegen.
Stempelsteuer: In vielen Fällen obligatorisch, beträgt die Stempelsteuer 17,50 € für Einzelunternehmen und 65,00 € für Unternehmen.
Jährliche Handelskammergebühr: Diese Gebühr ist jedes Jahr zu entrichten, auch nach der Registrierung. Für Einzelunternehmen beträgt sie durchschnittlich 50,00 EUR bis 120,00 EUR, während sie für Unternehmen je nach Umsatz mehrere hundert Euro erreichen kann.
Zusätzlich zu diesen Kosten können Notargebühren anfallen (z. B. für die Gründung einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft), wodurch sich die Gesamtkosten auf über 500,00 EUR bis 700,00 EUR belaufen können. Bei einem Einzelunternehmen hingegen liegen die Gesamtkosten für die Registrierung oft bei etwa 100,00 EUR bis 150,00 EUR.
Wozu kann das Register verwendet werden?
Das Unternehmensregister ist nützlich für die Gründung eines Unternehmens und bietet viele praktische Funktionen. Konkret können Sie:
- Existenz eines Unternehmens bestätigen: Bevor Sie eine Zusammenarbeit beginnen, können Sie überprüfen, ob das betreffende Unternehmen im Unternehmensregister eingetragen ist und so seine Zuverlässigkeit überprüfen.
- Beantragen Sie eine Bescheinigung über die Eintragung in das Unternehmensregister: Diese kann verwendet werden, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, ein Geschäftskonto zu eröffnen, Finanzierungen zu erhalten oder sich an öffentlichen Ausschreibungen für Fördermittel zu beteiligen.
- Aktuelle Informationen zu einem Unternehmen: Hier finden Sie Informationen zur Geschäftsführung, Aktionärinnen und Aktionären und eingereichte Jahresabschlüsse.
So finden Sie eine Registrierungsnummer im Unternehmensregister
Viele Unternehmer/innen fragen sich, wo sie eine Registrierungsnummer im Unternehmensregister finden können. Am schnellsten geht es, wenn Sie über das Portal der Handelskammer auf der offiziellen Website registroimprese.it eine Online-Bescheinigung der Handelskammer anfordern. Geben Sie einfach den Firmennamen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer ein, um das gewünschte Unternehmen zu finden. Wählen Sie dann die Art des Berichts (d. h. Standard oder historisch), zahlen Sie eine geringe Gebühr und laden Sie das Dokument sofort im PDF-Format herunter. Darin finden Sie die Registrierungsnummer des Unternehmens im Unternehmensregister sowie bestimmte Informationen, darunter den Sitz des Unternehmens, die Geschäftstätigkeiten und die Geschäftsführung. Die Bescheinigung ist öffentlich und kann von jedermann angefordert werden, allerdings ist sie gebührenpflichtig.
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Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.