Wer Waren nach Deutschland importiert, sollte nicht nur über Zölle Bescheid wissen, sondern auch über die Einfuhrumsatzsteuer. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Einfuhrumsatzsteuer ist, wer sie zahlen muss und wie sie sich von Zöllen unterscheidet. Zudem erklären wir, wie eine Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer möglich ist, in welchen Fällen sie erstattet werden kann und welche steuerlichen Vorschriften gelten.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
- Wer muss Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
- Welche Vorschriften gelten für die Einfuhrumsatzsteuer?
- Wann ist eine Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer möglich?
- Was ist der Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Abgabe zur Einfuhr von Gütern, die aus einem Drittland in das europäische Inland importiert werden. Drittländer sind Länder, die nicht der Europäischen Union oder dem europäischen Zollgebiet angehören. Innerhalb der EU fällt demnach keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Einfuhrumsatzsteuer, die umgangssprachlich auch als Einfuhrsteuer bezeichnet wird, soll sicherstellen, dass importierte Waren steuerlich nicht bevorzugt werden gegenüber Waren, die im Inland hergestellt und verkauft werden.
Sie entspricht weitgehend der Umsatzsteuer die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen im Inland beziehungsweise bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union anfällt. Werden Güter aus einem Drittland beispielsweise nach Deutschland eingeführt, wird ebenfalls eine Art Umsatzsteuer fällig, die in diesem Fall als Einfuhrumsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichnet wird. Die Einfuhrumsatzsteuer wird als Einfuhrabgabe im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften verstanden. Während die Umsatzsteuer vom Finanzamt eingezogen wird, wird die Einfuhrumsatzsteuer von der deutschen Zollverwaltung erhoben.
Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer orientiert sich am Umsatzsteuersatz des Ziellandes, während die Ware aus Sicht des Drittlandes umsatzsteuerbefreit ist. Demnach beträgt die EUSt in Deutschland 19 beziehungsweise 7 %. Eine Auflistung der Umsatzsteuer- und damit Einfuhrumsatzsteuersätze der EU-Länder finden Sie in der folgenden Tabelle. Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung aufgeschlagen. Für Unternehmen ist die Einfuhrumsatzsteuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG im Regelfall als Vorsteuer abzugsfähig. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen durch die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland auf rund 86,6 Milliarden Euro.
Liste der (Einfuhr)umsatzsteuersätze in den EU-Ländern
Ländercode
|
Mitgliedsland
|
Standardtarif
|
Sondertarif
|
---|---|---|---|
AT | Österreich | 20 % | 10 % / 13 % |
BE | Belgien | 21 % | 6 % / 12 % |
BG | Bulgarien | 20 % | 9 % |
CY | Zypern | 19 % | 5 % / 9 % |
CZ | Tschechien | 21 % | 12 % / 15 % |
DE | Deutschland | 19 % | 7 % |
DK | Dänemark | 25 % | 0 % |
EE | Estland | 22 % | 9 % |
EL | Griechenland | 24 % | 6 % / 13 % |
ES | Spanien | 21 % | 10 % |
FI | Finnland | 24 % | 10 % / 14 % |
FR | Frankreich | 20 % | 5,5 % / 10 % |
HR | Kroatien | 25 % | 5 % / 13 % |
HU | Ungarn | 27 % | 5 % / 18 % |
IE | Irland | 23 % | 9 % / 13,5 % |
IT | Italien | 22 % | 5 % / 10 % |
LT | Litauen | 21 % | 5 % / 9 % |
LU | Luxemburg | 17 % | 8 % |
LV | Lettland | 21 % | 5 % / 12 % |
MT | Malta | 18 % | 5 % / 7 % |
NL | Niederlande | 21 % | 9 % |
PL | Polen | 23 % | 5 % / 8 % |
PT | Portugal | 23 % | 6 % / 13 % |
RO | Rumänien | 19 % | 5 % / 9 % |
SE | Schweden | 25 % | 6 % / 12 % |
SI | Slowenien | 22 % | 5 % / 9,5 % |
SK | Slowakei | 20 % | 10 % |
Quelle: EU Your Europe
Wer muss Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Die EUSt fällt immer an, wenn Waren außerhalb der EU ins EU-Inland importiert werden. Demnach unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland gleichermaßen Unternehmen wie Privatpersonen.
Es wird jedoch unterschieden zwischen Käufen, die vor Ort getätigt werden, und Bestellungen, die per Post zugesandt werden. Wer Waren in Nicht-EU-Ländern kauft und diese im Reisegepäck nach Deutschland befördert, zahlt ab einem Warenwert von 430 € Einfuhrumsatzsteuer – allerdings nur bei Reisen per Flugzeug oder Schiff. Bei einer Einreise per Bahn oder Auto dürfen die Waren maximal einen Wert von 300 € haben. Für Personen unter 15 Jahren liegt der Freibetrag unabhängig von der Reiseart bei 175 €.
