Leistungszeitraum: Das sollten Unternehmen in Deutschland bei der Rechnungsstellung beachten

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  1. Einführung
  2. Was ist der Leistungszeitraum auf einer Rechnung?
  3. Warum ist die Angabe des Leistungszeitraums auf einer Rechnung wichtig?
    1. Gesetzliche Pflicht
    2. Steuerliche Einordnung und Vorsteuerabzug
    3. Nachvollziehbarkeit und Transparenz
  4. Was ist der Unterschied zwischen Leistungsdatum, Leistungszeitraum und Rechnungsdatum?
    1. Leistungsdatum
    2. Leistungszeitraum
    3. Rechnungsdatum
  5. Wie können Unternehmen in Deutschland sicherstellen, dass Sie einen korrekten Leistungszeitraum angeben?
    1. Unterscheidung nach Art der Lieferung
    2. Präzision bei der Zeitangabe
    3. Besonderheiten bei Jahreswechseln
  6. Welche weiteren Pflichtangaben muss eine Rechnung in Deutschland neben dem Leistungszeitraum enthalten?

Während die meisten Pflichtangaben auf deutschen Rechnungen wie Name, Adresse oder Rechnungsnummer selbsterklärend sind, ist der Leistungszeitraum oft nicht so eindeutig. Insbesondere bei unterschiedlichen Liefer- und Leistungsarten kann es herausfordernd sein, den korrekten Leistungszeitraum zu bestimmen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was der Leistungszeitraum auf einer Rechnung ist, warum er von Bedeutung ist und wie er sich vom Leistungs- und Rechnungsdatum unterscheidet. Zudem erklären wir, wie Sie den Leistungszeitraum korrekt bestimmen und welche anderen Pflichtangaben für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung wichtig sind.

Worum geht es in diesem Artikel?

  • Was ist der Leistungszeitraum auf einer Rechnung?
  • Warum ist die Angabe des Leistungszeitraums auf einer Rechnung wichtig?
  • Was ist der Unterschied zwischen Leistungsdatum, Leistungszeitraum und Rechnungsdatum?
  • Wie können Unternehmen in Deutschland sicherstellen, dass Sie einen korrekten Leistungszeitraum angeben?
  • Welche weiteren Pflichtangaben muss eine Rechnung in Deutschland neben dem Leistungszeitraum enthalten?

Was ist der Leistungszeitraum auf einer Rechnung?

Der Leistungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Unternehmen eine Dienstleistung oder Lieferung für eine Kundin oder einen Kunden erbracht hat. Er gibt demnach an, wann genau eine abrechnungsrelevante Tätigkeit stattgefunden hat. Diese Angabe ist insbesondere für die buchhalterische und steuerliche Einordnung der Leistung relevant.

Warum ist die Angabe des Leistungszeitraums auf einer Rechnung wichtig?

Die Angabe des Leistungszeitraums ist mehr als eine reine Formalität. Sie erfüllt mehrere zentrale Funktionen für rechnungsstellende Unternehmen, Rechnungsempfänger/innen sowie die Finanzbehörden.

Gesetzliche Pflicht

Gemäß § 14 Abs. 4 UStG zählt der Leistungszeitraum zu den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben auf einer Rechnung. Fehlt die Angabe, gilt die Rechnung nicht als ordnungsgemäß. In einer Betriebs- oder Steuerprüfung kann sie beanstandet werden. Die Folge können Nach- und Strafzahlungen sein.

Stripe Invoicing unterstützt Sie bei der korrekten Erstellung und Verwaltung Ihrer Rechnungen. Mit automatisierten Funktionen hilft Stripe dabei, den Leistungszeitraum und andere Pflichtangaben präzise zu erfassen. Auf diese Weise erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und vermeiden Fehler bei der Rechnungsstellung. Darüber hinaus können Sie mit Invoicing auch den Versand von Rechnungen und Zahlungserinnerungen automatisieren.

