Laut einer im Jahr 2021 veröffentlichten nationalen Umfrage der Bank von Spanien akzeptierten 93 % der Unternehmen Kartenzahlungen und nur 16 % hatten einen Mindestbetrag für die Kartennutzung in dem Land festgelegt. Drei Jahre später besitzen 88 % der spanischen Bevölkerung eine Kredit- oder Debitkarte und bei den unter 24-Jährigen sind Digital Wallets (wie Google Pay oder Apple Pay) oft die bevorzugte Option. Diese Trendänderung bei Vor-Ort-Zahlungen hat viele Unternehmen dazu veranlasst, Mindestbeträge für Kartenzahlungen aufzuheben, um Umsatzeinbußen zu vermeiden. Tatsächlich hat sich der Prozentsatz der Menschen, die angeben, dass sie normalerweise kein Bargeld bei sich tragen, zwischen 2023 und 2024 verdoppelt.
Trotz der potenziellen Umsatzeinbußen verlangen einige Geschäfte auf dem spanischen Markt immer noch einen Mindestbetrag für die Karte. Warum ist das so? Ist dies rechtlich zulässig? In diesem Leitfaden versuchen wir, diese Fragen zu beantworten, um Sie bei der Entwicklung einer Zahlungsstrategie zu unterstützen, die sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre Kundschaft von Vorteil ist.
Worum geht es in diesem Artikel?
- Wie funktionieren Mindestbeträge für Kartenzahlungen in Spanien?
- Mindestbeträge bei Kartenzahlung in Spanien: Warum Unternehmen sie festlegen
- Nachteile der Festlegung eines Mindestbetrags für Kartenzahlungen
- Ist es in Spanien rechtlich zulässig, einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen festzulegen?
Wie funktionieren Mindestbeträge für Kartenzahlungen in Spanien?
Ein Mindestbetrag für Kartenzahlungen ist bei Unternehmen in Spanien gängige Praxis. Sehen wir uns doch einmal genauer an, wie das abläuft:
Festlegen eines Mindestbetrags
Das Unternehmen legt einen Mindestbetrag fest, ab dem die Kartenzahlung möglich ist. Laut dem neuesten Bericht der Banco de España (Bank von Spanien) beträgt der durchschnittliche Wert 11 €.Informieren des Kunden/der Kundin
Das Unternehmen informiert seine Kundinnen und Kunden über den Mindestbetrag für Kartenzahlungen. Dieser muss unabhängig vom Wert explizit im Geschäft erkennbar sein, etwa durch einen Aufkleber an der Eingangstür mit den akzeptierten Optionen oder ein gut sichtbares Schild an der Ladentheke.Anwenden der Einschränkung
Der Laden akzeptiert keine Kartenzahlungen, wenn der Mindestbetrag unterschritten wird. Käufer/innen werden zwei Möglichkeiten angeboten:- Weitere Produkte kaufen, bis der Schwellenwert erreicht ist
- Barzahlung – eine der gängigsten Zahlungsmethoden ohne Karte des Landes, die nach Angaben der Bank von Spanien auch 2024 noch am häufigsten für Zahlungen in Ladengeschäften verwendet wurde
- Weitere Produkte kaufen, bis der Schwellenwert erreicht ist
Mindestbeträge bei Kartenzahlung in Spanien: Warum Unternehmen sie festlegen
Lokale und traditionellere Geschäfte legen in Spanien oft einen Mindestbetrag für die Verwendung von Karten fest. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Gründe aufgeführt:
Schaffen von Kaufanreizen
Nach Angaben der Bank von Spanien stiegen die kartengebundenen Transaktionen in Ladengeschäften zwischen 2022 und 2024 um 4 % an. Dies deutet darauf hin, dass Käufer/innen diese Zahlungsmethode immer mehr schätzen. Wenn Käufer/innen mit Karte bezahlen müssen – etwa, weil sie nicht genug Bargeld haben – kaufen sie eventuell ein weiteres Produkt mit geringem Wert, um den Mindestbetrag zu erreichen.Vermeiden der Nutzung von Kartenterminals
In sehr traditionellen Unternehmen kann die Verwendung von Kartenterminals eine Herausforderung sein. Manchmal werden kontaktlose Zahlungen wegen eines Lesefehlers nicht durchgeführt, sei es aufgrund eines NFC-Technologiefehlers am Gerät oder eines Problems mit einem POS oder Kartenlesegerät. Bei kleinen Zahlungen sind einige Geschäftsinhaber/innen der Meinung, dass sich das lästige Stornieren und Wiederholen der Transaktion nicht lohnt.Minimieren der Gebühren
Nach der Veröffentlichung der EU-Verordnung 2015/751, in der Interbankentgelte (d. h. von Kartennetzwerken erhobene Bearbeitungsgebühren) für Kredit- und Debitkarten geregelt sind, wurden diese Gebühren auf 0,3 % bzw. 0,2 % gesenkt. Bestimmte Unternehmen – insbesondere solche mit sehr knappen Netto-Gewinnspannen – stellen jedoch fest, dass sich diese Kosten auf ihre Einnahmen auswirken.