Bei Online-Bestellungen aus Drittländern gibt es keinen Freibetrag. Hier fällt unabhängig vom Warenwert immer eine EUSt an. Bis zum 30. Juni 2021 galt eine Freigrenze von 22 €, die jedoch abgeschafft wurde, um Steuerbetrug zu verhindern.
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Wo muss man die Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Die Einfuhrumsatzsteuer muss in dem Land gezahlt werden, in das die gekauften Waren importiert werden. Die Zahlung erfolgt dabei an die Zollbehörde des Importlandes.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer unterliegt in Deutschland und der Europäischen Union einer Reihe von Vorschriften, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Dies sind unter anderem das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie der Zollkodex der Union (UZK).
Das Umsatzsteuergesetz regelt die Grundlagen der Umsatzsteuer, einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer. Die wichtigsten Paragrafen für die EUSt sind:
- § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG – Steuerbare Umsätze im Inland: Die Einfuhrumsatzsteuer ist die Steuer auf die Einfuhr von Waren aus Drittländern nach Deutschland.
- § 2 UStG – Unternehmerstatus: Regelt, wer als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt und daher zur Abführung der EUSt verpflichtet ist.
- § 3 Abs. 8 UStG – Einfuhr von Waren: Definiert, dass die Einfuhr von Waren aus Drittländern steuerpflichtig ist.
- § 10 UStG – Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer: Hier wird geregelt, wie die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer berechnet wird.
- § 21 – Besondere Vorschriften für die EUSt
Wann ist eine Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer möglich?
Bereits gezahlte Abgaben der Einfuhrumsatzsteuer können über Deklarationen in der Umsatzsteuervoranmeldung oder -Jahreserklärung als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um geschäftliche Ausgaben handelt. Demnach können sich nur Unternehmen beziehungsweise unternehmerisch tätige und umsatzsteuerpflichtige Personen die EUSt zurückholen. Privatpersonen können sich in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer nicht erstatten lassen – ebenso wie die Umsatzsteuer bei Käufen im Inland. Gleiches gilt für Unternehmen, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Sie sind grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da sie ihre Umsätze nicht mit einer Umsatzsteuer belegen.
Was ist der Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?
Die EUSt und der Zoll unterscheiden sich in ihrem Zweck und ihrer Berechnung. Während die Einfuhrumsatzsteuer sicherstellen soll, dass importierte Waren steuerlich nicht begünstigt werden, besteht der Hauptzweck des Zolls darin, den internationalen Handel zu regulieren, heimische Industrien zu schützen und Einnahmen für den Staat zu generieren.
Zölle sind keine Steuern, sondern Abgaben auf Waren, die aus Drittländern in die EU importiert werden. Die Höhe der Zölle legt jedes EU-Land auf Basis des Zollrechts der Europäischen Union selbst fest. Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der Waren, der je nach Warentyp und Herkunftsland variiert. Dabei kann der Zoll ein festgelegter Betrag pro Menge der Ware sein oder ein Prozentsatz des Warenwerts. Detaillierte Informationen zu Zolltarifen und Einfuhrabgaben für alle Waren finden Sie in der TARIC-Datenbank (Tarif Intégré des Communautés Européennes). Die Einfuhrumsatzsteuer wird im Gegensatz zum Zoll von den inländischen Umsatzsteuersätzen abgeleitet. Die Bemessungsgrundlage ist jedoch ebenfalls der Zollwert, das heißt, der Warenwert des Produkts zuzüglich etwaiger Transport- oder Versandkosten.
Im Folgenden finden Sie ein konkretes Rechenbeispiel für den Import eines Staubsaugers mit eingebautem Elektromotor und einer Leistung von maximal 1.500 Watt sowie einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von maximal 20 Litern. Der Staubsauger hat einen Wert von 200 € und wird aus den USA geliefert:
Die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
Schritt 1: Zollwert berechnen
Warenwert + Transport- und Versicherungskosten = Zollwert
200 € + 20 € = 220 €
Schritt 2: Zoll berechnen
Zollwert x Zollsatz = Zoll
220 € x 2,2 % = 4,84 €
Schritt 3: Einfuhrumsatzsteuer berechnen
Zollwert + Zoll = EUSt-Bemessungsgrundlage
220 € + 4,84 € = 224,84 €
EUSt-Bemessungsgrundlage × Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer
224, 84 € x 19 % = 42,72 €
Schritt 4: Gesamtkosten berechnen
Zollwert + Zoll + Einfuhrumsatzsteuer = Gesamtkosten
220 € + 4,84 € + 42,72 € = 267,56 €
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.