Steuerliche Einordnung und Vorsteuerabzug

Der Leistungszeitraum ist maßgeblich für die korrekte zeitliche Zuordnung der Umsatzsteuer. Mithilfe des Leistungszeitraums wird bestimmt, in welchem Voranmeldungszeitraum – also in welchem Monat oder Quartal – die Leistung umsatzsteuerlich erfasst werden muss. Für die Rechnungsempfänger/innen ist diese Information essenziell, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.

Nachvollziehbarkeit und Transparenz

Insbesondere wenn Teil- oder Abschlagsrechnungen gestellt werden, ist der Leistungszeitraum von großer Bedeutung für eine transparente und nachvollziehbare Rechnungsstellung. In diesem Fall wird nur ein Teil der Gesamtleistung in Rechnung gestellt. Eine klare zeitliche Zuordnung ist dann unverzichtbar.

Auch bei laufenden Projekten und langfristigen Verträgen ist die Angabe des Leistungszeitraums essenziell. Werden Leistungen über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg erbracht und abgerechnet, sorgt die präzise Angabe des Leistungszeitraums dafür, dass sich jede einzelne Abrechnung eindeutig einem bestimmten Zeitraum zuordnen lässt.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsdatum, Leistungszeitraum und Rechnungsdatum?

Im Zusammenhang mit Rechnungen tauchen häufig die Begriffe Leistungsdatum, Leistungszeitraum und Rechnungsdatum auf. Obwohl sie eng miteinander verbunden sind, haben sie unterschiedliche Bedeutungen und Funktionen. Diese Unterschiede gilt es zu kennen und zu beachten.

Leistungsdatum

Das Leistungsdatum bezeichnet einen einzelnen, konkreten Tag, an dem eine Leistung erbracht wurde oder eine Lieferung erfolgt ist. Während Leistungen auch über einen längeren Zeitraum erbracht werden können, erfolgt eine Lieferung stets an einem bestimmten Stichtag. Aus diesem Grund spricht man bei der Abrechnung von Produktverkäufen häufig vom „Lieferdatum“ statt vom „Leistungsdatum“.

Wenn ein Unternehmen in Deutschland beispielsweise am 15. Juli ein Produkt an einen Kunden oder eine Kundin ausliefert, wird dieses Datum als „Leistungsdatum“ oder „Lieferdatum“ auf der Rechnung angegeben.

Es ist jedoch auch möglich, in der Rechnung auf ein Lieferdatum zu verweisen, das auf einem dazugehörigen Lieferschein angegeben ist. Hintergrund ist § 31 Abs. 1 UStDV, der besagt, dass eine Rechnung aus mehreren Dokumenten bestehen darf. Voraussetzung ist jedoch, dass sich aus der Summe der Dokumente sämtliche relevanten Angaben ergeben.

Wenn das Lieferdatum nicht auf dem Lieferschein vermerkt ist, kann stattdessen das Datum der Ausstellung des Lieferscheins als Lieferdatum verwendet werden. In diesem Fall ist auf der Rechnung der Hinweis „Das Lieferscheindatum entspricht dem Lieferdatum“ zu vermerken.

Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum beschreibt im Gegensatz zum Leistungsdatum einen längeren Zeitraum, über den eine oder mehrere Leistungen erbracht wurden. Dies ist vor allem bei Dienstleistungen relevant, die nicht an einem einzelnen Tag abgeschlossen werden, sondern sich über Tage, Wochen oder Monate erstrecken. Beispiele hierfür sind Beratungsleistungen, Wartungsverträge oder IT-Support.

Auf einer entsprechenden Rechnung kann der Leistungszeitraum als konkreter Zeitraum angegeben werden, zum Beispiel „01.01.2026 bis 31.01.2026“. Gemäß § 31 Abs. 4 UStDV genügt jedoch auch die Angabe des Kalendermonats, in dem die Leistung erbracht wurde (zum Beispiel „Januar 2026“). Vielfach wird in der Praxis sogar auch das entsprechende Quartal angegeben (zum Beispiel „Q1 2026“).