Digitale Tools ermöglichen es, Karten profitabel, effizient und von überall aus zu akzeptieren. Beispielsweise ist Stripe Terminal eine Point-of-Sale-Lösung, die sich nativ in die Stripe-Zahlungsplattform integrieren lässt. Terminal ermöglicht die Überwachung und Verwaltung von Vor-Ort- und Online-Transaktionen an einer Stelle und bietet so eine einheitliche Geschäftserfahrung. Darüber hinaus müssen für tragbare Kartenterminals wie dem Stripe Reader S700 und dem BBPOS WisePOS E keine zusätzlichen Verträge abgeschlossen werden, wie es bei einigen der von Banken bereitgestellten Geräte erforderlich ist.
Nachteile der Festlegung eines Mindestbetrags für Kartenzahlungen
Manche Unternehmen können berechtigte Gründe haben, einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen festzulegen. Sie sollten sich aber der Nachteile bewusst sein, die eine Ablehnung von Debit- oder Kreditkarten unterhalb dieses Betrags haben. Nachfolgend sind einige der wichtigsten Nachteile aufgeführt:
Schlechtere Kundenerfahrung
Das Zahlungserlebnis gehört zur Kundenerfahrung. Wenn Menschen mit einer Methode bezahlen müssen, die ihnen nicht zusagt, verlassen sie das Geschäft womöglich mit einem Gefühl der Enttäuschung.Negativer Eindruck
Das Festlegen eines Mindestbetrags für die Kartennutzung in Spanien vermittelt oft auf mehreren Ebenen einen negativen Eindruck: vom Widerstand gegen die digitale Transformation aufgrund fehlender Anpassung an aktuelle Zahlungstrends bis hin zur mangelnden Flexibilität beim Verständnis für die Präferenzen der Käufer/innen.Weniger Spontankäufe
Kleine Käufe passieren in der Regel spontan (z. B. bei frühzeitiger Ankunft am Bahnhof einen Kaffee trinken oder eine Zeitschrift kaufen). Wenn Kunden/Kundinnen dann nicht mit Karte bezahlen können, werden sie eher vom Kauf absehen. Auf lange Sicht könnte das zu einem Umsatzverlust führen, wenn es viele Verkäufe mit geringem Betrag gibt.
Ist es in Spanien rechtlich zulässig, einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen festzulegen?
Trotz der soeben beschriebenen Nachteile legen einige Unternehmen in Spanien immer noch einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen fest, was per Gesetz auch zulässig ist. Es gibt zwar kein spezifisches Gesetz, das erlaubt, Ausgabengrenzen festzulegen, aber es gibt auch keines, das dies verbietet. Letztlich können Organisationen das frei entscheiden, sofern sie die folgenden Verpflichtungen erfüllen:
Keine Zuschläge
Unabhängig davon, wie niedrig der Betrag ist, darf das Unternehmen keinen Zuschlag erheben, wenn ein Kunde/eine Kundin die Zahlung per Karte verlangt. Das ist in Artikel 35.3 des Königlichen Gesetzesdekrets 19/2018 geregelt. Um eine bestimmte Methode zu fördern, kann man Preisnachlässe oder andere Vorteile anbieten. Beispielsweise könnten Einzelpersonen, die Kleinbeträge in bar zahlen, dazu motiviert werden, sich für diese Option zu entscheiden, anstatt Karten zu verwenden.Deutliche Information
In Spanien ist die Festlegung eines Mindestbetrags rechtlich zulässig, wenn dazu ein Hinweis an deutlich sichtbaren Orten zu sehen ist. Laut FACUA (Verbraucher/innen in Aktion) muss ein Unternehmen, das sich weigert, eine kartengebundene Transaktion abzuwickeln (ohne ausdrücklich angegeben zu haben, dass Kartenzahlungen nicht akzeptiert werden oder ein Mindestbetrag dafür gilt), dem Kunden/der Kundin eine alternative Zahlungsmethode anbieten – z. B. eine Kontonummer für eine SEPA-Überweisung oder eine Telefonnummer, um den Betrag über Bizum zu senden –, anstatt Bargeld zu verlangen.
Der Inhalt dieses Artikels dient nur zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Steuerberatung interpretiert werden. Stripe übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel. Sie sollten den Rat eines in Ihrem steuerlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen kompetenten Rechtsbeistands oder von einer Steuerberatungsstelle einholen und sich hinsichtlich Ihrer speziellen Situation beraten lassen.