Rechnungsdatum

Das Rechnungsdatum ist das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird. Es kann mit dem Leistungsdatum übereinstimmen oder von ihm abweichen. Stimmen beide Daten überein, kann auf der Rechnung der Hinweis vermerkt werden: „Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum.“ In diesem Fall muss das Leistungsdatum nicht zusätzlich als konkretes Datum angegeben werden.

Wie können Unternehmen in Deutschland sicherstellen, dass Sie einen korrekten Leistungszeitraum angeben?

Die korrekte Angabe des Leistungszeitraums auf Rechnungen ist für Unternehmen nicht immer einfach, da je nach Art der Lieferung oder Leistung unterschiedliche Zeitpunkte oder Zeiträume in Frage kommen. Um Fehler zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, gilt es insbesondere, auf die folgenden Aspekte zu achten:

Unterscheidung nach Art der Lieferung

Je nachdem, wie die Lieferung vertraglich geregelt ist, bezieht sich das Leistungsdatum auf unterschiedliche Zeitpunkte:

  • Lieferung „ab Werk“: Hier gilt als Leistungszeitpunkt der Moment, an dem die Ware das Lager oder Produktionsgelände der Verkäufer/innen verlässt. Die Kundin oder der Kunde holt die Ware ab und trägt ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung für den Transport.

  • Lieferung „frei Haus“: Bei dieser Variante gilt der Tag, an dem die Ware bei der Kundin oder dem Kunden ankommt, als Leistungszeitpunkt. Die Verkäufer/innen tragen die Transportkosten und das Risiko während der Lieferung.

  • Bewegte Lieferung: Bei sogenannten Reihengeschäften mit mehreren Beteiligten bestimmt die erste Übergabe an das Transportunternehmen den Leistungszeitpunkt.

Präzision bei der Zeitangabe

Je nachdem, ob es sich um einzelne oder wiederkehrende Leistungen handelt, lässt sich die Angabe des Leistungszeitraums unterschiedlich handhaben:

  • Einmalige Leistungen: Es empfiehlt sich, bei einmaligen Leistungen oder Lieferungen den genauen Tag als Leistungsdatum anzugeben, um die Nachvollziehbarkeit in der Buchhaltung zu gewährleisten.

  • Wiederkehrende Leistungen: Bei monatlichen Dienstleistungen oder ähnlichen wiederkehrenden Leistungen lässt sich der Leistungszeitraum auch als ganzer Monat angeben (z. B. „Januar 2026“). Dies ist üblich und ausreichend, solange alle Leistungen innerhalb dieses Zeitraums klar abgerechnet werden.

  • Mehrere Leistungen in einem Monat: Werden auf einer Rechnung mehrere Leistungen aus verschiedenen Tagen eines Monats zusammengefasst, ist die Angabe des gesamten Monats als Leistungszeitraum sinnvoll und praxisgerecht.

Besonderheiten bei Jahreswechseln

Erfolgt die Leistungserbringung in einem Wirtschaftsjahr, die Rechnungsstellung jedoch im folgenden, muss die Leistung zeitlich korrekt zugeordnet werden. Dies bedeutet, dass die Verbindlichkeit im alten Wirtschaftsjahr zu verbuchen ist, während der Vorsteuerabzug erst im neuen Jahr mit Eingang der Rechnung möglich ist. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Thema Rechnungsabgrenzungsposten.

Welche weiteren Pflichtangaben muss eine Rechnung in Deutschland neben dem Leistungszeitraum enthalten?

Das Umsatzsteuergesetz listet die wesentlichen Pflichtangaben auf, die eine Rechnung in Deutschland über den Leistungszeitraum hinaus enthalten muss. Dazu gehören unter anderem:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift der Leistungsempfängerin beziehungsweise des Leistungsempfängers
  • eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • Datum der Rechnungsausstellung
  • Datum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • die dem leistenden Unternehmen vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • die Menge und Art der gelieferten Produkte oder den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistung
  • Netto- und Bruttobetrag
  • der anzuwendende Steuersatz und der entsprechende Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung

Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.

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